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Krankenversicherung und Melderecht

junior

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16 März 2011
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Bei der Auslandskrankenversicherung solltest Du aber auch an die Vollaussteiger denken, die alle Brücken
nach Germony abgebrochen haben oder abbrechen wollen.
Die Bedingung für Deine Jahresversicherung ist ein noch vorhandener Wohnsitz in Deutschland.
Hast Du den nicht mehr, bleiben Dir nur noch Blue Cross und co.
Schon klar Paul, daher ja auch der Zusatz ''wenn man den Wohnsitz noch in Deutschland hat'' in meinem Beitrag!

Allerdings stellt sich da vielleicht auch die Frage, muß/sollte man denn denselben überhaupt kpl. aufgeben?!? Auch wenn man jetzt das ganze Jahr in TL lebt(?!)

Ein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland kostet an sich selbst keinen müden EUR. Wenn man beispielsweise bei Verwandten oder allgemein Personen denen man vertrauen kann, gemeldet ist/wäre.

Okay, bei dem einen oder anderen Expaten könnte dies auch steuerliche Gründe haben, dass er hierzulande nicht mehr gemeldet ist, das will ich nicht negieren. Allerdings habe ich mich mit diesem Thema nie ernsthaft befasst bisher, um darüber ein Urteil fällen zu wollen oder gar zu können.

Mir hat auch kürzlich jemand der in Thailand lebt erzählt, wenn du keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hast, kümmert sich die dt. Botschaft einen Kehrricht um dich, sofern du diese mal brauchen oder kontaktieren solltest. Nicht meine Aussage, nur so widergegeben jetzt.
 

kalle11

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21 Oktober 2008
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Schon klar Paul, daher ja auch der Zusatz ''wenn man den Wohnsitz noch in Deutschland hat'' in meinem Beitrag!

Allerdings stellt sich da vielleicht auch die Frage, muß/sollte man denn denselben überhaupt kpl. aufgeben?!? Auch wenn man jetzt das ganze Jahr in TL lebt(?!)

Ein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland kostet an sich selbst keinen müden EUR. Wenn man beispielsweise bei Verwandten oder allgemein Personen denen man vertrauen kann, gemeldet ist/wäre.

Okay, bei dem einen oder anderen Expaten könnte dies auch steuerliche Gründe haben, dass er hierzulande nicht mehr gemeldet ist, das will ich nicht negieren. Allerdings habe ich mich mit diesem Thema nie ernsthaft befasst bisher, um darüber ein Urteil fällen zu wollen oder gar zu können.

Mir hat auch kürzlich jemand der in Thailand lebt erzählt, wenn du keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hast, kümmert sich die dt. Botschaft einen Kehrricht um dich, sofern du diese mal brauchen oder kontaktieren solltest. Nicht meine Aussage, nur so widergegeben jetzt.

Der gemeldete Wohnsitz alleine in Bezug auf KV in D nutzt überhaupt nichts. Du darfst nur einen gemeldeten Wohnsitz in D haben, wenn D auch dein Lebensmittelpunkt ist, also mindestens 183 Tage im jahr. Alles andere ist ein Meldevergehen!

Gerade bei einem Bekannten erlebt! Kein Steintischgeschwafel, sondern ich habe den Schriftverkehr gesehen.

In D gemeldet, dadurch relativ preiswerte KV. Er lebt aber in Th. Hatte Herzklabaster. Ins Bangkok Pattaya, Herzkatheter usw. Kosten etwa 500.000 Baht.

Die KV hatte auf aukute Anfrage des Krankenhauses eine Kostenübernahme zugesagt. Jetzt haben sie von ihm Nachweise angefordert, wann er nach Thailand gereist ist. Auf gut deutsch: Passkopien.

Reaktion der KV: Kündigung! Aus Kulanz (und wahrscheinlich im Hinblick darauf, daß bei ihm in D nichts mehr zu holen ist) werden die Kosten übernommen auf Grund der damals gemachten Zusage. Kurz danach war er zwangsabgemeldet in D. Wahrscheinlich ein Hinweis der KV ans Einwohnermeldeamt.

Diese Nummer kann man also vergessen, wenn man einigermaßen auf sicher gehen will.

Jetzt komm mir bitte keiner mit: "Aber man könnte ja so oder so argumentieren....!" Wenn ich auswandere will ich eine KV haben, die nicht auf Argumentationen oder gar vorsätzlichen Betrug aufgebaut ist. Und da gibt es im Alter eben nur die teure Variante.

Gerade ein anderer Bekannter. Ist 75 und topfit wie ein Turnschuh. Seine bisherige KV wollte ihn auf Grund des Alters nicht mehr. Langes Suchen und vergleichen! Für ihn die einzig mögliche und kostengünstigste Variante ist die Allianz oder so. Kosten pro Monat !!!!!!!! ca 550 Euro. Er hat zum Glück die meiste zeit seines Lebens in der Schweiz gearbeitet und somit eine Altersversorgung von etwa 4.000 € im Monat.

