Anscheinend kommt es nicht auf den Pass an.
Hier ein Auszug aus einem Artikel zu dieser Thematik von FreedomBankingPlus:
Gilt das für EU-Bürger oder für EU-Ansässige?
Für EU-Ansässige. Das ist kein sprachlicher Unterschied, sondern der wichtigste Punkt der ganzen Regelung.
Artikel 21c knüpft an den Ort an, an dem der Kunde ansässig ist, nicht an seine Staatsangehörigkeit. Ein Deutscher mit Wohnsitz in Paraguay fällt nicht darunter. Ein Brasilianer mit Wohnsitz in Berlin schon. Die Bank schaut nicht in deinen Pass, sondern auf deine steuerliche Ansässigkeit und deinen Adressnachweis.
Daraus folgt unmittelbar, was die Lösung ist und was nicht. Ein Zweitpass hilft dir hier nicht. Er ändert deine Staatsangehörigkeit, nicht deinen Wohnsitz. Wer eine karibische Staatsbürgerschaft besitzt und weiter in München gemeldet ist, ist für die Bank ein EU-Ansässiger wie jeder andere.
Was hilft, ist der Wohnsitz. Der ist in aller Regel schneller, günstiger und unkomplizierter zu bekommen als ein zweiter Pass.
Du hast die Norm nicht verstanden. Du greifst zu kurz und verwechselst zwei vollkommen verschiedene Regelungsebenen.
Art. 21c CRD VI reguliert den Marktzugang von Drittlandsbanken zur EU. Daraus ein Verbot für einen EU-Ansässigen abzuleiten, ein Konto bei einer thailändischen Bank zu unterhalten, ist keine besonders raffinierte Rechtsauslegung, sondern schlicht ein Kategorienfehler.
Dass die Norm an die Ansässigkeit und nicht an die Staatsangehörigkeit anknüpft, ist dabei völlig unstreitig. Nur: Du ziehst daraus eine Rechtsfolge, die die Norm nicht hergibt. Aus „Ansässigkeit ist relevant“ wird bei dir kurzerhand „EU-Ansässige dürfen kein thailändisches Konto führen“. Das steht dort nicht.
Anders gesagt: Du verwechselst die Regulierung der Bank mit einer Beschränkung des Kunden. Das ist juristisch der erste Fehler. Der zweite ist, aus einer Regelung über die Erbringung von Bankdienstleistungen in der EU ein persönliches Verbot der Kontoführung in Thailand zu konstruieren.
Das ist keine Frage unterschiedlicher juristischer Auffassungen. Dafür fehlt schlicht die Verbotsnorm.
Also: Nicht mit dem Pass argumentieren, nicht mit irgendwelchen Sekundärartikeln, Norm nennen. Tatbestand nennen. Rechtsfolge nennen.
Wenn du behauptest, die EU habe EU-Ansässigen die Führung eines thailändischen Bankkontos verunmöglicht, dann zeig die Vorschrift, die genau das anordnet. Solange du das nicht kannst, ist deine These keine Rechtsauffassung, sondern eine Fehlinterpretation.
Bitte hört auf in Panik zu verfallen. Ich begreife, dass es Nichtjuristen manchmal schwer fällt normatives Recht sachgemäß auszulegen. Ihr macht das dennoch dauernd und beharrt dann auch noch auf so einer Sichtweise.
Unnötig. Wer in der EU gemeldet ist, kann auch zukünftig in Thailand ein Bankkonto unterhalten. Alles andere ist irreführend.













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