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News Keine Konten mehr in Thailand für EU Bürger mit Wohnsitz in der EU ab 2027?

Klimbim

Hat nix anderes zu tun
   Autor
24 November 2024
1.443
8.202
2.165
Anscheinend kommt es nicht auf den Pass an.


Hier ein Auszug aus einem Artikel zu dieser Thematik von FreedomBankingPlus:

Gilt das für EU-Bürger oder für EU-Ansässige?​

Für EU-Ansässige. Das ist kein sprachlicher Unterschied, sondern der wichtigste Punkt der ganzen Regelung.

Artikel 21c knüpft an den Ort an, an dem der Kunde ansässig ist, nicht an seine Staatsangehörigkeit. Ein Deutscher mit Wohnsitz in Paraguay fällt nicht darunter. Ein Brasilianer mit Wohnsitz in Berlin schon. Die Bank schaut nicht in deinen Pass, sondern auf deine steuerliche Ansässigkeit und deinen Adressnachweis.

Daraus folgt unmittelbar, was die Lösung ist und was nicht. Ein Zweitpass hilft dir hier nicht. Er ändert deine Staatsangehörigkeit, nicht deinen Wohnsitz. Wer eine karibische Staatsbürgerschaft besitzt und weiter in München gemeldet ist, ist für die Bank ein EU-Ansässiger wie jeder andere.

Was hilft, ist der Wohnsitz. Der ist in aller Regel schneller, günstiger und unkomplizierter zu bekommen als ein zweiter Pass.


Du hast die Norm nicht verstanden. Du greifst zu kurz und verwechselst zwei vollkommen verschiedene Regelungsebenen.

Art. 21c CRD VI reguliert den Marktzugang von Drittlandsbanken zur EU. Daraus ein Verbot für einen EU-Ansässigen abzuleiten, ein Konto bei einer thailändischen Bank zu unterhalten, ist keine besonders raffinierte Rechtsauslegung, sondern schlicht ein Kategorienfehler.

Dass die Norm an die Ansässigkeit und nicht an die Staatsangehörigkeit anknüpft, ist dabei völlig unstreitig. Nur: Du ziehst daraus eine Rechtsfolge, die die Norm nicht hergibt. Aus „Ansässigkeit ist relevant“ wird bei dir kurzerhand „EU-Ansässige dürfen kein thailändisches Konto führen“. Das steht dort nicht.

Anders gesagt: Du verwechselst die Regulierung der Bank mit einer Beschränkung des Kunden. Das ist juristisch der erste Fehler. Der zweite ist, aus einer Regelung über die Erbringung von Bankdienstleistungen in der EU ein persönliches Verbot der Kontoführung in Thailand zu konstruieren.

Das ist keine Frage unterschiedlicher juristischer Auffassungen. Dafür fehlt schlicht die Verbotsnorm.

Also: Nicht mit dem Pass argumentieren, nicht mit irgendwelchen Sekundärartikeln, Norm nennen. Tatbestand nennen. Rechtsfolge nennen.

Wenn du behauptest, die EU habe EU-Ansässigen die Führung eines thailändischen Bankkontos verunmöglicht, dann zeig die Vorschrift, die genau das anordnet. Solange du das nicht kannst, ist deine These keine Rechtsauffassung, sondern eine Fehlinterpretation.


Bitte hört auf in Panik zu verfallen. Ich begreife, dass es Nichtjuristen manchmal schwer fällt normatives Recht sachgemäß auszulegen. Ihr macht das dennoch dauernd und beharrt dann auch noch auf so einer Sichtweise.

Unnötig. Wer in der EU gemeldet ist, kann auch zukünftig in Thailand ein Bankkonto unterhalten. Alles andere ist irreführend.
 

Klimbim

Hat nix anderes zu tun
   Autor
24 November 2024
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……Ignore Funktion in Foren :rolleyes1:


Ja bestimmte Leute ignoriere ich aber wenn derartiger Unsinn dazu führt, dass Mitglieder unnötig in Panik verfallen weil ein Nichtjurist plötzlich meint Auslegungstechniken zu beherrschen und dadurch extreme Verwirrung entsteht, kann man das gerade rücken.

Und macht was ihr wollt, aber die Verfasserbehauptung hier ist einfach mal komplett daneben. Extrem. So - mir langt es.

P.S. hört mal bitte auf KI zu bemühen wo eigentlich eine komplette abgeschlossene Ausbildung hinter etwas stecken muss um es zu begreifen.

