Willkommen in unserer Community
Möchtest du dem Forum beitreten? Das gesamte Angebot ist kostenlos.
Registrieren
Smurf Bar
Joe
Cosy Beach Club

Führerschein in Thailand / Update vom Auswärtigen Amt vom 11.09.2018

fastpage

Einhorn-Experte
   Autor
5 September 2009
3.913
11.290
4.568
Austria,Florida
Also der Genfer (1949) ist sogar in französisch, obwohl in A der internationale Führerschein mehrere gleiche Seiten in unterschiedlichen Sprachen hat. Anfangs dachte ich an einen Fehler seitens des Ausstellers, weil ja normal Englisch eher verstanden wird in Thailand als Französisch.
 
  • Like
Reaktionen: franky

JT29

Forensponsor
   Sponsor 2024
24 Oktober 2008
2.448
4.144
2.615
Südbaden

KingKong2017

make the girls happy....
    Aktiv
10 September 2017
1.929
3.992
2.165
Wie kommt man auf so was? Beide Versionen sind natürlich mehrsprachig, auch der 26er

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV neu/Anlage FeV/Anlage 0...


Cool- schlappe 37 Seiten und es gibt wohl nur eine grobe Zuordnung der Erlaubnisklassen - da Ding soll mal einer verstehen.....

Allen viel Spass mit dem 1926 - ich bleibe bei meinem 1967....

Das Ding ist was für MUSEUM :)

Wie gesagt, scheißt euch nicht in die Hose - es bleibt alles beim Alten - egal was das AA da fabuliert - solange es keinen offiziellen Beleg aus Thailand gibt der die Form von 1926 für uns Deutsche fordert - sind alle deutschen Führerscheine in englischer Übersetzung gültig ! Sogar der alten Lappen mit notarieller Thai-Übersetzung....
 
  • Like
Reaktionen: Gast_7 und JT29

franky

play you yes not
Verstorben
20 Juni 2009
11.109
19.620
5.515
70
am Rande des Wahnsinns
Also der Genfer (1949) ist sogar in französisch, obwohl in A der internationale Führerschein mehrere gleiche Seiten in unterschiedlichen Sprachen hat. A...
das ist z.b. für Laos.Der 1968 übrigens auch,den hatte der ÖAMTc vor 6-7 Jahren noch ausgestellt.

Allen viel Spass mit dem 1926 - ich bleibe bei meinem 1967....

Das Ding ist was für MUSEUM :)
stimmt ,der ist sicher was fürs Museum..:bigsmile

Solange es in Thailand kein Gesetz gibt, dass der Vermieter den Führerschein kontrollieren muss und vor allem wie konkret der nicht thailändische Führerschein beschrieben wird (1926 oder 1986), dürfte es den Verleihern wurscht sein.
es wird immer besser:lool:
 

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
notarieller Thai-Übersetzung

Was es in Thailand nicht gibt da es den Berufsstand Notar dort ebenso nicht gibt.

Solange es in Thailand kein Gesetz gibt, dass der Vermieter den Führerschein kontrollieren muss

Gibt es mittlerweile.
Bei Kunden die ohne gültige Fahrerlaubnis erwischt werden wird das Fahrzeug beschlagnahmt und muss gegen Zahlung vom Vermieter ausgelöst werden.
 
Cosy Beach Club

KingKong2017

make the girls happy....
    Aktiv
10 September 2017
1.929
3.992
2.165
Was es in Thailand nicht gibt da es den Berufsstand Notar dort ebenso nicht gibt.

Bei Kunden die ohne gültige Fahrerlaubnis er...

