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Steuerfreiheit für Auslandseinkommen ab 2025 – jetzt offiziell im Royal Gazette!

Ding Dong

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hier hat es ein Member erklärt
Beitrag #2.234
 
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buddy2020

Urgestein der Soi 6
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18 April 2020
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Ich habe noch einen Wohnsitz in Deutschland angemeldet, und habe dort auch meine deutsche Steuernummer noch, sowie mein Bankkonto.

Ich zahle aber in Deutschland keine Steuern, da mein Lebensmittelpunkt in Thailand ist. Länger als 180 Tage in Thailand, bei mir 365 Tage.

In Thailand habe ich dieses Jahr Einkommenssteuer bezahlt, da ich eben keine Einkommensteuer Zahlung in Deutschland nachweisen konnte.
 

Citolino

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6 Juni 2025
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Ich habe noch einen Wohnsitz in Deutschland angemeldet, und habe dort auch meine deutsche Steuernummer noch, sowie mein Bankkonto.

Ich zahle aber in Deutschland keine Steuern, da mein Lebensmittelpunkt in Thailand ist. Länger als 180 Tage in Thailand, bei mir 365 Tage.

In Thailand habe ich dieses Jahr Einkommenssteuer bezahlt, da ich eben keine Einkommensteuer Zahlung in Deutschland nachweisen konnte.
aber du hast doch Beamtenpension!? Die ist in Deutschland steuerpflichtig, oder? Je nach Steuerermittlung musst du darauf Steuern zahlen. Wenn die Pension nicht so hoch ist dann nach den Freibeträgen wohl nicht!? Auf deine gesetzliche Rente müsstest du dann hier Steuern zahlen. Seh ich das richtig?
 

buba

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7 Oktober 2018
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Ich habe noch einen Wohnsitz in Deutschland angemeldet, und habe dort auch meine deutsche Steuernummer noch, sowie mein Bankkonto.
Ich zahle aber in Deutschland keine Steuern, da mein Lebensmittelpunkt in Thailand ist. Länger als 180 Tage in Thailand, bei mir 365 Tage.
Nach deutschem Steuerrecht (§ 1 Abs. 1 EStG) gilt: Eine natürliche Person ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dabei spielt weder die Staatsangehörigkeit noch das Alter eine Rolle. Die unbeschränkte Steuerpflicht bedeutet, dass das gesamte weltweite Einkommen der Einkommensteuer in Deutschland unterliegt – das sogenannte Welteinkommensprinzip.

Falls es wirklich nur eine reine Meldeadresse ist ohne jeglichen Zugriff auf die Wohnung, könnte man das beim Finanzamt evtl. durchfechten (vergleiche z.B. Urteil vom 12.06.2024 (Az. 7 K 1568/22)). Aber ich würde hier eher versuchen, mich gar nicht erst angreifbar zu machen. Gibt es spezielle Gründe, warum Du den Wohnsitz in DE nicht aufgibst?
 

buba

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7 Oktober 2018
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aber du hast doch Beamtenpension!? Die ist in Deutschland steuerpflichtig, oder?
Ja, das sollte auch nach DBA eigentlich so sein.

Was mich allerdings sehr gewundert hat, dass Uwe "Der Auswanderer" seine Daimler Betriebsrente steuerfrei bekommt.

Das hatte ich in der Tat auch andere recherchiert. Bin aber nicht ganz sicher, ob Daimler das vielleicht fehlerhaft beurteilt hat?
 

anderl1962

Urgestein der Soi 6
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Und die Alters- sowie Witwerrente der Deutschen Rentenversicherung bei Abmeldung aus D sind die in THailand auch zu versteuern?
 

