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Joe

Testament in Thailand

heini

schon über 29 Jahre ein Toter
Verstorben
19 Oktober 2008
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113
kummerland
AW: Testament in Thailand

mann liggi, sei nicht so mimosenhaft.
niemand wird hier den fred löschen, wie ich die admins und mods kenne.

dem diver darfste dat nicht verübeln, der wird 500 jahre alt und denkt erst darüber in ca. 440 jahren nach.:ironie
 

holgerxl

Member Inaktiv
Inaktiver Member
29 Oktober 2008
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AW: Testament in Thailand

Dieser Thread sollte auf keinen Fall gelöscht werden. Wenn es jemanden nicht interessiert, sollte er es einfach nicht lesen!

Man kann für seine Frau oder auch Dauerfreundin gut vorsorgen:
Lebensversicherungen: Die Dame als Nutznießerin einsetzen
Haus in D: ins Grundbuch mit eintragen (risikoreich, würde ich persönlich nicht machen)
Haus in Th: wäre eh auf den Namen der Frau, Freundin. Bei Freundin würde man im Todesfall nichts bekommen, bei Frau würde man es zwar erben, aber wegen Grundbesitz nicht behalten dürfen! Schwierige Sache!
Geld: Konto auf beider Namen in TH und D= wäre es im Todesfall gesperrt? Generalvollmacht hilft eventuell!

Die Lebenserwartung des Mannes könnte durchaus sinken, wenn seine Madam ein großes Erbe in Aussicht hätte! Kommt aber bestimmt auf die Harmonie der Ehe an.

Schwierig wird es, wenn es noch Kinder und andere Erbberechtigte gibt, dann kommt richtig Zank und Streit auf.

Auch sollte der Mann die Frau im Vorfeld über die Witwenrente usw. aufklären, so dass die Frau im Todesfalle des Mannes nicht hilflos dasteht.
Eventuell kann der Mann mit dem Beerdigungsinstitut seine Bestattung klären, das würde ebenfalls die Sache für die Frau erleichtern.

Gruss
Holgerxl
 

Liggi

Ein Mensch
Thread Starter
   Autor
Thread Starter
21 Oktober 2008
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Hamburg/Pattaya
AW: Testament in Thailand

Man kann im Testament auch bestimmen, das im Falle eines gewaltsamen Todes der Täter nichts erbt, falls er im Testament bedacht wurde..

Wie schon an anderer Stelle erwähnt, ist das Wissen über die Erbfolge (ich bin da nicht im Detail informiert bisher) und die Möglichkeiten im Testament (Pflichtteil ausschliessen) sowie die Form (in Thai Schrift) auch für die Thai Ehefrauen/Freundinnen interessant. Nicht das nach deren Tod die Kinder mit den Großeltern gemeinsam Erben oder Geschwister sich das unter den Nagel reissen.

Bei Geldanlagen/Sparbüchern genügt sehr wahrscheinlich keine Vollmacht/Generalvollmacht sondern da wird der Erbschein verlangt. Der Erbe kann natürlich mit der ATM Karte (meine funzt auch hier in D) das Konto leer machen wenn die PIN bekannt ist.
 

hari

Schreibwütig
   Autor
25 Mai 2009
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Pattaya, Det Udom
AW: Testament in Thailand

ich habe mir auch schon Gedanken darüber gemacht, was ist wenn ich zum Beispiel in Thailand sterbe. Ich möchte dann dort verbrannt werden, und nicht nach Österreich verschickt werden, wo ich noch meinen Sohn nerve damit. Nun meine Frage muss ich das in der Botschaft oder beim Konsul Hofer bekannt geben, damit diese mich nicht Zwangsverschicken? Außerdem muss ich wahrscheinlich noch ein gemeinsames Konto eröffnen, damit meine Freundin nicht die Kosten tragen muss, da ja wahrscheinlich mein Konto gesperrt wird.
Also ein durchaus interessanter Thread:yc
 

Liggi

Ein Mensch
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   Autor
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21 Oktober 2008
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Hamburg/Pattaya
AW: Testament in Thailand

@Hari

sofern deine Freundin nicht mit im Bankbuch eingetragen ist, kann sie nichts abheben. Höchstens mit der ATM Karte wenn sie die PIN weiss und die Bank nicht von deinem Ableben weiss.

