Also haben die Ausländerbehörden ja doch Spielraum.
Sehe ich auch so, in diesem Fall ist der Spielraum für Euch ,nehme ich an ,von Vorteil.
Aber wenn ich mit bekomme das bestehende §§ des AufenthG auch als Spielraum von der ABH interpretiert werden und das als Fakt ausgelegt wird ,habe ich da so meine Bedenken in der Kompetenz der Sachbearbeiter.
Ich habe zu dem Thema reichlich Erfahrung sammeln müssen.
OT: Evtl. könnte man ja einen Thread über Sinn und Unsinn von Entscheidungen / Vorderungen usw. der ABH eröffnen.Was man natürlich an Hand von Fakten wiederlegen kann. So eine Art von Infos für Rechte bei der ABH für "meine thailändiche Ehefrau".
Gruß
Uty