Im rechtlichen Sinne (insbesondere für Aufenthaltsfristen, Visa, Schengen-Tage etc.) gilt grundsätzlich: Maßgeblich ist der tatsächliche Grenzübertritt – also wenn das Flugzeug abhebt bzw. den Luftraum verlässt.
Die Aussage ist juristisch so pauschal nicht korrekt – jedenfalls nicht für die praktische Anwendung im Aufenthalts- und Visarecht.
Im internationalen Luftverkehr befindet man sich zwar bis zum tatsächlichen Verlassen des Staatsgebiets physisch noch im Hoheitsgebiet des Landes. Für aufenthaltsrechtliche Zwecke ist jedoch regelmäßig entscheidend, wann die zuständige Grenzbehörde die Ein- oder Ausreise registriert bzw. genehmigt.
Gerade Thailand arbeitet im Migrationsrecht mit dem Datensatz der Immigration („admitted until“, Ein-/Ausreisestempel, elektronische Immigration Records). Maßgeblich für Overstay, visafreien Aufenthalt oder Visa-Laufzeiten ist daher in der Praxis der Zeitpunkt der Immigration-Abfertigung – nicht der Moment, in dem das Flugzeug abhebt.
Dass eine Ausreise rückgängig gemacht werden kann (z. B. Flugannullierung nach der Passkontrolle), bestätigt das sogar indirekt: In solchen Fällen wird der Ausreisevorgang administrativ aufgehoben bzw. korrigiert. Genau deshalb ist der behördliche Datensatz entscheidend.
Auch im Schengenrecht wird die Fristberechnung grundsätzlich anhand der Ein- und Ausreisestempel geführt. Rechtsgrundlage ist insbesondere Art. 12 Schengener Grenzkodex (VO (EU) 2016/399), wonach Reisedokumente bei Ein- und Ausreise abgestempelt werden und diese Stempel die Vermutung über die Aufenthaltsdauer begründen.
Praktisch bedeutet das:
- Einreise zählt regelmäßig mit dem Datum des Einreisestempels.
- Ausreise zählt regelmäßig mit dem Datum des Ausreisestempels.
- Flugzeiten oder tatsächliches Abheben können im Einzelfall als Beweismittel relevant werden, ersetzen aber nicht automatisch den immigrationsrechtlichen Datensatz.
Deshalb orientieren sich Behörden, Airlines und Visa-Rechner weltweit primär an den Immigration Records – nicht am Zeitpunkt des Wheels-up.
Hast du für deine Aussage eine konkrete gesetzliche Quelle oder Rechtsprechung? Denn die praktische Anwendung durch Immigration-Behörden weltweit läuft genau andersherum.