Über den Leichnahm bestimmen doch sicher die Erben (Deine Familie) Die müßte dann entsprechendes veranlassen denke ich.
 

holgerxl

Member Inaktiv
Inaktiver Member
29 Oktober 2008
385
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AW: Testament in Thailand

Gibt es in Thailand so etwas wie Bestattungsunternehmen? Hier in D regeln bereits viele Menschen ihre zukünftige Bestattung. Finde ich durchaus angebracht. Wer auf den Friedhof ruhen will, kann sich bereits einen schönen Platz reservieren lassen.
Auch der Steinmetz kann vorab den Grabstein herstellen, muss halt nur noch das Todesdatum eingemeißelt werden.
Hier in Deutschland gibt es ja leider zig Vorschriften für eine Bestattung, man benötigt zum Beispiel einen Sarg, selbst für die Einäscherung. Muslime z.B. dürfen auch im Leinentuch begraben werden (deren Bestattungsregel). Sie sind von der Sargpflicht ausgenommen.
Es wäre also preiswerter, wenn ein Sterbender kurz vor seinem Tod zum Islam konvertiert, um von der Sargpflicht ausgeklammert zuwerden.
Diese Sargpflicht empfinde ich als Umweltzerstörung, da wird Holz bearbeitet, um später verbrannt zuwerden!!
Gruss
Holgerxl
 

Liggi

Ein Mensch
Thread Starter
   Autor
Thread Starter
21 Oktober 2008
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Hamburg/Pattaya
AW: Testament in Thailand

@holger xl
Hat nun ja nichts mit dem Testament zu tun.

IN LOS wird man normalerweise im Tempel verbrannt egal Farang oder Thai.


@heini, auch durch wiederholen dieser, deiner Worte, (du hattest es schon mal geschrieben)

"mann liggi, sei nicht so mimosenhaft."

wirst du mich nicht mehr ändern.
 

LoS

Es kann nur einen geben.
   Autor
21 Oktober 2008
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7.168
Flinger Broich
t.me
AW: Testament in Thailand

Ein sehr interessanter Thread.Hier im Forum ist doch ein selbsternannter "Pseudoadvokat"-.
Ob dieser allerdings von diesem Bereich Ahnung hat,wage ich mal stark zu bezweifeln,der kennt sich eher in anderen Streitsachen aus.:bigg
Über Witwenrente die Frau aufzuklären,ist schon wichtig,sofern man sich net für unsterblich hält und die 50 schon weit überschritten hat.;)
Testament ist von mir jetzt schon gemacht worden,in Thailand noch nicht.
Dank dir für die Auskunft,werd ich schnellstmöglich nachholen.
:hut
 

Leebanon

Lady Bar Flüsterer
   Autor
15 Juni 2009
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Dark Side zwischen floating market & Phönix Golf
AW: Testament in Thailand

würde mal raten, bei so einer komplexen Sache immer über einen Anwalt zu gehen,

der eine lebt in Thailand, hat sich aber aus irgendwelchen Gründen in Deutschland nicht abgemeldet,
der andere hat sich abgemeldet, hat aber noch ein Haus in Deutschland, samt einem Kind mit Pflichtteilsanspruch.

In Deutschland gibt es nur eine Immobilienübertragung beim Todesfall, wenn ein Erbschein des Nachlassgerichtes vorliegt.
Wird die thailändische Zuständigkeit immer anerkannt, und der deutsche Erbschein aufgrund eines thailändischem Testamentes gemacht ?
 

holgerxl

Member Inaktiv
Inaktiver Member
29 Oktober 2008
385
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AW: Testament in Thailand

@Liggi
ja, aber die Bestattung gehört zum Tod dazu und verursacht auch eine Menge Kosten.
Wer seiner Holden Geld ersparen will, kümmert sich im Vorfeld schon ums Testament und um seine preiswerte "Leichenentsorgung"! Möchte mein sauer verdientes Geld lieber meiner Thai Freundin als Sarg-Ede überlassen.

