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Gold/Zoll

Porks

Gibt sich Mühe
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Thread Starter
17 Januar 2010
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Hallo
meine Frau hat mehrere Armbänder a 1B Gold die schon alt sind und aus TH sind die über einige Jahre so immer mitgebracht wurden (jedes Stück aber unter der Freigrenze von 430€) so jetzt möchte sie diese Tauschen in TH zu einer Kette 5 B
wie ist das mit dem Zoll die Goldsachen einzeln sind ja Zollfrei gewesen aber wenn daraus eine große wird wie verhält es sich dann .
Sie kann ja schlecht sagen das waren mal 5 Zollfreie Goldstücke die jetzt zu einer Kette geworden sind.

Gruß und noch Schöne Feiertage
 

Tastenspatz

Member Inaktiv
Inaktiver Member
2 April 2010
428
299
853
Berlin - Thailand
ich würde mal versuchen beim Zoll anzurufen um dort nachzufragen oder wenn möglich hinfahren oder hingehen und das Problem darzulegen. Vielleicht sind noch die Original Kaufbelege vorhanden, das würde ja beweisen das alles immer Stückweise angekommen ist. Hauptsache der Zoll wird nicht Irre und macht alles zu nichte. Habe mal im TV einen Bericht gesehen dort ging es um denn - Hochzeitsschmuck einer Türkin - da sind die beim Zoll ganz verrückt geworden und die mussten Strafe bezahlen.
 
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Littleone

Schamlippenstift
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28 Januar 2013
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'm Pott
ich würde mal versuchen beim Zoll anzurufen

Das ist eine gute Idee! Der Sachverhalt ist nicht ganz so einfach, als würdest du die Armbänder in ihrem ursprünglichen Zustand wieder nach D bringen (ich gehe mal von Deutschland aus, sonst bin ich hier raus)

Rufe am besten hier: Zoll online - Allgemeine Zollfragen und zwar bei "Auskünfte für Privatpersonen"

Meiner Meinung wirst du um das Verfahren Zoll online - Passive Veredelung - Passive Veredelung nicht herumkommen.

Möglicherweise wirst du nach dem ganzen Prozedere nur einen Teil an Einfuhrabgaben bezahlen müssen, vielleicht sogar ganz davon befreit werden können. Nur eins Vorweg - das ganze Verfahren der PV (passiven Veredelung) ist relativ aufwändig. Aber ich will dir natürlich nicht absprechen, dass es dir vielleicht einfach fällt.
Aber rufe bitte erst oben die Nummer an. Schildere dein Anliegen. Da wird dir auf jeden Fall geholfen. Ich bin auch nicht im gesamten Zollrecht bewandert (oder etwa doch :hammer).

sind die beim Zoll ganz verrückt geworden

"Geworden" ?? :hyaenen
 

Cybersonic

LOS lassen - nicht möglich
   Autor
4 Oktober 2010
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1.845
mehrere Armbänder a 1B Gold
die schon alt sind
(jedes Stück aber unter der Freigrenze von 430€

Ich kenne jetzt den aktuellen Kurs vor Ort für 1 THB Gold nicht - im Augst 2017 waren das noch 22.000 THB.
Somit bist Du beim Wechselkurs von derzeit ca. 1€ / 38,5 THB bei € 571 <- also deutlich über der Freigrenze pro Stück !

Bei 5 Stück hast Du einen aktuellen Wert von roundabout € 2.857 <- also ebenfalls deutlich drüber.

Tauschen in TH zu einer Kette 5 B

Was Du tun kannst, ist Dich am Flughafen beim Zoll melden und den Zoll darüber informieren, dass Du nun 5 Stück Thai-Gold mit nach Thailand nehmen wirst und dieses gegen 1 Stück Thai-Gold gleichen Wertes eintauschen wirst.
Den "Tauschbeleg" kannst Du dann mit dem "Ausfuhrbeleg" zusammen bei einer möglichen Kontrolle am grünen Durchgang in DE dem Zoll vorlegen.

