Kann man so nicht sagen. Eine gute Auslandskrankenversicherung ist eine vollwertige Krankenversicherung während des Auslandsaufenthaltes, eine Reisekrankenversicherung nur für die Zeit von Urlaubsreisen. Bei privaten Krankenversicherungen bekommt man i.d.R. das Geld für die Behandlung auch im Ausland wieder erstattet, sofern die Kosten nicht höher waren als sie es in DE gewesen wären.Schon ein Unterschied ob eine vollwertige Krankenversicherung im Ausland oder eine Ausland Krankenversicherung.
Übrigens nutzt einem eine Reisekrankenversicherung, die maximal 57 Tage wie oben beschrieben wurde, nichts, wenn man am 56 Tag verunfallt und von vornherein vor hatte, 90 Tage am Stück im Land zu bleiben. Wenn das der Versicherer herausbekommt durch Visumsanträge, Flugbuchungen oder ähnliches, hat man ihn getäuscht und bekommt nix. Also lieber von vornherein mit offenen Karten spielen und den Versicherer fragen, was man konkret braucht und ein paar Euro mehr in die Hand nehmen und lieber die Kommunikation schriftlich machen. Dann kann man später wenigstens sagen: "ich hab´s euch doch gesagt" oder "ihr habt mir gesagt, das brauch ich oder brauche ich nicht".











und auf dem Konsulat sagte man mir: 10 Arbeitstage, deshalb der Abflug 1 Woche später 