KI ist hier komplett falsch am Platz.
 
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Klimbim

Hat nix anderes zu tun
   Autor
24 November 2024
1.443
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Lustig. Hier streitet sich ne KI mit ner KI .
U niemand weiss etwas u traut nur noch der KI .


Das Problem ist nicht die KI, sondern die fehlende juristische Auslegungsmethodik.

Wer nie gelernt hat, wie man Normen nach Wortlaut, Systematik, Regelungszweck, Normadressat und räumlichem Anwendungsbereich auslegt, kann sich auch von einer KI keine belastbare Rechtsauslegung „erzeugen“ lassen. Eine KI kann Argumente liefern ... sie ersetzt aber nicht das juristische Handwerkszeug, mit dem man erkennt, ob diese Argumente überhaupt tragfähig sind.

Gerade bei normativem Recht gilt daher: Erst Auslegungsmethodik, dann KI. Sonst produziert man mit großer sprachlicher Sicherheit lediglich eine hübsch formulierte Fehlinterpretation.

Du hast hier m.E. den besten Riecher gehabt und dafür mein Lob.

@thaiguy : Du sprichst mir aus der Seele. Ich bin seit Jahrzehnten in der Compliance als Verwaltungsjurist tätig. Kann jeder lernen wie jeder der es will auch Schuster, Bäcker, Zahnarzt oder Pilot werden kann. Kein Hexenwerk. Aber KI ist bescheuert, sorry.

Sie dann zu bemühen und damit Panik zu verbreiten indem man alles mögliche daraus zieht ohne zu begreifen worum es geht... naja...

Mensch Leute... glaubt doch nicht alles einfach mal so.
 
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Tischtennis Pattaya

Klimbim

Hat nix anderes zu tun
   Autor
24 November 2024
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Ich hoffe, du hast Recht.

Eine andere Frage ist, ob in der EU gemeldete auch zukünftig in Thailand ein Bankkonto eröffnen und dieses über den Januar 2027 unterhalten können.

Nicht schlimm, aber ich versuche das mal so:

Dein Denkfehler ist eigentlich ganz simpel: Du vermischst den Wohnsitz des Kunden mit dem Ort, an dem die Bankdienstleistung erbracht wird.

Nimm einen Deutschen mit Wohnsitz in Berlin. Er fliegt nach Bangkok, eröffnet dort persönlich bei einer thailändischen Bank ein Konto und führt es dort weiter. Kunde in Deutschland, Bank in Thailand, Konto in Thailand, Bankgeschäft in Thailand. Kannste folgen?

Dass der Kunde in Berlin wohnt, macht aus der thailändischen Bank noch lange keine Bank, die ihre Dienstleistung in Deutschland erbringt.

Genau deshalb ist der Schluss „EU-Ansässiger...ab Januar 2027 kein thailändisches Bankkonto mehr“ juristisch nicht haltbar.

Art. 21c CRD VI regelt den Zugang von Drittlandsbanken zum EU-Bankenmarkt; daraus folgt kein persönliches Kontoführungsverbot für einen Kunden in Thailand.

Natürlich kann die Ansässigkeit des Kunden für den Anwendungsbereich bestimmter Vorschriften relevant sein. Aber daraus darf man nicht einfach auf eine völlig andere Rechtsfolge schließen.

Wer behauptet, ein EU-Ansässiger könne ab 2027 kein Konto bei einer thailändischen Bank mehr eröffnen oder unterhalten, muss die konkrete Verbotsnorm nennen.

Wo soll die sein? Nada

Aber Deine Frage ist legitim und ich finde sie gut.

Alles andere ist keine Auslegung der Norm, sondern eine Verwechslung von Anknüpfungspunkt, Regelungsgegenstand und Rechtsfolge.
 
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Ralf8

Neuer Member
    Neuling
17 Februar 2026
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mein 1. Post und dann gleich zu einem kontrovesen Thema.

Ich denke, hier wird Rechtsfolge ein bisschen mit Rechtsrealität vermischt.

Natürlich darf eine Person mit Wohnsitz in der EU in Thailand oder sonstwo außerhalb der EU ein Konto eröffnen und unterhalten. Das Problem ist, findet er eine Bank, die sich hier als Geschäftspartner anbietet?
Art 21c CRD VI spricht nicht die Personen an, sondern die Kreditinstitute.

