Willkommen in unserer Community
Möchtest du dem Forum beitreten? Das gesamte Angebot ist kostenlos.
Registrieren
Smurf Bar
Borussia Park

Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

buddy2020

Walkingstreet Veteran
   Autor
18 April 2020
3.581
11.480
2.865
unaufgefordert ist nicht freiwillig. Schliesslich geht es meistens um mehrere 10k CHFr. Kann auch in den 6 Stelligen CHFr. Betrag gehen.
"unaufgefordert ist nicht freiwillig.".... sondern, was ist denn Deine Definition???

Unaufgefordert :

aus eigenem Antrieb · aus freiem Entschluss · aus freiem Willen · aus freien Stücken · aus sich heraus · freiwillig · ohne dass man erst darum bitten muss · selbstbestimmt · unaufgefordert · ungezwungen · von (ganz) allein · von selber · von selbst · von sich aus · einfach so (ugs.)

Freiwillig:

ohne Aufforderung, von der eigenen Initiative ausgehend, von sich aus,aus eigenem freiem Willen!


Finde bitte den Unterschied...!
 
  • Wow
Reaktionen: lakmakmak66

Ram0815

Schorsch
    Aktiv
18 April 2009
1.517
2.861
1.813
Süddeutschland
Die meisten Menschen zahlen Rechnungen nicht aus freien Willen sondern weil das eben notwendig ist.

Zu denen gehöre ich auch.

Ich zahle meine Rechnungen aber unaufgefordert bei/vor Fälligkeit. Das mach ich dann aber freiwillig. :)

Das is jetzt vielleicht ein bisserl subtil für dich aber old school banker verstehen das sehr wohl.
 
  • Like
Reaktionen: anderl1962

lakmakmak66

Leben und leben lassen
    Aktiv
15 Oktober 2013
7.077
8.801
3.715
59
Die meisten Menschen zahlen Rechnungen nicht aus freien Willen sondern weil das eben notwendig ist.

Zu denen gehöre ich auch.

Ich zahle meine Rechnungen aber unaufgefordert bei/vor Fälligkeit. Das mach ich dann aber freiwillig. :)

Das is jetzt vielleicht ein bisserl subtil für dich aber old school banker verstehen das sehr wohl.
Ich zahle schon freiwillig,weil ich ja eine Gegenleistung dafür erhalten habe...in der Regel nach Erhalt der Leistung...😏
 

Thai Mike

Aktiver Member
    Aktiv
9 Juli 2023
136
488
701
Ich bekomme dieses Jahr eine LV aus Deutschland ausgezahlt. Sie wurde vor 2000 abgeschlossen, daher ist die Auszahlung steuerfrei. Bekomme ich damit Steuerprobleme in Thailand wenn ich den Betrag überweise ?
Oder sollte man besser den Betrag auf das Thaikonto der Ehefrau überweisen um Steuerfragen zu umgehen?
 

Kikijet

Schreibwütig
   Autor
9 November 2013
629
4.267
1.795
Thailand
Wer sich die Fragestunde der Schweizerischen Botschaft zu Änderungen in der Besteuerung in 2024 ansehen möchte, wird hier fündig:



Somit gilt auch fuer alles Weitere (Schenkungen, Erbschaft etc. was in D anfaellt) deutsches Steuerrecht fuer mich (Auskunft eines Steuerfachanwalts der sich mit DBA auskennt).

Meiner Meinung nach liegt Dein Fachanwalt da falsch.

1. Zuerst einmal wäre zu klären, für welche Steuerarten das DBA Thailand, also das Abkommen zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung dient. Für alle anderen Steuerarten ist eine doppelte Besteuerung möglich!

2. Das Besteuerungsrecht ist kein Wahlrecht des Steuerpflichtigen! Das Besteuerungsrecht knüpft an 2 Tatbestandsmerkmale: Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt.

Wenn man Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand hat, hat grundsätzlich Thailand das Besteuerungsrecht auf alle Einkünfte, soweit im DBA für Einzelfälle nicht etwas anders geregelt ist.

