Das ist unerheblich. Bei Abflug in der EU gelten die Fluggastrechte immer, unabhängig von der Airline. Bei Flügen in die EU gelten die Fluggastrechte nur, wenn die Airline ihren Sitz im Bereich der EU hat.
Beispiel Flug BKK-FRA-BKK mit Thai: BKK-FRA keine Fluggastrechte, FRA-BKK Fluggastrechte gelten.
Das zitierte Urteil ist übrigens aus Deutschland. Dazu soll übrigens in der nächten Woche eine Revison verhandelt werden. In anderen Ländern könnten die Urteile anders ausfallen. Speziell in der Schweiz ist die Rechtsprechung  abweichend, da sie zwar die EU-Fluggastrechteverordnung anwendet, sich aber der EU-Rechtsprechung nicht unterwirft. Daher können die EU-Verordnungen dort abweichend interpretiert werden.
		
		
	 
Du hast auf jeden Fall recht was diese Zahlungen angeht die man für verspätete Flüge erhält - die gelten dann nur bei Flügen aus der EU heraus.
Aber hier ging die Diskussion ja über das Thema was passiert wenn der Flug (oder ein Segment davon) seitens der Airline gecancelt wird. Da hat mir der Anwalt (übrigens derselbe den ich in dem Urteil verlinkt habe) im Fall von Qatar erklärt, dass ich das Recht auf Rückzahlung innerhalb von 7 Tagen dann für den Hin- und Rückflug habe, wenn es auf einem Ticket gebucht wurde. Die Klage war dementsprechend auch erfolgreich und wurde zu meinen Gunsten entschieden. Die Umbuchung auf einen anderen Flug ist ja ein Wahlrecht derselben Verordnung, daher gehe ich davon aus dass dies dann ebenso für Hin- und Rückflug gilt wenn auf ein Ticket gebucht wurde.
Praktisch habe ich damit noch keine Erfahrung, werde es aber evtl. herausfinden, da ich derzeit noch offene Tickets habe von denen ich ausgehe dass sie storniert werden - diese werde ich dann umbuchen, und sollte die Airline hierfür Gebühren fordern bin ich auch bereit das auf dem Rechtsweg zu klären - betrift bei mir aber nicht Thai Airways. Im Falle von Thai Airways würde ich allerdings empfehlen die Differenz unter Vorbehalt zu zahlen, und den Rechtsweg erst einzulegen wenn das mit der Insolvenz geklärt ist - bei der aktuellen Lage wäre mir das Risiko zu hoch dann auf Anwalts- und Gerichtskosten sitzen zu bleiben wenn der Laden pleite geht.