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Bruddha

Kennt noch nicht jeder
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25 August 2024
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Habe kürzlich Private Dancer von Stephen Leather gelesen und fand es sehr gut. Gibt es noch weitere Bücher zu der Thematik von anderen Autoren die lesenswert sind?
 
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Pungparamee

Seit mehr als 25. Jahren dabei
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NRW und โกสุมพิสัย
Habe kürzlich Private Dancer von Stephen Leather gelesen und fand es sehr gut. Gibt es noch weitere Bücher zu der Thematik von anderen Autoren die lesenswert sind?
Die Geschichten von Günther Ruffert sind auch sehr lesenswert. Zwar schon älter, aber trotzdem trifft auch noch heute Vieles zu 😉
 

jochen_we

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Hab noch eine Frage bez. Schengen Visum. Meine Freundin hat eins bekommen vom 19.09.2024-18-09-2025. Sie ist gerade hier in D zu Besuch und fliegt im November wieder zurück. Es ist geplant, dass sie vom 20.05.25-20.07.25 wieder zu Besuch kommt. Da brauch ich doch kein neues Visum beantragen oder? Brauche doch nur eine neue Verpflichtungserklärung und eine Krankenversicherung für den nächsten Besuch im Sommer 25. Oder hab ich was falsch verstanden bzw. vergessen?
Kommt darauf an, ob das Visum nur eine oder mehrere Einreisen gestattet. Wenn das Visum nicht auf nur 1 Einreise beschränkt ist, brauchst du auch keine neue Verpflichtungserklärung.
 

peter72

Gibt sich Mühe
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Hallo Gemeinde, ich suche eine Umzugsfirma (2 man and a pickup) um einige wenige moebel innerhalb Pattaya zu fahren ?
 
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bongobongo

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Es ist für mehrere Einreisen. Laut der Botschaft in Bangkok brauche ich eine VE. Warum auch immer :rolleyes:
Naturlich braucht deine Freundin eine VE. Aber die hat sie ja bereits. Sonst hätte sie kein Visum bekommen. Die VE ist für die gesamte Zeit des gewährten Visums gültig. Die soll die VE aufbewahren und du musst dich nur um eine Krankenversicherung für sie kümmern.
 

hansiderking

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Naturlich braucht deine Freundin eine VE. Aber die hat sie ja bereits. Sonst hätte sie kein Visum bekommen. Die VE ist für die gesamte Zeit des gewährten Visums gültig. Die soll die VE aufbewahren und du musst dich nur um eine Krankenversicherung für sie kümmern.
ich habe jetzt extra explizit bei der Botschaft nachgefragt. Diese meinte ich benötige eine neue VE. Danke Euch für Eure antworten. Ich mache zur Sicherheit eine weil die ca. 30 Euro Gebühren bringen mich nicht um und dann bin ich auf der sicheren Seite. Habt ihr denn schon selbst Erfahrungen mit einer "alten" VE gemacht? Das hat dann geklappt bei der erneuten Einreise aus Thailand?
 
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Rüssli

เที่ยวบินราคาแพงโคตรๆ
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1 Februar 2009
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ich habe jetzt extra explizit bei der Botschaft nachgefragt.
Ohne dir jetzt was zu Wollen, sollte man in solchen Situationen eigentlich immer die Botschaft ,Konsulat oder das Ausländerderamt befragen!

Denn nur die machen die Regeln und falls sich was ändert Wissen die das auch.
 
Tischtennis Pattaya

hansiderking

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Ohne dir jetzt was zu Wollen, sollte man in solchen Situationen eigentlich immer die Botschaft ,Konsulat oder das Ausländerderamt befragen!

Denn nur die machen die Regeln und falls sich was ändert Wissen die das auch.
du hast mit Sicherheit recht. Nur war ich mir nicht sicher ob ich von der Botschaft eine Antwort erhalte auf meine Frage und Erfahrungen von anderen "Leidensgenossen" sind auch immer viel Wert.
 
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Earn

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17 Oktober 2024
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Ohne dir jetzt was zu Wollen, sollte man in solchen Situationen eigentlich immer die Botschaft ,Konsulat oder das Ausländerderamt befragen!

Denn nur die machen die Regeln und falls sich was ändert Wissen die das auch.
Ohne dir jetzt etwas zu wollen, aber bei der Einreise nach D macht die Grenzpolizei die Regeln. Die prüft, zum Zeitpunkt der Einreise , ob die Voraussetzungen für eine Einreise gegeben sind. Da sitzt kein Botschaftsmitarbeiter am Grenzübergang.
 

hansiderking

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Ohne dir jetzt etwas zu wollen, aber bei der Einreise nach D macht die Grenzpolizei die Regeln. Die prüft, zum Zeitpunkt der Einreise , ob die Voraussetzungen für eine Einreise gegeben sind. Da sitzt kein Botschaftsmitarbeiter am Grenzübergang.
erfahrungsgemäß verlangen die, zumindest bei den bisher 5 Einreisen meiner Verlobten, die VE, die Krankenversicherung und ein Nachweis des Rückflugtickets. Sonst wurde nichts weiter geprüft bei der Einreise von der Bundespolizei. Deswegen werde ich wohl die VE lieber machen. Daran soll es nicht scheitern.
 
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HamburgerJung

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erfahrungsgemäß verlangen die, zumindest bei den bisher 5 Einreisen meiner Verlobten, die VE, die Krankenversicherung und ein Nachweis des Rückflugtickets. Sonst wurde nichts weiter geprüft bei der Einreise von der Bundespolizei. Deswegen werde ich wohl die VE lieber machen. Daran soll es nicht scheitern.