Kannst das Ding auch in Deutschland beglaubigen lassen....Unsere Notars haben doch dolle Stempel. Und sowas Rechtsanwalt und Notar in Pattaya | The German-Thai-Group – German Attorney and Notary Office in Pattaya – Deutsche Anwalts- und Notar Kanzlei in Pattaya gibts doch auch....ist wohl die totale Bürokratie Beglaubigung von Dokumenten - Königlich Thailändisches Generalkonsulat Frankfurt

Die großen Autovermietungen sind alle 100 % auf der rechtssicheren Seite - denen reicht auch der EU-Führerschein. Die machen nur ne Kopie - schauen aber selten drauf ! Die Motoradverleiher schauen nicht hin - vor kurzen hab ich mir eine Forza 300 ausgeliehen, den Führerschein hat keinen interessiert (habe Motorrad). Aber wenn das hart auf hart kommt - könnte das selbst bei den 125 er ins Auge gehen.
 

olafthai

Member Inaktiv
Inaktiver Member
3 Juni 2018
88
65
698
66
Banglamung
Fazit :
Holt euch einen Thai Führerschein.
Kostet nur bisschen und hat nur Vorteile.
Bei Kontrollen
Beim Eintritt ( Parks Attraktionen usw. ) bezahlt man meist nur den Thai Preis
Und du bist auf alle Fälle auf der sicheren Seite.
 

Frikadelli

Friede, Freude, Eierkuchen...
    Aktiv
14 Januar 2016
1.432
5.219
2.315
Nein, besser noch hier ein paar Seiten mit dem Quatsch vollkritzeln.
So viel Langeweile möchte ich auch mal haben. :rolleyes:
 
  • Like
Reaktionen: neitmoj

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben

Wirklich Ahnung hast du von Thailand nicht wirklich.
Beglaubigungen von deutschen Notaren haben für Thailändische Behörden keinerlei Bedeutung.
Beglaubigen kann man das über die deutsche Botschaft oder Konsulate.


Und noch einmal. Es gibt die Institution Notar nicht in Thailand. Egal was manche Firmen im Titel führen.

Beim Eintritt ( Parks Attraktionen usw. ) bezahlt man meist nur den Thai Preis

National Parks, viele Museen und ähnliches fallen nicht mehr darunter.
Dort muss der volle Preis für Ausländer bezahlt werden.
 

tom089

EscortLover
   Sponsor 2024
7 Februar 2010
8.818
60.793
5.215
Wie kommt man auf so was? Beide Versionen sind natürlich mehrsprachig, auch der 26er

Es gibt zwar drinnen Übersetzungen auf verschiedene Sprachen aber die Bezeichnung selbst (Frontseite) ist komplett und ausschliesslich deutsch, ebenso wie die "Auflagen und Beschränkungen". Warum man einen Internationalen Führerschein überhaupt auf deutsch anlegt erschliesst sich mir nicht.
Wahrscheinlich kann der Durchschnittsbehörden Mitarbeiter die englische Sprache in Dokumenten nicht zugemutet werden. :p

20180915_145753.jpg

20180915_152321.jpg



Gibt es mittlerweile.
Bei Kunden die ohne gültige Fahrerlaubnis erwischt werden wird das Fahrzeug beschlagnahmt und muss gegen Zahlung vom Vermieter ausgelöst werden.

Wirklich ein Gesetz ? Speziell für Vermieter ?
Welche Folgen hat es für den Vermieter ? Verliert er seine Lizenz (falls es sowas in Thailand gibt oder man sowas braucht) ?

Dass die Bikes beschlagnahmt werden können ist glaube ich seit jeher so, auch als man mit dem internationalen Führerschein noch überall durch die Gegend düsen konnte. Die werden ja auch beschlagnahmt (oder eingesammelt) wenn sie falsch geparkt werden. Und dass das für den Besitzer Geld kostet die Dinger auszulösen war auch schon immer so. Besitzer ist halt der Vermieter. Die Frage ist ob er dafür belangt werden kann, wenn er an jemanden ohne passenden Führerschein vermietet. Denn die Grundregel lautet immer, Mieter ist nicht gleich automatisch Fahrer.