Wenn nun eine Bank mit einer Person mit Wohnsitz in der EU eine Geschäftsbeziehung mit entsprechenden Kerndienstleitungen unterhält, muss die Bank entweder nachweisen, dass die Geschäftsbeziehung vor dem 11. Juli 2026 bestand oder dass der Kunde von selbst kam. Die Bank muss nachweisen, dass dies auf vollständige Eigeninitiative des Kunden ohne Webung oder ähnliches erfolgte. Darüberhinaus, darf die Bank keinerlei weiteren Dienstleistungen oder Produkte von sich aus anbieten. Diese müssen jedesmal von Kunden angefragt werden.
(spätestens hier wird auch "Nimm einen Deutschen mit Wohnsitz in Berlin. Er fliegt nach Bangkok, eröffnet dort persönlich bei einer thailändischen Bank ein Konto und führt es dort weiter. Kunde in Deutschland, Bank in Thailand, Konto in Thailand, Bankgeschäft in Thailand." problematisch, denn eine Bank möchte mit einem bestehenden Kunden auch Geld verdienen, über ein normales Girokonto hinaus)

Der Bestandsschutz kann auch ggf verloren gehen, wenn sich die Geschäftsbeziehung ändert. Darauf hat der Artikel von KMPG auch hingewiesen.

In der Realität bedeutet so eine Geschäftsbeziehung einen hohen Aufwand und Risiko. Nun kann sich jeder überlegen, welche Bank in Zukunft bereit sein wird, für einen (kleinen) Kunden den Aufwand/Risiko einzugehen.

Durch CRS müssen die Banken ihre Geschäftsbeziehung sogar selbst melden, gemein bleibt dies also nichts.
 

Fletscher

Schreibwütig
    Aktiv
18 Juni 2023
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Ich hoffe, du hast Recht.

Eine andere Frage ist, ob in der EU gemeldete auch zukünftig in Thailand ein Bankkonto eröffnen und dieses über den Januar 2027 unterhalten können.


Leute bleibt locker.

Ich habe mir mal diese EU Regel, die Kollege Goldesel im Beitrag #21als PDF verlinkt hat, durchgelesen.
Meinen Verständnis nach steht da nirgendwo, dass Finanzdienstleister und Banken aus Drittländern keine Geschäftsbeziehungen zu EU Bürgern unterhalten dürfen.

Es gibt zwar diesen Brüsseleffekt von dem Koll. Dr.Ramin im Beitrag #27 schrieb, in dem die EU Drittländern ihre Standards aufzwingen möchte. Aber das da private Bankkonten davon betroffen sind, sehe ich da nicht.
Desweiteren kann mir nicht vorstellen, dass sich z.Bsp. China der EU unterordnet, egal wie wichtig oder wohlhabend der EWR für China ist. Zumal auch die ICBC eine Bilanzsumme aufweist, die knapp der Hälfte des BIP der gesamten EU entspricht.

Um das aber mal auf Thailand zurückzuspinnen, gibt die BoT ihren Banken vor was diese zu tun oder zu lassen haben.
Der Einfluss der EU auf Thailand so denke ich ist da sehr sehr gering.
All die Regelungen und Gesetze der BoT bezüglich der Bankkonten für Ausländer gibt es ja schon lange. Nur werden diese eben seit ein paar Jahren wegen einiger Vorfälle die die BB betrafen und bekannt geworden sind konsequenter umgesetzt.
 

Santa

อยากมีความสุข อย่าคาดหวังความสมบูรณ์
   Autor
7 März 2017
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Meine KI sagt, dass, wenn ich mein Thai-Konto mit einer Thai-Adresse legitimiere, die ich sowieso haben muss, für die EOS, mich das Gesetz nicht betrifft. Da ich dann für die Thai-Bank ein Thai-Resident bin.
 

Klimbim

Hat nix anderes zu tun
   Autor
24 November 2024
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Leute bleibt locker.

Es gibt zwar diesen Brüsseleffekt von dem Koll. Dr.Ramin im Beitrag #27 schrieb, in dem die EU Drittländern ihre Standards aufzwingen möchte. Aber das da private Bankkonten davon betroffen sind, sehe ich da nicht.

Locker bleiben ist angesagt!

Und ich setze noch einen obendrauf: der „Brüssel-Effekt“ ist real. Was hier daraus gemacht wird, ist allerdings weniger Rechtswissenschaft als europapolitische Folklore: Brüssel erlässt eine Marktzugangsregel, und schon wird daraus gedanklich eine Weltzuständigkeit bis zum letzten Bankkonto in Pattaya.