Passive Veredlung liegt imho nicht vor, da Du keine "Unionswaren" exportierst um diese mit höherem Wert erneut einzuführen - bei Gold zählt das tatsächliche Gewicht in Gold (Thaigold liegt bei knapp über 98,5% Reinheit).

Was Dir jedoch passieren kann, ist, dass Du nach der Herkunft der 5 Stück gefragt wirst - doof, wenn Du bestätigst, dass Du diese zuvor Stück für Stück eingeführt hast und keinen Verzollungsbeleg vorweisen kannst.

Rufe am besten hier: Zoll online - Allgemeine Zollfragen und zwar bei "Auskünfte für Privatpersonen"

In jedem Fall würde ich vorab dem Ratschlag von @Littleone folgen und beim Zoll anfragen.
 
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Littleone

Schamlippenstift
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28 Januar 2013
937
3.694
1.945
'm Pott
da Du keine "Unionswaren" exportierst

Doch! Er exportiert definitiv Unionsware (Zoll online - Fachthemen - Was sind Unionswaren? - UZK-aktualisiert)

Und zwar solche nach Buchstabe B weil sie ihm ordnungsgemäß zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen wurden.
Mit der jeweiligen Einfuhr im Rahmen der Freimengen bei jeder der einzelnen 5 Armbänder (ich könnte dir auch das erklären. Dann würden wir allerdings beim "Zoll"-Adam und der "Zoll"-Eva anfangen und das würde jetzt zu weit führen).

Was Du tun kannst, ist Dich am Flughafen beim Zoll melden und den Zoll darüber informieren, dass Du nun 5 Stück Thai-Gold mit nach Thailand nehmen wirst und dieses gegen 1 Stück Thai-Gold gleichen Wertes eintauschen wirst.
Den "Tauschbeleg" kannst Du dann mit dem "Ausfuhrbeleg" zusammen bei einer möglichen Kontrolle am grünen Durchgang in DE dem Zoll vorlegen.

Und genau das ist eine zollrechtlich passive Veredelung. Nur, dass das nicht ganz so einfach passieren kann wie du es beschreibst.

Und der Wert der wiedereingeführten Kette nicht der gleiche Wert ist, wie der, der ausgeführten Ketten. Hier wird eine Wertsteigerung durch die Verarbeitung erzielt. Und genau diese Wertsteigerung soll im Rahmen der pV "versteuert/verzollt" werden. Früher nannte man eine solche Abgabenerhebung auch "Differenzverzollung"
 
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Cybersonic

LOS lassen - nicht möglich
   Autor
4 Oktober 2010
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1.845
Und der Wert der wiedereingeführten Kette nicht der gleiche Wert ist, wie der, der ausgeführten Ketten

Sorry, das jedoch ist Blödsinn.
Natürlich ist der Wert der eingeführten 5 Baht Kette identisch mit dem Wert der 5 ausgeführten Ketten à 1 Baht.
Der Zoll wiegt im Zweifelsfall das Gewicht "Gold" - dabei ist es unerheblich, ob Du 5 Stück à 1 Baht Gold oder 1 Stück à 5 Baht Gold "am Mann" hast.
Der Wert "Gold" ist nicht nur Zollrechtlich der Gleiche. Und den bekommst du in US-Dollar ausgerechnet - danach in Euronen umgerechnet abzgl. Deiner Freigrenze.
Im Nachgang kommt die Rechnung und ggf der Hinweis auf Eröffnung eines Strafverfahrens.

Und genau das ist eine zollrechtlich passive Veredelung
Stimmt ebenfalls nicht.
Passive Veredlung wäre bspw wenn Du 60 Stück heimisches Nussholz in den Maßen 15 cm*5cm*10cm mit nach Thailand nehmen würdest und lässt dir daraus in Handarbeit feinste Messergriffe herstellen.

