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Thailand Visa-Regelungen

thaiguy

Mister Universe
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25 Dezember 2013
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Ich hatte mit meinem 1 Tages-Stempel auch keine Probleme. Allerdings wurde mir bedeutet, dass ich die Dinger nicht sammeln sollte. Es gilt der Ermessensspielraum der Beamten.
Wegen der Uhrzeit habe ich eben noch einmal nachgesehen und leider nichts Genaues gefunden. Jedenfalls nichts aus der letzten Zeit. Das waere eine wichtige Ergaenzung. Ich bin den Vorschriften gegenueber folgsam, weil ich frueher sehr viel ueber Aran eingereist bin und die Beamten dort sind besonders scharf. Von daher sind "ist egal"-Ratschlaege mit Vorsicht zu geniessen. Diese spiegeln im besten Fall die individuellen Erfahrungen der entsprechenden Person wieder. Umstaende sind aber haeufig anders, z.B. man reist nicht nur ueber den Flughafen, ein. Am Ende steht man selbst im Regen, den Experten wird das nicht jucken.

In Bezug auf den Proll, siehe weiter oben, habe ich die Spuelung betaetigt. Besser fuer's Klima. Schade, dass die Moderation diese Type wieder zugelassen hat. Jetzt braucht's halt ein wenig Geduld. Wird schon werden.
 

TomHarley

Handsome man - Nieder mit der "Ignore"-Funktion!!
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25 Juli 2018
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Da simmer dabei, dat es prima… 🥳
In Bezug auf den Proll, siehe weiter oben, habe ich die Spuelung betaetigt. Besser fuer's Klima. Schade, dass die Moderation diese Type wieder zugelassen hat. Jetzt braucht's halt ein wenig Geduld. Wird schon werden.
Diesen Absatz verstehe ich nicht wirklich 🤔
Insbesondere nicht im Zusammenhang mit Visaregelungen. Hätte das evtl. in die „Fragen an die Forenleitung“ gehört?
 
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thaiguy

Mister Universe
   Autor
25 Dezember 2013
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Diesen Absatz verstehe ich nicht wirklich 🤔
Insbesondere nicht im Zusammenhang mit Visaregelungen. Hätte das evtl. in die „Fragen an die Forenleitung“ gehört?
Tschuldigung, mein Fehler. Die etwas agressive und ansonsten duemmliche Reaktion von einem Herrn von der Mosel. Ich habe meine eigene Reaktionen nur deshalb erwaehnt, damit kein falscher Eindruck entsteht, da er mich nun nicht weiter kommentieren kann.

Forenleitung: Die Jungs haben genug am Hals, inkl. dieser Type. Ich erledige das von daher schnell und bequem mit der Spuelung. Dafuer ist die Funktion schliesslich da. Man geht sich nun aus dem Weg und andere haben ebenfalls Ruhe. Ist wie im echten Leben, man muss sich nicht jeden Mist antun.

Zurueck zum Thema: Ich waere selbst daran interessiert, ob es nun bei diesen minimalen Uberschreitungen, 1-3 Stunden, nachts am Flughafen keinen Stempel mehr gibt. Das waere tatsaechlich ein Fortschritt, allein schon ein extra Tag. Vielleicht kommt da ja noch etwas von jemand, der aktuelle eigene Erfahrungen hat.
 

khun nothing

Schreibwütig
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....

Zurueck zum Thema: Ich waere selbst daran interessiert, ob es nun bei diesen minimalen Uberschreitungen, 1-3 Stunden, nachts am Flughafen keinen Stempel mehr gibt. Das waere tatsaechlich ein Fortschritt, allein schon ein extra Tag. Vielleicht kommt da ja noch etwas von jemand, der aktuelle eigene Erfahrungen hat.
Das schreibst Du jetzt aber ganz anders als in deinem ersten Beitrag. Es geht nicht darum ob 1-3 Stunden erlaubt sind. Das hat niemand behauptet.

Du hast behauptet das der Abflugzeitpunkt entscheidend isst, was ich auch für falsch halte.
Meiner Meinung nach ist der Zeitpunkt , wann ich durch die Immigration laufe , entscheidend.
 

OnkelToto

Bokehschist
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Im rechtlichen Sinne (insbesondere für Aufenthaltsfristen, Visa, Schengen-Tage etc.) gilt grundsätzlich: Maßgeblich ist der tatsächliche Grenzübertritt – also wenn das Flugzeug abhebt bzw. den Luftraum verlässt. Die Passkontrolle bei der Ausreise ist nur ein administrativer Akt zur Dokumentation. Der eigentliche rechtliche Akt der Ausreise ist das physische Verlassen des Hoheitsgebiets.