Auch eine Patientenverfügung könnte in diesem Zusammenhang noch erwähnt werden!
Will man sich bis zur letzten Infusion wirklich quälen?
Hätte die Partnerin eine Patientenverfügung, könnte der Arzt den Stecker ziehen.
Der Tod kann grausam und schmerzhaft kommen. Habe einige verkrebste Bekannte mehr als qualvoll zu Grunde gehen sehen! Gerade in Thailand scheint der Krebstod sehr häufig vorzukommen.
Gruss
Holgerxl
 

Liggi

Ein Mensch
Thread Starter
   Autor
Thread Starter
21 Oktober 2008
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Hamburg/Pattaya
AW: Testament in Thailand

würde mal raten, bei so einer komplexen Sache immer über einen Anwalt zu gehen,

der eine lebt in Thailand, hat sich aber aus irgendwelchen Gründen in Deutschland nicht abgemeldet,
der andere hat sich abgemeldet, hat aber noch ein Haus in Deutschland, samt einem Kind mit Pflichtteilsanspruch.

In Deutschland gibt es nur eine Immobilienübertragung beim Todesfall, wenn ein Erbschein des Nachlassgerichtes vorliegt.
Wird die thailändische Zuständigkeit immer anerkannt, und der deutsche Erbschein aufgrund eines thailändischem Testamentes gemacht ?

Wenn das Thai Testament gegen das deutsche Erbrecht verstößt wird es wohl zumindest für den Teil nicht anerkannt. In D gilt nur deutsches Recht.
 

Liggi

Ein Mensch
Thread Starter
   Autor
Thread Starter
21 Oktober 2008
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Hamburg/Pattaya
AW: Testament in Thailand

Ob eine deutsche Patientenverfügung in Thailand gilt ? Ich denke eher nicht, sofern mam so etwas in T überhaupt kennt.

Aber Wissen darüber hab ich auch nicht.

Fragen über Fragen.

Testament meine ich auch, unbedingt beim, Anwalt in T machen für Besitz in Thailand. Sonst läuft man Gefahr nicht die richtige Form gewahrt zu haben und alles ist dadurch ungültig. Vorher aber nach dem Preis fragen !!!

Ja, Chronist müßte doch zur Aufklärung beitragen können.
 

Leebanon

Lady Bar Flüsterer
   Autor
15 Juni 2009
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Dark Side zwischen floating market & Phönix Golf
AW: Testament in Thailand

Wenn das Thai Testament gegen das deutsche Erbrecht verstößt wird es wohl zumindest für den Teil nicht anerkannt. In D gilt nur deutsches Recht.

glaube, es ist nicht möglich, dass fürs Haus in Thailand thailändisches Recht gilt,
und fürs Haus in Deutschland deutsches Erbrecht gilt.

Es kann nur einen geben - einen Nachlassverwalter,
und bei der Frage, obs ein Deutscher oder ein Thailänder ist,
muss zuerst die Zuständigkeit geklärt werden,
also welches Nachlassgericht ist zuständig.

Wenn das deutsche Nachlassgericht zuständig ist,
wird die gesamte Erbmasse auf der ganzen Welt erfasst.
Dann wird geprüft, ob automatisch gesetzliche Erbfolge vorliegt,
oder ob ein gültiges Testament vorliegt.
Ein gültiges Testament liegt vor,
wenn der Erblasser einen komplett handschriftlichen Text (keine Druckbuchstaben)
geschrieben hat, wo steht :
Harry Hirsch. Hasenstr.6, Hamburg den 6.6.2009, Testament Hiermit setze ich meinen alten Forenkumpel Peter Pan, wohanhaft in Passau, geb. 3.3.1966 als Alleinerben ein. Unterschrift

Bei Testamenten gibts nur gültig oder ungültig, also kein halbschwanger.
Wenn Peter Pan kein Familienangehöriger ist, zahlt er 30% Erbschaftssteuer, falls Schwester und Bruder erben sollen, zahlen die ebenfalls 30%, nur Kinder und Ehefrau kommen besser weg.

Weil die meisten Testamente in Todesfall von Geschwistern entwendet werden, (falls sie die Möglichkeit dazu haben) schreibt man ein Testament am besten 2x und gibt dem bedachten Erben ein Orginal.
 