Er exportiert definitiv Unionsware
Auch das macht er nicht.

Was sind Unionswaren?
a) "Waren, die vollständig im Zollgebiet der Union gewonnen oder hergestellt worden sind,[...]"
Trifft nicht zu, Ware stammt aus Thailand.

b) "Waren, die außerhalb des Zollgebiets der Union gewonnen oder hergestellt wurden - ihren Ursprung also in einem Drittland haben - und in der Union ordnungsgemäß zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen wurden."
Trifft ebenfalls nicht zu, da 1 Baht Gold per se die Freigrenze übersteigt und somit keine der 5 Schmuckstücke je "in der Union ordnungsgemäß zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen wurden."

c) "Waren, die ausschließlich aus den vorgenannten Unionswaren gewonnen oder hergestellt wurden."
Ebenfalls hinfällig.
 

Thai-S

Ich seh #000000
   Autor
3 Juni 2012
4.197
17.901
3.765
Die 5 Armbänder könnten aber aus einer Zeit stammen in der 1B Gold unterhalb der Freigrenze war. Also ich persönlich kann mich noch gut an ca. 6000 Baht per B Gold erinnern. Weiß aber den Wechselkurs nicht mehr.
 

Cybersonic

LOS lassen - nicht möglich
   Autor
4 Oktober 2010
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1.845
Kannst du mir erklären was das heisst? Wann ist denn eine Ware nicht ordnungsgemäß in den zollrechtlich freien Verkehr überlassen worden?[/QU...

Dazu kann man sich hier schlau lesen:
Zoll online - Zollrechtlich freier Verkehr

"Voraussetzung für die Überführung in dieses Zollverfahren ist immer die Abgabe einer Zollanmeldung und das ordnungsgemäße Durchlaufen des sich anschließenden Abfertigungsverfahrens."

"Bei Abgabe einer Zollanmeldung durch ein bestimmtes Verhalten (z.B. Benutzen des "grünen Ausgangs" an Flughafenzollstellen) kommt eine Zollschuldentstehung nach Art. 77 Abs. 1 Buchstabe a) Unionszollkodex (UZK) jedoch nicht in Betracht. Diese Form der Anmeldung ist ausschließlich abgabenfreien Waren vorbehalten."

"Nach Zahlung der Einfuhrabgaben erhält die Ware den Status einer Unionsware (Art. 201 Abs. 3 UZK)."



1 Baht Thai Gold hat heute den Wert von THB 19.700 - somit liegt dieser Wert über der aktuellen Freigrenze. (THB 19.700 / 38,5 = € 511)
Denke - hier sind wir uns einig?

Da für die Ketten à 1 Baht Gold keine Zollanmeldung durchgeführt wurden und auch keine "Zahlung" geleistet wurde - ist dieser Ware der Weg zum Status "Unionsware" versperrt.
Sind wir uns hier auch noch einig?

Einzig noch offener Weg zu diesem Status wäre, wenn die Ketten vor dem Jahr 2007 eingeführt wurden - vor diesem Jahr lag der Goldpreis noch unter der persönlichen Freigrenze - hier würde es sich um die "abgabenfreien Waren" handeln.
Besteht hier noch Einigkeit?

Um dies belegen zu können wäre die Vorlage des leserlichen Kaufbeleges zwecks Nachweis des Erwerbszeitpunkts und des Wertes notwendig.
Einig?

Gegenfrage:
Aber - selbst wenn der Beleg beigebracht werden könnte und wenn diese Waren nun den Status "Unionsware" erhalten hätte - lass uns mal davon ausgehen, dass dem so ist......
.....in wie fern findet hier eine "zollrechtlich passive Veredelung" statt?

P.S.:

Der Mensch hat einen runden Kopf, damit er seine Meinung auch drehen kann. Man lernt nie aus. Hier bin ich grundsätzlich offen.
Wenn Du bei dem "Verein" bist, wie @teletubbi schreibt, kannst Du sicher "Licht ins Dunkle" bringen.
 
