ok Kalli, danke für die ausführungen.
es sind dann aber doch halt ganz andere voraussetzungen bei euch, als wenn ein "tourist" in T mal eben heiratet, und dann seine frau kurz mit nach D nehmen will.
bin immernoch der meinung, dass das dann so nicht funktioniert.
dann wäre der pflicht- deutschkurs am goetheinstitut in BKK (und der eigentliche zweck) ja hinfällig. denn wenn die ehefrau 3 monate in D sein darf, kann sie hier doch genauso oder gar besser deutsch lernen.
bei dir sieht es anders aus. du bist im computer oder sie sehen am pass dass du in thailand lebst. natürlich dürfen dann du und deine frau dein heimatland mal besuchen, die rückkehrwilligkeit und finanzierung ist sichergestellt.