Liggi

Ein Mensch
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Thread Starter
21 Oktober 2008
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Hamburg/Pattaya
AW: Testament in Thailand

In Thailand ist das Testament nur gültig wenn es in Thai Schrift und in Thailand gemacht ist, natürlich mit Datum und Unterschrift und HInweis das man testierfähig ist.

Wenn ein gültiges Thai Testament vorliegt kann kein anderes Nachlassgericht auf das Erbe in Thailand zugreifen. Der Deutsche Erbe kann natürlich gegen den Erben des Thai Vermögens/Besitz in D klagen. Ausgang wenn der Erbe ein Thai ist und in Thailand wohnt ??? Und wie vollstrecken.

Man kann das natürlich alles umgehen indem man nur den künftigen Erben informiert.
 

Leebanon

Lady Bar Flüsterer
   Autor
15 Juni 2009
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Dark Side zwischen floating market & Phönix Golf
AW: Testament in Thailand

die Hauptfrage ist, ob die Frage der Zuständigkeit klar ist,
also Thailand oder Deutschland.
Könnte mir vorstellen, wer in Deutschland noch angemeldet ist, handelt sich eine deutsche Zuständigkeit ein.

Die Erbmasse wird jedenfalls als gesamtes erfasst,
also Haus in Deutschland und Haus in Thailand.
Wenn das Haus in Deutschland, Wert 200.000 mit einer Hypothek auf 300.000 belastet ist, und das Haus in Thailand nur 80.000 bringt, besteht die Erbmasse aus 20.000 Schulden.

Bei deutscher Zuständigkeit wird jedenfalls ein Nachlassverwalter mit der Verwertung des thailändischen Hauses beauftragt, wonach sich auch die Thai Behörden richten.
Wird ein deutscher Erbschein erstellt, wird der auch Grundlage für die Übertragung des Hauses sein.
Ob ein 30 jähriges Leasingrecht am Grundstück vererbbar ist, müsste ich mich nochmal erkundigen, Übertragung des Hauses ist in Thailand jedenfalls kein Problem.
 

Leebanon

Lady Bar Flüsterer
   Autor
15 Juni 2009
4.171
7.607
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Dark Side zwischen floating market & Phönix Golf
AW: Testament in Thailand

so, mal was handfestest,

Art. 25 Abs. 1 des deutschen EGBGB bestimmt für den Erbfall:

'Die Rechtsnachfolge von Todes wegen unterliegt dem Recht des Staates, dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes angehörte.'

Dies bedeutet, daß im Falle des Todes des deutschen Ehegatten deutsches Recht die Erbfolge bestimmt, im Falle des Todes des thailändischen Ehegatten thailändisches Erbrecht.

Art. 25 Abs. 2 EGBGB bestimmt weiter:

'Der Erblasser kann für im Inland gelegenes unbewegliches Vermögen in der Form einer Verfügung von Todes wegen deutsches Recht wählen.'

Dies bedeutet, daß ein Beteiligter in einem Testament bestimmen kann, daß sich die Rechtsnachfolge hinsichtlich etwaigen Grundvermögens in Deutschland nach deutschem Recht richten soll.

Das thailändische Recht sieht grundsätzlich vor, daß sich die Erbfolge hinsichtlich Grundvermögens nach dem Recht des Ortes richtet, an dem das betreffende Grundstück belegen ist.

Die Rechtsnachfolge für Grundstücke in Thailand würde sich daher nach thailändischem Recht richten, diejenige für Grundstücke in Deutschland nach deutschem Recht.

Die Rechtsnachfolge hinsichtlich beweglichen Vermögens richtet sich nach thailändischem Recht nach dem Recht des Ortes, an dem der Verstorbene zur Zeit seines Todes seinen Wohnsitz hatte.

Im Ergebnis bedeutet dies also folgendes:

Im Falle des Todes des deutschen Ehegatten ist nach deutschem internationalen Privatrecht immer deutsches Erbrecht anwendbar. Nach thailändischem Recht ist in diesem Fall auch deutsches Recht anwendbar

- hinsichtlich des in Deutschland belegenen Grundvermögens

- hinsichtlich des beweglichen Vermögens, soweit der deutsche Ehegatte zuletzt seinen Wohnsitz in Deutschland gehabt hat.

