Willkommen in unserer Community
Möchtest du dem Forum beitreten? Das gesamte Angebot ist kostenlos.
Registrieren
Cosy Beach Club
Joe
Smurf Bar

Steuerpflicht Kapitalerträge

Pattaya1988

Kein Bock mehr... bessers mit meiner Zeit zu tun
Thread Starter
   Autor
Thread Starter
10 Februar 2019
2.778
8.913
2.865
Moin Leute,

das Thema sollte ja für einige Auswanderer Interresant sein, wäre aber im ETF oder Aktienthread untergegangen.

Ich beziehe mich auf die Steuerpflicht in Deutschland, für all diejenigen, welche nicht mehr in Deutschland leben, also weniger als 183 Tage.

Also klare Frage an die bereits ausgewanderten, wie handhabt ihr das?

Meine bisherigen Gedanken und Informationsbasis schaut etwa so aus:

- mein Depot bei Brokern wie Flatex, Onvista etc. zieht ja Automatisch die 25% Steuern ein. Also, meine Aktie gekauft für 1000€ verkaufe ich für 2000€. Somit werden 25% von 1000€ an Steuern fällig = 250€

- Broker wie Captrader, Lynx etc melden ja keine Daten an das Deutsche Finanzamt. Diese Broker behalten die Kapitalertragssteuer auch nicht direkt ein. Du selbst musst die Kapitaleinkünfte mit der Lohnsteuererklärung angeben und entsprechend nachzahlen

Soweit so gut

Jetzt aber folgende Denkweise, wo ich mir nicht sicher bin über die juristische genauigkeit:

- wenn ich weniger als 183 Tage pro Jahr in Deutschland lebe und auch die Meldeaddrese abgemeldet ist, muss ich ja keine Lohnsteuererklärung mehr abgeben. Hab ja auch kein Einkommen in Deutschland

- somit entfällt ja auch die Kapitalertragssteuer auf die Aktien

- die Dividenden als Quellensteuer klammere ich jetzt bewusst mal aus. Diese wird ja weiterhin fällig

Passt meine Zusammenfassung so, oder gibts da lücken?



Hatte bereits ab 2017 meine Kryptos in Lateinamerika versteuert. Dies war legal, aber nicht auf Aktien anwendbar.



Noch eine Anmerkung, was ich mal gehört hatte, mir aber auch nicht 100% sicher bin. Wenn die Aktien dein einziges Einkommen sind, und du unter 9600€ ca pro Jahr damit verdienst, kannst du die Steuern zu 100% zurückholen, da du unter einem gewissen Freibetrag bist. Über die ca 9600€ ist mal halt leider direkt drüber wenn man mal eine Aktie mit Gewinn verkauft.
 
  • Like
Reaktionen: neitmoj

Pattaya1988

Kein Bock mehr... bessers mit meiner Zeit zu tun
Thread Starter
   Autor
Thread Starter
10 Februar 2019
2.778
8.913
2.865
Wäre da nicht ein Steuerberater der bessere Ansprechpartner?
Nan ja, bei jedem Thema wäre ein Fachmann der bessere Ansprechpartner.

Da es aber einige hier im Forum gibt, welche dich mit dem Thema schon auseinandersetzen mussten, sollte hier eine gewisse Kompetenz und auch interesse an Informationen vorhanden sein
 

Tigerwoods

Billigbumser
   Autor
26 Oktober 2010
1.826
2.951
2.213
Hamburg
Du musst deine Abmeldebescheinigung der Gemeinde an die Bank senden und dann erhält du eine Nichtveranlagungsbescheinigung.
Zinsen werden ohne Abzug gutgeschrieben. Bei Dividenden erfolgt m.E. weiterhin ein Abzug.
Unter Umständen trifft dich die Wegzugsbesteuerung. Bedeutet, dass du eventuelle nicht realisierte Kursgewinne versteuern musst.
 
Cosy Beach Club

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
Damit die Basis stimmt.
Lediglich eine Abmeldung reicht nicht. Es darf keine Verbindung mehr dahin zeigen. Also noch nicht mal eine Garage angemietet zu haben oder weiter ein KFZ dort zu besitzen.
Auch mit den Tagen ist das so eine Sache.
Es reicht nicht sich eine bestimmte Anzahl an Tagen nicht in Deutschland aufzuhalten.
Es muss klar sein das der Lebensmittelpunkt in einem anderen Land liegt und man damit dort steuerpflichtig wird.
 

Otto Nongkhai

Massage Profi
   Autor
1 Mai 2021
4.715
16.127
3.515
Denkt an die beschränkte Steuerpflicht,dann fällt in Deutschland der Grundfreibetrag weg.
Die Einkommensteuer bemisst sich bei beschränkt steuerpflichtigen nach dem Grundtarif ohne Berücksichtigung des Grundfreibetrages
(§ 50 Absatz 1 Satz 2 EStG).

