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Joe

Kein Sprachtest in der EU bei Familienzusammenführung von Türken

LoS

Es kann nur einen geben.
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21 Oktober 2008
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Flinger Broich
Grad Urteil ergangen. Gericht hat den Zwangssprachtest gekippt.
 

krimibiker

Frei wie der Wind
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13 Januar 2013
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Bang Saray
Das Urteil bezieht sich derzeit nur auf Buerger der Tuerkei. Damit ist der Sprachtest definitiv nur fuer tuerkische Buerger gekippt und wird fuer andere Nationen weiterhin gueltig bleiben. Der Gleichheitsgrundsatz greift hier nicht. Es wurde nicht die Unrechtmaessigkeit des Deutschtestes im Allgemeinen beurteilt sondern nur ob der Zwang zum Deutschtest mit dem Abkommen zwischen Deutschland und der Tuerkei vereinbar ist.
 

LoS

Es kann nur einen geben.
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21 Oktober 2008
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Flinger Broich
Schaun mer mal. Oder sind Türken eine Besonderheit unter nicht Europäern ?
 

krimibiker

Frei wie der Wind
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13 Januar 2013
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Bang Saray
das nicht - aber es gibt eben dieses besondere Abkommen, dass andere Staaten eben nicht haben. Ganz einfach.
 

juhe

작고 달콤하고 면도된 매화를 핥고 싶어요
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19 Dezember 2012
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Böse Mitmenschen behaupteten seinerzeit, dass der Deutschtest
hauptsächlich wegen den mangelnden Sprachkenntnissen von Türkinnen
eingeführt wurde, die schon seit Jahren in Deutschland leben. Es sollte
damit eine Ausbreitung von Subkulturen in Deutschland verhindert werden.
 
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krimibiker

Frei wie der Wind
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13 Januar 2013
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Bang Saray
Eine gewisse Vorreiterrolle spreche ich nicht ab. Dieses Urteil zeigt schon die Richtung die der europaeische Gerichtshof einschlagen wird, wenn auch andere Auslaender dort klagen ohne das ein spezielles Zwischenabkommen zwischen den Staaten vorhanden ist. Das die deutsche Regierung aber nun den Sprachtest im "vorauseilenden Gehorsam" gleich ganz kippen wird, halte ich aber fuer sehr unwahrscheinlich.
 
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Leebanon

Member Inaktiv
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15 Juni 2009
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Dark Side zwischen floating market & Phönix Golf
Wie der Gerichtshof betonte, sei die Familiezusammenführung "ein unerlässliches Mittel zur Ermöglichung des Familienlebens türkischer Erwerbstätiger" und verbessere für die Betroffenen die "Qualität ihres Aufenthalts".
Insbesondere für Analphabeten oder für arme Familien, die entsprechend notwendige Sprachkurse nur schwer bezahlen konnten, war die Familienzusammenführung durch das Gesetz erheblich erschwert worden. Auch gab es immer wieder
"http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/imblick-falsche-herkunft-keine-ehe/1783128.html"]kuriose wie tragische Fälle[/URL], die die Annahme des Gesetzgebers, jeder könne mit etwas gutem Willen Deutsch lernen, ad absurdum führten: Eine Ehefrau in Russland, die erblindet und daher nicht zum Deutschkurs kann, eine Afghanin, die Morddrohungen bekommt, weil sie lernt. "http://www.tagesspiegel.de/politik/asyl-kritik-an-urteil-zum-sprachtest/1781646.html"]Kritiker hatten bemängelt[/URL], dass die Sprachtest-Bedingung Artikel 6 des Grundgesetzes verletze, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates stellt. (dpa)

http://www.tagesspiegel.de/politik/...hziehende-tuerkische-ehepartner/10179094.html

man muss das Urteil abwarten, was da genau drinnen steht.
 

ChakaKhan

Member Inaktiv
Inaktiver Member
27 Juni 2014
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Aachen
Sprachkurs A1

Ich habe es gerade auf n-tv gehört. Vor dem EuGH ist einer Klage stattgegeben worden, die es Deutschland untersagt, einem türkischen Ehepartner den Familiennachzug wegen eines nicht bestandenen A1-Tests zu verweigern.

Es war immer schon mein Reden, dass diese Zwangsverpflichtung nicht nur gegen EU-Recht sondern auch gegen Menschenrecht verstößt. Ich hoffe, der letzte Schritt, diesen Mist vollständig zu verbieten, also nicht nur für Türken. Ein solch einseitiges Urteil benachteiligt ja alle anderen Verheirateten aus Nicht-EU Staaten.

Dieser Kurs muss ja in jedem Fall in Deutschland im Rahmen der Integrationskurses bis hin zum B1 gemacht werden.

Ich hoffe mal, dass das nicht auf die Türkei beschränkt bleibt.

"http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-07/eugh-kippt-deutschtest-fuer-nachziehende-tuerkische-ehepartner"]Link[/URL]
 

resonance

Member Inaktiv
Inaktiver Member
4 Oktober 2013
77
9
418
http://www.tagesspiegel.de/politik/...-ihrer-deutschkenntnisse-mehr/10183042-2.html

Die Vorschrift im deutschen Aufenthaltsgesetz ist damit auf Türken unanwendbar geworden. Gekippt ist sie nicht. Andere Ausländer müssen weiter Tests bestehen, um ihren Gatten hinterherziehen zu können. Darin liegt keine Diskriminierung und auch kein Verstoß gegen das Ehe- und Familiengrundrecht, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

55555555555555555........das Bundesverfassungsgericht...

:k
 

Paul

100%
Verstorben
22 Oktober 2008
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Heidelberg
EU-Recht geht halt vor Landesrecht, allerdings gilt das bisher nur fuer die Tuerkei und der Bundesgerichtshof muss sich damit naechstes Jahr befassen. Es ist aber davon auszugehen, dass es bei uns bei uns keine Laender 2. Klasse danach mehr geben wird.
Gesetze muessen fuer alle gelten oder fuer keinen.

So ist eine Maut nur fuer Auslaender blanker Populismus.
Die muessen auch Deutsche bezahlen und ganz besonders die Fussgaenger. :bigg
Nicht logisch? Doch. Die kaufen doch z.B bei Aldi und sind Schuld, dass so viele LKW ueber die Autobahnen rollen. :bigg
 

Dredhead

vor JohnSmithX...ätsch :)
Inaktiver Member
27 November 2011
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2.565
Hamburg
Ich habe für ein solches Urteil überhaupt kein Verständnis.

Wenn ich mir überlege, dass eine Türkin die Analphabetin ist, geklagt hat... dann liegt bei dieser Dame noch viel mehr im Argen.

Allgemein ist das ein Urteil in die falsche Richtung. Dabei ist mir persönlich egal, was irgendwann in den 1970ern mal vertraglich geregelt wurde.
Jetzt ist 2014 und die Integration ist in Deutschland immer noch ein dreiviertel Tabu-Thema. Integration läuft halt im ersten Moment (und im zweiten, sowie dritten) über die Sprache.

Gleiches finde ich natürlich auch im Umkehrschluss. Ziehe ich in die Türkei, dann habe ich zumindest rudimentäre Türkischkenntnisse zu lernen. Wenn ich nicht mal das schaffe bzw auch kein Interesse daran habe, dann sollte ich doch in meinem eigenen Land bleiben.
 
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