Was die Botschaft angeht und Deine Meinung dazu gebe ich dir vollkommen recht. Aber nun lassen wir doch m,al die Kirche im Dorf! Ist eine Botschaft dafür da, sich voll für gestrandete Auswanderer einzusetzen, die diesen Entschluß mal sehr unüberlegt gefasst haben. In Dem Punkt stehe ich auf Seiten der Botschft.
 
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Paul

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22 Oktober 2008
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Heidelberg
Mir hat auch kürzlich jemand der in Thailand lebt erzählt, wenn du keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hast, kümmert sich die dt. Botschaft einen Kehrricht um dich, sofern du diese mal brauchen oder kontaktieren solltest. Nicht meine Aussage, nur so widergegeben jetzt.

Das kann ich mir nicht vorstellen, man bleibt ja auch ohne dortigen Wohnsitz in D deutscher Staatsbürger.
Sonst wären die Expats ja alle staatenlos.
Und wenn der Pass abgelaufen ist, bekommt man von der Botschaft auch einen neuen, es sei denn in D
läuft eine Fahndung.
Dass sie einem kein Geld leihen, wenn keine Chance besteht, dass sie das wiederbekommen, gilt
aber für alle Expats und auch Touristen.
Sie bieten nur logistische Unterstützung an, um wieder in die Heimat zu kommen.
Das wird aber wohl nicht der Fall sein, wenn man dort keine mehr hat.
Und als Deutscher bekommst Du in Deutschland kein Asyl, da musst Du schon Neger sein
und eine gute Begründung haben.
 

kalle11

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Richtig @Paul

Hatte ich bei meinem Post vergessen. Ob du noch einen Wohnsitz in D hast oder nicht, spielt bei der Botschaft keine Rolle. Entscheidend ist der deutsche Pass.
 

Leebanon

Walkingstreet Veteran
   Autor
15 Juni 2009
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Dark Side zwischen floating market & Phönix Golf
Mir hat auch kürzlich jemand der in Thailand lebt erzählt, wenn du keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hast, kümmert sich die dt. Botschaft einen Kehrricht um dich, sofern du diese mal brauchen oder kontaktieren solltest. Nicht meine Aussage, nur so widergegeben jetzt.

wenn es um irgendwelche Bescheinigungen geht, die ein Tourist bei den Behoerden bei seinem Hauptwohnsitz in Deutschland beschaffen muss,
und die deutsche Botschaft formal zustaendig ist fuer die Vollzeit Expats,
dann laufen die Behoerdenraeder halt etwas anders, als in Deutschland.

Zum einen hat die Botschaft nicht ein allzugrosses Zeitfenster, wo man den Expat gross beraten kann, oder ihm Sachen erklaeren kann, hier ist eher Schnellabfertigung angesagt,

zum anderen ist gerade der Umgang mit vielen aelteren Rentnern nicht unproblematisch,
kann man denen nicht sagen, lesen sie sich dass im Internet durch,
weil hier schon fast Betreuung von internet-unkundigen Rentnern angesagt ist.

Auch kann die Botschaft keine Seelsorgeaufgaben oder eine Art sozialer Tafel bieten,
wer als Rentner ploetzlich nix mehr hat, muss sich selber um den Kontakt zu Hilfsvereinen kuemmern.
 

junior

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16 März 2011
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Der gemeldete Wohnsitz alleine in Bezug auf KV in D nutzt überhaupt nichts.
Und wieso, wenn ich mir die Frage erlauben darf?!!

Dazu vorab eine kleine Denksportaufgabe:
Warum kann ich dann eine Auslandskrankenversicherung für max. 360 Tage (am Stück) abschließen, unter der Vorausetzung dass ich in Deutschland gemeldet bin? Wenn ich deiner Rechnung nach - siehe unten - nur 182 Tage im Ausland verbringen darf und mich dann abmelden muss/müßte um kein Meldevergehen zu begehen?

Da könnte ja die Krankenversicherung verklagt werden, da sie in juristischen Sinne Beihilfe zum vorsätzlichen Betrug leistet (wie du es in deinem Beitrag formuliert hast). Beziehungsweise diesen massiv begünstigt.

Du darfst nur einen gemeldeten Wohnsitz in D haben, wenn D auch dein Lebensmittelpunkt ist, also mindestens 183 Tage im jahr. Alles andere ist ein Meldevergehen!
Wie bitte?!?:error:

Da bitte ich doch um eine Quellenangabe?!!

Demnach ist/wäre jeder der länger als 182 Tage im Ausland ist, was in manchen Berufszweigen durchaus vorkommen kann (Monteure), verpflichtet sich abzumelden und wenn er zurückkommt sich wieder anzumelden, beim jeweiligen Anwohnermeldeamt?!! Nicht dein Ernst, oder?!?

