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Thai Airways

Gast_33

Lasset die Spiele beginnen
Inaktiver Member
14 Januar 2016
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Berlin
Auf der Thai Seite Linienflüge würde ich nur buchen, wenn:
1. Sie wieder fliegen und das schon ein paar Tage oder Wochen
2. Würde ich von heute auf morgen fliegen buchen, MAx. 2 Tage vor Abflug
 
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Alwaro

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Verstorben
25 Juli 2011
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zu Hause
Du hast Tickets von einer Airline die insolvent ist und von der man nicht weiss, ob sie jemals wieder abheben wird. Und jetzt wollen die nochmals 101€?

Du musst alles positiv sehen. Thai wird nicht untergehen. Warum soll er denen nicht 101€ spenden? Wenn das Millionne von Paxen machen heben die bald wieder ab :biggrin:
 
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Emaich1979

Wochenendjunkie
   Autor
18 August 2017
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Mein ursprünglicher Flug wäre im Juli gewesen.
Da dieser gecancelt wurde auf Oktober umgebucht wofür mir noch mal 55€ berechnet wurden.
Empfinde ich als Betrug.

Ist es auch, haben sie allerdings geschickt gelöst. Buchungsklassen bei Thai sind:

First Class
  • F, A, P
  • O – Award & Upgrade
Business Class
  • C, D, J, Z
  • I – Award & Upgrade
Premium Economy Class
  • U
  • E – Award & Upgrade
Economy Class
  • Y, B, M, H, Q, T, K, S, V, W, L
  • X – Award

Die machen jetzt einfach aus allen W ein K, aus K ein Q, aus Q ein B und so weiter. Weis nicht wie es bei der BC aussieht, aber dumm sind sie nicht.
Wer Economy gebucht hat (normalerweise W oder V) darf auf jeden Fall löhnen, den diese Klassen bedienen sie aktuell einfach nicht. :mad:


Gibt wenigstens dann mehr Meilen und bei erneuter Umbuchung gehen ihnen wenigstens die Klassen aus.
Oktoberumbuchung sollte dich danach nichts mehr Kosten dürfen (Falls Du jetzt schon K hast).
 

lovethai

Ex-Urlauber
Inaktiver Member
18 März 2010
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NRW
Steht da auch etwas was man für Unterlagen braucht zur Einreise? Corona-Test, Versicherung usw... Glaube nicht man kann einfach so buchen und wie früher einfach hinfliegen?

Man kann den Flug buchen, genauso wie bei Emirates.
Emirates fliegt ab September von FRA und ab ende Oktober von DUS.
Flüge kannst du buchen , ob diese aber stattfinden und unter welchen Bedingungen ... alles nur ???
Deshalb gibt es ja auch "Angebote in BC & ECO" ... soll ja erst einmal Geld in die Kasse der Airline bringen, wann es dafür eine Gegenleistung gibt ... wieder nur ???
Wurde von Member @samui doch anderswo geschrieben.

Guckst du da

Das ist ein Rückführungsflug , den bucht die Botschaft für dich !
 
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wumme

Schreibwütig
   Autor
25 September 2015
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2.245
da wo es schön ist
Steht da auch etwas was man für Unterlagen braucht zur Einreise? Corona-Test, Versicherung usw... Glaube nicht man kann einfach so buchen und wie früher einfach hinfliegen?



Du brauchst nur einen noch 6 Monate gültigen Reisepass zur Einreise nach Bangkok oder Phuket !

Die Beamten von der Immi machen ein paar Bilder von dir und zur Begrüßung gibt es einen Strauß Blumen mit welchen du den Vertretern der örtlichen Presse vorgeführt wirst .
Danach kannst du dir eine Limousine auszusuchen und in dein Hotel deiner Wahl fahren . Natürlich gesponsert vom thailändischen Staat . Der ist nämlich so froh das du endlich wieder zurück bist .

Ach so als Versicherung genügt eine normale Auslandskrankenversicherung .


Vor Ort Denke bitte an uns Daheimgebliebenen und lade fleißig YouTube Videos hoch . Soll Zeitgenossen geben die meinen eine Einreise nach Thailand wäre für 2020 gelaufen und für Anfang 2021 nur mit einer Covid Impfung möglich. Was für Idioten.................
 

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Wenn ein Flug seitens der Airline storniert wurde, und auf ein neues Datum umgebucht wird darf die Airline keinen Mehrpreis verlangen, Buchungsklasse hin oder her. Das betrifft zumindest Flüge die in der EU starten. Ist im Fluggastrecht so geregelt und wurde mittlerweile auch richterlich bestätigt.

