Hallo zusammen,
kann ein Thai einem Farang Land vererben? Der Punkt ist, dass Farangs kein Land besitzen dürfen, aber im Moment des erbens wäre das ja der Fall. Gibt es dann eine Frist innerhalb derer der Farang das Land verkaufen muss oder wie funktioniert das? Und damit zusammenhängend: Kann/muss der Thai ein Testament bei einem Anwalt hinterlegen, so wie das in DE ist? Wie bekommt der Anwalt vom Tod mit?
Danke!
kann ein Thai einem Farang Land vererben? Der Punkt ist, dass Farangs kein Land besitzen dürfen, aber im Moment des erbens wäre das ja der Fall. Gibt es dann eine Frist innerhalb derer der Farang das Land verkaufen muss oder wie funktioniert das? Und damit zusammenhängend: Kann/muss der Thai ein Testament bei einem Anwalt hinterlegen, so wie das in DE ist? Wie bekommt der Anwalt vom Tod mit?
Danke!