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Joe
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Steuerpflicht Kapitalerträge

savoy

Hat nix anderes zu tun
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27 August 2013
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Richtig,dann aber erübrigt sich der Thread hier!:),es bleibt alles beim alten.
Nicht ganz, denn bei der unbeschränkten Steuerpflicht müssen auch noch die Einkünfte aus Thailand angegeben werden, die werden aber bei einem Rentner ohne Arbeitserlaubnis Null sein.
Bei der beschränkten Steuerpflicht muss man private Zusatzrenten und Einkünfte aus Kapitalvermögen verteuern ohne Freibetrag.
Bei der unbeschränkten Steuerpflicht muss man wie vorher alles versteuern, hat aber Freibeträge, Ehegattensplitting und kann außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen.
Im Beitrag steht "In der Regel führt daher die Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger zu einer niedrigeren Steuer." Ich bin nicht sicher, ob das jedem bewusst ist. Wer nur die gesetzliche Rente und sonst keine Einkünfte in D hat, fährt vermutlich mit der "unbeschränkten Steuerpflicht" besser.
Viele haben aber eine Zusatzrente, Kapitaleinlagen, Aktien in D, die in beiden Modellen steuerpflichtig bleiben, aber nur bei unbeschränkten Steuerpflicht die Freibeträge für beide Ehepartner zusammen berücksichtigt werden können.
 

Ram0815

Schorsch
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Süddeutschland
Elektronischer Datenaustausch zwischen Finanzämtern unterschiedlicher Staaten ist inzwichen in der OECD gang und gäbe. Dabei könne Finanzämter Daten ohne besondere Begründung anfordern. ur den Datenaustausch existieren international Standards, d.h. ein Steuerabgleich für ein paar 100.000 Steuerpflichtige kann innerhalb von Minuten gemacht werden.

Ich weiss jetzt nicht inwieweit Thailand in dieses System eingebunden ist, ich weiss aber dass das thailändische Ministry of Finance im Bereich elektronischer Datenaustausch und internationale Standards auf der häöhe der Zeit ist. Da besteht also immer die Möglichkeit das Steuerinformationen, auch nachträglich, ganz massiv abgeglichen werden.
 

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
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zu Hause
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Pattaya1988

Kein Bock mehr... bessers mit meiner Zeit zu tun
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Elektronischer Datenaustausch zwischen Finanzämtern unterschiedlicher Staaten ist inzwichen in der OECD gang und gäbe. Dabei könne Finanzämter Daten ohne besondere Begründung anfordern. ur den Datenaustausch existieren international Standards, d.h. ein Steuerabgleich für ein paar 100.000 Steuerpflichtige kann innerhalb von Minuten gemacht werden.

Ich weiss jetzt nicht inwieweit Thailand in dieses System eingebunden ist, ich weiss aber dass das thailändische Ministry of Finance im Bereich elektronischer Datenaustausch und internationale Standards auf der häöhe der Zeit ist. Da besteht also immer die Möglichkeit das Steuerinformationen, auch nachträglich, ganz massiv abgeglichen werden.
Das sollte im Falle von Aktien egal sein. Die haben ja nichts mit Thailand zu tun.
Sollte ich meine Aktien jedoch wie zuvor beschrieben mit einer Thai Steuernummer versteuern, dann wäre der Finanzaustausch zwischen Staaten interressant, aber selbst dann, es wäre doch schon in TH versteuert.
 

Alwaro

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@Pattaya1988 bedingt hast du recht. Das Steuersubjekt hoggt in Thailand. Willst du in Thailand mit einem thailändischen Brooker mag deine Ansicht recht haben.

Jedoch gehe ich davon aus, dass deine jewiligen Steuerobjekte oder der Brooker in einem Land das den IAI unterzeichnet hat hoggt hast du Probleme.

Wenn du die ganzen Geschichten ausserhalb des AIA erledigen möchtest, hast du mit deinem (laut eigenden Angaben) schmalen Kapital (ab 100 Million € gibbet as vermutlich andere Möglichkeiten) keine Chance nicht abgezoggt zu werden.
 
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@Pattaya1988 bedingt hast du recht. Das Steuersubjekt hoggt in Thailand. Willst du in Thailand mit einem thailändischen Brooker mag deine Ansicht recht haben.