Also ist die gezahlte Kapitalertragsteuer weg ,es gibt keine NV-Bescheinigung.

(ohne gewähr,besser Steuerberater fragen)
 
Zuletzt bearbeitet:

Pattaya1988

Kein Bock mehr... bessers mit meiner Zeit zu tun
Thread Starter
   Autor
Thread Starter
10 Februar 2019
2.778
8.913
2.865
Damit die Basis stimmt.
Lediglich eine Abmeldung reicht nicht. Es darf keine Verbindung mehr dahin zeigen. Also noch nicht mal eine Garage angemietet zu haben oder weiter ein KFZ dort zu besitzen.
Auch mit den Tagen ist das so eine Sache.
Es reicht nicht sich eine bestimmte Anzahl an Tagen nicht in Deutschland aufzuhalten.
Es muss klar sein das der Lebensmittelpunkt in einem anderen Land liegt und man damit dort steuerpflichtig wird.
Hier wird es für die meisten schwierig.

In Thailand sind wir immer nur gedulded auf Zeit. Ein Lebensmittelpunkt in TH ist dann auch nicht ganz so einfach nachzuweisen.

Non O oder Heiratsvisum evtl ausgenommen
Denkt an die beschränkte Steuerpflicht,dann fällt in Deutschland der Grundfreibetrag weg.
Die Einkommensteuer bemisst sich bei beschränkt steuerpflichtigen nach dem Grundtarif ohne Berücksichtigung des Grundfreibetrages (§ 50 Absatz 1 Satz 2 EStG).

Also ist die gezahlte Kapitalertragsteuer weg ,es gibt keine NV-Bescheinigung.

(ohne gewähr,besser Steuerberater fragen)
Versteh ich nicht ganz.

Welche gezahlte Kapitalertragssteuer?

Wenn man sich ein Broker sucht, welcher die Steuern nicht direkt einbehält, benötige ich doch auch nicht den Grundfreibetrag.

Einkommenssteuer ist ja was anderes. Dafür wäre ja ein Job nötig.
 

joe

Schreibwütig
   Autor
27 Juni 2010
724
5.592
2.145
Ein Lebensmittelpunkt in TH ist dann auch nicht ganz so einfach nachzuweisen.
Auf jeden Fall alle Rechnungen für condo , Wasser Strom usw aufbewahren!
Weiter wäre wichtig zu wissen, ob du noch etwas in Deutschland besitzt?

Du darfst offiziell nicht mal den Schlüssel für die Whg eines verwandten oder Freundes haben!
kein Rückzugsort usw.
planst du regelmäßige Besuche in Deutschland ? Dann ist auch hier Vorsicht geboten, nicht zu lange , nicht immer im selben Hotel / zimmer usw.

Allerdings braucht man da wirklich professionelle Hilfe, da es so viele fallstricke gibt und es bei jedem auf andere Dinge ankommt.

Edit: eine Steuer Nummer in Thailand ist auch noch gut ;)

Edit, Edit: was man noch beachten sollte.. wenn du einfach einen Broker nimmst der nichts meldet/ sich im Ausland befindet , könnte es auch sein , dass du bewusst oder unbewusst Steuern hinterziehst.
Bei solchen Themen würde Ich Persönlich immer auf Nummer sicher gehen.
Es könnte ja sein, dass du in xx Jahren wieder zurück möchtest, nicht, dass es dann Konsequenzen gibt.

Deutsche Banken machen das mit der Befreiung nicht so gerne, auch wenn es online zb von der dkb einen Antrag dafür gibt.
Hintergrund ist der , dass Sie sich sicher sein müssen, dass definitiv keine Steuerpflicht mehr besteht , was nicht so einfach ist!
 
Zuletzt bearbeitet:

savoy

Hat nix anderes zu tun
    Aktiv
27 August 2013
1.462
2.262
1.513
Denkt an die beschränkte Steuerpflicht,dann fällt in Deutschland der Grundfreibetrag weg.
Die Einkommensteuer bemisst sich bei beschränkt steuerpflichtigen nach dem Grundtarif ohne Berücksichtigung des Grundfreibetrages
(§ 50 Absatz 1 Satz 2 EStG).

Also ist die gezahlte Kapitalertragsteuer weg ,es gibt keine NV-Bescheinigung.

