Obwohl es bereits einige Fallbeispiele von Membern gegeben hat, tendiert der eine oder andere Member wohl immer noch zu der Annahme, seine Versicherung "sei anders"
Tatsächlich ist es aber so, dass in der gesetzlichen KV nur der versicherungsfähig ist, der seinen ständigen Wohnsitz in D hat. Den Status "ständiger Wohnsitz" verliert der, der weniger als 183 Tage in D anwesend ist.
Auch das wurde schon durch Member an Hand von Fallbeispielen bestätigt.
Zwangsläufig daran anschließend ergibt sich die Frage, ob man sich gegen Krankheit im Ausland privat versichern kann. Auch hier ist die Kardinalfrage, wo man seinen ständigen Aufenthalt hat.
Ein paar Beispiele:
- Auslandsreise-Krankenversicherung "http://www.dkv.com/productdb_img/pdf/G336-1_AVB.pdf"]Tarif AVL der DKV[/URL]:
Versichern können sich vorübergehend reisende Personen, deren ständiger Wohnsitz in Deutschland ist, Gültigkeitsbereich der Auslandskrankenversicherung sind alle Länder außer Deutschland und Länder, in welchen der Versicherungsnehmer einen ständigen Wohnsitz hat.
Ständiger Wohnsitz: Hält sich jemand ständig in TH auf, wird das versicherungstechnisch zu seinem Wohnsitz.
- "http://ad.zanox.com/ppc/?15783062C1054833276T"]HanseMerkur Auslandskrankenversicherung[/URL]:
Versicherungsschutz besteht für den vertraglich vereinbarten örtlichen Geltungsbereich der versicherten Reise im Ausland. Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person einen Wohnsitz hat.
Dito
- "http://travelsecure.de/tarifrechner/bedingungen/AVB-AR_365.pdf"]Auslandsreisekrankenversicherung der Würzburger Verischerungs-AG[/URL] :
Der Versicherungsschutz besteht weltweit für Versicherungsfälle, die während der versicherten Reise außerhalb Deutschlands (Ausland) auftreten. Versicherbar sind Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland.
Ständiger Wohnsitz (183 Tage-Regel) in D Voraussetzung
- "http://partners.webmasterplan.com/click.asp?ref=519835&site=3979&type=text&tnb=1"]ADAC-Auslandskrankenschutz Langzeit[/URL]:
Versicherungsschutz besteht auf der ganzen Welt mit Ausnahme Deutschlands
Begrenzung der Versicherungszeit bei Alter ab 66 Jahre auf 12 Monate.
Es wird nicht explizit auf Wohnsitz und ständigen Aufenthalt hingewiesen.
- "http://www.worldtrip.de/Partner/nomads/worldnomads.html"]WorldNomads Reiseversicherung[/URL]:
worldwide mit Ausnahme des Landes der permanent residence.
Auch hier: keine Leistung im Land des ständigen Aufenthalts.
Die angebotenen Auslands-KVs setzen immer voraus, dass in D eine gesetzliche oder private KV besteht, die je nach zwischenstaatlichen Verträgen einen Teil der Kosten im Krankheitsfall übernehmen. Sie setzen ferner voraus, dass im Fall eines schwerwiegenden Erkrankung oder eines schwerwiegenden Unfalls der VN nach D oder ins Land seines ständigen Wohnsitzes zur weiteren Behandlung ausgeflogen werden kann.
Keine Auslands-Zusatz-Versicherung deckt den Fall ab, dass der VN seine Krankheit auf jeden Fall in seinem "Urlaubsland" auf Kosten der Versicherung kurieren will.
Nach meinem Wissen kann man sich bei einem ständigen Aufenthalt in LOS nur durch eine thailändische KV gegen Krankheit versichern. Langzeit-Urlaubern bis 182 Tage/jährlich kann man die oben genannten PKVs empfehlen.
Soweit der Stand der Dinge. Wenn mich jemand berichtigen will, soll es das tun und mit belastbaren Fakten belegen. Der eine oder andere Expat wird ihm dankbar sein.