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neitmoj

Ladydrink iss nicht!
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18 März 2009
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Gut das ich keine Frau habe, die Goldschmuck benötigt. :)
Das spart viel Kopfschmerz, und daraus resultierenden Stress.

Wer hier wohl Recht hat, @Littleone oder @Cybersonic ? Beides klingt für mich fundiert und ist auch nach abwägen aller Argumente und Paragraphen noch logisch nachvollziehbar.
Am sichersten ist vielleicht der Hinweis sich direkt vom Zoll eine Auskunft zu holen. Dies aber auch nur vielleicht, denn ...
- man wird wohl keine schriftlich verfasste, rechtsverbindliche Auskunft bekommen.
- der Zöllner am Flughafen wird seine eigene Meinung dazu haben. Schmuggel sowie Erklärungen das es kein Schmuggel ist, ist sein ständiges Thema und wird von ihm daher spontan gehandhabt, grundsätzlich zum Nachteil des Beschuldigten.
Dieser hat ja die Möglichkeit im Anschluss vor Gericht den Fall prüfen zu lassen.

Zudem, mir scheint das kein handfester Nachweis erbringbar ist, das die 5 Schmuckstücke einzeln und legal (unterhalb der damals geltenden Freigrenze) ins Land gebracht wurden.

Aber ohne diesen Nachweis ist die ganze Diskussion gegenstandslos.

Daher würde ich das Gold in Deutschland verkaufen. Falls die Teile so abgenutzt sind das sie nur noch ihren Materialwert haben, dann geht das mit überschaubaren Verlust bei den Scheideanstalten.

Für die in Thailand neu zu kaufende Kette lässt sich vielleicht eine andere Zollvermeidungs-Stategie finden?

Eine grundsätzliche Frage:
Ist eine thailändische Goldkette überhaupt ein Schmuckstück?
In Thailand ist es das zumindest nicht, sondern ein Bargeldersatz, vergleichbar mit einer Goldmünze.
Ausländische Währung, egal ob in Scheinen, oder als Krügerrand Münze, darf jedoch zollfrei eingeführt werden. Vorausgesetzt der Wert liegt unterhalb der deklarationsfreien Grenze, oder man verfügt über den Nachweis entsprechend Geld vorher ausgeführt zu haben.
 
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elast.max

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Für die in Thailand neu zu kaufende Kette lässt sich vielleicht eine andere Zollvermeidungs-Stategie finden?

Einfach in 6 provisorische Armbänder teilen. :bigsmile
Nach 3 Urlauben ist die Kette wieder vereint.
Dürfte für einen Deutschen Goldschmied ein klacks sein,das Ding wieder zusammenlöten.
Der gold shop muss halt 6 Rechnungen mit Datum ausstellen,was in die jeweiligen Urlaubszeiträume passt.
 

Cybersonic

LOS lassen - nicht möglich
   Autor
4 Oktober 2010
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Dies aber auch nur vielleicht, denn ...
- man wird wohl keine schriftlich verfasste, rechtsverbindliche Auskunft bekommen.
- der Zöllner am Flughafen wird seine eigene Meinung dazu haben. Schmuggel sowie Erklärungen das es kein Schmuggel ist, ist sein ständiges Thema und wird von ihm daher spontan gehandhabt, grundsätzlich zum Nachteil des Beschuldigten.
Dieser hat ja die Möglichkeit im Anschluss vor Gericht den Fall prüfen zu lassen.

Damit wirst Du vermutlich vollkommen Recht behalten.
Da wir hier über einen Wert > € 2.500 sprechen wäre vielleicht auch eine Rechtsberatung (€ 100 - € 160) zu diesem Thema bei einem Anwalt eine Option - im Nachgang ggf gleich die Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung einholen.