Und du bist sicher dass du da nicht etwas durcheinander bringst? Mit dem dt. Steuerecht vielleicht... Beispielsweise dass du dich nicht im Ausland besteuern lassen kannst (mit Hauptwohnsitz dort, Stichwort Steueroase) obwohl du nachweislich 183 Tage oder mehr in Deutschland verbringst/verbracht hast(?!?)

Die Geschichte gab es ja mal vor einigen Jahren mit Kickern von Gladbach, die ihren offiziellen Wohnsitz in Belgien hatten...

Boris Becker hatte da ja auch mal die Steuerfahndung im Haus deswegen...:)
 

kalle11

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@junior

Die Quelle kann ich dir gerne sagen: Ergebnis eines längeren Gespräches mit einem mir sehr glaubwürdig erscheinenden Mitarbeiter meines Einwohnermeldeamtes.

Wie das mit Leuten aussieht, die z.B. von ihrer D-Firma Langzeit ins Ausland auf Montage geschickt werden, weiß ich nicht.

Habe mit dem Mitarbeiter nur über das Thema Wohnortwechsel aus privaten Gründen gesprochen.

Zu deiner Denksportaufgabe: Wieso Beihilfe zum Betrug seitens der KV? Wenn das oben stimmt, ist für mich die logische Folge, daß man in D gar nicht gemeldet sein darf, wenn man mehr als die Hälfte des Jahres weg ist. So hat auch in etwa die KV in dem von mir vorher geschilderten Fall argumentiert.

Daß die KV nicht schreibt "Aufenthalt in D" sondern "gemeldet in D" ist mir auch logisch. Denn nur wer in D gemeldet ist muß seit einiger Zeit dort eine KV haben. Und wenn du im Ausland schwer krank wirst mit hohen Kosten, wird dich die Auslands-KV versuchen so schnell wie möglich nach D zu holen, weil sie dann aus den Kosten raus sind. Vorausgesetzt ist natürlich, du bist transportfähig.

Ich kenne ein paar Fälle, wo D-Bürger, die in Th leben, aber in D gemeldet waren, einfach Zwangsabgemeldet wurden, ohne, daß sie selbst darüber informiert wurden.

Ich verwechsele das nicht mit Steuerrecht. Auch da kannst du umgekehrt ein dickes problem kriegen, wenn du in D gemeldet bist, die dir aber nachweisen, daß du mehr als die Hälfte des jahres im Ausland lebst.
 

junior

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16 März 2011
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@junior

Die Quelle kann ich dir gerne sagen: Ergebnis eines längeren Gespräches mit einem mir sehr glaubwürdig erscheinenden Mitarbeiter meines Einwohnermeldeamtes.
Deine Quelle in Ehren, aber bei Behörden ist der sich persönlich eingeräumte Ermessensspielraum oftmals über dem welcher tatsächlich durchsetzbar ist. Ich habe, bevor ich die Frage an dich gerichtet habe, natürlich auch ''gegoogelt''. Da fand ich keine einzige Quelle die diese These vertritt!

Lediglich der Hinweis, dass man abmeldepflichtig ist (wäre, in meinem Falle beispielsweise), wenn man seinen bisherigen Wohnsitz im Inland kündigt und keine Wohnung mehr bezieht hierzulande! Ergo nicht mehr gemeldet sein darf/dürfte.

Und das keine Wohnung beziehen ist stark interpretationsbedürftig. Wenn du irgendwo gemeldet bist und dort Gegenstände des alltäglichen Lebens von dir vorzufinden sind, gilt dies beispielsweise schon als ausreichend.

Generell dürfte das Ganze sehr kompliziert sein. Mit einem Jahresvisum bist du in Thailand alle 90 Tage meldepflichtig. Sprich dort gemeldet. Denoch kannst du einen Wohnsitz in Deutschland haben. Der ist automatisch dein Hauptwohnsitz (als deutscher Staatsbürger). Zweitwohnsitz in Thailand. Es heisst lediglich, man solle am Lebensmitelpunkt auch gemeldet sein. Das eine schließt in dem Fall das andere (in Deutschland gemeldet) nicht aus. Du bist nicht verpflichtet deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland zu haben! Rein was das in Deutschland gemeldet sein angeht!

Daher bezweifle ich stark dass du die von dir in den Raumgestellten 183 Tage hier in Deutschland sein musst, um deine Berechtigung zu verlieren hier eine gemeldeten Wohnsitz haben zu dürfen nicht verwirkst. Beispiel Auslandsmonteure.

Die kolportierten 183 Tage sind eine rein steuerliche Grundlage, nämlich ob du nun beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig bist, in Deutschland in unserem fiktiven Fall. Davon bin ich hundertprozentig überzeugt, lasse mich aber gerne, mittels einer ernstzunehmeneden nachlesbaren Quelle, eines besseren belehren. Ich habe diesbezüglich nichts im Netz gefunden...