Jedoch gehe ich davon aus, dass deine jewiligen Steuerobjekte oder der Brooker in einem Land das den IAI unterzeichnet hat hoggt hast du Probleme.

Wenn du die ganzen Geschichten ausserhalb des AIA erledigen möchtest, hast du mit deinem (laut eigenden Angaben) schmalen Kapital (ab 100 Million € gibbet as vermutlich andere Möglichkeiten) keine Chance nicht abgezoggt zu werden.
Stimmt wohl. Somit wären auch Captrader oder Lynx verpflichtet Daten zu melden. Mein Vermögen bei diesen Brokern wäre weder vor dem Zugriff des Staates sicher, noch ist sicher ob es legal wäre

Wäre immer noch, die vermutlich komplizierte Lösung, einer Thai Steuer ID
 

Alwaro

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@Pattaya1988 hast du gemerkt, dass in deiner Antwort einbisschen viele wäre/wären vorhanden sind? Das sind alles potentielle Stolpersteine die deine offene Bewährung auf Spiel setzen könnten :keine Ahnung
 

Pattaya1988

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@Pattaya1988 hast du gemerkt, dass in deiner Antwort einbisschen viele wäre/wären vorhanden sind? Das sind alles potentielle Stolpersteine die deine offene Bewährung auf Spiel setzen könnten :keine Ahnung
Steuern sind ein kompliziertes Thema, zu dem im Internet auch wenig passende Informationen zu finden sind.

Und ja, daher muss ich besonders vorsichtig sein. Das ich einen Weg suche die 26,5% zu sparen, legal zu sparen, ist ja dennoch einleuchtend 😉
 

OnkelToto

Maximalist
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Unixx South Pattaya
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Ich hatte das mal mit meinem Steuerberater besprochen, Einnahmen aus Vermietung und Kapital: Ich soll bloss zusehen dass ich mehr als die Hälfte im Jahr in Deutschland bin wenn ich das irgendwie einrichten kann, sonst wirds kompliziert.
 
Cosy Beach Club

Tigerwoods

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Das ist richtig, aber bei Wahl der unbeschränkten Steuerpflicht, kann man Freibeträge und Abschreibungen ansetzen.

Bei unbeschränkter Steuerpflicht sind aber auch alle anderen Einnahmen entsprechend steuerpflichtig. Dann ändert sich eigentlich nichts.
Das muss man sich im Detail ausrechnen, was günstiger ist.
 
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ktowner

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Ich war seit 2013 jedes Jahr 44 Wochen in Thailand, bis März 2020 mit Erstwohnsitz in D. Das interessiert ein deutsches Finanzamt einen Schexx wieviel Tage, Wochen oder Monate du irgendwo Urlaubst.
Hauptsache du zahlst deine Steuern.
Schnappatmung bekommen die erst wenn die Abmeldung eintrudeln, unbekannt verzogen
 
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ktowner

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Na ja, irgendwann steigst du irgendwo aus dem Flieger und du siehst da 2-3 Herren in bunten Gewändern stehen, die dich bitten mitzukommen. Sie hätten da mal 1-2 Fragen
 

Ram0815

Schorsch
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Ich hatte das mal mit meinem Steuerberater besprochen, Einnahmen aus Vermietung und Kapital: Ich soll bloss zusehen dass ich mehr als die Hälfte im Jahr in Deutschland bin wenn ich das irgendwie einrichten kann, sonst wirds kompliziert.
Genau deshalb gibts Doppelbesteuerungsabkommen und genau das ist im Doppelbesteuerungsabkommen festgelegt: Erträge aus Immobilien werden in DE versteuert, Kapitalerträge in TH. Rumfliegen kannst du so viel du willst, was zählt ist das Land in dem dein Lebensmittelpunkt liegt.
 
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Du als Steuerschuldner bist in der Pflicht.
Theorie:
Ich bin Rentner und fliege vom 01.01 - 31.03 nach Kenia
Am 02.04 fliege ich nach Santa Domingo bis 31 .06
Ab 01 07 - 31.08 bin ich in D
01.09 - 30.12 bin ich in Thailand. Bin ich jetzt in Thailand steuerpflichtig?
An 240 Tagen fröhne ich meinem Hobby Daytrading. Wer darf die Steuer kassieren.
D natürlich, weil mein lebensmittelpunkt
Diese Variante gibt es im Steuerrecht nicht