(ohne gewähr,besser Steuerberater fragen)
Man hat aber die Wahl bei Wegzug aus D zwischen der beschränkten und unbeschränkten Steuerpflicht.
Ein beschränkt Steuerpflichtiger kann auf Antrag wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt werden. Bei der unbeschränkten Steuerpflicht können personen- und familienbezogene Steuervergünstigungen - so auch der Grundfreibetrag - gewährt werden; so als hätten Sie einen Wohnsitz in Deutschland. In der Regel führt daher die Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger zu einer niedrigeren Steuer.
Quelle: Beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht
 

ReneG

Jeder Tag ist ein guter Tag.
   Autor
9 März 2019
586
1.354
1.443
Man hat aber die Wahl bei Wegzug aus D zwischen der beschränkten und unbeschränkten Steuerpflicht.
Dem TO geht es eher um überhaupt keine Steuerpflicht Deutschland gegenüber, da in Thailand steuerpflichtig. Unter gewissen Voraussetzungen ist das möglich, ein paar davon nannte Teletubbi.
Das ist ein recht schwieriges Thema mit etlichen rechtlichen Ausnahmen.
Ehrlicherweise stehe ich da auch erst am Anfang der Erkenntniskette. Wahrscheinlich kommt man tatsächlich nicht um den Besuch beim spezialisierten Steuerberater herum.
 
  • Like
Reaktionen: Pattaya1988

Drunken Monkey

Hat nicht gepasst
   Ex Member
1 Januar 2012
282
573
833
Hier wird es für die meisten schwierig.
hallo, also wenn ich das hin u. her hier recht interpretiere sind Steuern nicht so dein Ding . Meines genauso wenig, Da es aber bei solchen Sachen schnell mal um 10-100.000 Eu.$ gehen kann würde ich doch auf alle Fälle auf eien wirklichen Fachmann setzen der sich damit auskennt. Auch wenn es ein paar Märker kosten sollte. Das ist sehr gut investiertes Geld. Ich würde dir mal folgendes Vorschlagen : wenn Du dann mal irgendwann in Pattaya eintrudelst machst Du mal einen Termin beim Konsul Hofer ( ist Stadtbekannt) . Wann immer ich jemand Spezielles brauchte, Anwalt ,Notar , Übersetzer usw. konnte er mir weiterhelfen. Und ich bin mir ziemlich sicher das der auch in Sachen Steuern jemanden kennt den er dir empfehlen kann. So würde ich die Sache vor Ort angehen...
 

Ram0815

Schorsch
    Aktiv
18 April 2009
1.404
2.539
1.763
Süddeutschland
Ich beschäftige mich mit dem Thema auch schon seit einiger Zeit. Ich hab bisher keinen Steueranwalt gefunden der sich da auskennt.

Soweit ich das verstehe:

- Steuerlicher Wohnistz: Wurde ja schon erläht. Lebensmittelpunk zählt nicht Anzahl der Tage.
- Wenn du in Thailand Steuerinländer bist musst du deine Kapitalerträge in TH versteuern (siehe Doppelbesteuerungsabkommen DE/TH und CH/TH)
- TH erhebt auf Kapitalerträge von Ausländern auf ausländische Investitionen die nicht nicht im selbe Jahr eingeführt werden keine Steuern. Also du deklarierst die beim TH Finanzamt und zahlst dann 0 Steuern. Ohne Steuererklärung wirst du da wohl nicht davonkommen.
- Jetzt wird's kompliziert und ich hab das nur für die Schweiz recherchiert: Wenn in der Schweitz Vorsteuer einbehalten wurde erstattet das schweizer Finanzamt das Steuer zurück wenn du den Nachweis erbringst dass du die Erträge in Thailand deklariert hast.
- Jetzt wird's noch komplizierter: Für ETFs die nicht in der Schweiz domiziliert sind führe ich überhaupt keine Vorsteuer an das schweizer Finanzamt ab. Die besteuern Kapitalerträge die im Ausland erwirtschaftet wurden anscheinen nicht.

Wie gesagt, das hab ich mir jetzt allses so angelesen, hoffe das klappt so. Ich bin immer noch auf der suche nach einem Steuerberater.scheinen keiner.

BTW, ich bin gerade in der DR. Visaverlängerung und Aufenthaltsgenehmigung macht offensichtlich kein Expat. Die Strafe ist so gering, das lohnt sich nicht. EIne Menge haben hier ihren eigenen Betrieb, auch kein Problem. Und Steuer? Müdes Lächeln...
 

Pattaya1988

Kein Bock mehr... bessers mit meiner Zeit zu tun
Thread Starter
   Autor
Thread Starter
10 Februar 2019
2.778
8.913
2.865
Auf jeden Fall alle Rechnungen für condo , Wasser Strom usw aufbewahren!
Weiter wäre wichtig zu wissen, ob du noch etwas in Deutschland besitzt?