Eine Abmeldung beim bisherigen Einwohnermeldeamt hat übrigens unverzüglich zu erfolgen, wenn du deinen (bisherigen) Wohnsitz in Deutschland aufgibst. Und keinen neuen im Inland beziehst(meldest?!).



Wie das mit Leuten aussieht, die z.B. von ihrer D-Firma Langzeit ins Ausland auf Montage geschickt werden, weiß ich nicht.

Habe mit dem Mitarbeiter nur über das Thema Wohnortwechsel aus privaten Gründen gesprochen.
Da, werter Forenkollege @kalle11, dürfte der sprichwörtliche Hase im umgangssprachlichen Pfeffer liegen(?!!):)

Wohnortwechsel (auch ins Ausland) heisst bzw. bedeutet nicht dass du automatisch keine weiteren Wohnsitz anderswo, auch in Deutschland haben darfst. Der von dir angesprochene Mitarbeiter des Meldeamtes hat dir ausdrücklich mitgeteilt dass du 183 Tage in Deutschland verbringen musst um gemeldet sein zu dürfen?!! Dann würde ich persönlich den guten Mann als inkompetent bezeichnen!




Zu deiner Denksportaufgabe: Wieso Beihilfe zum Betrug seitens der KV? Wenn das oben stimmt, ist für mich die logische Folge, daß man in D gar nicht gemeldet sein darf, wenn man mehr als die Hälfte des Jahres weg ist.
Aber warum, Stichwort ''logische Folge'', kann man sich dann für 360 Tage im Jahr am Stück auslandskrankenversichern, in Deutschland, als in D Gemeldeter? Wenn man deiner ''Rechnung' nach ja mindestens 183 Tage hier zu sein hat.:)k)
 

junior

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16 März 2011
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Daß die KV nicht schreibt "Aufenthalt in D" sondern "gemeldet in D" ist mir auch logisch. Denn nur wer in D gemeldet ist muß seit einiger Zeit dort eine KV haben. Und wenn du im Ausland schwer krank wirst mit hohen Kosten, wird dich die Auslands-KV versuchen so schnell wie möglich nach D zu holen, weil sie dann aus den Kosten raus sind.
Kalle, nicht dein Ernst jetzt, oder?!

Erstens - weil du Gefallen gefunden hast an logischen Zusammenhängen (wie man deinem Beitrag unschwer entnehmen kann) - wenn du in D nicht mehr gemeldet bist/sein darfst, nach deinem Dafürhalten auch nicht mehr bist (!), auf welche andere Krankenkasse soll da die Auslandskrankenkasse die Kosten umwälzen können?!!! Falls es dir nicht bewusst sein sollte, in D kannst du dich nur (inlands)krankenversichern wenn du in D auch gemeldet bist!

Zweitens, du glaubst doch nicht allen Ernstes - sollte der Betreffende in D gemeldet sein - dass sich in dem von dir geschilderten Fall die Inlandskrankenkasse die (hohen) Kosten eines Auslandsaufenthaltes aufbürgen lassen würde.:k

Ich denke jetzt einmal, du meintest dass die Auslandskrankenversicherung den Betreffenden nach Deutschland holen würde, weil hier die - von IHR zu bezahlende - Behandlung/Operation whatever, billiger ist letztendlich als in Thailand. (Das nenne ich eine Brücke, was Kalle:bigg)


Ich verwechsele das nicht mit Steuerrecht. Auch da kannst du umgekehrt ein dickes problem kriegen, wenn du in D gemeldet bist, die dir aber nachweisen, daß du mehr als die Hälfte des jahres im Ausland lebst.
Neiiiiiiiiin, sicher nicht...;)

Und wieso bitteschön!!

Sieh´ es mir nach Forenkollege, wenn ich es mir erspare jetzt alles selbst widerzugeben (meine Beiträge sind eh lang genug in dieser Diskussion:)), sondern dir folgenden Link weiter reiche. Ohne jetzt dein Vertrauen in deine dir manchmal sehr eigene (sorry:bigg) Logik oder deinen Wissensstand erschüttern zu wollen...;)

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_39818/DE/BMF__Startseite/Service/Glossar/D/004__Doppelbesteuerungsabkommen.html



PS: Schuld ist nur dieser ominöse Mitarbeiter deines Einwohnermeldeamtes. Der hat dich mit seinen Ausführungen ganz welsch gemacht...;)
 

Paul

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22 Oktober 2008
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Heidelberg
@Junior

Es ist leider richtig, dass da ein Widerspruch ist.

Aber auch mir wurde das auf dem Einwohnermeldeamt mitgeteilt.

Ich war da wegen einer anderen Sache und die Dame wollte meinen Personalausweis sehen
wobei sie feststellte, dass der schon seit längerem abgelaufen war.
Ich sagte zu ihr in meinem jugendlichen Leichtsinn, dass ich längere Zeit im Ausland war.

