Aber würde dann eine Krankenversicherung nicht zahlen wenn ich z.B. angeschossen werde, oder auch nicht wenn ich dann einen Rollerunfall habe, also das gar nichts mit dem Konflikt zu tun hat?
Guter Punkt.
Ich hab mir mal exemplarisch die Versicherungsbedingungen der HanseMerkur und des ADAC angeschaut.
Die Ausschüsse sind relativ ähnlich:
In den folgenden Fällen leisten wir nicht, selbst wenn der Versicherungsfall eingetreten ist:
Für Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen, die durch
− vorhersehbaren Krieg,
− vorhersehbare innere Unruhen oder
− aktive Teilnahme an inneren Unruhen oder an Krieg
entstehen.
Als vorhersehbar gelten Krieg oder innere Unruhen, wenn das Auswärtige Amt Deutschlands vor Reisebeginn für das jeweilige Land eine Reisewarnung ausspricht.
Solange der Unfall also nicht in direktem Zusammenhang mit einem der oben genannten Punkte steht, muss die Versicherung weiterhin zahlen.
ChatGPT sagt folgendes:
Kurzfazit
Ja, deine Reisekrankenversicherung würde zahlen,
wenn du in ein Reisewarnungsgebiet reist und dort einen
Autounfall hast,
solange der Unfall nicht durch Krieg oder innere Unruhen verursacht wurde.
Der bloße Aufenthalt in einem Land mit Reisewarnung führt also
nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes.
Warum? – Exakt aus den Bedingungen
Der relevante Ausschluss steht in
Ziffer 3.2.3 der VB-KV 2024:
„Für Krankheiten (…) und Folgen von Unfällen, die durch vorhersehbaren Krieg oder vorhersehbare innere Unruhen (…) entstehen.“
VB-KV 2024 (T-D)
Und:
„Als vorhersehbar gelten Krieg oder innere Unruhen, wenn das Auswärtige Amt Deutschlands vor Reisebeginn eine Reisewarnung ausspricht.“
VB-KV 2024 (T-D)
Entscheidend ist das Wort „durch“ → es muss ein Ursachenzusammenhang bestehen.
Was passiert bei einem normalen Autounfall?
Solange der Unfall:
- nichts mit Schießereien,
- nicht mit Barrikaden, Explosionen,
- nicht mit chaotischen Fluchtsituationen,
- nicht mit militärischen Aktionen
zu tun hat,
handelt es sich
nicht um einen Unfall
durch Krieg oder innere Unruhen.
Die HanseMerkur muss den Schaden ganz normal regulieren (Behandlung, Transport, Rücktransport etc.).
Wann würde HanseMerkur tatsächlich nicht zahlen?
Du hättest
keinen Anspruch, wenn der Unfall
kausal durch Krieg/Unruhen ausgelöst wurde, z. B.:
- Auto wird durch eine Explosion getroffen
- Unfall entsteht, weil Demonstranten dich angreifen
- du fährst in eine militärische Sperrzone und wirst beschossen
- du wirst durch eine Straßensperre oder Barrikade in einen Unfall gezwungen
In all diesen Fällen wäre die Leistung
ausgeschlossen.
Vielleicht sind die Reiseversicherung im Ausland da etwas strenger, wobei es auch deutsche Versicherer gibt, die bei Reisewarnungen unabhängig vom Ereignis nicht bezahlen, z.B. bestimmte Produkte der Allianz:
"Auf Reisen in Gebiete, für die zum Zeitpunkt Ihrer Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland besteht, sind Sie nicht versichert."
Ein Blick in die jeweiligen Versicherungsbedingungen schadet also nicht.