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Frage zum Rentnervisum

Liggi

Ein Mensch
   Autor
21 Oktober 2008
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Hamburg/Pattaya
Meines Wissens leistet die Deutsche gesetzliche Krankenversicherung keinerlei Zahlungen für Arztbesuch eund Krankenhaus Behandlung. Daher vom 1. Tag an unbedingt eine Reisekrankenvers. abschliessen.

Günstig für Langzeitaufenthale bis zu 1. Jahr ist die ENVIVAS Reisekrankenvers. ! Geht aber zu dem günstigen Tarif nur für Mitglieder der Techniker Krankenkasse.
 
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peter1

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27 Februar 2017
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extension of stay retirement 50 jahre ....1. antrag , 800 k, 2 monate auf der bank, folgeantraege 3 monate 800 k auf der bank oder 65 k monatliches einkommen.

mfgpeter1
 

Homer

60 Jahre und kein Bisschen weise
Inaktiver Member
28 Oktober 2014
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Schleswig-Holstein
zum Post 114 von @Cybersonic ,

wenn Du nach D zurück kommst, nimmt Dich die zulezt zuständige KV wieder auf. Das ist per Gesetz geregelt.
Wer vorher in der PKV war, kann nicht auf diese Weise in die in die GKV wechseln.

LG.
 

Gast_33

Lasset die Spiele beginnen
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14 Januar 2016
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Berlin
VISA sollte man nicht mit einer Aufenthaltserlaubnis (Resident Status) verwechseln. VISA sind immer nur zeitlich befristet und an einen Grund gebunden, der von Familienstatus, Arbeits- oder Studienerlaubnis oder auch nur touristischen Zwecken dient.
Wer sich mit einem VISA in welchem Land auch immer als Resident fühlt, große Summen Geld dort investiert, darf sich nicht wundern, wenn auf einmal VISA Bedingungen geändert werden und von heute auf morgen die Ausreise verlangt wird.

In Deutschland bekommen viele Ausländer nach 3 Jahren legalem Aufenthalt eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Dazu müssen sie übrigens auch keine Mindesteinkommen aus dem Ausland nachweisen. Aber dafür haben die Auslander in Deutschland dann den vollen Zugang zum Sozialsystem und das für ihr ganzes Leben, wenn sie im gelobten Land bleiben.

Mit VISA ist man immer Gast, meist zahlender Gast und weil zahlend wird für die begrenzte Zeit des Aufenthaltes von dem der zahlt auch bestimmt was für sein Wohl zu geschehen hat.
Gibt es was schöneres als mit Geld dafür zu sorgen, dass andere für einen tanzen?
 
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Tom Travel

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3 März 2017
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Bielefeld
reisen-leben.thomas2011.bplaced.de
Sawadhee an alle. Ich hätte noch eine Frage: Wie sieht das aus, wenn man sein 1 Jahres Rentnervisum ( OA) um ein weiteres Jahr verlängern ( erneuern...) lassen möchte? Ich werde demnächst ( 23.11.2017) wieder nach LOS fliegen - mein Rentenervisum läuft im Dezember jedoch aus... Wie genau geht´s also jetzt weiter? Zur Immi? Was muss ich nachweisen ( Rente? ). oder was sollte man bedenken? Bin für jeden Tipp dankbar. Vielleicht erbarmt sich ja jemand, der Erfahrung damit hat, u. erklärt es mir. Danke im Vorraus. Tom
PS Bin Deutscher ( falls das wichtig sein sollte...)
 

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
Genau.
Du musst entweder die geforderten monatlichen Einkünfte nachweisen (Rente)
Oder aber die geforderte Einlage auf einer Thailändischen Bank haben.

Bei letzterem kommt aber die 3 Monatsregel zum Tragen. Heisst das Geld muss sich schon seit 3 Monaten dort befinden.
 
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Tom Travel

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3 März 2017
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Bielefeld
reisen-leben.thomas2011.bplaced.de
Danke an teletubbi - Ok, ich muss also meine Rente nachweisen, verstanden. Aber wie genau mache ich das? Reicht meine Rentenabrechnung? Die ist ja nun in Deutsch! Muss ich die übersetzen lassen? Und zum Konsul? Und dann damit zur Immi?
Danke im Vorraus...
Tom
 

peter1

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27 Februar 2017
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@teletubbi tom traveler reist mit einem gueltigem non-o-a am 23.11.17 nach thailand ein dan verlaengert sich sein non-o-a um weitere 12 monate bis 23.11.18.

