Na sicher!Der Fehler liegt hier nicht am Vermieter
Wenn ihm die Thailändischen Vorschriften nicht passen muss er nicht ausgerechnet Wohnungen vermieten.
Na sicher!Der Fehler liegt hier nicht am Vermieter
Ich hätte dir, oder auch anderen Mietern, ebenfalls keine Passkopie zur Verfügung gestellt. Der Vorgang der Wohnungsvermietung hat aus Vermietersicht nunmal nichts mit deinem Visum zu tun.Er haette diese Kopien ohne weiteres durch entsprechende handschriftliche Vermerke fuer einen bestimmten Zweck markieren koennen - z.B. nur zur Vorlage bei der Immigration zum Zwecke der Extension .
Toi Toi Toi. Hoffentlich musst du nie in einem Hotel in Thailand einchecken. Die kopieren den Pass auch.Ich hätte dir, oder auch anderen Mietern, ebenfalls keine Passkopie zur Verfügung gestellt.
Ja genau ...und die vermieten Schwarzmarkt-Wohnungen ...und wollen eine Passkopie vom Mieter haben ...um diesen doppelt abzocken zu können? Ach so!In und um Pattaya laufen durchaus zwielichtige Gestalten rum
Korrekt. Andere Unternehmen ebenfalls. Übrigens auch in vielen Ländern innerhalb der EU. Aber ich sehe einen Unterschied on man seine Passdaten einer Privatperson und einem Unternehmen (ja, auch da können Einzelpersonen Schindluder treiben) gibt.Toi Toi Toi. Hoffentlich musst du nie in einem Hotel in Thailand einchecken. Die kopieren den Pass auch.
Aber ich sehe einen Unterschied on man seine Passdaten einer Privatperson und einem Unternehmen (ja, auch da können Einzelpersonen Schindluder treiben) gibt.
Weil man einen Mietvertrag auch selber schreiben kann.Was ist auch nicht verstehe, und was mir hier vielleicht jemand erklären kann - wieso überhaupt ist der Pass des Vermieters abhängig davon ob jemand eine Aufenthaltserlaubnis bekommt? Also was genau wird da überprüft, und inwieweit beeinflusst dass den Aufenthaltsstatus? Mir fehlt da das logische Verständnis.
Die letzten Wochen waren durch den Umzug und das Eingewoehnen hier in der neuen Bleibe gepraegt.
Ausserdem standen wieder die Verlaengerung meiner Aufenthaltserlaubnis fuer 1 Jahr auf dem Programm und ganz neu in diesem Jahr: Besteuerung der eingefuehrten Geldbetraege.
Zum Thema Verlaengerung meiner Extension habe ich in dem Thread: Extension of stay - selbsterlebte Varianten bereits schon einiges geschrieben. Daher hier nur in aller Kuerze:
Am 11.03.25 war ich auf der Immigration in Jomtien um meine jaehrliche Extension of Stay zu machen. Ich hatte auch alle Dokumente dabei wie TM 07 , Passkopie, Nachweis Einkommen,
Mietvertrag als Nachweis des Wohnsitzes. In den Jahren davor hatte der Immigration immer die vereinfachte Variante des Mietvertrags (Kopie 1. und letzte Seite) gereicht. Seit einiger Zeit muss mit dem Mietvertrag auch eine Kopie ID-Card (Thai) oder Bildseite Reisepass (Auslaender) des Vermieters sowie Kopie des Chanot (ersatzweise geht auch die Stromrechnung sofern Adresse und Eigentuemer vermerkt sind) eingereicht werden.
Diese Kopien von Reisepass und Chanot meines Vermieters hatte ich nicht, weil mir mein Vermieter diese Dokumente verweigerte. Wegen dieser fehlenden Kopien wurde daher am 11.03.25 mein Antrag auf Extension abgelehnt. Einfachster Weg: mein Vermieter schickt mir diese Kopien per Email und ich lege sie vor - ging nicht weil der Vermieter auf dem Standpunkt steht, dass die Immigration dies nicht braucht weil er ja schon das TM 30 gemacht hat. Ausserdem wuerde ihn meine Extension garnichts angehen und somit: keine Kopien.
Aber in Thailand gibt es auch noch andere - leider finanziell kostspieligere - Varianten um sein gewuenschtes Ziel zu erreichen. Das kann die Agentur sein aber auch gewisse Beziehungen die mitunter ueber 7 Ecken aktiviert werden muessen und hier von mir nicht naeher erlaeutert werden.
Fakt: am 14.03.25 konnte ich dann meinen Reisepass mit der neuen Extension bis Anfang April 2026 in Empfang nehmen.
