Hallo, habe nun rausgefunden. ... Unter 30 Tagen braucht die Anlage eine Hotellizenz, wenn ich vermieten möchte. Vermiete ich über 30 Tage , ist es ok. Werde das so anpassen im Airbnb.
@Pattayaralf
Ich habe vor ein paar Wochen eine Reihe von englischsprachigen Internetseiten gelesen, um meine rechtliche Situation festzustellen, bei der Anmietung eines Apartments in Pattaya mit einer Mietdauer von weniger als 30 Tagen.
Zuletzt wurde in Thailandforen ein Artikel der "Bangkok Post" vom 18.05.2018 und des "Farang" vom 16.05.2018 diskutiert, zu einem aktuellen thailändischen Urteil zur Vermietung durch AirBnB. Eine komplette Übersetzung des Gerichtsurteils ist in der Bangkok Post nicht erfolgt und im Farang nicht zu erwarten gewesen.
Der Artikel in der Bangkok Post unter der Rubrik "Tourismus" stellt die gesetzliche Situation durch den "The Hotel Act" und die Ausnahmeregelung durch die dazugehörige Ausführungsbestimmung: "Ministerial Regulation to the Hotel Act of 2005" nicht vollständig dar; dass es Eigentümern von Condos in Thailand möglich ist,
wenn sie nicht Eigentümer von mehr als 3 Condos in einer Condo-Anlage sind, ihre Condos mit weniger als 30 Tagen zu vermieten, ohne dass sie dazu eine Hotel-Lizenz benötigen.
Ich habe keinen Hinweis im Internet gefunden, dass die Minsterielle Ausführungsbestimmung aus 2005 zum Gesetz: "The Hotel Act" von der thailändischen Regierung verändert wurde zur Ausnahmeregelung der Vermietung von bis zu 3 Einheiten in einer Condo-Anlage.
Der Konflikt zwischen der thailändischen Hotel-Lobby und Konkurrenten, wie AirBnB, ist schon seit einiger Zeit am Kochen. Es geht schließlich um eine Verbesserung der Auslastungsquote der Hotelwirtschaft und um Profit.
Interessant wäre zu wissen, neben einer vollständigen Übersetzung des Urteils, welche hierarchische Stufe dieses Gericht in der thailändischen Gerichtsbarkeit hat. Desweiteren, wie AirBnB vom urteilenden Gericht angesehen wird: als "Vermieter" oder als "Vermittler/Makler" von Condos zur Vermietung durch die Eigentümer.
Folgende drei thailändische Regelungen sind zu betrachten:
1.)
The Hotel Act
2.)
The Condo Act
3.)
Ministerial Regulation to the Hotel Act of 2005
zu 1.) The Hotel Act:
In Verbindung mit 3.) "Ministerial Regulation to the Hotel Act of 2005" fällt nur der Eigentümer unter die Regelungen des Hotel Act, der mehr als drei Einheiten (also 4) in einer Condo-Anlage besitzt und vermietet. Das bedeutet, Eigentümer, die nicht mehr als drei Condos in einem Gebäude besitzen (siehe unten Quelle zu 3.), können diese auch kurzfristig unter 30 Tage vermieten und fallen nicht unter den thailändischen "Hotel Act" und die Vermietung und Anmietung ist nicht illegal!
zu 2.) The Condo Act:
Durch Beschluss der Eigentümerversammlung, mit mehr als 50 Prozent der Eigentümer-Stimmen, kann die kurzfristige Vermietung von Condo-Einheiten eingeschränkt werden (z.B. auf eine Mindestmietdauer von 1 Jahr) oder grundsätzlich untersagt werden. Dies wird vorgenommen, um die Langzeitbewohner vor Störungen zu schützen, wird aber von Investoren blockiert, wenn sie die Stimmenmehrheit inne haben.
Auszug zu 3.) Ministerial Regulation to the Hotel Act of 2005:
"Any residental premises open to the public for rental
with no more than 4 rooms on all floors in aggregate whether in a single building or in several buildings, and with a total service capacity of 20 guests,
operating as a small business which provides an additional source of income for the owner"
is exept from the Hotel Act.
Die interessantesten englischsprachigen Quellen waren bei meiner Recherche:
1.) "Is Airbnb legal in Thailand?" von Virginia Ewart-James Herausgeberin von Dot Property vom 25.05.2017
2.) "Legal aspects on renting out a condominium unit on AirBnB in Thailand" von 2 Anwälten von JUSLAWS & CONSULT.