Beamtenpensionen sind solch ein Einzelfall. Nach Art. 18 Abs. 2 DBA Thailand hat Deutschland für deutsche Beamtenpensionen das Besteuerungsrecht.

Wenn man in Deutschland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat, muss man seine Beamtenpensionen in Deutschland als BESCHRÄNKT Steuerpflichtiger besteuern. Das bedeutet, dass die Freibeträge, die an die unbeschränkte Steuerpflicht geknüpft sind (z.B. Grundfreibetrag), entfallen, also bei der Ermittlung der deutschen Einkommensteuer nicht berücksichtigt werden. Die Steuer ist dann höher!

Nach Paragraph 1 Abs. 3 Einkommensteuergesetz können aber Arbeitnehmer die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragen, wenn sie mindestens 90% ihrer weltweiten steuerpflichtigen Einkünfte in Deutschland beziehen:

Beispielhaft:
Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht auf Antrag - Finanzämter - sachsen.de.

Pensionäre/Ruhegehaltsbezieher sind Arbeitnehmern diesbezüglich gleichgestellt.

Problem: Man muss den Antrag von der thailändischen Steuerbehörde bestätigen lassen! Vielleicht können ja Member, die diesbezüglich bereits Erfahrungen haben (@krimibiker ?), hier mal posten, ob das problemlos ist oder ggf welche Hürden ggf. zu überwinden sind.

Trotzdem bleibt der deutsche Pensionär in Thailand steuerpflichtig, wenn er dort seinen Wohnsitz hat. Er wird aber seine in Deutschland gezahlte Einkommensteuer für seine Pensionszahlungen auf seine thailändische Einkommensteuer anrechnen lassen können, wenn die Pensionen überhaupt in die Berechnungsgrundlage der thailändischen Einkommensteuer (z.B. hinsichtlich des Steuersatzes) einfließen.

Von Rentnern mit Wohnsitz in Thailand nach Paragraph 1 Abs. 3 EStG freiwillig in Deutschland gezahlte Einkommensteuer auf ihre Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung dürfte aber die thailändische Steuerverwaltung nicht interessieren, da Thailand hier das Besteuerungsrecht hat.

Rente in D versteuert, gemäß DBA ( Doppelbesteuerungsabkommen ) zwischen D und TH in TH keine Steuer fällig

Falsch, wenn Du weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast. Wie zuvor geschrieben, kannst Du Dir nicht aussuchen, wo Du Steuern zahlen möchtest. Thailand hat nach Art 18 Abs. 1 DBA das Besteuerungsrecht für Rentenzahlungen aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung.
 

krimibiker

Frei wie der Wind
   Autor
13 Januar 2013
3.797
41.522
4.265
65
Bang Saray
@Kikijet : Ob mein Fachanwalt hier in diesem Fall falsch liegt oder nicht kann ich selbst nicht beurteilen, da ich von der Steuermaterie gerade im Bezug auf DBA keine Ausbildung und daher auch nur angelesenes Wissen habe. Ob du eine Steuerfachausbildung hast oder nicht kann ich ebenfalls nicht beurteilen, daher stehen hier wohl 2 Ansichten gegenueber. Die Zukunft wird es zeigen wer hier auf der richtigen Seite sein wird.
Ich habe in Deutschland nur die beschraenkte Stuerpflicht beantragt und brauchte daher keine Bestaetigung durch eine thail. Finanzbehoerde, muss aber auch keine Steuererklaerung in Deutschland abgeben. Fuer die Erteilung der entsprechenden Bescheinigung bzgl. Steuerklasse und Besteuerung der Pension ist fuer mich das Finanzamt - Koerperschaften - Stuttgart zustaendig.

Er wird aber seine in Deutschland gezahlte Einkommensteuer für seine Pensionszahlungen auf seine thailändische Einkommensteuer anrechnen lassen können, wenn die Pensionen überhaupt in die Berechnungsgrundlage der thailändischen Einkommensteuer (z.B. hinsichtlich des Steuersatzes) einfließen.