Art. 21c CRD VI regelt den Zugang von Drittlandsbanken zum EU-Markt. Daraus ein Verbot eines in Thailand geführten Kontos eines EU-Ansässigen zu fabrizieren, ist juristisch ungefähr so treffsicher, wie aus einer EU-Zollvorschrift eine Bauordnung für Phuket abzuleiten.

Der eigentliche Irrtum liegt also nicht im Brüssel-Effekt, sondern in der bemerkenswerten Fähigkeit, aus europäischer Regulierungsmacht kurzerhand europäische Weltgesetzgebung zu machen. Was soll dieser Quark?

Wer Brüssel unbedingt zum allmächtigen Oberregulator des Planeten erklären möchte, darf das selbstverständlich tun. Mit Art. 21c hat diese Fantasie nur ungefähr so viel zu tun wie Pattaya mit dem Sitz der Europäischen Kommission.
 
Pattayareise

zweitreise

Kennt noch nicht jeder
    Aktiv
27 August 2021
65
654
763
Über mein Konto in Thailand mache ich mir tatsächlich wenig Sorgen.
Dazu brauche ich weder KI noch eine juristische Ausbildung.

Die suchen ja nicht nach ein paar Baht, sondern haben Billionen Euro verschleudert.

Hier mal ein Gleichnis zu dem Thema:
Wenn ich das Erbe meiner Eltern verhurt und zusätzlich noch einen Haufen Schulden bei meinem Drogendealer hätte, würde ich auch nicht auf den Onkel schielen, der seine gesetzliche Rente nach Thailand überweist, sondern mich an meine reiche Tante mit Depot in der Schweiz ranmachen.


Natürlich kann keiner wissen was kommt, aber wer jetzt noch nicht die Tendenzen erkannt hat, der wird den Schuss auch nie hören.
Was unterstellst Du hier?
„Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu bauen…“ 😂😇
 

Klimbim

Hat nix anderes zu tun
   Autor
24 November 2024
1.443
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mein 1. Post und dann gleich zu einem kontrovesen Thema.

Ich denke, hier wird Rechtsfolge ein bisschen mit Rechtsrealität vermischt.

Natürlich darf eine Person mit Wohnsitz in der EU in Thailand oder sonstwo außerhalb der EU ein Konto eröffnen und unterhalten. Das Problem ist, findet er eine Bank, die sich hier als Geschäftspartner anbietet?
Art 21c CRD VI spricht nicht die Personen an, sondern die Kreditinstitute.

Wenn nun eine Bank mit einer Person mit Wohnsitz in der EU eine Geschäftsbeziehung mit entsprechenden Kerndienstleitungen unterhält, muss die Bank entweder nachweisen, dass die Geschäftsbeziehung vor dem 11. Juli 2026 bestand oder dass der Kunde von selbst kam. Die Bank muss nachweisen, dass dies auf vollständige Eigeninitiative des Kunden ohne Webung oder ähnliches erfolgte. Darüberhinaus, darf die Bank keinerlei weiteren Dienstleistungen oder Produkte von sich aus anbieten. Diese müssen jedesmal von Kunden angefragt werden.
(spätestens hier wird auch "Nimm einen Deutschen mit Wohnsitz in Berlin. Er fliegt nach Bangkok, eröffnet dort persönlich bei einer thailändischen Bank ein Konto und führt es dort weiter. Kunde in Deutschland, Bank in Thailand, Konto in Thailand, Bankgeschäft in Thailand." problematisch, denn eine Bank möchte mit einem bestehenden Kunden auch Geld verdienen, über ein normales Girokonto hinaus)

Der Bestandsschutz kann auch ggf verloren gehen, wenn sich die Geschäftsbeziehung ändert. Darauf hat der Artikel von KMPG auch hingewiesen.

In der Realität bedeutet so eine Geschäftsbeziehung einen hohen Aufwand und Risiko. Nun kann sich jeder überlegen, welche Bank in Zukunft bereit sein wird, für einen (kleinen) Kunden den Aufwand/Risiko einzugehen.

Durch CRS müssen die Banken ihre Geschäftsbeziehung sogar selbst melden, gemein bleibt dies also nichts.


Meine Güte...


Ich fürchte, hier wird nicht nur Rechtsfolge mit Rechtsrealität vermischt, sondern vorsichtshalber auch noch Territorialität mit Wohnsitz.

