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Andere Schengenvisa - Bitte um Hilfe

Gast_18

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3 Juli 2018
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Wüßte nicht,wie das mit einer Vollmacht gehen soll. Bei jeder Verpflichtungserklärung die ich vom Amt brauchte,mußte ich meinen finanziellen Background offenlegen....wie sollte ein Bevollmächtigter da ausreichend in meinem Namen antworten können ?
 
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Friese

เมื่อคืนผีดุเนอะ
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2 November 2013
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Jever
Wüßte nicht,wie das mit einer Vollmacht gehen soll. Bei jeder Verpflichtungserklärung die ich vom Amt brauchte,mußte ich meinen finanziellen Background offenlegen....wie sollte ein Bevollmächtigter da ausreichend in meinem Namen antworten können ?
Das geht und funktioniert so auch nicht.
Keine Ahnung warum der Kollege so einen Unsinn schreibt.
 

JT29

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Das geht und funktioniert so auch nicht.

Das geht schon hier seit minimum seit 20 Jahren. Entsprechende Bevollmächtigungsformulare sind online downloadbar.

Edit: Es kann natürlich sein, dass es in anderen Ländern anders aussieht; hier im Südwesten geht das fast immer.
 
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Thai-S

Ich seh #000000
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3 Juni 2012
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Das geht und funktioniert so auch nicht.
Keine Ahnung warum der Kollege so einen Unsinn schreibt.

das einzig richtige was Du schreibst ist „keine Ahnung“. Lies mal den Thread komplett dann hättest Du vielleicht ein bisschen davon. Wenn ich es nicht höchstpersönlich erledigt hätte sondern immer nur über Storys von Bekannten von den Freunden der Freunde berichten würde, dann würde ich jetzt nicht felsenfest behaupten. Aber in meiner Heimat AB geht es definitiv. Ich schrieb auch dass ich den Einkommens- und Wohnnachweis vom Einlader über seinen Steuerberater bekommen hatte. Ein Anruf von ihm beim Steuerberater genügte und dieser mailte mir die Unterlagen zu.

Anscheinend nicht, da ich es persönlich schon für jemand anderen erledigt hatte. Klar müssen auch Unterlagen des Einladers vorhanden sein, die hatte ich damals (vor 2 Jahren) über seinen Steuerberater besorgt. Einkommensnachweis und der Grundbuchauszug war zufällig wegen einer anderen Sache beim Steuerberater vorhanden.
Ich schrieb ja nicht einfach zur AB gehen, aber mit etwas Aufwand und der entsprechenden Vertrauensperson ist es möglich die VE auch so zu bekommen, vor allem ist ja die benötigte Zeit reichlich vorhanden.

für nähere Infos darf sich @dischu39 gerne per PM an mich wenden.
 

dischu39

Gibt sich Mühe
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28 September 2011
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Emsland
Hallo zusammen,
vielen, vielen Dank für eure Infos und Tipp !! Auch die rege Diskussion finde ich sehr interessant. Dort kann man meist noch gute Infos heraus ziehen.

Ich habe mich, wie oben empfohlen an unser Forumssponsor "FOR YOU TRAVEL" gewendet. Die auf der Internetseite angegebene Telefonnummer und E-Mail Adresse ist zur Zeit nicht besetzt weil der Boss im Ausland ist. Da ich zufällig in "Naklua" war, bin ich mit meiner Freundin mal direkt hin gegangen. Dort sitzt unter anderem auch eine sehr nette Thai Dame die sehr gutes deutsch spricht. Genau das was ich gesucht habe. Sie meinte das sie nicht ans Telefon geht da sie sonnst nicht mehr die Leute im Büro bedienen könnte. Sie hat mich und meine Freundin sehr ausführlich beraten und wird mir helfen. Die Preise sind meiner Meinung nach sehr gerecht. Es ist ein Reisebüro wo man alles buchen kann. Am besten mal persönlich vorbei gehen.

Es ist so das ich in D. ein sehr gut befreundetes Ehepaar habe die genug Einkommen und Wohnfläche haben. Die werden die VE. auf ihren Namen machen. So ist es einfachsten. (Stand heute, man weiß ja nie ob die noch einen Rückzieher machen). So ist es am einfachsten. Die Dame vom Reisebüro meinte das es so gehen würde. Mal sehen was draus wird.

Nochmals DANKE an ALLE !!! Ich werde hier berichten wenn wir das Visa in der Tasche haben.

Gruß..... Dietmar
 

bruno513

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24 Juli 2011
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Im Zusammenhang mit der Corona Krise ist es sehr schwierig herauszufinden, was nun wirklich gilt. Ich versuche hier mal aufzuschreiben, wie ich die Situation im Moment verstehe:
- Es gilt eine Einreisestopp in den Schengenraum für Inhaber(innen) eines gültigen Schengen Visums für die nächsten 30 Tage. Heisst eine Einreise ist trotz vorhandenem Visum nicht möglich.
- Die Schweiz hat sich dieser Bestimmung angeschlossen
- Neue Visa werden in den nächsten 90 Tage nicht erteilt.
Ist dies korrekt?
 

Patty

😜
   Autor
22 Dezember 2011
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Austria
Im Zusammenhang mit der Corona Krise ist es sehr schwierig herauszufinden, was nun wirklich gilt. Ich versuche hier mal aufzuschreiben, wie ich die Situation im Moment verstehe:
- Es gilt eine Einreisestopp in den Schengenraum für Inhaber(innen) eines gültigen Schengen Visums für die nächsten 30 Tage. Heisst eine Einreise ist trotz vorhandenem Visum nicht möglich.
- Die Schweiz hat sich dieser Bestimmung angeschlossen
- Neue Visa werden in den nächsten 90 Tage nicht erteilt.
Ist dies korrekt?