Du darfst offiziell nicht mal den Schlüssel für die Whg eines verwandten oder Freundes haben!
kein Rückzugsort usw.
planst du regelmäßige Besuche in Deutschland ? Dann ist auch hier Vorsicht geboten, nicht zu lange , nicht immer im selben Hotel / zimmer usw.
Bin in DE komplett fertig. Werde vllt hin und wieder mal für ein Kampf zurückkehren. Also mal 2 Wochen DE pro Jahr. Hab kein Besitz und nichts mehr in DE.
Allerdings braucht man da wirklich professionelle Hilfe, da es so viele fallstricke gibt und es bei jedem auf andere Dinge ankommt.

Edit: eine Steuer Nummer in Thailand ist auch noch gut ;)

Edit, Edit: was man noch beachten sollte.. wenn du einfach einen Broker nimmst der nichts meldet/ sich im Ausland befindet , könnte es auch sein , dass du bewusst oder unbewusst Steuern hinterziehst.
Bei solchen Themen würde Ich Persönlich immer auf Nummer sicher gehen.
Es könnte ja sein, dass du in xx Jahren wieder zurück möchtest, nicht, dass es dann Konsequenzen gibt.
Genau letzteres versuche ich ja zu vermeiden. Bin auf Bewährung und muss sichergehen kein Mist zu bauen.

Ein Broker der nichts meldet, bekommt der Staat jedoch eh nichts mit.

Da ich nicht mehr in DE lebe, mach ich ja auch keine Lohnsteuerabbrechnung mehr, somit gäbe es gar keine möglichkeit die Steuern legal anzugeben.

Werde, wie auch Teletubbi beschrieb, für den Fall, dass ich doch angeklagt würde, versuchen Belege für ein Leben ausserhalb Deutschlands zu sammeln.
JFD Broker Zypern
@Pattaya1988
Fängst wohl etwas spät an mit der Vorbereitung " Auswandern "
JFD scheint nicht gerade seriös. Viele negative Berichte.
Ich beschäftige mich mit dem Thema auch schon seit einiger Zeit. Ich hab bisher keinen Steueranwalt gefunden der sich da auskennt.
nur grosse Kanzleien kennen sich damit aus. Der Fall des Auswanderns überfordert ein normalen Steuerfachanwalt. Eine solche Kanzlei kostet gleich mal 10k € für eine Beratung
Soweit ich das verstehe:

- Steuerlicher Wohnistz: Wurde ja schon erläht. Lebensmittelpunk zählt nicht Anzahl der Tage.
- Wenn du in Thailand Steuerinländer bist musst du deine Kapitalerträge in TH versteuern (siehe Doppelbesteuerungsabkommen DE/TH und CH/TH)
- TH erhebt auf Kapitalerträge von Ausländern auf ausländische Investitionen die nicht nicht im selbe Jahr eingeführt werden keine Steuern. Also du deklarierst die beim TH Finanzamt und zahlst dann 0 Steuern. Ohne Steuererklärung wirst du da wohl nicht davonkommen.
- Jetzt wird's kompliziert und ich hab das nur für die Schweiz recherchiert: Wenn in der Schweitz Vorsteuer einbehalten wurde erstattet das schweizer Finanzamt das Steuer zurück wenn du den Nachweis erbringst dass du die Erträge in Thailand deklariert hast.
- Jetzt wird's noch komplizierter: Für ETFs die nicht in der Schweiz domiziliert sind führe ich überhaupt keine Vorsteuer an das schweizer Finanzamt ab. Die besteuern Kapitalerträge die im Ausland erwirtschaftet wurden anscheinen nicht.

Wie gesagt, das hab ich mir jetzt allses so angelesen, hoffe das klappt so. Ich bin immer noch auf der suche nach einem Steuerberater.scheinen keiner.

BTW, ich bin gerade in der DR. Visaverlängerung und Aufenthaltsgenehmigung macht offensichtlich kein Expat. Die Strafe ist so gering, das lohnt sich nicht. EIne Menge haben hier ihren eigenen Betrieb, auch kein Problem. Und Steuer? Müdes Lächeln...
Thai Steuernummer mit Visa Excemption, TR-Visa oder später ED Visa, gibt es vermutlich nicht. Bin ja nur Tourist, also auf Zeit gedulded.

Ja Domrep war ich auch, hab da einige Dauerauswanderer getroffen, die nie wieder zurückkönnen. Für Kriminelle ein Paradies. Ist aber nicht was ich will.




Noch ne allgemeine Frage. Da ich ja mein Wohnsitz abgemeldet habe, aber weiterhin den Steuerfreibetrag von 802€ auf Flatex vergeben habe, müssten doch die 802€ Steuerfrei auch wegfallen? Sonst würde ich ein paar Aktien auf Flatex lassen, so dass die Dividenden die 802€ auffüllen