Art. 21c CRD VI ist durchaus einschlägig, nur eben für Drittlandsbanken, die Bankdienstleistungen in der Union erbringen. Und genau deshalb stellt die Vorschrift ausdrücklich klar, dass der Konsum von Bankdienstleistungen außerhalb der Union unberührt bleibt.

Der klassische Fall lautet:

Deutscher Wohnsitz.
Thailändische Bank.
Thailändisches Konto.
Bankgeschäft in Thailand.

Daraus macht Art. 21c kein EU-Konto und die thailändische Bank auch nicht über Nacht zu einer europäischen Bank.

Auch „Reverse Solicitation“ wird hier etwas großzügig zum Kontosterben hochgerechnet. Ja, die Vorschrift begrenzt unter bestimmten Voraussetzungen das aktive Anbieten weiterer Dienstleistungen an EU-Kunden. Nein, daraus folgt nicht, dass eine thailändische Bank das bestehende thailändische Konto eines EU-Residents schließen muss.

Im Gegenteil. Art. 21c enthält ausdrücklich eine Regelung für bereits bestehende Vertragsbeziehungen vor dem 11. Juli 2026. Die Vorschrift ist also durchaus ernst zu nehmen. Nur ist sie eben kein europäisches „Bitte alle Thai-Konten bis 2027 abgeben“-Formular.

Auch CRS hilft bei dieser Konstruktion nicht weiter. CRS bedeutet Informationsaustausch über bestimmte Finanzkonten. Nicht Kontenvernichtung.

Sonst wäre das Verfahren bemerkenswert effizient:

Finanzamt: „Wir haben Ihr Konto gemeldet.“

Bankkunde: „Und?“

Finanzamt: „Welches Konto?“

Das wäre vermutlich selbst für Brüssel etwas ambitioniert.

Der entscheidende Punkt bleibt daher:

Art. 21c CRD VI kann für eine thailändische Bank relevant werden, wenn sie Bankdienstleistungen in der EU erbringt oder dort aktiv Kunden akquiriert.

Daraus folgt aber nicht, dass ein EU-Resident sein thailändisches Konto nicht behalten darf.

Das sind zwei verschiedene Sachverhalte.

Und zwar ungefähr so verschieden wie „Die Bank darf mich in Deutschland nicht aktiv als Kunden gewinnen“ und „Ich darf in Thailand kein Konto haben“.

Ich würde daher empfehlen, die EU ausnahmsweise nicht für etwas verantwortlich zu machen, was sie gar nicht geregelt hat.

Ich weiß, das ist für manche ausgewiesene Brüsselkenner vermutlich eine Zumutung. Aber es soll ja gelegentlich vorkommen, dass eine Rechtsnorm tatsächlich das bedeutet, was in ihr steht, und nicht das, was man sich von ihr politisch wünscht.

Das hat sogar einen gewissen Charme.

Man könnte es bei Gelegenheit mit Lesen versuchen. Setzt aber voraus, dass man der Lesestoffmaterie gewachsen ist. Ohne KI.

Der Plastikstuhl bleibt jedenfalls stehen.

Und falls er doch zusammenbricht, dann bitte nicht vor lauter Lachen über die juristische Meisterleistung, aus einer Regel über das grenzüberschreitende Anbieten von Bankdienstleistungen kurzerhand ein EU-weites Verbot thailändischer Bankkonten zu konstruieren.

Das wäre sonst womöglich der erste bekannte Fall, in dem nicht Brüssel seine Kompetenzen überschätzt, sondern seine Gegner :biggrin: .
 
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iq-san

Liebling der Ladies
    Moderator
5 Mai 2011
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Bayern
Du hast die Norm nicht verstanden

Du ziehst daraus eine Rechtsfolge, die die Norm nicht hergibt. Aus „Ansässigkeit ist relevant“ wird bei dir kurzerhand „EU-Ansässige dürfen kein thailändisches Konto führen“.

@Klimbim, ist ja schön -oder auch nicht- dass Du mich hier zitierst. Jedoch ziehe ICH keinerlei Rechtsfolgen und ich habe auch keine Norm nicht verstanden.
Du hast die Norm nicht verstanden. Du greifst zu kurz und verwechselst zwei vollkommen verschiedene Regelungsebenen.