Darauf sagte die mir tatsächlich, wenn ich länger als 182 Tage im Ausland bin müsse ich mich abmelden,
sonst wäre dies ein Verstoss gegen das Meldegesetz. :k
Ich sagte ihr darauf, dass ich so lange ja nicht weg war, also keinen Verstoss in dieser Hinsicht
begangen hätte.
Ich würde das auch nicht verstehen, da mich das Finanzamt auch zur Brust nimmt, wenn ich
fast ein Jahr im Ausland lebe.

Da sagte Sie, Finanzamt und Einwohnermeldeamt wären zwei paar Stiefel.

Erkundige Dich mal bei Deinem Einwohnermeldeamt, wenn Du Kalle 11 und mir nicht glaubst.
Wir haben beide dasselbe erlebt, obwohl wir in verschiedenen Bundesländern wohnen, daher denke
ich auch, dass das Meldegesetz in ganz Deutschland gleich ist.

Andere Story.
Meine Mia war mit Schulvisum in D das normalerweise alle drei Monate beim Ausländeramt
verlängert werden muss. Ich bekam aber für sie gleich 6 Monate.
Nach den 6 Monaten flog sie für 3 Wochen zurück nach Thailand und bei der Wiedereinreise
gabs auch kein Problem, weil sie jahr ein Jahresvisum hatte.
Bei der Beantragung der Verlängerung beim Ausländeramt gabs dann aber Ärger.
Durch den nicht bei denen gemeldeten Rückflug war ihre Aufenthaltsgenehmigung beendet
und nur war sie illegal in D.
Die Dame war aber so freundlich von einer Anzeige abzusehen, da ich ihr sagte, dass
wir ja eh in zwei Wochen nach TH fliegen und ihr die Abmeldebescheinigung zu diesem
Termin gleich von Mia unterschrieben da gelassen habe.

Sind viele Dinge bei den Behörden, da greift man sich echt an den Kopf. :k
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
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21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
@junior

Danke für deine Ausführungen. Ich lasse mich gerne belehren, sehr gerne sogar, wenn es fundiert ist, denn ich hasse diese Steintischinformationen, die man in Th oft bekommt.

Ich würde mich freuen, wenn du recht hast.

Noch bin ich nicht ganz überzeugt, werde aber weiter versuchen, da eine ganz klare Aussage zu finden, das allerdings nicht nur im Netz.

Es bringt sicher nix, wenn wir zwei da viel weiter diskutieren.

Es ist aber gut, daß hier Leute, die Auswanderungsgedanken haben merken, daß es zumindest nicht ganz einfach ist und gut recherchiert werden solle, was die eigene Situation angeht.

Was mich nur stutzig macht und auch annehmen ließ, daß die Info, die ich habe, stimmt, sind folgende Punkte:

Wieso haben die Krankenkassen schon so oft, wie ich es in den letzten Jahren bei Bekannten erlebt habe, recht bekommen, Zahlungen zu verweigern.

Was mein Hinweis auf Rücktransport anging, da dreht es sich natürlich nicht um die bereits angefallenen Kosten im Ausland, sondern die noch folgenden.

QAnlaß meiner Rückfrage beim Einwohnermeldeamt war unter anderem das Erlebnis einen Deutschen hier in Pattaya. Es lebt seit etwa 10 Jahren hier.

Seine Frau und Tochter, von der er freundschaftlich getrennt lebt, leben in einer auf seinen Namen gemieteten Wohnung in D. Er wollte sich nie abmelden und wollte auch weiter die Krankenkassenbeiträge für die gesetzliche KV bezahlen, da seine Familie darüber mit versichert ist.

Es fiel ihm ein bei einer der letzten Wahlen, daß er mal von hier aus wählen wollte und beantragte Wahlunterlagen bei der Botschft in Bangkok. Dabei kam zufällig heraus, daß er in D zwangsabgemeldet wurde. Aussage des Einwohnermeldeamtes: "Wir haben erfahren, daß sie in Thailand leben!"

Ist schon heftig, daß so zu erfahren!

Zum Thema Steuerprobleme:

Ich kenne das Doppelbesteuerungsabkommen. Habe es gut gelesen und mir von meiner Steuerbraterin interprtieren lassen. Habe da gerade eine heiße Diskussion in der Planung, wenn in drei Jahren meine Rente beginnt.

Du kannst erhebliche Probleme kriegen, wenn du in D zeitweise arbeitest, aber die meiste Zeit des Jahre, hierwieder die 183 Tage, lebst.

Beispiel: Ein Skilehrer, in D gemelödet, macht im Winter 3 Monate in D richtig Kasse. Diese Kasse verjubelt er dann 9 Monate pro Jahr in Th.

Wenn das Finanzamt erfährt, daß er mehr als das halbe Jahr nicht in D lebt, dann ist er "beschränkt" steuerfähig. Dann bezahlt er nämlich in D auf sein Einkommen unter Wegfall aller Steuerfreibträge ab dem ersten Euro 25 % Steuer mit steigender Progression.

