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Krankenversicherung und Melderecht

blokk

CNX-Feteschist
Inaktiver Member
28 Januar 2011
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da, wo es flach wird in D
Obwohl es bereits einige Fallbeispiele von Membern gegeben hat, tendiert der eine oder andere Member wohl immer noch zu der Annahme, seine Versicherung "sei anders"
Tatsächlich ist es aber so, dass in der gesetzlichen KV nur der versicherungsfähig ist, der seinen ständigen Wohnsitz in D hat. Den Status "ständiger Wohnsitz" verliert der, der weniger als 183 Tage in D anwesend ist.

Auch das wurde schon durch Member an Hand von Fallbeispielen bestätigt.

Zwangsläufig daran anschließend ergibt sich die Frage, ob man sich gegen Krankheit im Ausland privat versichern kann. Auch hier ist die Kardinalfrage, wo man seinen ständigen Aufenthalt hat.

Ein paar Beispiele:
- Auslandsreise-Krankenversicherung "http://www.dkv.com/productdb_img/pdf/G336-1_AVB.pdf"]Tarif AVL der DKV[/URL]:
Versichern können sich vorübergehend reisende Personen, deren ständiger Wohnsitz in Deutschland ist, Gültigkeitsbereich der Auslandskrankenversicherung sind alle Länder außer Deutschland und Länder, in welchen der Versicherungsnehmer einen ständigen Wohnsitz hat.
Ständiger Wohnsitz: Hält sich jemand ständig in TH auf, wird das versicherungstechnisch zu seinem Wohnsitz.

- "http://ad.zanox.com/ppc/?15783062C1054833276T"]HanseMerkur Auslandskrankenversicherung[/URL]:
Versicherungsschutz besteht für den vertraglich vereinbarten örtlichen Geltungsbereich der versicherten Reise im Ausland. Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person einen Wohnsitz hat.
Dito

- "http://travelsecure.de/tarifrechner/bedingungen/AVB-AR_365.pdf"]Auslandsreisekrankenversicherung der Würzburger Verischerungs-AG[/URL] :
Der Versicherungsschutz besteht weltweit für Versicherungsfälle, die während der versicherten Reise außerhalb Deutschlands (Ausland) auftreten. Versicherbar sind Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland.
Ständiger Wohnsitz (183 Tage-Regel) in D Voraussetzung

- "http://partners.webmasterplan.com/click.asp?ref=519835&site=3979&type=text&tnb=1"]ADAC-Auslandskrankenschutz Langzeit[/URL]:
Versicherungsschutz besteht auf der ganzen Welt mit Ausnahme Deutschlands
Begrenzung der Versicherungszeit bei Alter ab 66 Jahre auf 12 Monate.
Es wird nicht explizit auf Wohnsitz und ständigen Aufenthalt hingewiesen.

- "http://www.worldtrip.de/Partner/nomads/worldnomads.html"]WorldNomads Reiseversicherung[/URL]:
worldwide mit Ausnahme des Landes der permanent residence.
Auch hier: keine Leistung im Land des ständigen Aufenthalts.


Die angebotenen Auslands-KVs setzen immer voraus, dass in D eine gesetzliche oder private KV besteht, die je nach zwischenstaatlichen Verträgen einen Teil der Kosten im Krankheitsfall übernehmen. Sie setzen ferner voraus, dass im Fall eines schwerwiegenden Erkrankung oder eines schwerwiegenden Unfalls der VN nach D oder ins Land seines ständigen Wohnsitzes zur weiteren Behandlung ausgeflogen werden kann.

Keine Auslands-Zusatz-Versicherung deckt den Fall ab, dass der VN seine Krankheit auf jeden Fall in seinem "Urlaubsland" auf Kosten der Versicherung kurieren will.

Nach meinem Wissen kann man sich bei einem ständigen Aufenthalt in LOS nur durch eine thailändische KV gegen Krankheit versichern. Langzeit-Urlaubern bis 182 Tage/jährlich kann man die oben genannten PKVs empfehlen.