In diesem Punkt kann ich deiner Argumentation nicht folgen. Eine Pension die in Deutschland besteuert wurde kann und darf nach dem DBA nicht mehr in Thailand versteuert werden, da laut DBA hierfuer D die Steuerhoheit hat. Das wurde meiner Ansicht nach auch so von dem thail. Finanzbeamten erlaeutert. Es muss allerdings im Einzelfall durch entsprechendes Dokument der deutschen Finanzbehoerde in Thai oder Englisch nachgewiesen werden. Die Kosten fuer die Uebersetzung wird aber durch den thail. Staat nicht erstattet - man bleibt also darauf sitzen.
 

micro

Gibt sich Mühe
    Aktiv
15 Januar 2023
331
614
833
Der Finance Lawyer hat bei Pensionären Bezug genommen auf Paragraph 17 & 18 des CH - TH Abkommens. 17 ist kurz uns sagt:

ARTICLE 17 - Pensions

Subject to the provisions of paragraph 2 of Article 18, pensions and other similar remuneration paid to a resident of a Contracting State in consideration of past employment shall be taxable only in that State.

Art. 17 Ruhegehälter

Vorbehaltlich des Artikels 18 Absatz 2 können Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden.

——

Für mich als nicht Steuerexperte sagt es, dass in TH die CH Pensionen nicht nicht besteuert werden d.h. nur in CH. Evtl. geht TH davon aus, dass CH die Pension besteuert obwol wenn man nicht in CH Steuerplichtig ist keine Quellensteuer fällig ist.

Das wäre ok, wenn ich es richtig verstehe.
 
  • Like
Reaktionen: BigBall00 und pipo

Kikijet

Schreibwütig
   Autor
9 November 2013
629
4.267
1.795
Thailand
In diesem Punkt kann ich deiner Argumentation nicht folgen. Eine Pension die in Deutschland besteuert wurde kann und darf nach dem DBA nicht mehr in Thailand versteuert werden, da laut DBA hierfuer D die Steuerhoheit hat.

Es gibt generell 2 Methoden zur Vermeidung einer DOPPELTEN Besteuerung:

1. Einbeziehung der im anderen Staat erzielten Einkünfte in die eigene Besteuerung UND Anrechnung der im anderen Staat darauf bereits gezahlten Steuern oder

2. Freistellung der im anderen Staat erzielten Einkünfte bei der Besteuerung.

Das DBA Thailand regelt das in Artikel 22.

Artikel 22 Abs. 3 regelt das Verfahren bezüglich der in Thailand ansässigen Steuerpflichtigen.

Nach Buchstabe a werden die deutschen Beamtenpensionen nicht in die thailändische Besteuerung einbezogen (Freistellungsmethode). Gleichwohl behält Thailand das Recht, diese Einkünfte für die Ermittlung des thailändischen Steuersatzes zu verwenden, was aber nur von Bedeutung ist, wenn man in Thailand weitere Einkünfte der Besteuerung zu unterwerfen hat.

Art 22 Abs. 3 Buchstabe b listet eine Reihe von deutschen Einkünften auf, für die Thailand die Besteuerung durchführen darf und dabei die in Deutschland darauf gezahlten Steuern auf die thailändische Steuer ANRECHNEN muss.

Das DBA Thailand enthält also sowohl die Freistellungs- als auch die Anrechnungsmethode.

Leider ist das internationale Steuerrecht zuweilen sehr kompliziert und somit anfällig für Fehler bei der Bearbeitung dieser Fälle.
 

Kikijet

Schreibwütig
   Autor
9 November 2013
629
4.267
1.795
Thailand
Ob du eine Steuerfachausbildung hast oder nicht kann ich ebenfalls nicht beurteilen

Ja, habe ich.

Ich habe in Deutschland nur die beschraenkte Stuerpflicht beantragt

Ist Dir bewusst, dass Du dadurch erheblich mehr Steuern bezahlst?