Hoheitsgebiet endet erst an der Staatsgrenze, nicht am Schalter. Solange du im Transitbereich bist, befindest du dich noch auf dem Staatsgebiet (auch wenn du den "Grenzübergang" formal passiert hast). Praktische Konsequenz: Wenn dein Flug gestrichen wird oder du nach der Passkontrolle wieder zurück ins Land musst (z. B. medizinischer Notfall), bist du rechtlich nie ausgereist – die Passkontrolle wird dann storniert/überstempelt.

Der Ausreisestempel dokumentiert die Ausreise mit dem Datum, an dem du die Kontrolle passierst. Bei Behörden gilt im Streitfall aber der tatsächliche Abflug als Nachweis (z. B. durch Bordkarte, Passenger Name Record). Manche Länder (z. B. USA) erfassen die Ausreise gar nicht über Stempel, sondern über die Fluggesellschaft, die das Boarding/Abheben meldet (APIS-Daten).

Für deine eigene Sicherheit (z. B. bei Visa-Berechnungen) solltest du immer das Abflugdatum als Ausreisetag werten und diesen Tag mitzählen.
 

nunkulus

los addicted
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18 September 2012
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Abgesehen von der Diskussion. ob jetzt das Durchschreiten der Immigration/Passkontrolle, das Boarding, Abheben oder Überfliegen der Staatsgrenze zählt, bei der TDAC muss man ja auch das Ausreisedatum samt Flugdaten angeben und da passen 31 Tage halt nicht :cautious:
 

Helploader

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21 Juni 2019
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Im rechtlichen Sinne (insbesondere für Aufenthaltsfristen, Visa, Schengen-Tage etc.) gilt grundsätzlich: Maßgeblich ist der tatsächliche Grenzübertritt – also wenn das Flugzeug abhebt bzw. den Luftraum verlässt.

Die Aussage ist juristisch so pauschal nicht korrekt – jedenfalls nicht für die praktische Anwendung im Aufenthalts- und Visarecht.

Im internationalen Luftverkehr befindet man sich zwar bis zum tatsächlichen Verlassen des Staatsgebiets physisch noch im Hoheitsgebiet des Landes. Für aufenthaltsrechtliche Zwecke ist jedoch regelmäßig entscheidend, wann die zuständige Grenzbehörde die Ein- oder Ausreise registriert bzw. genehmigt.

Gerade Thailand arbeitet im Migrationsrecht mit dem Datensatz der Immigration („admitted until“, Ein-/Ausreisestempel, elektronische Immigration Records). Maßgeblich für Overstay, visafreien Aufenthalt oder Visa-Laufzeiten ist daher in der Praxis der Zeitpunkt der Immigration-Abfertigung – nicht der Moment, in dem das Flugzeug abhebt.

Dass eine Ausreise rückgängig gemacht werden kann (z. B. Flugannullierung nach der Passkontrolle), bestätigt das sogar indirekt: In solchen Fällen wird der Ausreisevorgang administrativ aufgehoben bzw. korrigiert. Genau deshalb ist der behördliche Datensatz entscheidend.

Auch im Schengenrecht wird die Fristberechnung grundsätzlich anhand der Ein- und Ausreisestempel geführt. Rechtsgrundlage ist insbesondere Art. 12 Schengener Grenzkodex (VO (EU) 2016/399), wonach Reisedokumente bei Ein- und Ausreise abgestempelt werden und diese Stempel die Vermutung über die Aufenthaltsdauer begründen.

Praktisch bedeutet das:

- Einreise zählt regelmäßig mit dem Datum des Einreisestempels.
- Ausreise zählt regelmäßig mit dem Datum des Ausreisestempels.
- Flugzeiten oder tatsächliches Abheben können im Einzelfall als Beweismittel relevant werden, ersetzen aber nicht automatisch den immigrationsrechtlichen Datensatz.

Deshalb orientieren sich Behörden, Airlines und Visa-Rechner weltweit primär an den Immigration Records – nicht am Zeitpunkt des Wheels-up.

Hast du für deine Aussage eine konkrete gesetzliche Quelle oder Rechtsprechung? Denn die praktische Anwendung durch Immigration-Behörden weltweit läuft genau andersherum.
 

thaiguy

Mister Universe
   Autor
25 Dezember 2013
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Das schreibst Du jetzt aber ganz anders als in deinem ersten Beitrag. Es geht nicht darum ob 1-3 Stunden erlaubt sind. Das hat niemand behauptet.