Gut das ich keine Frau habe, die Goldschmuck benötigt. :)
Hast Du dieses "Problem" bei Deinen "Frauen" nicht? (keine ironische Frage)
 

neitmoj

Ladydrink iss nicht!
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18 März 2009
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Hast Du dieses "Problem" bei Deinen "Frauen" nicht? (keine ironische Frage)

Nein, überhaupt nicht.
Ich finde es schlichtweg prollig mit Goldkette um den Hals anderen seinen Reichtum zu zeigen oder Wohlstand vorgaukeln zu wollen. Solche Bewerber sortiere ich direkt aus. - Keine Chance mit mir.

Obwohl, ...
Justin.jpg

... den Justin und ...

Lewis.jpeg

... den Lewis finde ich schon süß.

Bei beiden könnte ich schwach werden, aber Schmuck würde ich ihnen definitiv nicht schenken.
 
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Littleone

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'm Pott
Ich wollte eigentlich nicht bei "Zoll"Adam und "Zoll"Eva anfangen. Aber egal. Ich werde mal versuchen hier
"Licht in das zollrechtliche Dunkel" zu bringen.

Ich versuche das Ganze relativ einfach zu halten - ohne Nennung von gesetzlichen Grundlagen (die definitiv existieren aber das ganze nur mehr verkomplizieren würden), hier muss man mir einfach mal glauben (oder es lassen - wie jeder mag). Ich kann die, die Zollverwaltung betreffenden Gesetzte ganz gut anwenden, möchte aber betonen, dass ich kein Rechtsverdreh....äähmm....Rechtsanwalt bin.

Zunächst mal zum Thema Unionsware - JA oder NEIN

1 Baht Thai Gold hat heute den Wert von THB 19.700 - somit liegt dieser Wert über der aktuellen Freigrenze. (THB 19.700 / 38,5 = € 511)
Denke - hier sind wir uns einig?

Da für die Ketten à 1 Baht Gold keine Zollanmeldung durchgeführt wurden und auch keine "Zahlung" geleistet wurde - ist dieser Ware der Weg zum Status "Unionsware" versperrt.
Sind wir uns hier auch noch einig?

Nein, wir sind uns nicht einig!

Im Eingangspost sprach @Porks davon, das jede der Ketten im Rahmen der Freimenge eingeführt wurde.
über einige Jahre so immer mitgebracht wurden (jedes Stück aber unter der Freigrenze von 430€)

Somit hat er sie - sofern er die Wahrheit spricht, und davon muss ich ja erstmal ausgehen - ordnungsgemäß angemeldet.
Mithin erhielten die Ketten jeweils den Status einer Unionsware.

Einzig noch offener Weg zu diesem Status wäre, wenn die Ketten vor dem Jahr 2007 eingeführt wurden - vor diesem Jahr lag der Goldpreis noch unter der persönlichen Freigrenze - hier würde es sich um die "abgabenfreien Waren" handeln.
Besteht hier noch Einigkeit?

Nein, keine Einigkeit!

Hätte Porks die Kette vor dem Jahr 2007 nach Deutschland eingeführt (und zwar bei Benutzung des grünen Ausgangs am Zoll), hätte er die Kette "geschmuggelt" weil:

Die nachfolgenden Angaben habe ich aus dem Internet und sind wahrscheinlich nicht amtlich sondern nur ein Anhaltspunkt.
Ich runde auch gleich damit wir nicht kleinlich werden.

Goldpreis 2007: ca. 10.700 thb für 1 b. Gold
Umrechnungskurs thb --> EUR: ca. 43,50 für 1 EU
2017-12-26 at 12-45-02.jpg
Quelle: Goldpreise in Thailand - Seite 253 | Udon-News.com

2017-12-26 at 12-48-26.jpg
Quelle: Euro in Thai Baht Währungsrechner | EUR in THB umrechnen | finanzen.net

Somit ergibt sich ein Wert für die Kette:

10.700 / 43,50 = 246,- EU

Die Reisefreimenge wurde aber erst 2008 auf 430,- Euro angehoben. Davor war die Freimenge 175,- EU.