Soweit der Stand der Dinge. Wenn mich jemand berichtigen will, soll es das tun und mit belastbaren Fakten belegen. Der eine oder andere Expat wird ihm dankbar sein.
 

blokk

CNX-Feteschist
Inaktiver Member
28 Januar 2011
2.796
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1.653
da, wo es flach wird in D
Hier noch die detailinformationen


"http://www.dkv.com/produkte-ausland-krankenversicherung-reisekrankenversicherung-104144.html%23details"]http://www.dkv.com/produkte-ausland-krankenversicherung-reisekrankenversicherung-104144.html#details[/URL]
Toller Schutz - für max. 6 Wochen :flipa


  • weltweiter Versicherungsschutz

    bei jeder Auslandsreise bis zu jeweils 6 Wochen.
 

junior

Member Inaktiv
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Inaktiver Member
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16 März 2011
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Hier noch die detailinformationen


"http://www.dkv.com/produkte-ausland-krankenversicherung-reisekrankenversicherung-104144.html%23details"]http://www.dkv.com/produkte-ausland-krankenversicherung-reisekrankenversicherung-104144.html#details[/URL]
Da hast du uns, den Sicherheitsfanatikern und Obrigkeitshörigen hier im Forum, aber mal so richtig gezeigt wo der Hammer hängt...:read:

:ironie
 

orangeflame

Allesfehlermacher
Inaktiver Member
23 Februar 2011
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pattaya
du solltest mal alles lesen.trage dein geburtsjahr ein und länger als 3 jahre.dann wirst du sehen,dass es sich um eine vollversicherung handelt.Preis bei mir 43,..€ pro monat
 

Paul

100%
Verstorben
22 Oktober 2008
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Heidelberg
du solltest mal alles lesen.trage dein geburtsjahr ein und länger als 3 jahre.dann wirst du sehen,dass es sich um eine vollversicherung handelt.Preis bei mir 43,..€ pro monat

Genial, ich zahle bei Envivas 0,80 Euro pro Tag, das liegt wahrscheins daran, dass ich
schon weit über 60 bin. :bigg :ironie
 

junior

Member Inaktiv
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Inaktiver Member
Thread Starter
16 März 2011
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du solltest mal alles lesen.trage dein geburtsjahr ein und länger als 3 jahre.dann wirst du sehen,dass es sich um eine vollversicherung handelt.Preis bei mir 43,..€ pro monat


In deinem reinkopierten Link ist von einer Auslandsreiseversicherung die Rede.

Also gut, falscher Link.

Und du bist immer noch überzeugt dass du mit der KV einen Versicherungsschutz im Ausland und Deutschland (90 Tage?!?) gleichzeitig hast?
 

junior

Member Inaktiv
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Inaktiver Member
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16 März 2011
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"http://www.dkv.com/productdb_img/pdf/G336-1_AVB.pdf"]http://www.dkv.com/productdb_img/pdf/G336-1_AVB.pdf[/URL]
Gut, du hast, wenn du vorübergehnd zurückkehrst nach Deutschland, bis 3 Monate Versicherungsschutz hier in D durch die Auslands-KV.

Der Witz bei der Sache ich aber, dass du selbige nur in Anspruch nehmen kannst wenn du deinen ständigen Wohnsitz (über die Definition des selbigen streiten sich ja die Gelehrten hier im Forum, und das sprichwörtlich:bigg) in Deutschland hast. Den nachzuweisen wird schwierig werden, wenn du in Deutschland alles verkaufen willst wie du geschrieben hast, sprich dich abmelden must/nicht mehr gemeldet sein wirst hier über kurz oder lang.
 

junior

Member Inaktiv
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Inaktiver Member
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16 März 2011
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Äh, hat immer noch niemand eine gesetzliche Vorlage im Internet gefunden, dass ein ständiger Wohnsitz in D (Grundlage für eine hier abgeschlossene Auslandskrankenversicherung) automatisch - wie jemand felsenfest behauptet (hat) - nur dann aufrecht erhalten werden kann wenn man mindestens 183 Tag ein D lebt?!!

