@tomtomhh : Natuerlich koennte ich es auch weiterhin auf dem Weg ueber den monatlichen Geldeingang (Pension) und Bescheinigung vom Konsul Hofer machen.
Bis 2019 reichte noch das Schreiben von Konsul Hofer, 2020 musste zusaetzlich noch eine Kopie des zugrundeliegenden Pensionsbescheids vorgelegt werden. Ich kann mir vorstellen, dass die Immigration irgendwann sich nicht mehr auf die Bescheinigungen verlaesst sondern - wie bei einigen Nationen jetzt schon ueblich - einen
monatlichen Geldeingang in Hoehe von 65 000 bt verlangen wird und dafuer Kopien des entsprechenden Bankbuches sehen will. Meine Pension ist/war immer gerade so ausreichend, dass ich die 65 000 bt nachweisen konnte. Allerdings habe ich ja noch ein unterhaltspflichtiges Kind, sodass ich eben nie den vollen Betrag sondern eben nur 42 - 52 000 bt (je nach Wechselkurs) nach Thailand ueberweisen kann/konnte. Muesste in so einem Fall zusaetzlich zum monatlichen Einkommen auch noch ein Bankguthaben nachweisen um auf eine Gesamtsumme von 800 000 bt zu kommen.
Unabhaengig davon sind die 800 000 bt einfach ein finanzielles Polster das ich in der Rueckhand habe sollte es in einem Krankheitsfall Probleme mit der Versicherung geben oder irgend ein anderer Notfall auftreten in dem ich ueber eine groessere Geldmenge verfuegen muesste. Quasi ein Notgroschen und warum diesen Notgroschen nicht als Nachweis des Kapitals fuer die Immigration verwenden? Im Notfall kann ich wieder auf den Nachweis ueber das monatliche Einkommen umschwenken.
Was die Gebuehren angeht : bei der Immigration immer 1900 bt unabhaengig davon wie nachgewiesen wird. Unterschiede nur bei Bank bzw. Konsul Hofer. Der Bankbrief kostet 100 bt, das Schreiben von Konsul Hofer je nach Wechselkurs zwischen 1300 - 1700 bt.