Art. 21c CRD VI reguliert den Marktzugang von Drittlandsbanken zur EU. Daraus ein Verbot für einen EU-Ansässigen abzuleiten, ein Konto bei einer thailändischen Bank zu unterhalten, ist keine besonders raffinierte Rechtsauslegung, sondern schlicht ein Kategorienfehler.

Dass die Norm an die Ansässigkeit und nicht an die Staatsangehörigkeit anknüpft, ist dabei völlig unstreitig. Nur: Du ziehst daraus eine Rechtsfolge, die die Norm nicht hergibt. Aus „Ansässigkeit ist relevant“ wird bei dir kurzerhand „EU-Ansässige dürfen kein thailändisches Konto führen“. Das steht dort nicht.

Anders gesagt: Du verwechselst die Regulierung der Bank mit einer Beschränkung des Kunden. Das ist juristisch der erste Fehler. Der zweite ist, aus einer Regelung über die Erbringung von Bankdienstleistungen in der EU ein persönliches Verbot der Kontoführung in Thailand zu konstruieren.

Das ist keine Frage unterschiedlicher juristischer Auffassungen. Dafür fehlt schlicht die Verbotsnorm.

Also: Nicht mit dem Pass argumentieren, nicht mit irgendwelchen Sekundärartikeln, Norm nennen. Tatbestand nennen. Rechtsfolge nennen.

Wenn du behauptest, die EU habe EU-Ansässigen die Führung eines thailändischen Bankkontos verunmöglicht, dann zeig die Vorschrift, die genau das anordnet. Solange du das nicht kannst, ist deine These keine Rechtsauffassung, sondern eine Fehlinterpretation.


Bitte hört auf in Panik zu verfallen. Ich begreife, dass es Nichtjuristen manchmal schwer fällt normatives Recht sachgemäß auszulegen. Ihr macht das dennoch dauernd und beharrt dann auch noch auf so einer Sichtweise.

Unnötig. Wer in der EU gemeldet ist, kann auch zukünftig in Thailand ein Bankkonto unterhalten. Alles andere ist irreführend.

Anscheinend hast Du meinen Post nicht richtig gelsesen..

Der Inhalt dieses Posts stammt nicht aus meiner Feder sondern aus der eines Online-Magazins, auf dessen Quelle ich hingewiesen habe und diese auch noch unter Vorbehalt. Siehe mein Post: "Anscheinend kommt es nicht auf den Pass an".

Also richte bitte Deine Kritik an diese Adresse und nicht an mich sondern an den Verfasser des Artikels dieses Magazins! Da kannst Du Deine Meinung gerne kundtun.

Und btw. Ich verwechsle und behaupte gar nichts.

Des Weiteren bitte ich Dich, mir keine oder fehlende juristische Kenntnisse zu unterstellen, da Du in keiner Weise mit meiner Ausbildung vertraut bist!
 
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Hibl

...
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9 Oktober 2016
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Und btw. Ich verwechsle und behaupte gar nichts.

Des Weiteren bitte ich Dich, mir keine oder fehlende juristische Kenntnisse zu unterstellen, da Du in keiner Weise mit meiner Ausbildung vertraut bist!
Ohne lesen zu können was er geschrieben hat, würde ich aus deiner Antwort folgenden Schluss ziehen.

Es war:
herablassendes Geschwafel
Tschuldigung für den OT. :)

OnT:

Man hatte ja in der Vergangenheit vor allem bei der BKK Bank das Gefühl, dass sie lieber einen Ausländer weniger als Kunde haben als einen mehr. Die Ursache warum dem so ist betrifft zwar eher nicht uns Europäer, aber die Thai Banken könnten diese neue VO natürlich auch als Vorwand nehmen um Kunden aus der EU die Konten zu kündigen. So wären sie ja fein raus.
Ganz wichtig, bevor wieder laut Schwurbelei gerufen wird. Das ist nur eine These, nicht meine Meinung.
 
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Klimbim

Hat nix anderes zu tun
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24 November 2024
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@iq-san :

Du hast mit der falschen Fährte „es kommt anscheinend nicht auf den Pass an“ das Ganze meines Erachtens allerdings noch ein Stück weiter in die falsche Richtung gelenkt. 😉

Es kommt weder auf den Pass an noch darauf, wo jemand gemeldet ist. Welche Ausbildung Du hast, weiß ich natürlich nicht. Von einem Kollegen würde ich allerdings erwarten, dass er nichts zitiert, was mit der konkreten Frage eigentlich gar nichts zu tun hat. Sonst beantwortet man am Ende sehr kompetent die falsche Frage.