Komisch...:cool03:
 

junior

Member Inaktiv
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Inaktiver Member
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16 März 2011
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Hmm, dein Satz ist aber auch komisch. Schon mal durchgelesen? :echt
Wie kommst du darauf dass ich meine Sätze durchlese bevor ich sie veröffentliche...:bigg

Scherz beiseite, ich denke eher DU hast ihn nicht richtig durchgelesen...;)

Was ist (dir) denn unklar, Onkel junior wird dir helfen?!:bigg
 

DschaaOm

Member Inaktiv
Inaktiver Member
4 Januar 2009
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Ich darf hier nicht mehr lesen, sonst werd ich noch bekloppt, so wie ihr :frech
oder der ganze Rest von D :p :k :bigg

@junior wo nimmst du nur die Geduld und Zeit her, für solche brotlosen Recherchen, bist du nicht mehr in PTY? :echt ;)
 

junior

Member Inaktiv
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Inaktiver Member
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16 März 2011
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@junior wo nimmst du nur die Geduld und Zeit her, für solche brotlosen Recherchen, bist du nicht mehr in PTY? :echt ;)

Brotlose Recherchen?!? Wenn du dich nicht wochenlang in Cambodia rumtreiben würdest hättest du mitbekommen dass das hier ein heiss gehandeltes Thema ist/war.:bigg

Solltest mal ein wenig reinlesen...;)


Zu deiner Frage:Jein... (Hast du mich schon vermisst, an deinem Kommandostand?:bigg)

Bin schon 4 Wochen hier in D. Außerplanmässig. Da mein Vater verstorben ist.

Aber keine Sorge, heute, Freitag flieg ich wieder rüber. Habe ja noch Visum bis tief in den August...;)
 

DschaaOm

Member Inaktiv
Inaktiver Member
4 Januar 2009
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Ich dachte schon die Jepp-Pussy-Generation hätte dich gemeuchelt.
Na dann bis bald am Komandostand :bigg
Bring roten Löwensenf mit :daume
und Malscher Ölbaum,
und hausmacher Griebenwurst,
und Schwetzinger Spargel,
und ein paar Elwetritsche:yc




Und herzliches Beileid wegen deinem Verlust :zwink
 

junior

Member Inaktiv
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Inaktiver Member
Thread Starter
16 März 2011
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Nun, da selbst nach Wochen niemand fündig wurde im Interent, sprich Fakten in Form von Gesetzestexten liefern konnte, kann man wohl an die Sache einen Haken machen.:)

Mit die ''Sache'' meine ich die gleich mehrfach geäußerte Behauptung eines einzelnen Forenkollegen, dass man um in Deutschland eine rechtsgültige Auslandskrankenversicherung abschließen zu können, mindestens 183 Tage im Kalenderjahr in Deutschland verbringen müßte. Angeblich wohlgemerkt. Kann man nun wohl als Forumente bezeichnen das Ganze...:bigg

Fazit: Es reicht in Deutschland gemeldet zu sein, sprich den sogenannten ständigen Wohnsitz dort zu haben! Wie selbiger behördlich (siehe zitierte Gesetze bzw. -Texte) definiert ist/wird ist ja im Verlaufe dieses Threads öfters angemerkt worden. Wenn auch von einzelnen wohl aus Prinzip förmlich ignoriert...:cool03:
 

Paul

100%
Verstorben
22 Oktober 2008
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Heidelberg
@Junior

Das Problem ist doch nicht, dass hier unbelegte Behauptungen gemacht wurden.
Es waren verschiedenen Einwohnermeldeämter, in denen dortige Mitarbeiter gesagt haben, wenn man länger
als 183 Tage im Ausland ist, müsse man sich abmelden.
Wenn einer also weiss, dass er ein Jahr ins Ausland geht, müsste er sich demnach abmelden.
Dies hätte aber Konsequenzen für ihn bei der Steuer und bei Versicherung.
Darum gings hier in der Diskussion.
Falls sich einer von D ganz abnabeln will, ist das für den kein Thema.
Die meisten machen aber LT-Tourismus oder ein ackademisches Fickjahr, für die könnte
das schon ein Problem sein.
Nochmals meine Story.
Mein Personalausweis war seit 9 Monaten abgelaufen und weil die Kuh von Einwohnermeldeamt
deswegen so böse schaute, meinte ich ihr sagen zu müssen, dass ich längere Zeit im Ausland war
und da nur den Pass mit hatte. Darauf sagte sie mir, ich hätte einen Verstoss gegen
das Meldegesetz begangen, da man sich bei einem Aufenthalt im Ausland von länger als 183 Tagen in
D abmelden müsste. Das sind die Fakts.
Zum Glück hatte ich meinen Pass auch mit, sodass ich ihr dokumentieren konnte, dass ich soo lange nicht weg war.
Die hätte mir sonst wohl noch eine Anzeige geschickt.
 

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