Sofern Besitz/Vermögen das in Thailand vorhanden ist, im Todesfall des Erblassers nicht die thailändische gesetzliche Regelung gelten soll, muss ein Testament in Thailand gemacht werden und in der Thai Schrift gemacht sein. Das gilt für Farngs und natürlich auch für Thais. Ein Testament in anderer Sprache und/oder in einem anderen Land gemacht wird nicht anerkannt. Wer also in seinem Testamenz hier in DACH z. B. auch etwas über seinen Nachlass in Thailand geschrieben hat, das ist nicht gültig in THailand.
Es muss dann dort stehen: Pattaya (oder ein anderer Thai Ort) den (Datum) Unterschrift und Unterschrift von 2 Zeugen.
In Thailand kann man im Gegensatz zu Deutschland einen Pflichteilberechtigten auschschliesse beim Erbe. Man ist also total frei bei der Verteilung des Erbes.
Da wir uns bei evtl. Formvorschriften nicht so gut auskennen (unsere Frauen ja normalerweise auch nicht), empfiehlt es sich bei einem Rechtsanwalt zu machen. Die Kosten betragen (Stand vor 10 Monaten) für ein Thai Testament ab 5000 Baht aufwärts. Es gibt ja keine Gebührenordnung in LOS und jeder kann nehmen was er will.
Wer schon mal ein Testament in LOS gemacht hat oder darin rechtskundig ist, kann diese posting gern ergänzen.
Es muss dann dort stehen: Pattaya (oder ein anderer Thai Ort) den (Datum) Unterschrift und Unterschrift von 2 Zeugen.
In Thailand kann man im Gegensatz zu Deutschland einen Pflichteilberechtigten auschschliesse beim Erbe. Man ist also total frei bei der Verteilung des Erbes.
Da wir uns bei evtl. Formvorschriften nicht so gut auskennen (unsere Frauen ja normalerweise auch nicht), empfiehlt es sich bei einem Rechtsanwalt zu machen. Die Kosten betragen (Stand vor 10 Monaten) für ein Thai Testament ab 5000 Baht aufwärts. Es gibt ja keine Gebührenordnung in LOS und jeder kann nehmen was er will.
Wer schon mal ein Testament in LOS gemacht hat oder darin rechtskundig ist, kann diese posting gern ergänzen.