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Joe

Thailand Story, 15 Nächte ungefickt in Bangkok und dann 31 Tage Pattaya

Santa

อย่าวัดระยะทางวัดความรักทีผมมีให้คุณ
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Da Thailand kein Risiko Land ist musst Du dich nicht digital anmelden und auch keinen Test in Deutschland machen.

Screenshot_20210115-183846_Chrome.jpg Screenshot_20210115-184519_Chrome.jpg
Hatte Thailand als Aufenthaltsland eingegeben, da transit ja nicht als Aufenthalt gilt.
Was Ethiad da will wäre mir da ziemlich egal, denn überprüfen können die (Ethiad) nicht was Du angegeben hast.
 
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Hammer1963

Gehört nicht zu den 2.000 Baht Urlaubern
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Da Thailand kein Risiko Land ist musst Du dich nicht digital anmelden
Ist mir auch klar

Hatte Thailand als Aufenthaltsland eingegeben, da transit ja nicht als Aufenthalt gilt.
Was Ethiad da will wäre mir da ziemlich egal, denn überprüfen können die (Ethiad) nicht was Du angegeben hast.
mir wurde gesagt, dass anscheinend Etihad darauf bestand, dass dieses Ausgefüllt und vorgezeigt wird, sonst kein Flug

Werde dann aber in Deutschland das halt klären
 
Thailernen.net

Santa

อย่าวัดระยะทางวัดความรักทีผมมีให้คุณ
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7 März 2017
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Kann man das nicht 2x ausfüllen? 1x für Etihad (so wie die es gerne hätten, wegen Mitfliegen und so) und 1x für die Einreise in D...
Da eine Kopie davon automatisch an dein zuständiges Gesundheitsamt geschickt wird, wohl eher nicht.
Habe an das RKI eine Email geschickt aber ausser Standart Antworten kam nix zurück. Keine Aussage ob Transit als Aufenthalt gilt.
 

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Habe an das RKI eine Email geschickt aber ausser Standart Antworten kam nix zurück. Keine Aussage ob Transit als Aufenthalt gilt.

Da gilt die jeweilige Verordnung von deinem Bundesland. Ich weiß nicht, woher du kommst, aber @Hammer1963 ist ja aus BW und da gilt die Verordnung die man hier nachlesen kann, und demnach müsste man auch bei einem Transit über ein Risikogebiet in Quarantäne. Bei den ganzen Ausnahmen mit Aufenthalten von unter 72 bzw. 24 Stunden sind touristische Reisen explizit ausgenommen (erst seit der letzten Änderung vom 10. Januar, davor war es anders und er hätte nicht in Quarantäne müssen).
In anderen Bundesländern dürfte es ähnlich aussehen.

Auszug:

(1) Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Baden-Württemberg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, das in diesem Zeitraum Risikogebiet nach Absatz 4 war oder noch ist, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre Haupt- oder Nebenwohnung oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von zehn Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern


In §2 sind dann einen Haufen Ausnahmen aufgeführt, die aber auf Urlaubsreisen allesamt nicht zutreffen, und auch von einem kurzen Transit ist keine Rede mehr (im Vergleich zu vorherigen Fassungen). Allenfalls Abschnitt 7 könnte eine Option sein, wobei mir keine solche Vereinbarung zwischen Deutschland und Thailand bekannt ist, wie sie hier vorausgesetzt wird.

7. Personen, die als Urlaubsrückkehrer aus einem Risikogebiet im Sinne des § 1 Absatz 4 zurückreisen und die unmittelbar vor Rückreise an ihrem Urlaubsort einen Test mit negativem Ergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus durchgeführt haben, sofern
  1. auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der betroffenen nationalen Regierung vor Ort besondere epidemiologische Vorkehrungen (Schutz- und Hygienekonzept) für einen Urlaub in diesem Risikogebiet getroffen wurden,
  2. die Infektionslage in dem jeweiligen Risikogebiet der Nichterfüllung der Verpflichtung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 nicht entgegensteht und
  3. das Auswärtige Amt nicht wegen eines erhöhten Infektionsrisikos eine Reisewarnung unter Auswärtiges Amt für die betroffene Region ausgesprochen hat.

Am besten haben es noch die Leute, die Corona in den letzten 6 Monaten (hoffentlich unbeschadet) überstanden haben - wer einen mindestens 3 Wochen und höchstens 6 Monate alten positiven PCR vorweist, kann derzeit ohne Test und Quarantäne einreisen.
 
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KWLiebling

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@Helploader , würde ich anders interpretieren, deiner Minung nach gilt ja der Transit touristischen Zwecken. Die kann ich bei einem Transit aber nicht erkennen, schon mal gar nicht auf der Rückreise.
 
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Helploader

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@Helploader , würde ich anders interpretieren, deiner Minung nach gilt ja der Transit touristischen Zwecken. Die kann ich bei einem Transit aber nicht erkennen, schon mal gar nicht auf der Rückreise.

Wenn man aus touristischen Zwecken hinreist, gilt das natürlich auch für die Rückreise. Wäre interessant wenn das jemand vor Gericht mal ausfechtet, aber ich schätze die Behörden werden es genauso interpretieren. Spielt aber ohnehin keine Rolle, und ich habe deshalb auch mein Posting editiert, weil das laut der Verordnung nur für Länder gilt die an Deutschland angrenzen, und da gehören die VAE nicht dazu :)
Ich habe mich mit der Thematik schon früher befasst, da ich ggf. ebenfalls im März bzw. April rüber fliegen will und aus BW komme, und sofern sich die Verordnung bis dahin nicht mehr ändert, ist derzeit als Touri die einzige Option die Quarantäne zu umgehen mit der Lufthansa zu fliegen, oder vorher selbst an Corona erkrankt zu sein.
 

Santa

อย่าวัดระยะทางวัดความรักทีผมมีให้คุณ
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Gestern war ich mir ja noch ganz sicher das ich mich nicht anmelden, nicht in Quarantäne und nicht Testen muss.
Jetzt bin ich mir nicht mehr sicher! Ich hoffe @Hammer1963 lässt uns an seinen Erfahrungen teilhaben.
 
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Thai-S

Ich seh #000000
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3 Juni 2012
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Wenn man aus touristischen Zwecken hinreist
Der @Hammer1963 war doch nicht zu touristischen Zwecken unterwegs.
Er war doch in missionarischen Dingen oder auch Selbstgeiselung unterwegs. Auf alle Fälle irgend was religiöses, da kenn ich mich nicht so genau aus.

Wenn er als Tourist unterwegs gewesen wäre hätte er doch sicher mehr Berichte aus GoGo Touren usw gebracht ;), so konnten er halt nur von den missionarischen Durchführungen in seinem Luxustempel berichten.
Die paar kleinen Ausreißer in die abgründigen Touristenlocations macht doch jeder Geschäftsreisende auch in seine knappen Freizeit.