Da kann man nachlesen was für Österreich gültig ist , wird vermutlich bei anderen Schengenstaaten ähnlich sein !

 

llamar

Member Inaktiv
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17 März 2009
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Hallo zusammen,
vielen, vielen Dank für eure Infos und Tipp !! Auch die rege Diskussion finde ich sehr interessant. Dort kann man meist noch gute Infos heraus ziehen.

Ich habe mich, wie oben empfohlen an unser Forumssponsor "FOR YOU TRAVEL" gewendet. Die auf der Internetseite angegebene Telefonnummer und E-Mail Adresse ist zur Zeit nicht besetzt weil der Boss im Ausland ist. Da ich zufällig in "Naklua" war, bin ich mit meiner Freundin mal direkt hin gegangen. Dort sitzt unter anderem auch eine sehr nette Thai Dame die sehr gutes deutsch spricht. Genau das was ich gesucht habe. Sie meinte das sie nicht ans Telefon geht da sie sonnst nicht mehr die Leute im Büro bedienen könnte. Sie hat mich und meine Freundin sehr ausführlich beraten und wird mir helfen. Die Preise sind meiner Meinung nach sehr gerecht. Es ist ein Reisebüro wo man alles buchen kann. Am besten mal persönlich vorbei gehen.

Es ist so das ich in D. ein sehr gut befreundetes Ehepaar habe die genug Einkommen und Wohnfläche haben. Die werden die VE. auf ihren Namen machen. So ist es einfachsten. (Stand heute, man weiß ja nie ob die noch einen Rückzieher machen). So ist es am einfachsten. Die Dame vom Reisebüro meinte das es so gehen würde. Mal sehen was draus wird.

Nochmals DANKE an ALLE !!! Ich werde hier berichten wenn wir das Visa in der Tasche haben.

Gruß..... Dietmar



Genau solche Dinge erschweren die Visa Anträge ungemein. Ist nichts anderes als ein Scheinvisa und ist strafbar.
Dann noch sowas öffentlich schreiben, naja ist schon sehr naiv.
 

neitmoj

Ladydrink iss nicht!
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18 März 2009
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Ist nichts anderes als ein Scheinvisa und ist strafbar.

:ROFLMAO:

Blödsinn³

Das Wort gibt es weder im Strafgesetzbuch noch im Duden.

Es gibt nicht mal eine Vorschrift von der Botschaft oder dem Ausländeramt mit der Person zu fi... die man einlädt.

Es wird lediglich verlangt das irgendjemand die Garantie übernimmt und angemessener Wohnraum vorhanden ist.
 

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
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25 Juli 2011
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zu Hause
Es ist so das ich in D. ein sehr gut befreundetes Ehepaar habe die genug Einkommen und Wohnfläche haben.

Passt doch, keine Kohle, deine Wohnung, jedoch jemanden zum poppen einladen.

Ich hoffe, dass das befreundete Ehepaar diesen Part auch noch übernimmt. :jerry


Ist nichts anderes als ein Scheinvisa und ist strafbar.

Nicht Scheinvisa, es handelt sich um die Erschleichung eines Aufenthaltstitel. Da ist der Grat zum Menschenhandel (der auch in Frage kommen kann) ganz schmal. Also Finger weg oder ab in den Bau.
 

JT29

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Südbaden
Ist nichts anderes als ein Scheinvisa und ist strafbar.


Na ja, so weit es ist noch nicht. Grundsätzlich muss der Einlader und der Verpflichtungsgeber nicht dieselbe Person sein.
ABER diese Bürgschaft ist ja recht weit gefasst, von daher sollte man sich das schon sehr gut überlegen ob man für jemanden den man nicht mal kennt eine solche Verpflichtung eingeht.

Wohnraum? Ich kenne den Nachweiserfordernis nur für ein längerfristiges Visum mit anschließender AE.
 
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thompson86

Auf LoS geht's LoS ✌️
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3 März 2018
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:ROFLMAO:

Blödsinn³

Das Wort gibt es weder im Strafgesetzbuch noch im Duden.

Es gibt nicht mal eine Vorschrift von der Botschaft oder dem Ausländeramt mit der Person zu fi... die man einlädt.

Es wird lediglich verlangt das irgendjemand die Garantie übernimmt und angemessener Wohnraum vorhanden ist.
Danke für deinen Senf - wie üblich! Einfach gesagt, das zuständige Land vom Einlader soll/wird/muss schadlos in allen Belangen der eingeladenen Person bleiben....
 
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dischu39

Gibt sich Mühe
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28 September 2011
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Emsland
Hallo ihr Lieben,
hier jetzt noch einmal zur Klarstellung. Ich befand mich zu dieser Zeit in Thailand. Ich wollte nicht extra nach Hause fliegen und die VE abzugeben. Es wurde im Begleitschreiben ausdrücklich darauf hingewiesen das es für einen guten Freund der Famile gemacht wird. Also für mich und meine Freundin. Es wurde auch betont das ich mit der Dame von BKK nach D. fliegen würde und auch nach 90 Tagen wieder mit ihr nach Thailand fliegen würde. Sie hat das Visum auch anstandlos bekommen. Aber als es dann losgehen sollte, hat Corona uns einen Strich dur die Rechnung gemacht.
So, mehr sage ich dazu nicht mehr.
Ich habe gemerkt das es einige Leute hier im Forum gibt die sich gegenseitig das Wort im Munde umdrehen. Das war vor Corona nicht so schlimm. Dazu möchte ich nicht beitragen. Schade...
 
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