Ein kleiner Einwurf zum ersten Teil:
Ich hatte mir den Goldpreis bis 2007 angeschaut -
Eigentlich sind die Infos im Eingangspost etwas dürftig, denn:
Das sagt erstmal nix darüber aus, ob vor oder nach der Freimengenerhöhung auf 430,- EU. Hat er die Ketten vor 2008 eingeführt, war er über der Freimenge, ab 2008 eingeführt, war er unter der Freimenge.
Wir wissen es aber nicht!
Das einzige worauf ich mich beziehe ist die Aussage:
(jedes Stück aber unter der Freigrenze von 430€)
Aber mei bpen rai. Er hat sie ja "irgendwie" durch den Zoll gekriegt. Ob zu Recht oder zu Unrecht, lässt sich jetzt gerade mal nicht feststellen.
Ob es sich bei einer Ware, die sich in der EU befindet, um Unionsware oder Nicht-Unionsware handelt, lässt sich doch so einfach gar nicht nachweisen.
Mal ein Beispiel:
Die Schuhe, die du beim Schuhdiscounter (nennen wir ihn mal Teichfrau) kaufst, sind 100%ig made in China. Du hast eine gaaaaans dolle Geschäftsidee und willst aus alten, getragenen Teichfrau-Schuhen, Fußabtreter herstellen lassen und zwar in Malaysia (glaube mir oder auch nicht, es gibt Sachen, von denen mag man gar nicht glauben, dass es sie gibt).
Jetzt kommt die Überleitung zur pV (passiven Veredelung):
Du wirst bei deinem zuständigen, niedlich kleinen Zollamt irgendwo im großen Ruhrpott vorstellig. Du erklärst dort dein Vorhaben und der sehr nette und sehr kompetent erscheinende Zollbeamte (nennen wir ihn mal BigZero) empfiehlt dir doch die Schuhe im Rahmen der pV auszuführen, damit du die daraus entstandenen Fußmatten abgabenbegünstigt wieder einführen kannst.
Jetzt hast du aber irgendwo bei Zoll.de gelesen, dass das nur bei der Ausfuhr von Unionswaren geht. Somit müsstest du ja dem BigZero nachweisen, dass Teichfrau die Schuhe auch irgendwann mal ordnungsgemäß verzollt hat.
Du siehst, wo das ungefähr hinführt?
Wenn jemand Waren in die pV überführen will, geht der Zoll erstmal davon aus, dass es sich auch um Unionsware handelt. Die Mechanismen, die der Zoll hat, um Nicht-Unionswaren zu überwachen (unter zollamtlicher Überwachung), sind schon sehr ausgeklügelt. Diese jetzt aber weiter zu erklären würde zu weit führen. Bei Interesse siehe zoll.de
Zoll online - Verfahren
Jetzt aber zu deinem Beispiel:
Passive Veredlung wäre bspw wenn Du 60 Stück heimisches Nussholz in den Maßen 15 cm*5cm*10cm mit nach Thailand nehmen würdest und lässt dir daraus in Handarbeit feinste Messergriffe herstellen.
Ein sehr gutes Beispiel!
Aber auch die Ausfuhr von 5 Thaigoldarmbändern, die zu einer "neuen" Thaigoldkette verarbeitet wird und im Anschluss wieder in das Gebiet der EU eingeführt wird ist eine pV (diese pV muss natürlich vorher beantragt werden und hier liegt der Hase im Pfeffer für das Schweinchen ähm den Porks).
Denn:
Der entscheidende Unterschied zwischen der Vorzugsbehandlung als Rückware und des Zollverfahrens der passiven Veredelung liegt darin, dass die Behandlung als Rückware grundsätzlich die Wiedereinfuhr der Ware in demselben Zustand wie bei ihrer Ausfuhr voraussetzt (Art. 203 Abs. 5 UZK). Die passive Veredelung hingegen ist darauf ausgelegt, dass die Waren in verändertem Zustand, be- oder verarbeitet zu einem Veredelungserzeugnis oder ausgebessert, wieder in die Union eingeführt werden.
Und das ist doch im Falle unseres Porks definitiv der Fall, oder?
Natürlich ist der Wert der eingeführten 5 Baht Kette identisch mit dem Wert der 5 ausgeführten Ketten à 1 Baht.
Noch ein kurzes Wort hierzu. Der reine Goldwert bleibt natürlich der selbe, ob 5 oder 1 Kette mit einem Gesamtgewicht von 76,22 Gramm.
Aaaaber was ist denn mit den Kosten die zur "Veredelung" geführt haben? Der Goldschmied will natürlich auch Bahtscheine für sein Handwerk sehen.
Und dieser "Mehrwert" wird bei der Wiedereinfuhr nach D versteuert. Ich bin mit jetzt gerade nicht ganz sicher aber die Transportkosten für die Strecke außerhalb der EU sind dem Zollwert hinzuzurechnen. Sind aber im vorliegenden Fall zu vernachlässigen. Für solche Wertangaben oder Grundlagen zur Berechnung von Einfuhrabgaben hat sich der Zoll was gaaans Tolles einfallen lassen, nennt sich Zollwertrecht, wieder ein neues Kapitel in den Tiefen des Zolls
Eine grundsätzliche Frage:
Ist eine thailändische Goldkette überhaupt ein Schmuckstück?
In Thailand ist es das zumindest nicht.....
Kurze Antwort: Ja, zumindest bei der Einfuhr nach D