aber du hast doch Beamtenpension!? Die ist in Deutschland steuerpflichtig, oder? Je nach Steuerermittlung musst du darauf Steuern zahlen. Wenn die Pension nicht so hoch ist dann nach den Freibeträgen wohl nicht!? Auf deine gesetzliche Rente müsstest du dann hier Steuern zahlen. Seh ich das richtig?Ich habe noch einen Wohnsitz in Deutschland angemeldet, und habe dort auch meine deutsche Steuernummer noch, sowie mein Bankkonto.
Ich zahle aber in Deutschland keine Steuern, da mein Lebensmittelpunkt in Thailand ist. Länger als 180 Tage in Thailand, bei mir 365 Tage.
In Thailand habe ich dieses Jahr Einkommenssteuer bezahlt, da ich eben keine Einkommensteuer Zahlung in Deutschland nachweisen konnte.
Nach deutschem Steuerrecht (§ 1 Abs. 1 EStG) gilt: Eine natürliche Person ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dabei spielt weder die Staatsangehörigkeit noch das Alter eine Rolle. Die unbeschränkte Steuerpflicht bedeutet, dass das gesamte weltweite Einkommen der Einkommensteuer in Deutschland unterliegt – das sogenannte Welteinkommensprinzip.Ich habe noch einen Wohnsitz in Deutschland angemeldet, und habe dort auch meine deutsche Steuernummer noch, sowie mein Bankkonto.
Ich zahle aber in Deutschland keine Steuern, da mein Lebensmittelpunkt in Thailand ist. Länger als 180 Tage in Thailand, bei mir 365 Tage.
Ja, das sollte auch nach DBA eigentlich so sein.aber du hast doch Beamtenpension!? Die ist in Deutschland steuerpflichtig, oder?
Ich bekomme meine Betriebsrente vom Daimler auch steuerfrei, da in Deutschland abgemeldetseine Daimler Betriebsrente steuerfrei bekommt.
ja, Renten aus der gesetzlichen RV sind in Thailand zu versteuern bei Lebensmittelpunkt in Thailand nach DBA.Und die Alters- sowie Witwerrente der Deutschen Rentenversicherung bei Abmeldung aus D sind die in THailand auch zu versteuern?
nur bei thailändischer Sozialversicherung. Deutsche gesetzliche Rente betrifft das nicht und muss versteuert werden.gesetzliche Renten aus einer Sozialversicherung sind
nach Revenue Code 42/25 steuerfrei
DBA interessiert nicht
das kommt nur zum Einsatz, wenn, wie es der schon Name sagt,
eine doppelt Besteuerung vorliegt
was meinst du mit einige Renten?ich habe dazu keine eigene Meinung
ich richte mich nach dem thailändischen Steuergesetz
zeig' mal die Auskunft vom FA B zum Revenue Code 42/25, auf die Du dich berufst
wahrscheinliche haben die, wie bei vielen, nur geantwortet, dass Thailand
bei gesetzlichen Renten das alleinige Steuerrecht zusteht
dem widerspreche ich auch nicht
einige Renten sind in Thailand zu versteuern
aber wie immer gibt es Ausnahmen, wie hier der 42/25
das DBA regelt auch, das die deutsche gesetzliche Rente in Thailand versteuert werden muss. Und das DBA hängt über dem Recht Thailands. Also muss Thailand das primär berücksichtigen.zB
Betriebsrenten, die aus einer Rücklage, bzw Lebensversicherung bezahlt werden
Renten aus einer privaten Lebensversicherung
Bist du sicher, dass mitzeig' mal die Auskunft vom FA B zum Revenue Code 42/25,