In dem Punkt bin ich 100 % sicher, daß es stimmt.

Was das Einwohnermeldeamt angeht, werde ich mir demnächst mal eine andere Infoquelle suchen und ggf. anschließend dem einen, der mir das erzählt hat, eins aufs Maul hauen.

Nochmals: Laß uns hier ruhig weiter diskutieren. Alle können daraus lernen. Und wenn ich am Ende der bin, der daraus am meisten lernt, dann bin ich dir sehr dankbar.
 

blokk

CNX-Feteschist
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28 Januar 2011
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da, wo es flach wird in D
Es ist aber gut, daß hier Leute, die Auswanderungsgedanken haben merken, daß es zumindest nicht ganz einfach ist und gut recherchiert werden solle, was die eigene Situation angeht.
:daume


Wieso haben die Krankenkassen schon so oft, wie ich es in den letzten Jahren bei Bekannten erlebt habe, recht bekommen, Zahlungen zu verweigern.

Was mein Hinweis auf Rücktransport anging, da dreht es sich natürlich nicht um die bereits angefallenen Kosten im Ausland, sondern die noch folgenden.
Die gesetzlichen KK argumentieren, dass sie für die Einwohner in Deutschland zuständig sind. Der Versicherungsschutz inkludiert zumindest zum Teil auch den Auslandsaufenthalt. Einwohner Deutschlands kann aber nur sein, wer in Deutschland regelmäßig lebt. Oder anders ausgedrückt: seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat.
Jemand, der überwiegend, also mehr als 183 Tage im Jahr, oder sogar ständig in einem anderen Land lebt, ist somit kein Einwohner Deutschlands mehr und kann dadurch nach den Statuten der KK nicht Mitglied sein. Ergo hat die KK keine Verpflichtung zur Leistung. Inwieweit sich dadurch ein Recht auf Erstattung der Beiträge ergibt, sollte geprüft werden.

Viele Expats schließen zusätzlich eine Auslands-Krankenversicherung ab. Auch diese Versicherung gilt unter dem Vorbehalt, dass der VN Einwohner von Deutschland ist, also sein Lebensmittelpunkt sich in Deutschland befindet. Stellt die Versicherung fest, dass der VN ständig oder überwiegend im Ausland lebt, kann sie die Leistung verweigern mit dem Argument, dass maßgebliche Angaben des VN falsch waren.

Seine Frau und Tochter, von der er freundschaftlich getrennt lebt, leben in einer auf seinen Namen gemieteten Wohnung in D. Er wollte sich nie abmelden und wollte auch weiter die Krankenkassenbeiträge für die gesetzliche KV bezahlen, da seine Familie darüber mit versichert ist.
Der Fall ist noch einen Tick heftiger, weil im Fall der Leistungsverweigerung der KK auch seine Angehörigen den Versicherungsschutz verlieren.

Es fiel ihm ein bei einer der letzten Wahlen, daß er mal von hier aus wählen wollte und beantragte Wahlunterlagen bei der Botschft in Bangkok. Dabei kam zufällig heraus, daß er in D zwangsabgemeldet wurde. Aussage des Einwohnermeldeamtes: "Wir haben erfahren, daß sie in Thailand leben!"
Das war ein Bluff auf Grund von Vermutungen. Es steht jedem Deutschen frei, sich über die Botschaft Wahlunterlagen zu beschaffen. Sinnvoll ist es aber nicht, weil die Botschaft sich den Pass zeigen lässt und dabei zweifelsfrei feststellen kann, seit wann sich der Wähler in TH aufhält.
Besser ist es, die Wahlunterlagen beim zuständigen Wahlamt in D anzufordern. Die versenden auch ins Ausland, wenn sich während der Wahl jemand im Ausland aufhält.
Sollte es Fragen nach dem Pass geben, ist der eben leider, leider verloren gegangen.

Zum Thema Steuerprobleme:

Ich kenne das Doppelbesteuerungsabkommen. Habe es gut gelesen und mir von meiner Steuerbraterin interprtieren lassen. Habe da gerade eine heiße Diskussion in der Planung, wenn in drei Jahren meine Rente beginnt.

Du kannst erhebliche Probleme kriegen, wenn du in D zeitweise arbeitest, aber die meiste Zeit des Jahre, hierwieder die 183 Tage, lebst.

Beispiel: Ein Skilehrer, in D gemelödet, macht im Winter 3 Monate in D richtig Kasse. Diese Kasse verjubelt er dann 9 Monate pro Jahr in Th.

Wenn das Finanzamt erfährt, daß er mehr als das halbe Jahr nicht in D lebt, dann ist er "beschränkt" steierfähig. Dann bezahlt er nämlich in D auf sein Einkommen unter Wegfall aller Steuerfreibträge ab dem ersten Euro 25 % Steuer mit steigender Progression.