Da ich grundsätzlich ein recht humorvoller Mensch bin und Dich persönlich gar nicht angreifen wollte, sondern lediglich dieser inzwischen etwas ermüdenden Panikmache inhaltlich widersprechen wollte, belasse ich es dabei.

Diese immer gleiche Denkschule beginnt mich bei der inzwischen beachtlichen Wiederholungsfrequenz einfach etwas zu ermüden.

Deshalb schließe ich das mit einer kleinen, natürlich rein fiktiven Abhandlung ab, die mir gerade bei geschlossenen Augen in den Sinn kam.

Peace.



Manfred und sein Bankkonto im Griff Brüssels - wütend aus dem Forum geklettert


Manfred wohnt in der Soi der rosa Kitty Cats. Sandalen, weiße Tennissocken, kurze Hose, Bauchtasche und jene unerschütterliche Gewissheit, die entsteht, wenn man morgens eine EU-Verordnung gelesen hat.

Er marschiert in die Thai-Bank und macht sofort Krach.

„Art. 21c! EU-Recht!“

Die Dame am Schalter blinzelt.

„Sir?“

„Sie haben hier ein Problem!“

„But this is Thailand.“

„Das ist mir völlig klar. Deshalb erkläre ich es Ihnen ja!“

Im Wartebereich schauen inzwischen alle hoch.

Ein sehr alter Brite sitzt da, liest Zeitung, hebt langsam die Augenbrauen und sagt mit typisch englischer Gelassenheit:

„Good Lord.“

Mehr nicht.

Das genügt ihm aber auch vollkommen.

Daneben schläft ein älterer Franzose seit ungefähr 40 Minuten. Manfreds Vortrag über Reverse Solicitation holt ihn schließlich aus dem Tiefschlaf.

Er öffnet ein Auge.

„Pardon… is the war started?“

„Nein“, sagt seine Frau.

„Ah.“

Er schläft wieder ein.

Drei Plätze weiter sitzt ein Koreaner. Er beobachtet Manfred sehr aufmerksam.

„Who is he?“

„German customer.“

Der Koreaner nickt langsam.

„North Korean advance unit?“

„No.“

„You sure?“

Manfred wedelt inzwischen mit 19 Seiten Papier.

„Ich habe das alles ausgedruckt!“

Der Koreaner schaut auf die Blätter.

„Ah.“

Kurze Pause.

„Propaganda.“

Der Compliance-Mitarbeiter kommt.

„Sir, your account is fine.“

Manfred:

„Das ist nicht der Punkt!“

„What is the point?“

„Dass Sie Art. 21c richtig anwenden!“

Der Brite senkt langsam seine Zeitung.

„Good Lord.“

Der Franzose wacht erneut auf.

„Who won?“

Niemand antwortet.

Der Koreaner rückt seinen Stuhl vorsichtshalber zwei Meter zurück.

Manfred steckt seine Unterlagen ein.

„Gut. Jetzt wissen Sie Bescheid.“

Er geht.

Stille.

Der Brite faltet seine Zeitung.

„Extraordinary.“

Der Franzose:

„What happened?“

Der Koreaner:

„I think Europe attacked Thailand.“

Der Schaltermitarbeiter schaut ihm nach.

„No.“

Kurze Pause.

„Just Manfred.“

Und irgendwo in der Soi der rosa Kitty Cats sitzt vermutlich bereits die nächste EU-Richtlinie in der Bauchtasche.
 
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wwuff

Möchtegernsextourist
   Autor
11 März 2013
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13.321
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Was macht so eine KI eigentlich? Mit der sich einige hier die Köppe einschlagen? Rhetorisch gefragt.

Ist hier nicht mal einem aufgefallen, dass auf die Frage zu einem kontrovers diskutierten Thema von der KI auch nur das gebracht wurde, was 3 Seiten vorher aus der Luft gegriffen behauptet wurde?
 

Heinrich123

Kein Erklärbär
    Aktiv
31 Januar 2023
988
4.733
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Da fällt mir ein Song aus den 90er ein: Ellis, Beggs and Howard
Soll meinen, ändern tuts eh keiner, einfach x die Füße still halten und schauen wie es wird.
Warum also in die Harre bekommen und alles bis ins kleinste Detail auseinander frimmeln.
Ist ja im Steuer Thread nicht anders.
My 50 Cent.
 
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