Vielleicht möchtest Du ja mal hier reinschauen:

Beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht

Ich schätze mal vorsichtig, dass Du bei freiwilliger unbeschränkter Steuerpflicht für 2024 bestimmt mindestens 2.000€ weniger Einkommensteuer in Deutschland zahlen müsstest!
 
  • Like
Reaktionen: Karljogi und coolkurt

krimibiker

Frei wie der Wind
   Autor
13 Januar 2013
3.797
41.522
4.265
65
Bang Saray
@Kikijet : Wie gesagt, wusste deine berufliche Qualifikation zum Thema Steuern nicht und konnte daher die Kompetenz deiner Aeusserung nicht einordnen. Nun sehe ich deine Ausfuehrungen in einem anderen Licht. In den PN koennen wir uns dazu ja ggf. noch weiter unterhalten.

Ich habe extra nochmal nachgeschaut. Der letzte Bescheid des Finanzamtes Koerperschaften Stuttgart von 2018 war fuer die beschraenkte Steuerpflicht mit Einteilung in Steuerklasse 1. Die Steuerberechnung wird ja dann durch das LBV in Fellbach vorgenommen. Was die dann dort berechnen kann ich nachvollziehen, da ich ja nur auf meiner GEhaltsmitteilung bzw. auf der Lohnbescheinigung fuer das Jahr sehe was an Steuern abgefuehrt wurden. Meine Steuer fuer 2023 waren knapp unter 2000 Euro wobei vom LBV eine Mindestversorgungspauschale von 1899 Euro beruecksichtigt wurde.
 
  • Like
Reaktionen: Kikijet

Thai Mike

Aktiver Member
    Aktiv
9 Juli 2023
136
488
701
Ich überweise immer per Wise auf mein Konto der Bangkok Bank
Bei der BangkokBank erscheint auf dem Kontoauszug bei einem Betrag über 50000 Bath International funds transfer
Unter 50000 Bath jedoch Transfer from A/c at other Bank

Würde dann doch Sinn machen nur kleinere Summen zu überweisen, da diese nicht als internationale Überweisung gekennzeichnet sind und nicht auffallen das es sich um Geld aus Deutschland handelt
 

Ram0815

Schorsch
    Aktiv
18 April 2009
1.517
2.861
1.813
Süddeutschland
An dieser Stelle erst mal meinen Dank an das EAD das dieses Gespräch und dessen Veröffentlichung ermöglicht hat.

Einige der Aussagen die ich für wichtig halte in dem Gesprächsmitschnitt (YouTube)

1. Einkommen/Vermögen das vor 2024 erzielt wird und 2024 oder später nach Thailand gebracht wird muss weiterhin nicht versteuert werden:

17:30 Khun Nathanan: Income that you earned before 2024 and bring to to Thailand later will not be subject to this regime.
18:08 Swiss Emnassy (summarising) Any income that you earned before 2024 and bring in later will not be subject to the new rules.
34:14 Khun Nathanan; Income earned before 1.1.2024 will not be subject to tax. You can bring it in anytime you want.

2. An Long Term Visa (LTR) sind Steuerprivilegien geknüpft:
31:22 Khun Nathanan If you have an LTR visa you get a special tax treatment. For example if you have LTR visa, if you are elegible, the foreign sourced income will be exempt form tax when you bring it back.

3. Die Steuerklärung für 2024 muss zwischen 1.1.2025 und 31.5.2025 abgegeben werden und das ist eine harte deadline. 46:00



Zusammenfassung für mich persönlich:

1. Das Welteinkommen wird nicht besteuert. Thailand wird nur die Teile des Einkommens besteuern die nach Thailand gebracht werden.
2. Solange nur Vermögen nach Thailand gebracht wird das vor dem 1.1.2024 im Ausland erzielt wurde müssen keine Steuern bezahlt werden. Die Frage ist natürlich wie der Ausländer das nachweist.
3. Falls doch ernsthaft Steuern anfallen: Elite oder LTR Visa.