Ich gehe mal davon aus, dass Du kein Vermieter für Bikes bist. Wenn Du also einem Dritten Deinen fahrbaren Untersatz mal leihst und der damit ohne (gültigen) Führerschein durch die Gegend kurvt und erwischt wird, wird das Bike vermutlich auch beschlagnahmt und Du selbst muss es bei der Polizei auslösen und eine Gebühr dafür löhnen. Das ist sicher nichts, was nur Vermieter betrifft. Und vermutlich ist es auch keine Geldstrafe sondern einfach eine Gebühr. Ist ja bei uns auch nicht anders. Man zahlt den Abschleppdienst und ggf. Stellplatzkosten wenn das Fahrzeug länger als 24 Stunden aufbewahrt wird.

Und ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Gebühren von Verleiher ggf. gegenüber dem Kunden berechnet werden. Der muss ja sowieso da wieder auftauchen, wenn er wieder weiterfahren will.

Ich verstehe eigentlich gar nicht, warum das Thema hier immer so emotional überladen wird. Jeder Möchtegern Hausmeister Krause will hier immer andere Leute erziehen, was die zu tun und zu unterlassen haben. Das kenne ich aus Deutschland aber dachte immer die "thailändischen" Expats wären da etwas entspannter. ;)

Wahrscheinlich stimmt es doch, dass man auch ins Ausland immer ein Stück Deutschland mitnimmt und sei es der deutsche Ordnungs- und Gerechtigkeitssinn. :bigsmile
 

KingKong2017

make the girls happy....
    Aktiv
10 September 2017
1.929
3.992
2.165
Wirklich Ahnung hast du von Thailand nicht wirklich.
Beglaubigungen von deutschen Notaren haben für Thailändische Behörden keinerlei Bedeutung.
Begl...

Es gilt letztlich nur den Weg über die Beglaubigung deutscher Dokumente über die Botschaft Arten von Beglaubigungen - (hab ich ja oben erwähnt) sonst nix, daher hab ich ja von "totaler Bürokratie" gesprochen - natürlich müssen die Dokumente selbst z.T die Unterschriften z.T. von deutschen Notaren vorher beglaubigt werden plus Legalisierung, etc.. - z.T. der Übersetzer wenn in englisch ist. Das deutsche Beglaubigungen für thailändnische Behörden keinerlei Bedeutung haben - kann ich nicht erkennen.

Aber dieser Weg ist so kostenintensiv und zeitaufreibend - macht keinen Sinn.....theoretisch wohl möglich, außerdem werden die Polizisten staunen...

Ich bin sicher kein Thailand-Experte - aber durchaus spezialisiert auf Bürokratie...Verwaltungsprozesse..

Die Notarservices in Thailand können sich nur deutschen Notaren (vielleicht gibt es sogar welche die in Thailand rumsitzen ) :) bedienen - besonders für Wirtschaftsdokumente: "Free-Sale-Dokumente und Wirtschaftsdokumente müssen vom Notar und anschließend vom zuständigen deutschen Amts- oder Landgericht legalisiert werden."
 
Zuletzt bearbeitet:

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
Es gibt in ganz Asien keine Notare die eine Zulassung in Deutschland haben.

Du müsstest dich mal mit dem Notariatswesen auseinander setzen.


Ich bin sicher kein Thailand-Experte - aber durchaus spezialisiert auf Bürokratie...Verwaltungsprozesse..

Was dir mit Sicherheit in Deutschland hilft.
In anderen Staaten aber nicht vergleichbar ist.
Du kannst das an vielen Sachen beobachten.
Die einzelnen Behörden in Thailand haben mehr freie Hand als Behörden bei uns. Ob das jetzt wirklich an Gesetzen liegt oder es keinen interessiert kann ich nicht beantworten.
Deshalb kann es durchaus sein das man, je nachdem in welcher Stadt, unterschiedliche Papiere für ein und dieselbe Sache benötigt.
 
  • Like
Reaktionen: wwuff

KingKong2017

make the girls happy....
    Aktiv
10 September 2017
1.929
3.992
2.165
Wie alt bist du bzw. wie alt fühlst du dich?