Hingegen ist nach thailändischem Recht auch für die Erbfolge nach dem deutschen Ehegatten thailändisches Recht anwendbar

- hinsichtlich des in Thailand belegenen Grundvermögens

- hinsichtlich des beweglichen Vermögens, soweit der deutsche Ehemann zuletzt seinen Wohnsitz in Thailand gehabt hat.

Im Falle des Todes des thailändischen Ehegatten ist nach deutschem internationalen Privatrecht zunächst thailändisches Recht anwendbar.

Das thailändische Recht erklärt jedoch deutsches Recht grundsätzlich für anwendbar

- hinsichtlich des in Deutschland belegenen Grundvermögens

- auch hinsichtlich des beweglichen Vermögens, soweit der thailändische Bürger zuletzt seinen Wohnsitz in Deutschland gehabt hat.

Zu berücksichtigen ist auch die Rechtsanwendung und Rechtsprechung in Thailand:

Die thailändischen Gerichte werden thailändisches Erbrecht anwenden, wenn dies durch Festlegung oder Rückverweis nach dem ausländischen Internationalen Privatrecht festgelegt ist.

Umgekehrt geht auch die deutsche Rechtsprechung in diesen Fällen vor.
http://www.trempel.de/500089960b0ef3c8a/500089960c000045f/500089969d1098b03/index.php
http://www.baanthai.com/ratgeber/erbrecht.asp
 
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Liggi

Ein Mensch
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21 Oktober 2008
5.690
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Hamburg/Pattaya
AW: Testament in Thailand

In diesem Thread geht es ausschliesslich um Vermögen/Besitz welches sich in Thailand befindet.
 

funnysiam

Member Inaktiv
Inaktiver Member
22 Oktober 2008
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1.384
1.963
AW: Testament in Thailand

Ich habe gerade in Thailand für die in Thailand befindlichen Werte das Testament bei einem Anwalt gemacht. Es wurde sowohl in Thai als auch in Englisch verfasst, jeweils absatzweise. Unterschrieben von zwei Zeugen. Pflichtanteile gibt es in Thailand definitiv nicht. Wie auch bei uns gibt es ab aber die Möglichkeit, jemanden als Testamentsvollstrecker zu benennen.

Diese Möglichkeit habe ich genutzt, um zu Verhindern, dass meine minderjährigen Kinder später nichts mehr haben vom Erbe, weil ihre Mutter es vorher schon ausgegeben hat. Dass heißt, bis zum 20. Lebensjahr bleibt dieser Teil "unter Verschluss". Als Kosten für den Testamentsvollstrecker sind von den Erben etwa 40.000 THB zu zahlen. Das Testament kostete 10.000 THB.

Mit dem Testament kann meine Lebensgefährtin beim Gericht (in Pattaya auf dem Phratamak Hill an der Trappaya Road) den Erbschein beantragen und dann bei der Bank das Konto auflösen, bzw. das Condominium auf dem Land Office auf Ihren Namen umschreiben lassen.

Ebenfalls ist im Testament geregelt, dass sie die Beerdigung durchführen soll. Diese Verfügung muss der Deutschen Botschaft zwecks Freigabe des Leichnams übermittelt werden.


Anders sieht das aus, wenn der Erbe ein deutscher Familienangehöriger ist:

Zitat aus Schriftverkehr mit der Deutschen Botschaft in Bangkok:
Der korrekte Weg für die Anerkennung einer deutschen Urkunde im Rechtsverkehr in Thailand ist folgender:

Legalisation der deutschen Urkunde in Deutschland durch die zuständigen Justizbehörden. Diese sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Das Nachlassgericht dürfte aber wissen, welche Behörde zuständig ist. Anschließend muss die Urkunde durch die thailändische Botschaft in Deutschland legalisiert werden. Dieser Legalisationsvermerk kann gegebenenfalls durch das hiesige Außenministerium nochmals überbeglaubigt werden.
Die Beteiligung der deutschen Botschaft ist NICHT vorgesehen.
 
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