Am 03.03.2025 nahm ich dann das Thema Steuer in Angriff. Es gibt zu diesem Thema einen eigenen Thread der aber inzwischen so unuebersichtlich ist, dass ich schon seit einigen Monaten dort nicht mehr mitlese. Ich habe fuer mich meine eigene Entscheidung getroffen und hatte mich bereits im November 2024 beim Revenue Office Sattahip informiert. Nachdem meine elektronische Steuerbescheinigung 2024 meines LBV vorlag, ging es erneut zum Revenue Office. Als pensionierte Landesbeamter BW unterliege ich Artikel 18 (2) des DBA mit Thailand und zahle auf meine Pension Steuern in D. Die elektronische Steuerbescheinigung wurde in deutsch nicht akzeptiert und musste daher uebersetzt und durchs Konsulat beglaubigt werden.
Danach erhielt ich dann meine TIN und einen Steuerbescheid fuer 2024 ueber 0 bt.
Das ganze Prozedere ging ohne grosse Probleme ueber die Buehne. Bei dem Ausfuellen des Antrag fuer die TIN und fuer den Steuerbescheid waren die Damen des Revenue Office behilflich.
Das ich mich hier um eine TIN bzw. Steuererklaerung gekuemmert habe war meine persoenliche Entscheidung. Ich weiss, dass hier die Meinungen sehr kontrovers sind und ich mit meinem Weg sicherlich bei Einigen auf Unverstaendnis stosse. Letztendlich ist es egal welchen Weg jeder Einzelne geht - ich habe mich so entscheiden und diesen Weg gewaehlt.
Ich weiss auch, dass dieses Thema hier in meinem Thread angesprochen zu Diskussion regelrecht einlaedt - daher hier der klare Hinweis: ich werde jede Diskussion abblocken und Beitraege zum Thema Steuern die meiner Ansicht nach in eine Diskussion abdriften konsequent loeschen.
Die Immi will den Nachweis, ob es den im Mietvertrag benannten Vermieter tatsächlich gibt ...und den Visastatus von diesem, sowie ob er berechtigt ist, seine Wohnung vemieten zu dürfen.Was ist auch nicht verstehe, und was mir hier vielleicht jemand erklären kann - wieso überhaupt ist der Pass des Vermieters abhängig davon ob jemand eine Aufenthaltserlaubnis bekommt? Also was genau wird da überprüft
Die Immi will den Nachweis, ob es den im Mietvertrag benannten Vermieter tatsächlich gibt ...und den Visastatus von diesem, sowie ob er berechtigt ist, seine Wohnung vemieten zu dürfen.
![]()
Dann gibst du deinen Ausweis sicher auch nicht in Hotels und Mobilfunkläden raus für eine Kopie. Die könnten eine Menge Unsinn damit machen.Der Fehler liegt hier nicht am Vermieter sondern an der Anforderung der Ämter- warum soll ein Vermieter seinem Mieter Kopien von Ausweisdokumenten aushändigen, mit denen man ja auch allerhand Unsinn anstellen könnte? Da hätte ich auch ein schlechtes Gefühl das einfach rauszugeben.
Dann gibst du deinen Ausweis sicher auch nicht in Hotels und Mobilfunkläden raus für eine Kopie. Die könnten eine Menge Unsinn damit machen.
Die Immi will den Nachweis, ob es den im Mietvertrag benannten Vermieter tatsächlich gibt ...und den Visastatus von diesem, sowie ob er berechtigt ist, seine Wohnung vemieten zu dürfen.
Man-man-man @HelploaderWas ich nicht so ganz verstehe ist die dahintersteckende Logik.
Ich hätte dir, oder auch anderen Mietern, ebenfalls keine Passkopie zur Verfügung gestellt. Der Vorgang der Wohnungsvermietung hat aus Vermietersicht nunmal nichts mit deinem Visum zu tun.

Und weniger Geld bei mehr Ärger verdienen. Es hat schon seinen Grund warum u.a. ein Deutscher Reisepass bei einigen Vermietern sehr beliebt ist. Skandinavier und vor allem Schweizer sind noch beliebter, Franzosen ggfs. fast gleich. Nicht nur weil wir mehr zahlen sondern weil (so lange nicht im Ultrabudget Bereich) wir als zuverlässig und wenig Ärger verursachend gelten. Der wahrscheinlichste größte Ärger den Du haben kannst is das dir der Mieter in der Bude verstirbtEr kann es sich ja auch einfach machen, und dann künftig nur noch an Thais vermieten wenn er darauf keinen Bock hat. Würde doch jeder Vermieter so machen, sich die Mieter aussuchen wo er am wenigsten Streß hat.




