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Kann ein Thai einem Farang Land vererben?

nichtdiemama

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Thread Starter
25 Februar 2024
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Hallo zusammen,

kann ein Thai einem Farang Land vererben? Der Punkt ist, dass Farangs kein Land besitzen dürfen, aber im Moment des erbens wäre das ja der Fall. Gibt es dann eine Frist innerhalb derer der Farang das Land verkaufen muss oder wie funktioniert das? Und damit zusammenhängend: Kann/muss der Thai ein Testament bei einem Anwalt hinterlegen, so wie das in DE ist? Wie bekommt der Anwalt vom Tod mit?

Danke!
 
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HamburgerJung

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Sisaket, Thailand
Hallo zusammen,

kann ein Thai einem Farang Land vererben? Der Punkt ist, dass Farangs kein Land besitzen dürfen, aber im Moment des erbens wäre das ja der Fall. Gibt es dann eine Frist innerhalb derer der Farang das Land verkaufen muss oder wie funktioniert das? Und damit zusammenhängend: Kann/muss der Thai ein Testament bei einem Anwalt hinterlegen, so wie das in DE ist? Wie bekommt der Anwalt vom Tod mit?

Danke!

Ja, unbedingt ein Testament machen, wenn du Erben möchtest im Falle. Leider ist es so in TH, es gibt zwar ein Erbrecht, die Wahrheit sieht aber fast immer so aus...der Gierigste bekommt bzw. nimmt sich am Meisten. Da muss man als Alien/Farang schon starke Nerven, - oder auch eine Baseballkeule in der Hand, haben.

....und ja, man kann sich im Chanot als Erbe eintragen lassen, somit ist man zwar kein Eigentümer (kann es somit auch nicht beleihen usw) aber man kann es dann zeitlich unbegrenzt nutzen.....oder nach dem Erbe das Grundstück in eine Limited überführen, das geht aber wiederum nur mit einem th. Teilhaber....dann ein Wohnrecht beim Notar anmelden und ebenfalls ins Chanot eintragen lassen....es geht um Rechtssicherheit....

Da es viele Fallstricke gibt, viel Einschränkungen, wenige Ausnahmen...such dir einen Anwalt, welcher dich in TH berät....

Edit...die Jungs über mir haben natürlich auch recht, wenn du nix machen möchtest mit dem Grundstück....dich nicht als Erbe eintragen lässt, dann hast du nur 12 Monate Zeit, das Grundstück zu verkaufen oder in eine Limited zu zuführen.
 
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Alwaro

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zu Hause
Soweit mir bekannt ist muss der ausländische Erbe das Land innerhalb eines Jahres an einen thailändischen Staatsbürger verkaufen.

Ist auch mein Stand.

Vor paar Jahren ist die Frau eines Freundes gestorben. Das Land, auf dem sein Häuschen steht gehörte ihr. Hat innerhalb eines Jahres mit einer anderen geheiratet und das Häuschen steht mittlerweile in deren Eigentum.
 

HamburgerJung

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Sisaket, Thailand
Das funktioniert nur bedingt, denn eine Firma die keine Umsätze macht, ist eine Scheinfirma. Und das haben sie in Thailand nicht so gerne.

Naja, Umsätze kannst du ja generieren, indem die Ltd. dem Alien das Grundstück verpachtet...für wenige xxxx Baht/Monat.

Wie geschrieben, eine Ltd ist es ja nur möglich mit einem Thai....Alien müsste ja sowieso ein Pachtvertrag mit der Ltd machen, damit er relativ Sorgenfrei dort wohnen oder das Grundstück nutzen kann

Klar, einfacher ist es, sich als Erbe eintragen zu lassen.
 
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