In dem Punkt bin ich 100 % sicher, daß es stimmt.
Das ist auch so richtig. Und ich würde sagen, es hat sich gegenüber früher verbessert.

Früher würde das in 3 Monaten erzielte Einkommen auf wein Jahr hochgerechnet und der daraus resultierende Steuersatz angesetzt. Dagegen sind 25% Flat ein guter Kurs.

Was das Einwohnermeldeamt angeht, werde ich mir demnächst mal eine andere Infoquelle suchen und ggf. anschließend dem einen, der mir das erzählt hat, eins aufs Maul hauen.

Das Meldegesetz gibt definitiv nichts her zum Thema "183 Tage". Gleichwohl wird das Prob auch in anderen Foren -auch solchen, die sich ausschließlich mit Recht und Gesetz befassen- so gesehen wie hier.
Wer länger als 183 Tage/Jahr sich außerhalb Deutschlands befindet, ist kein deutscher Einwohner mehr.
Die Betonung liegt auf "Einwohner". Deutscher im Sinne von Staatsangehörigkeit ist er dennoch.
 

kalle11

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21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
Die gesetzlichen KK argumentieren, dass sie für die Einwohner in Deutschland zuständig sind. Der Versicherungsschutz inkludiert zumindest zum Teil auch den Auslandsaufenthalt. Einwohner Deutschlands kann aber nur sein, wer in Deutschland regelmäßig lebt. Oder anders ausgedrückt: seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat.
Jemand, der überwiegend, also mehr als 183 Tage im Jahr, oder sogar ständig in einem anderen Land lebt, ist somit kein Einwohner Deutschlands mehr und kann dadurch nach den Statuten der KK nicht Mitglied sein. Ergo hat die KK keine Verpflichtung zur Leistung. Inwieweit sich dadurch ein Recht auf Erstattung der Beiträge ergibt, sollte geprüft werden.

Viele Expats schließen zusätzlich eine Auslands-Krankenversicherung ab. Auch diese Versicherung gilt unter dem Vorbehalt, dass der VN Einwohner von Deutschland ist, also sein Lebensmittelpunkt sich in Deutschland befindet. Stellt die Versicherung fest, dass der VN ständig oder überwiegend im Ausland lebt, kann sie die Leistung verweigern mit dem Argument, dass maßgebliche Angaben des VN falsch waren.

Danke @blokk

Du hast das ganze, was ich für mich recherchiert habe in passendere und verständlichere Worte gefasst. Genau so meinte ich das.

Der Fall ist noch einen Tick heftiger, weil im Fall der Leistungsverweigerung der KK auch seine Angehörigen den Versicherungsschutz verlieren.

Das war ein Bluff auf Grund von Vermutungen. Es steht jedem Deutschen frei, sich über die Botschaft Wahlunterlagen zu beschaffen. Sinnvoll ist es aber nicht, weil die Botschaft sich den Pass zeigen lässt und dabei zweifelsfrei feststellen kann, seit wann sich der Wähler in TH aufhält.
Besser ist es, die Wahlunterlagen beim zuständigen Wahlamt in D anzufordern. Die versenden auch ins Ausland, wenn sich während der Wahl jemand im Ausland aufhält.
Sollte es Fragen nach dem Pass geben, ist der eben leider, leider verloren gegangen.

Die Krankenkasse hatte davon noch keine Mitteilung, also keine Nachteile für die Angehörigen bisher.

Habe aber heute auf Grund deines Einwandes noch mal bei dem Betreffenden nachgefragt. War ein fehler in meiner Aussage weiter oben.

Er hat die Wahlunterlagen bei seinem Einwohnermeldeamt angefordert unddort erfahren, daß er schon längere Zeit "zwangsabgemeldet" sei. Eine Benachrichtigung an ihn darüber ist nie rausgegangen.

Das ist auch so richtig. Und ich würde sagen, es hat sich gegenüber früher verbessert.

Früher würde das in 3 Monaten erzielte Einkommen auf wein Jahr hochgerechnet und der daraus resultierende Steuersatz angesetzt. Dagegen sind 25% Flat ein guter Kurs.

Stop! Nicht Flat 25%!

Jeder in Deutschland lebende Einwohner hat einen Grundfreibetrag von ich glaube so um die 800 oder 900 €. Der fällt komplett weg!

Das in drei Monaten erzielte Einkommen wird als Jahreseinkommen gesehen und dann mit einem Einstiegssteuersatz von 25% mit steigender Progression!!!! versteuert.

Ist aber in der Tat günstiger, als wenn das 3-Monats-Einkommen mal 4 aufs jahr hochgerechnet würde.
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
Verstorben
21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
So, auf Grund der verschiedenen Meinungen hier, was Melde- bzw. Abmeldepflicht angeht, heute eine Mail von mir an ein Einwohnermeldeamt. (Nicht das gleiche, wie von mir vorher erwähnt!)