Somit
abgabenfreie Menge überschritten und keine Zahlung der Einfuhrabgaben = keine Unionsware

Hätte, hätte, Thaigoldkette :p

Geht gleich weiter mit dem nächsten Kapitel: zollrechtlich passive Veredelung (erstmal Kaffee)
 

Cybersonic

LOS lassen - nicht möglich
   Autor
4 Oktober 2010
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Danke Dir schon mal bis hier her - genieße Deine Kaffee - ich freue mich auf den 2. Teil.
Ein kleiner Einwurf zum ersten Teil:

die Goldsachen einzeln sind ja Zollfrei gewesen
Somit hat er sie - sofern er die Wahrheit spricht, und davon muss ich ja erstmal ausgehen - ordnungsgemäß angemeldet.
Mithin erhielten die Ketten jeweils den Status einer Unionsware.
Die Reisefreimenge wurde aber erst 2008 auf 430,- Euro angehoben. Davor war die Freimenge 175,- EU.

Ich hatte mir den Goldpreis bis 2007 angeschaut - dies war der erste Zeitraum, ab dem der Goldpreis unter den € 430 Freimenge lag.
Wenn Du nun informierst, dass die Freimenge zuvor bei € 175 lag, müssten wir bis zu einem Jahr zurück, in dem der Wert von 1 Baht Gold unter der Freimenge von € 175 lag.
Selbst bei einem Wechselkurs von 1:50 müsste das Baht dann unter 8.000 THB gekostet haben.

Da er davon ausging, dass es sich um eine Freimenge handelt.....er hat also keine "aktive" Verzollung durchgeführt - also via "Grünem Ausgang" "verzollt".

Nur dann kann es ja zu einer Unionsware geworden sein....
 

bull

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Inaktiver Member
4 April 2014
215
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1.103
Frage an die Fachleute
Wollte mal eine def. Goldkette mit nach Thailand nehmen und umtauschen.
TEl. Auskunft des Zoll war , eine Nämlichkeitsbescheinigung ausstellen lassen.
Wie verhält es sich denn damit .
 

Littleone

Schamlippenstift
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28 Januar 2013
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'm Pott
Ein kleiner Einwurf zum ersten Teil:

Ich hatte mir den Goldpreis bis 2007 angeschaut -

Eigentlich sind die Infos im Eingangspost etwas dürftig, denn:
die schon alt sind

Das sagt erstmal nix darüber aus, ob vor oder nach der Freimengenerhöhung auf 430,- EU. Hat er die Ketten vor 2008 eingeführt, war er über der Freimenge, ab 2008 eingeführt, war er unter der Freimenge.

Wir wissen es aber nicht!

Das einzige worauf ich mich beziehe ist die Aussage:
(jedes Stück aber unter der Freigrenze von 430€)

Aber mei bpen rai. Er hat sie ja "irgendwie" durch den Zoll gekriegt. Ob zu Recht oder zu Unrecht, lässt sich jetzt gerade mal nicht feststellen.

Ob es sich bei einer Ware, die sich in der EU befindet, um Unionsware oder Nicht-Unionsware handelt, lässt sich doch so einfach gar nicht nachweisen.

Mal ein Beispiel:

Die Schuhe, die du beim Schuhdiscounter (nennen wir ihn mal Teichfrau) kaufst, sind 100%ig made in China. Du hast eine gaaaaans dolle Geschäftsidee und willst aus alten, getragenen Teichfrau-Schuhen, Fußabtreter herstellen lassen und zwar in Malaysia (glaube mir oder auch nicht, es gibt Sachen, von denen mag man gar nicht glauben, dass es sie gibt).