mfgpeter1
 
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krimibiker

Frei wie der Wind
   Autor
13 Januar 2013
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Bang Saray
Beim Non-Immigrant-O-A, dieses wird in Deutschland nur von der thail. Botschaft in Berlin oder vom Generalkonsulat in Frankfurt ausgestellt und erfordert z.B. Fuehrungszeugnis und Lebenslauf in englisch, erhaelt der Visainhaber bei der Einreise eine Aufenthaltsdauer von 365 Tagen gestempelt. Wenn er ausreist und nochmals waehrend der Gueltigkeit des Non Immigrant-OA-Visas wieder einreist, erhaelt er erneut den Zeitraum von 365 Tagen.
Dieses Visa ist eine Sonderform des normalen Non-Immigrant-O (Rentervisa).
@Tom Travel: Schau mal in deinem Pass nach wieviel Tage du bei der letzten Einreise bekommen hast.

Hier ein Auszug von der offiziellen Seite der Thailaendischen Botschaft Berlin:

NON-IMMIGRANT-O VISA A: (365-Tage-Aufenthalt) nur in der Thailändischen Botschaft in Berlin oder im Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt erhältlich

Bitte beachten Sie, dass sich Inhaber dieses Visums alle 90 Tage beim Immigrationsbüro in Thailand melden müssen. Das Visum besitzt eine Gültigkeit von 1 Jahr ab Ausstellung (Tag der Einreichung der Unterlagen). Während dieser Gültigkeit muss der Visainhaber in Thailand eingereist sein. Ab Einreise erhält der Visainhaber eine Aufenthaltserlaubnis von 365 Tagen. Ist eine Aus- und Wiedereinreise während der Gültigkeit des Visums (Datum auf dem Visasticker bei "enter before") geplant, so erhält der Visainhaber bei Wiedereinreise ein erneutes Aufenthaltsrecht von 365 Tagen.
 

peter1

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27 Februar 2017
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im 1. jahr mit non-o-a beinhaltet das Visum eine multiple einreise/ausreise funktionalitaet, d.h. ich kann kommen und gehen wie ich moechte ohne die gueltigkeit des visums zu verlieren. ueberdies besteht nicht die zwingende notwendigkeit der 90 tage meldung, wenn ich im 1. jahr z.b. alle 90 tage ausreiste. hingegen besteht im 2. jahr die multiple ein/ausreise funktionalitaet nicht mehr d.h. wenn ich ausreise benoetige ich ein re-entry permit.

mfgpeter1
 

Tom Travel

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3 März 2017
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Bielefeld
reisen-leben.thomas2011.bplaced.de
@ krimibiker und @ peter1 - Danke für d. Infos - Krimibiker hat Recht: Ich bekam tatsächlich bei d. letzten Einreise ( 28.Jun.2017) eine Aufenthaltsgenemigung bis 27.Jun 2018. Habe ich garnicht bemerkt- bin gerade watt klüger geworden....Ok - Jetzt muss ich das nur mit der re-entry permit richtig hinbekommen - das hatte ich zwar auch schon irgendwo gelesen - aber nicht richtig verstanden. Ehrlich gesagt, es verwirrt micht alles noch, so als "Anfänger" im Rentner BIZ o_O... Nun, ich werde mit meinem Papierkram ( u. etwas Teamoney...) nochmal auf d. Immi gehen, und mich dort verbraten - ähhhh, beraten lassen...
Weiss denn jemand, wie es läuft, wenn der alte Pass abläuft, u. man einen neuen Pass in Deutschland bekommt? Das liegt ja auch in 2 Jahren an...
Danke schon mal für die Info -
Tom
 

krimibiker

Frei wie der Wind
   Autor
13 Januar 2013
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Bang Saray
Das mit dem Re-Entry ist ganz einfach.Du brauchst das Formular TM 8, dazu wie eigentlich immer notwendig Kopie von Reisepass, Visum, Stempel der genehmigten Aufenthaltsdauer. Ich bin gerade mit dem Moped unterwegs und mein Merker liegt zuhause, sodass ich jetzt nicht genau weiss ob auch ein Passbild notwendig ist. Es gibt das Re-Entry single (einfach) und als multible (mehrfach). Wie der Name schon sagt, entweder fuer eine oder mehrere Aus- und Wiedereinreisen. Das Re-Entry gilt immer nur fuer den genehmigten Aufenthaltszeitraum. Wenn du dir dein Re-Entry also jetzt Nov. 2017 holen wuerdest, dann waere dies gueltig bis zum 27.06.2018.
Das Single kostet 1000 bt und das multible 3800 bt. Kannst dir also selbst ausrechnen, ob du mit einem Single oder multible besser faehrst.