Ding Dong

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5 Oktober 2022
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gesetzliche Renten aus einer Sozialversicherung sind
nach Revenue Code 42/25 steuerfrei
DBA interessiert nicht
das kommt nur zum Einsatz, wenn, wie es der schon Name sagt,
eine doppelt Besteuerung vorliegt
 

Citolino

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gesetzliche Renten aus einer Sozialversicherung sind
nach Revenue Code 42/25 steuerfrei
DBA interessiert nicht
das kommt nur zum Einsatz, wenn, wie es der schon Name sagt,
eine doppelt Besteuerung vorliegt
nur bei thailändischer Sozialversicherung. Deutsche gesetzliche Rente betrifft das nicht und muss versteuert werden.
 
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Citolino

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vor ein paar Tagen war das auch die offizielle Auskunft vom FA Neubrandenburg auf meine Anfrage hin.Das ist Fakt.
 
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Ding Dong

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das Finanzamt Neubrandburg beschäftigt sich mit thailändischen
Gesetzesparagraphen?? - das ist ja ganz neu - zeig mal her
außerdem sind die nicht zuständig, sondern das thailändische Finanzamt
Snap1391.jpg
das hatten wir alles schon mal
langweilig, das nochmals durch zu kauen
 

Citolino

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die hatten diese Anfrage schon ziemlich oft und ich halte die für kompetent. Langweilig ist es, wenn eigene Meinungen höher bewertet werden als offizielle Auskünfte.
 

Ding Dong

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ich habe dazu keine eigene Meinung
ich richte mich nach dem thailändischen Steuergesetz

zeig' mal die Auskunft vom FA B zum Revenue Code 42/25, auf die Du dich berufst
wahrscheinliche haben die, wie bei vielen, nur geantwortet, dass Thailand
bei gesetzlichen Renten das alleinige Steuerrecht zusteht
dem widerspreche ich auch nicht
einige Renten sind in Thailand zu versteuern
aber wie immer gibt es Ausnahmen, wie hier der 42/25
 

Citolino

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ich habe dazu keine eigene Meinung
ich richte mich nach dem thailändischen Steuergesetz

zeig' mal die Auskunft vom FA B zum Revenue Code 42/25, auf die Du dich berufst
wahrscheinliche haben die, wie bei vielen, nur geantwortet, dass Thailand
bei gesetzlichen Renten das alleinige Steuerrecht zusteht
dem widerspreche ich auch nicht
einige Renten sind in Thailand zu versteuern
aber wie immer gibt es Ausnahmen, wie hier der 42/25
was meinst du mit einige Renten?
 

Ding Dong

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zB
Betriebsrenten, die aus einer Rücklage, bzw Lebensversicherung bezahlt werden
Renten aus einer privaten Lebensversicherung
 

Citolino

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zB
Betriebsrenten, die aus einer Rücklage, bzw Lebensversicherung bezahlt werden
Renten aus einer privaten Lebensversicherung
das DBA regelt auch, das die deutsche gesetzliche Rente in Thailand versteuert werden muss. Und das DBA hängt über dem Recht Thailands. Also muss Thailand das primär berücksichtigen.
 

savoy

Lady Drink King
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27 August 2013
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zeig' mal die Auskunft vom FA B zum Revenue Code 42/25,
Bist du sicher, dass mit

"Section 42 The assessable income of the following categories shall be exempt for the purpose of income tax calculation:
25. Compensatory benefit received by the taxpayer from the social security fund under the law governing social security."

(deutsche) Renten gemeint sind? Es gibt in Thailand nämlich den Social Security Fund, da sind Leistungen wie Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld …
Dass diese Leistungen nicht der prsönlichen Besteuerung unterliegen kann ich mir vorstellen. Grundsätzlich schreibt aber gleich die Section 40, dass auch Einkünfte aus Renten steuerpflichtig in Thailand sind:

Thailand assessable Income and Income Tax
PART II
Personal Income Tax
Section 40 Assessable income is income of the following categories including any amount of tax paid by the payer of income or by any other person on behalf of a taxpayer.

(1) Income derived from employment, whether in the form of salary, wage, per diem, bonus, bounty, gratuity, pension, house rent allowance, monetary value of rent-free residence provided by an employer, payment of debt liability of an employee made by an employer, or any money, property or benefit derived from employment.