Auf den Seiten des Auswärtigen Amtes steht.... das eine VE zwar bis zu 5 Jahre gültig ist, endet aber mit der Ausreise....gibt natürlich noch Ausnahmen,
wenn man einen Aufenthaltstitel verlängert, den Aufenthaltszweck ändert usw..dann eben auch bis 5 Jahre gültig...

...aber mit einer Ausreise, ist die aktuelle VE erloschen....somit hat dir die Botschaft eine richtige Auskunft gegeben, für eine erneute Einreise muss du eine neue VE abschließen.
 
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bongobongo

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Tief im Westen oder gleich nebenan
Ich fasse mal zusamen: Ich habe eine Verpflichungserklärung für meine Freundin, sie beantragt damit ein Visum für 3 Monate, das wie üblich als Multivisum ausgestellt wird.

Nach drei Wochen fliegen wir mal kurz in die Türkei, nach einer Woche zurück. Nach weiteren 2 Wochen machen wir eine Kreuzfahrt ab Dubai für eine Woche. Danach soll es wieder zurück nach Deuschland gehen. Dann möchte ich ihr nochmal für ein langes Wochenende London zeigen. All das gibt das 90 Tage Multivisum her.

Wenn ich jetzt der hier geäusserten Argumentation folgen würde, müsste ich vor dem Urlaub in die Türkei und den anderen Zielen veitere 3 Verpflichungserklärungen besorgen.
Wenn ich das machen würde, müsse ich mir wohl zu Recht die Frage der Ausländerbehörde anhören, ob ich im Oberstübchen noch ganz frisch bin.

Dann macht doch ein Visum für eine mehrfache Einreise kaum einen Sinn.
 

jochen_we

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Ich fasse mal zusamen: Ich habe eine Verpflichungserklärung für meine Freundin, sie beantragt damit ein Visum für 3 Monate, das wie üblich als Multivisum ausgestellt wird.

Nach drei Wochen fliegen wir mal kurz in die Türkei, nach einer Woche zurück. Nach weiteren 2 Wochen machen wir eine Kreuzfahrt ab Dubai für eine Woche. Danach soll es wieder zurück nach Deuschland gehen. Dann möchte ich ihr nochmal für ein langes Wochenende London zeigen. All das gibt das 90 Tage Multivisum her.

Wenn ich jetzt der hier geäusserten Argumentation folgen würde, müsste ich vor dem Urlaub in die Türkei und den anderen Zielen veitere 3 Verpflichungserklärungen besorgen.
Wenn ich das machen würde, müsse ich mir wohl zu Recht die Frage der Ausländerbehörde anhören, ob ich im Oberstübchen noch ganz frisch bin.

Dann macht doch ein Visum für eine mehrfache Einreise kaum einen Sinn.
Wenn ich mich richtig erinnere, ist in der Verpflichtungserklärung ein Zeitraum genannt, wann die Besuchsperson in DE sein will. Wenn hier also nicht nur Wochen, sondern Monate oder ein ganzes Jahr eingetragen ist, sollte die VE auch solange gültig sein.
 
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bongobongo

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Wenn ich mich richtig erinnere, ist in der Verpflichtungserklärung ein Zeitraum genannt, wann die Besuchsperson in DE sein will. Wenn hier also nicht nur Wochen, sondern Monate oder ein ganzes Jahr eingetragen ist, sollte die VE auch solange gültig sein.
Hab gerade nochmal nachgesehen. Da steht kein Zeitraum, sondern nur eine Dauer (90 Tage). Und genausolange bleibt sie auch max (jedesmal).

Übrigens ist auf der VE auch ausdrücklich ein Visum mit bis zu 5 Jahren Dauer erwähnt.
 
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HamburgerJung

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Übrigens ist auf der VE auch ausdrücklich ein Visum mit bis zu 5 Jahren Dauer erwähnt.

ja, wenn die Person in DE bleibt...bei Ausreise erlischt die VE...kannst du auch nachlesen...wenn jemand andere Erfahrung gemacht hat, wäre schön, das hier zu posten.

Die VE soll nicht älter als 6 Monate sein, bis das Visum beantragt wird.
Die VE ist max. 5 Jahre gültig....(aber nur, wenn jemand im Land bleibt...geht eigentlich eher um Asyl, Aufenthaltsgen. usw)
Sie erlischt mit der Ausreise....

so steht es geschrieben...und so ist ja auch die Aussage auf der Botschaft.

Zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und der Visumerteilung sollten grundsätzlich nicht mehr als 6 Monate liegen

Vor diesen fünf Jahren kann die Verpflichtungserklärung etwa dann erlöschen, wenn der Ausländer ausreist oder wenn ihm ein (anderer) Aufenthaltstitel gewährt wird, für welchen sich der Unterzeichnende nicht verpflichtet hat.


Leider statt nirgends explizit, ob das auch bei Multivisum so gilt. ES wird nur darauf verwiesen, dass eine aktuelle, "aktivierte" VE mit der Ausreise erlöscht.....
Generell bin ja ja bei dir....finde das auch albern, wenn man Multi hat....oder aus dem Schengenraum ausreist für einen Urlaub...und sich dann eine neue zulegen müsste.

Hoffe, das es nicht so ist..finde aber nichts dergleichen...
 
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