Du hast behauptet das der Abflugzeitpunkt entscheidend isst, was ich auch für falsch halte.
Meiner Meinung nach ist der Zeitpunkt , wann ich durch die Immigration laufe , entscheidend.
Ich habe nichts anderes gesagt als zuvor. Die 1-3 Stunden zaehlen selbstverstaendlich als voller Tag, der anfaellt, wenn der Flug kurz nach Mitternacht abgeht und obwohl man wegen check-in usw. bereits vor Mitternacht durch die Kontrolle muss. In meinem Fall gab's da Unannehmlichkeiten, sprich einen Stempel, weil ich mich damals, zugegeben vor langer Zeit, auf genau eine solche Auskunft verlassen habe. Ich musste in Begleitung zum overstay Schalter hinter der Passkontrolle, durfte warten und bekam auch eine Ermahnung.
Die Regel, dass die 500 THB fuer den ersten Tag nicht erhoben werden, galt damals bereits.
Meines Wissens hat sich da nichts geaendert.
Daneben erwaehnte ich noch, dass der kostenlose Stempel nicht ganz so harmlos ist, wie mancher das sieht. Im Grunde ist immer Vorsicht angebracht, da man den "Falschen" geraten kann. An Landgrenzen ist das eher der Fall als am Flughafen.

@OnkelToto hat die Sachlage, glaube ich, sehr gut zusammengefasst und natuerlich viel besser als ich es versucht habe.

@nunkulus verweist zudem auf die Probleme mit der Fluggesellschaft auf dem Hinflug hin, was ein weiteres Problem darstellt.

Es bleibt dabei, am Ende steht man alleine vor dem Beamten oder check-in Angestellten und der Verweis auf dieses Forum hilft wenig und in Sachen Gewaehrleistung sieht natuerlich auch mehr als duester aus. Von daher: Lieber auf Nummer sicher gehen, auch wenn es andersherum lieber waere.

@Lovejoy haste Langeweile?
 
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subernaturl

I remember you ☺️
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das heisst also, das ich nun ein vielleicht ein 60 tages visum im vorfeld bereits beantragen muss von der schweiz aus ? (E-Visa) falls die 60 Tage Regelung auf 30 Tage gekürzt wird.
 

CampariO

Hat nix anderes zu tun
   Autor
19 Januar 2012
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das heisst also, das ich nun ein vielleicht ein 60 tages visum im vorfeld bereits beantragen muss von der schweiz aus ? (E-Visa) falls die 60 Tage Regelung auf 30 Tage gekürzt wird.
Es gibt da mehrere Möglichkeiten, z. B. ein onward ticket zu kaufen und gegebenenfalls die 30 Tage vor Ort zu verlängern. Übers onward ticket findest du mit Hilfe der Suchfunktion oder Google mehr Info.
 
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subernaturl

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10 Juli 2019
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Wenn Du 60 Tage bleiben willst brauchst Du bei der Einreise ein Visum für 60 Tage. War das die Frage?
Dank dem Feedback hier im Forum hat sich ja herausgestellt, dass ich 31 Tage in TH bin. Ticket bereits im Februar gekauft. Im Moment gelten noch die 60 Tage freie Einreise. Wird ja viel gelesen, dass die vielleicht auf 30 Tage wieder zurückgeht.
Darum meine vorsorgliche Idee, ein längeres Visum zu beantragen. nicht dass erst paar Tage vor Hinflug die das wieder auf 30 Tage ändern. Dank Input von Nunkulus auch DTAC berücksichtigen 🙏🙏👍
 
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pattaya90

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6 November 2022
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super, vielen dank für die Antworten.
was würde eventuell passieren, wenn der Immi-Beamte sagen würde, ich würde ja erst nach Mitternacht abfliegen ?
Ging mir vor vielen Jahren genau so. Der Beamte sagte Overstay da mein Flieger nach Mitternacht geht.
1 tag Overstay, ich sagte, nein wenn dann 1 Stunde.
Musste ins Büro, und bekam einen unschönen roten Stempel in den Pass. Keine Strafe.
 
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Lovejoy

Schau ma moi
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3 Januar 2024
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Bayern
das heisst also, das ich nun ein vielleicht ein 60 tages visum im vorfeld bereits beantragen muss von der schweiz aus ? (E-Visa) falls die 60 Tage Regelung auf 30 Tage gekürzt wird.
Warum machst Du nicht auch ein bisschen was und
rufst einfach bei der Royal Thai Embassy in Bern an,
oder schreibst ein Email? :rolleyes:
Tel: +41-31-970-3427
Email: visa.BEN@mfa.go.th
Royal Thai Embassy
 

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