AW: Testament in Thailand
Wenn das Thai Testament gegen das deutsche Erbrecht verstößt wird es wohl zumindest für den Teil nicht anerkannt. In D gilt nur deutsches Recht.
glaube, es ist nicht möglich, dass fürs Haus in Thailand thailändisches Recht gilt,
und fürs Haus in Deutschland deutsches Erbrecht gilt.
Es kann nur einen geben - einen Nachlassverwalter,
und bei der Frage, obs ein Deutscher oder ein Thailänder ist,
muss zuerst die Zuständigkeit geklärt werden,
also welches Nachlassgericht ist zuständig.
Wenn das deutsche Nachlassgericht zuständig ist,
wird die gesamte Erbmasse auf der ganzen Welt erfasst.
Dann wird geprüft, ob automatisch gesetzliche Erbfolge vorliegt,
oder ob ein gültiges Testament vorliegt.
Ein gültiges Testament liegt vor,
wenn der Erblasser einen komplett handschriftlichen Text (keine Druckbuchstaben)
geschrieben hat, wo steht :
Harry Hirsch. Hasenstr.6, Hamburg den 6.6.2009, Testament Hiermit setze ich meinen alten Forenkumpel Peter Pan, wohanhaft in Passau, geb. 3.3.1966 als Alleinerben ein.
Unterschrift
Bei Testamenten gibts nur gültig oder ungültig, also kein halbschwanger.
Wenn Peter Pan kein Familienangehöriger ist, zahlt er 30% Erbschaftssteuer, falls Schwester und Bruder erben sollen, zahlen die ebenfalls 30%, nur Kinder und Ehefrau kommen besser weg.
Weil die meisten Testamente in Todesfall von Geschwistern entwendet werden, (falls sie die Möglichkeit dazu haben) schreibt man ein Testament am besten 2x und gibt dem bedachten Erben ein Orginal.