Jetzt kommt die Überleitung zur pV (passiven Veredelung):

Du wirst bei deinem zuständigen, niedlich kleinen Zollamt irgendwo im großen Ruhrpott vorstellig. Du erklärst dort dein Vorhaben und der sehr nette und sehr kompetent erscheinende Zollbeamte (nennen wir ihn mal BigZero) empfiehlt dir doch die Schuhe im Rahmen der pV auszuführen, damit du die daraus entstandenen Fußmatten abgabenbegünstigt wieder einführen kannst.

Jetzt hast du aber irgendwo bei Zoll.de gelesen, dass das nur bei der Ausfuhr von Unionswaren geht. Somit müsstest du ja dem BigZero nachweisen, dass Teichfrau die Schuhe auch irgendwann mal ordnungsgemäß verzollt hat.

Du siehst, wo das ungefähr hinführt?

Wenn jemand Waren in die pV überführen will, geht der Zoll erstmal davon aus, dass es sich auch um Unionsware handelt. Die Mechanismen, die der Zoll hat, um Nicht-Unionswaren zu überwachen (unter zollamtlicher Überwachung), sind schon sehr ausgeklügelt. Diese jetzt aber weiter zu erklären würde zu weit führen. Bei Interesse siehe zoll.de Zoll online - Verfahren

Jetzt aber zu deinem Beispiel:
Passive Veredlung wäre bspw wenn Du 60 Stück heimisches Nussholz in den Maßen 15 cm*5cm*10cm mit nach Thailand nehmen würdest und lässt dir daraus in Handarbeit feinste Messergriffe herstellen.

Ein sehr gutes Beispiel!

Aber auch die Ausfuhr von 5 Thaigoldarmbändern, die zu einer "neuen" Thaigoldkette verarbeitet wird und im Anschluss wieder in das Gebiet der EU eingeführt wird ist eine pV (diese pV muss natürlich vorher beantragt werden und hier liegt der Hase im Pfeffer für das Schweinchen ähm den Porks).

Denn:
Der entscheidende Unterschied zwischen der Vorzugsbehandlung als Rückware und des Zollverfahrens der passiven Veredelung liegt darin, dass die Behandlung als Rückware grundsätzlich die Wiedereinfuhr der Ware in demselben Zustand wie bei ihrer Ausfuhr voraussetzt (Art. 203 Abs. 5 UZK). Die passive Veredelung hingegen ist darauf ausgelegt, dass die Waren in verändertem Zustand, be- oder verarbeitet zu einem Veredelungserzeugnis oder ausgebessert, wieder in die Union eingeführt werden.

Und das ist doch im Falle unseres Porks definitiv der Fall, oder?

Natürlich ist der Wert der eingeführten 5 Baht Kette identisch mit dem Wert der 5 ausgeführten Ketten à 1 Baht.

Noch ein kurzes Wort hierzu. Der reine Goldwert bleibt natürlich der selbe, ob 5 oder 1 Kette mit einem Gesamtgewicht von 76,22 Gramm.
Aaaaber was ist denn mit den Kosten die zur "Veredelung" geführt haben? Der Goldschmied will natürlich auch Bahtscheine für sein Handwerk sehen.
Und dieser "Mehrwert" wird bei der Wiedereinfuhr nach D versteuert. Ich bin mit jetzt gerade nicht ganz sicher aber die Transportkosten für die Strecke außerhalb der EU sind dem Zollwert hinzuzurechnen. Sind aber im vorliegenden Fall zu vernachlässigen. Für solche Wertangaben oder Grundlagen zur Berechnung von Einfuhrabgaben hat sich der Zoll was gaaans Tolles einfallen lassen, nennt sich Zollwertrecht, wieder ein neues Kapitel in den Tiefen des Zolls ;)

Eine grundsätzliche Frage:
Ist eine thailändische Goldkette überhaupt ein Schmuckstück?
In Thailand ist es das zumindest nicht.....

Kurze Antwort: Ja, zumindest bei der Einfuhr nach D