Meine Frage:

..... Habe eine Frage zum Meldegestzt in Deutschland. Ich plane im Moment die Zeit nach meinem Rentenbeginn in 3 Jahren. Habe eventuell vor, die meiste Zeit des Jahres im Ausland, außerhalb der EU zu verbringen. Bin ich verpflichtet, mich in Deutschland abzumelden, wenn ich das so handhaben will?
Wäre für eine kurze allgemeine Info sehr dankbar.

Antwort:

Das Meldegesetz NW sieht vor das wenn Sie keine Wohnung mehr im Inland haben, daß Sie sich abmelden müssen. Die Abmeldebestätigung müssen Sie wenn Sie wieder zu ziehen bei der neuen Meldebehörde vorlegen. Sie können mich auch gerne anrufen, dann kann ich Ihnen noch weitere Fragen beantworten.


Das reichte mir aber nicht. Also noch eine Nachfrage:

Meine Frage vorab jetzt zielte aber dahin: Ich behalte eine Wohnung und somit eine Adresse in Deutschland. Ich werde mich aber mehr als die Hälfte des Jahres nicht in Deutschland aufhalten. Ich habe gehört, dass ich mich auch dann in Deutschland abmelden müsste, da mein Lebensmittelpunkt dann in einem anderen Land wäre. Stimmt das?

Antwort:

Es ist richtig sie müssen sich abmelden als Zeitfenster gilt in der Regel eine drei Monatsfrist. Sollten Sie weniger als 3 Monate fort sein kann von der Abmeldung abgesehen werden.

Das deckte sich genau mit dem, was mi damals schon der Mitarbeiter auf dem anderen Einwohnermeldeamt gesagt hatte. Auch er nannte mir damals, woran ich mich jetzt wieder erinnern kann, diese 3 Monate. Für mich war aber nur wichtig: mehr als die Hälfte des Jahres.

Was mir aber jetzt bei den Antworten aufgefallen ist, daß er in der ersten Antwort vom "Meldegesetz in NW" spricht. Sollte das doch etwa nicht bundeseinheitlich sein?

Kann vielleicht mal jemand aus einem anderen Bundesland prüfen.

Sicher ist dieses Thema etwas OT zum eigentlichen Thread-Thema.

Ich denke aber, daß die Meldepflicht und die evtl. damit verbundenen steuerlichen Pflichten und Folgen für die Art der KV auch Auswirkungen auf den Geldbeutel haben können.
 

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CNX-Feteschist
Inaktiver Member
28 Januar 2011
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da, wo es flach wird in D
Es ist zwar richtig, dass jedes Bundesland ein Meldegestz hat. Das liegt daran, dass das Meldewesen Ländersache ist. Unterschiede gibt es vor allem in den Ausnahmen zur Meldepflicht beim Wohnen in Sammelunterkünften.

Grundsätzlich ist das Meldegesetz aber bundeseinheitlich.
 

pensionist

Kocht sein eigenes Süppchen
Inaktiver Member
13 Januar 2010
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Pattaya
@KALLE

Wenn Du Dich schon erkundigst, bitte frag mal ob es einen Unterschied zwischen EU-Ländern und dem restlichen Ausland gibt?

Wohnung und gemeldet in D oder A aber Haus in Griechenland??

Wäre doch Schwachsinn jedes Jahr bei jeden längeren Urlaub abmelden - wieder anmelden - abmelden wieder ................

Wie soll das gehen, wenn man z.B. ein Fahrzeug angemeldet hat und man es nicht abmelden will , weil ich es in Griechenland brauche ??
Da braucht man ja eine Wohnadresse!
Wäre ja auch illegal.


Der Pensionist

Abflug am 30.5 ohne Abmeldung! :p
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
Verstorben
21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
@pensionist

Sorry, aber ich hatte mich nur schlau gemacht für den Bereich, der mich interessiert und Betrifft und dies hier veröffentlicht.

Bei Wohnung in "A" habe ich schon gar keine Ahnung.

Bin sehr gerne bereit, jedem hier meine Infos zur Verfügung zu stellen, habe allerdings keine Lust, hier für alle Bedürfnisse der einzelnen zu recherchieren.

Was hält dich davon ab, selbst eine Mail an dein Einwohnermeldeamt zu schicken mit deinen persönlichen Anliegen?
 

samui

Ubon Ratchathani
   Autor
1 Februar 2009
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@pensionist

nix gegen kalle oder den anderen membern hier, aber wie man sieht gibts verschiedene
meinungen.

ich würde direkt zum zuständigen Einwohnermeldeamt (magistrat) gehen und
dort direkt fragen.

es ist sehr wahrscheinlich, das in deutschland andere regeln gelten als in österreich - vieleicht auch zwischen den bundesländern ... würde es dich als "gelernten" österreicher wundern?

samui