Der Unterschied im Fahr- und Bremsverhalten zwischen einem "richtigen" Motorrad und einem Roller mit gutem Fahrwerk ist nicht groß.
130 Km/h auf guter Fahrbahn außerhalb geschlossener Ortschaft finde ich nicht kritisch. Es kommt natürlich auf die Verkehrssituation etc. an.



Links überholen sehe ich allerdings als Übel.

Es gibt seit Jahrzehnten qualifizierte Fahrausbildung in Thailand.
Du hast wohl noch nie eine Fahrschule gesehen. Allerdings ist die Fahrschulausbildung keine Pflicht.


PCX ist ne feine Sache (fahr ich meistens)...mit der kannste wohl auch 120-130 sicher fahren ! Aber ne 125 Honda mit zwei Knirpsen 12-14, ohne Helm (im Wettrennen) mit über 130 km/h links an einem vorbei fand ich schon heftig. Für 130 sind die nicht gemacht - letztens hatte ich eine Forsa 300, da kannste auch ganz sicher wegen starken Fahrwerk 130 fahren. Ja 130 km/h kannst zweispurig oft fahren - ich fahre auch manchmal über 150 km/h (hinter einem Thai) - besonders lange Strecken. In Dach gehöre ich zur Turbofraktion....fahre auch gerne über 200..

Das Problem ist in der Tat das eine solide Fahrausbildung keine Pflicht ist - mit der Konvention von 1968 wäre das so.

Es gibt in ganz Asien keine Notare die eine Zulassung in Deutschland haben.

Du müsstest dich mal mit dem ...
Schon klar mit den Notaren, aber deutsche Dokumente (z.B. einen alten Führerschein) die du in Thailand in Übersetzung benutzt ,müssen "beglaubigt" werden - das macht die Thailändische Botschaft z.T. mit Vorbeglaubigungen und Legalisierungen. Eine einfache Übersetzung reicht da 100 % nicht.

Wie "Beglaubigungen" in Thailand ablaufen entzieht sich meiner Kenntnis...Nur Beglaubigungen gibts faktisch in allen Staaten der Welt -binational sind diese Prozesse durchaus speziell.
 

Stacksreg123

Ladyboy connoisseur
Inaktiver Member
7 Februar 2018
517
870
1.323
Erstens ist das eh nur theoretisch und zweitens reichen schon die Versionen des int. Führerscheins zur Verwirrung - wie wir in den div. Threads dazu sehr schön sehen können.
Ich bin auch verwirrt. Habe jetzt bei meinem Amt den 1926er bestellen lassen, bin mir aber mittlerweile nicht mal mehr sicher ob jetzt der 1926 oder 1968 mir weniger Probleme macht in Thailand! :confused::confused:
 

KingKong2017

make the girls happy....
    Aktiv
10 September 2017
1.929
3.992
2.165
Ich habe bei meiner letzten Kontrolle die beiden Int. FS (1926 + 1968) und meinen nat. FS herausgekramt. Daraufhin schaute der Polizist ganz erstaunt und f...

Köstlich.....50 Seiten Papier....Auf jeden Fall biste 100 % auf der sicheren Seite. Wie biste auf die Idee gekommen und was denkste heute dazu ?

Zusammenfassung: Wie festgestellt fahren wir Deutsche auf der Basis der Vereinbarung von 1926 - nach dem MOTOR VEHICLE SAFETY ACT (Thai Law) Section 42-2 dürfen wir aber mit jeden Int. Führerschein incl. EU Version in Thailand fahren. Es gilt - da es keine Formvorschrift gibt (bis dato nicht bekannt) - was schon immer Praxis war !
Die Version mit der beglaubigten Übersetzung ist in der Tat theoretisch möglich -aber weder zweckmäßig (da nicht sicher ob von der Polizei anerkannt) noch von Kosten und Aufwand vertretbar -also obsolet.
 
  • Like
Reaktionen: In5omnia

Ähnliche Themen