Die Geschichten von Günther Ruffert sind auch sehr lesenswert. Zwar schon älter, aber trotzdem trifft auch noch heute Vieles zuHabe kürzlich Private Dancer von Stephen Leather gelesen und fand es sehr gut. Gibt es noch weitere Bücher zu der Thematik von anderen Autoren die lesenswert sind?
Kommt darauf an, ob das Visum nur eine oder mehrere Einreisen gestattet. Wenn das Visum nicht auf nur 1 Einreise beschränkt ist, brauchst du auch keine neue Verpflichtungserklärung.Hab noch eine Frage bez. Schengen Visum. Meine Freundin hat eins bekommen vom 19.09.2024-18-09-2025. Sie ist gerade hier in D zu Besuch und fliegt im November wieder zurück. Es ist geplant, dass sie vom 20.05.25-20.07.25 wieder zu Besuch kommt. Da brauch ich doch kein neues Visum beantragen oder? Brauche doch nur eine neue Verpflichtungserklärung und eine Krankenversicherung für den nächsten Besuch im Sommer 25. Oder hab ich was falsch verstanden bzw. vergessen?
Kommt darauf an, ob das Visum nur eine oder mehrere Einreisen gestattet. Wenn das Visum nicht auf nur 1 Einreise beschränkt ist, brauchst du auch keine neue Verpflichtungserklärung.
Ja, das denke ich ebenfallsBei einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ist single entry faktisch auszuschließen
Naturlich braucht deine Freundin eine VE. Aber die hat sie ja bereits. Sonst hätte sie kein Visum bekommen. Die VE ist für die gesamte Zeit des gewährten Visums gültig. Die soll die VE aufbewahren und du musst dich nur um eine Krankenversicherung für sie kümmern.Es ist für mehrere Einreisen. Laut der Botschaft in Bangkok brauche ich eine VE. Warum auch immer![]()
ich habe jetzt extra explizit bei der Botschaft nachgefragt. Diese meinte ich benötige eine neue VE. Danke Euch für Eure antworten. Ich mache zur Sicherheit eine weil die ca. 30 Euro Gebühren bringen mich nicht um und dann bin ich auf der sicheren Seite. Habt ihr denn schon selbst Erfahrungen mit einer "alten" VE gemacht? Das hat dann geklappt bei der erneuten Einreise aus Thailand?Naturlich braucht deine Freundin eine VE. Aber die hat sie ja bereits. Sonst hätte sie kein Visum bekommen. Die VE ist für die gesamte Zeit des gewährten Visums gültig. Die soll die VE aufbewahren und du musst dich nur um eine Krankenversicherung für sie kümmern.
Ohne dir jetzt was zu Wollen, sollte man in solchen Situationen eigentlich immer die Botschaft ,Konsulat oder das Ausländerderamt befragen!ich habe jetzt extra explizit bei der Botschaft nachgefragt.
du hast mit Sicherheit recht. Nur war ich mir nicht sicher ob ich von der Botschaft eine Antwort erhalte auf meine Frage und Erfahrungen von anderen "Leidensgenossen" sind auch immer viel Wert.Ohne dir jetzt was zu Wollen, sollte man in solchen Situationen eigentlich immer die Botschaft ,Konsulat oder das Ausländerderamt befragen!
Denn nur die machen die Regeln und falls sich was ändert Wissen die das auch.
Ohne dir jetzt etwas zu wollen, aber bei der Einreise nach D macht die Grenzpolizei die Regeln. Die prüft, zum Zeitpunkt der Einreise , ob die Voraussetzungen für eine Einreise gegeben sind. Da sitzt kein Botschaftsmitarbeiter am Grenzübergang.Ohne dir jetzt was zu Wollen, sollte man in solchen Situationen eigentlich immer die Botschaft ,Konsulat oder das Ausländerderamt befragen!
Denn nur die machen die Regeln und falls sich was ändert Wissen die das auch.
erfahrungsgemäß verlangen die, zumindest bei den bisher 5 Einreisen meiner Verlobten, die VE, die Krankenversicherung und ein Nachweis des Rückflugtickets. Sonst wurde nichts weiter geprüft bei der Einreise von der Bundespolizei. Deswegen werde ich wohl die VE lieber machen. Daran soll es nicht scheitern.Ohne dir jetzt etwas zu wollen, aber bei der Einreise nach D macht die Grenzpolizei die Regeln. Die prüft, zum Zeitpunkt der Einreise , ob die Voraussetzungen für eine Einreise gegeben sind. Da sitzt kein Botschaftsmitarbeiter am Grenzübergang.
erfahrungsgemäß verlangen die, zumindest bei den bisher 5 Einreisen meiner Verlobten, die VE, die Krankenversicherung und ein Nachweis des Rückflugtickets. Sonst wurde nichts weiter geprüft bei der Einreise von der Bundespolizei. Deswegen werde ich wohl die VE lieber machen. Daran soll es nicht scheitern.
Wenn ich mich richtig erinnere, ist in der Verpflichtungserklärung ein Zeitraum genannt, wann die Besuchsperson in DE sein will. Wenn hier also nicht nur Wochen, sondern Monate oder ein ganzes Jahr eingetragen ist, sollte die VE auch solange gültig sein.Ich fasse mal zusamen: Ich habe eine Verpflichungserklärung für meine Freundin, sie beantragt damit ein Visum für 3 Monate, das wie üblich als Multivisum ausgestellt wird.
Nach drei Wochen fliegen wir mal kurz in die Türkei, nach einer Woche zurück. Nach weiteren 2 Wochen machen wir eine Kreuzfahrt ab Dubai für eine Woche. Danach soll es wieder zurück nach Deuschland gehen. Dann möchte ich ihr nochmal für ein langes Wochenende London zeigen. All das gibt das 90 Tage Multivisum her.
Wenn ich jetzt der hier geäusserten Argumentation folgen würde, müsste ich vor dem Urlaub in die Türkei und den anderen Zielen veitere 3 Verpflichungserklärungen besorgen.
Wenn ich das machen würde, müsse ich mir wohl zu Recht die Frage der Ausländerbehörde anhören, ob ich im Oberstübchen noch ganz frisch bin.
Dann macht doch ein Visum für eine mehrfache Einreise kaum einen Sinn.
Hab gerade nochmal nachgesehen. Da steht kein Zeitraum, sondern nur eine Dauer (90 Tage). Und genausolange bleibt sie auch max (jedesmal).Wenn ich mich richtig erinnere, ist in der Verpflichtungserklärung ein Zeitraum genannt, wann die Besuchsperson in DE sein will. Wenn hier also nicht nur Wochen, sondern Monate oder ein ganzes Jahr eingetragen ist, sollte die VE auch solange gültig sein.
Übrigens ist auf der VE auch ausdrücklich ein Visum mit bis zu 5 Jahren Dauer erwähnt.
Ganz einfach, dafür ist dann die Grenzpolizei zuständig hat hier jemand geschrieben!Leider statt nirgends explizit, ob das auch bei Multivisum so gilt.