Tatsächlich ist es aber so, dass in der gesetzlichen KV nur der versicherungsfähig ist, der seinen ständigen Wohnsitz in D hat. Den Status "ständiger Wohnsitz" verliert der, der weniger als 183 Tage in D anwesend ist.
Auch das wurde schon durch Member an Hand von Fallbeispielen bestätigt.
Zwangsläufig daran anschließend ergibt sich die Frage, ob man sich gegen Krankheit im Ausland privat versichern kann. Auch hier ist die Kardinalfrage, wo man seinen ständigen Aufenthalt hat.
Ein paar Beispiele:
- Auslandsreise-Krankenversicherung "http://www.dkv.com/productdb_img/pdf/G336-1_AVB.pdf"]Tarif AVL der DKV[/URL]:
Versichern können sich vorübergehend reisende Personen, deren ständiger Wohnsitz in Deutschland ist, Gültigkeitsbereich der Auslandskrankenversicherung sind alle Länder außer Deutschland und Länder, in welchen der Versicherungsnehmer einen ständigen Wohnsitz hat.
Ständiger Wohnsitz: Hält sich jemand ständig in TH auf, wird das versicherungstechnisch zu seinem Wohnsitz.
- "http://ad.zanox.com/ppc/?15783062C1054833276T"]HanseMerkur Auslandskrankenversicherung[/URL]:
Versicherungsschutz besteht für den vertraglich vereinbarten örtlichen Geltungsbereich der versicherten Reise im Ausland. Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person einen Wohnsitz hat.
Dito
- "http://travelsecure.de/tarifrechner/bedingungen/AVB-AR_365.pdf"]Auslandsreisekrankenversicherung der Würzburger Verischerungs-AG[/URL] :
Der Versicherungsschutz besteht weltweit für Versicherungsfälle, die während der versicherten Reise außerhalb Deutschlands (Ausland) auftreten. Versicherbar sind Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland.
Ständiger Wohnsitz (183 Tage-Regel) in D Voraussetzung
- "http://partners.webmasterplan.com/click.asp?ref=519835&site=3979&type=text&tnb=1"]ADAC-Auslandskrankenschutz Langzeit[/URL]:
Versicherungsschutz besteht auf der ganzen Welt mit Ausnahme Deutschlands
Begrenzung der Versicherungszeit bei Alter ab 66 Jahre auf 12 Monate.
Es wird nicht explizit auf Wohnsitz und ständigen Aufenthalt hingewiesen.
- "http://www.worldtrip.de/Partner/nomads/worldnomads.html"]WorldNomads Reiseversicherung[/URL]:
worldwide mit Ausnahme des Landes der permanent residence.
Auch hier: keine Leistung im Land des ständigen Aufenthalts.
Die angebotenen Auslands-KVs setzen immer voraus, dass in D eine gesetzliche oder private KV besteht, die je nach zwischenstaatlichen Verträgen einen Teil der Kosten im Krankheitsfall übernehmen. Sie setzen ferner voraus, dass im Fall eines schwerwiegenden Erkrankung oder eines schwerwiegenden Unfalls der VN nach D oder ins Land seines ständigen Wohnsitzes zur weiteren Behandlung ausgeflogen werden kann.
Keine Auslands-Zusatz-Versicherung deckt den Fall ab, dass der VN seine Krankheit auf jeden Fall in seinem "Urlaubsland" auf Kosten der Versicherung kurieren will.
Nach meinem Wissen kann man sich bei einem ständigen Aufenthalt in LOS nur durch eine thailändische KV gegen Krankheit versichern. Langzeit-Urlaubern bis 182 Tage/jährlich kann man die oben genannten PKVs empfehlen.
Soweit der Stand der Dinge. Wenn mich jemand berichtigen will, soll es das tun und mit belastbaren Fakten belegen. Der eine oder andere Expat wird ihm dankbar sein.