@junior
Danke für deine Ausführungen. Ich lasse mich gerne belehren, sehr gerne sogar, wenn es fundiert ist, denn ich hasse diese Steintischinformationen, die man in Th oft bekommt.
Ich würde mich freuen, wenn du recht hast.
Noch bin ich nicht ganz überzeugt, werde aber weiter versuchen, da eine ganz klare Aussage zu finden, das allerdings nicht nur im Netz.
Es bringt sicher nix, wenn wir zwei da viel weiter diskutieren.
Es ist aber gut, daß hier Leute, die Auswanderungsgedanken haben merken, daß es zumindest nicht ganz einfach ist und gut recherchiert werden solle, was die eigene Situation angeht.
Was mich nur stutzig macht und auch annehmen ließ, daß die Info, die ich habe, stimmt, sind folgende Punkte:
Wieso haben die Krankenkassen schon so oft, wie ich es in den letzten Jahren bei Bekannten erlebt habe, recht bekommen, Zahlungen zu verweigern.
Was mein Hinweis auf Rücktransport anging, da dreht es sich natürlich nicht um die bereits angefallenen Kosten im Ausland, sondern die noch folgenden.
QAnlaß meiner Rückfrage beim Einwohnermeldeamt war unter anderem das Erlebnis einen Deutschen hier in Pattaya. Es lebt seit etwa 10 Jahren hier.
Seine Frau und Tochter, von der er freundschaftlich getrennt lebt, leben in einer auf seinen Namen gemieteten Wohnung in D. Er wollte sich nie abmelden und wollte auch weiter die Krankenkassenbeiträge für die gesetzliche KV bezahlen, da seine Familie darüber mit versichert ist.
Es fiel ihm ein bei einer der letzten Wahlen, daß er mal von hier aus wählen wollte und beantragte Wahlunterlagen bei der Botschft in Bangkok. Dabei kam zufällig heraus, daß er in D zwangsabgemeldet wurde. Aussage des Einwohnermeldeamtes: "Wir haben erfahren, daß sie in Thailand leben!"
Ist schon heftig, daß so zu erfahren!
Zum Thema Steuerprobleme:
Ich kenne das Doppelbesteuerungsabkommen. Habe es gut gelesen und mir von meiner Steuerbraterin interprtieren lassen. Habe da gerade eine heiße Diskussion in der Planung, wenn in drei Jahren meine Rente beginnt.
Du kannst erhebliche Probleme kriegen, wenn du in D zeitweise arbeitest, aber die meiste Zeit des Jahre, hierwieder die 183 Tage, lebst.
Beispiel: Ein Skilehrer, in D gemelödet, macht im Winter 3 Monate in D richtig Kasse. Diese Kasse verjubelt er dann 9 Monate pro Jahr in Th.
Wenn das Finanzamt erfährt, daß er mehr als das halbe Jahr nicht in D lebt, dann ist er "beschränkt" steuerfähig. Dann bezahlt er nämlich in D auf sein Einkommen unter Wegfall aller Steuerfreibträge ab dem ersten Euro 25 % Steuer mit steigender Progression.
In dem Punkt bin ich 100 % sicher, daß es stimmt.
Was das Einwohnermeldeamt angeht, werde ich mir demnächst mal eine andere Infoquelle suchen und ggf. anschließend dem einen, der mir das erzählt hat, eins aufs Maul hauen.
Nochmals: Laß uns hier ruhig weiter diskutieren. Alle können daraus lernen. Und wenn ich am Ende der bin, der daraus am meisten lernt, dann bin ich dir sehr dankbar.