http://www.faz.net/aktuell/politik/...t-vor-einreise-nach-deutschland-13037766.html
Schaun mer mal, was der EGH entscheidet.
Schaun mer mal, was der EGH entscheidet.
Schaun mer mal. Oder sind Türken eine Besonderheit unter nicht Europäern ?
Wie der Gerichtshof betonte, sei die Familiezusammenführung "ein unerlässliches Mittel zur Ermöglichung des Familienlebens türkischer Erwerbstätiger" und verbessere für die Betroffenen die "Qualität ihres Aufenthalts".
Insbesondere für Analphabeten oder für arme Familien, die entsprechend notwendige Sprachkurse nur schwer bezahlen konnten, war die Familienzusammenführung durch das Gesetz erheblich erschwert worden. Auch gab es immer wieder "http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/imblick-falsche-herkunft-keine-ehe/1783128.html"]kuriose wie tragische Fälle[/URL], die die Annahme des Gesetzgebers, jeder könne mit etwas gutem Willen Deutsch lernen, ad absurdum führten: Eine Ehefrau in Russland, die erblindet und daher nicht zum Deutschkurs kann, eine Afghanin, die Morddrohungen bekommt, weil sie lernt. "http://www.tagesspiegel.de/politik/asyl-kritik-an-urteil-zum-sprachtest/1781646.html"]Kritiker hatten bemängelt[/URL], dass die Sprachtest-Bedingung Artikel 6 des Grundgesetzes verletze, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates stellt. (dpa)
Ich hoffe mal, dass das nicht auf die Türkei beschränkt bleibt.
Die Vorschrift im deutschen Aufenthaltsgesetz ist damit auf Türken unanwendbar geworden. Gekippt ist sie nicht. Andere Ausländer müssen weiter Tests bestehen, um ihren Gatten hinterherziehen zu können. Darin liegt keine Diskriminierung und auch kein Verstoß gegen das Ehe- und Familiengrundrecht, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.