 

Emaich1979

Wochenendjunkie
   Autor
18 August 2017
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Wenn ein Flug seitens der Airline storniert wurde, und auf ein neues Datum umgebucht wird darf die Airline keinen Mehrpreis verlangen, Buchungsklasse hin oder her. Das betrifft zumindest Flüge die in der EU starten. Ist im Fluggastrecht so geregelt und wurde mittlerweile auch richterlich bestätigt.



Gilt dies nur für einzelne Flüge oder auch für einen gesamten Flugplan/reise? Habe einen Flug aus FRA, zwei aus BKK und einen aus MNL...
 

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21 Juni 2019
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Gilt dies nur für einzelne Flüge oder auch für einen gesamten Flugplan/reise? Habe einen Flug aus FRA, zwei aus BKK und einen aus MNL...

Ohne Garantie auf 100% Richtigkeit, da ich kein Anwalt bin - das gilt entweder wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU Hat (Trifft ja auf Thai Airways bekanntlich nicht zu), oder wenn der Flug in der EU startet, wenn Hin- und Rückflug auf einem Ticket gebucht wurden gilt es auch für den Rückflug. Also für deinen Flug aus FRA gelten die EU Fluggastrechte auf jeden Fall, bei denen aus BKK und MNL nur, wenn es einen Hinflug ex EU dafür gab.
 
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bongobongo

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16 März 2014
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Tief im Westen oder gleich nebenan
...bei denen aus BKK und MNL nur, wenn es einen Hinflug ex EU dafür gab.

Das ist unerheblich. Bei Abflug in der EU gelten die Fluggastrechte immer, unabhängig von der Airline. Bei Flügen in die EU gelten die Fluggastrechte nur, wenn die Airline ihren Sitz im Bereich der EU hat.

Beispiel Flug BKK-FRA-BKK mit Thai: BKK-FRA keine Fluggastrechte, FRA-BKK Fluggastrechte gelten.

Das zitierte Urteil ist übrigens aus Deutschland. Dazu soll übrigens in der nächten Woche eine Revison verhandelt werden. In anderen Ländern könnten die Urteile anders ausfallen. Speziell in der Schweiz ist die Rechtsprechung abweichend, da sie zwar die EU-Fluggastrechteverordnung anwendet, sich aber der EU-Rechtsprechung nicht unterwirft. Daher können die EU-Verordnungen dort abweichend interpretiert werden.
 

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Das ist unerheblich. Bei Abflug in der EU gelten die Fluggastrechte immer, unabhängig von der Airline. Bei Flügen in die EU gelten die Fluggastrechte nur, wenn die Airline ihren Sitz im Bereich der EU hat.

Beispiel Flug BKK-FRA-BKK mit Thai: BKK-FRA keine Fluggastrechte, FRA-BKK Fluggastrechte gelten.

Das zitierte Urteil ist übrigens aus Deutschland. Dazu soll übrigens in der nächten Woche eine Revison verhandelt werden. In anderen Ländern könnten die Urteile anders ausfallen. Speziell in der Schweiz ist die Rechtsprechung abweichend, da sie zwar die EU-Fluggastrechteverordnung anwendet, sich aber der EU-Rechtsprechung nicht unterwirft. Daher können die EU-Verordnungen dort abweichend interpretiert werden.

Du hast auf jeden Fall recht was diese Zahlungen angeht die man für verspätete Flüge erhält - die gelten dann nur bei Flügen aus der EU heraus.

Aber hier ging die Diskussion ja über das Thema was passiert wenn der Flug (oder ein Segment davon) seitens der Airline gecancelt wird. Da hat mir der Anwalt (übrigens derselbe den ich in dem Urteil verlinkt habe) im Fall von Qatar erklärt, dass ich das Recht auf Rückzahlung innerhalb von 7 Tagen dann für den Hin- und Rückflug habe, wenn es auf einem Ticket gebucht wurde. Die Klage war dementsprechend auch erfolgreich und wurde zu meinen Gunsten entschieden. Die Umbuchung auf einen anderen Flug ist ja ein Wahlrecht derselben Verordnung, daher gehe ich davon aus dass dies dann ebenso für Hin- und Rückflug gilt wenn auf ein Ticket gebucht wurde.

Praktisch habe ich damit noch keine Erfahrung, werde es aber evtl. herausfinden, da ich derzeit noch offene Tickets habe von denen ich ausgehe dass sie storniert werden - diese werde ich dann umbuchen, und sollte die Airline hierfür Gebühren fordern bin ich auch bereit das auf dem Rechtsweg zu klären - betrift bei mir aber nicht Thai Airways. Im Falle von Thai Airways würde ich allerdings empfehlen die Differenz unter Vorbehalt zu zahlen, und den Rechtsweg erst einzulegen wenn das mit der Insolvenz geklärt ist - bei der aktuellen Lage wäre mir das Risiko zu hoch dann auf Anwalts- und Gerichtskosten sitzen zu bleiben wenn der Laden pleite geht.
 

Alwaro

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