Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebes Team des TUI.com Service Centers,
ich möchte erneut und letztmalig Stellung zu Ihrer eigenmächtigen Stornierung meiner Reise mit der gebuchten Vorgangs-Nummer 147XXXXX beziehen.
Wie Sie sicherlich Ihren Unterlagen entnehmen können, habe ich der Stornierung Ihrerseits bereits am gestrigen Nachmittag (16:48 Uhr) widersprochen, da nachweislich Flüge mit der von Ihnen suggerierten Fluggesellschaft (Thai Airways) verfügbar sind.
Seit ich 2010, während einem längeren, ungeplanten (Vulkanausbruch Eyjafjallajökull) Aufenthalt, in Bangkok meine Freundin kennenlernte bin ich immer wieder auf der Suche nach günstigen Reisen ins Land der Lächeln.
Am Sonntag wurde ich dann, durch einen sehr günstigen Preis, auf ein Angebot von Tui.com aufmerksam und buchte dieses sogleich. Mehrfach bestätigte ich Ihre Anfragen ob ich mir sicher sei, da die Buchung verbindlich wäre und ob ich eine Reiserücktrittsversicherung sowie weitere Zusatzleistungen benötige.
Nachdem Aktualisierungen des Datenbestandes durchgeführt worden und die Verfügbarkeit positiv geprüft wurde, nahm ich mit Erleichterung auch die Reisebestätigung sowie die Rechnung in meinem Maileingang zur Kenntnis. Daraufhin informierte direkt meine Freundin (die übrigens trotz nur 12 Urlaubstagen im Jahr selbigen einreichte), machte einen Kumpel glücklich (mit meiner Karte fürs DFB-Pokalhalbfinale) und gab mit der Reise bei Facebook an und lobte in diesem Zusammenhang auch die Tui.com und deren Sonderangebote.
Es handelte sich, wie ebenfalls in gestriger Mail mitgeteilt, meiner Meinung ganz klar um ein Sonder- und Lockangebot; Neukundenakquisition und Bestandspflege im Internet sozusagen. Mit Erhalt der Rechnung musste ich, auch gemäß Ihrer AGB ("http://www.tui.com/agb/"]http://www.tui.com/agb/[/URL]):
u.a. 1.3 „... Der Vertragsschluss kommt ebenfalls bei Übersendung einer Rechnung durch TUI.com GmbH oder den jeweiligen Anbieter an den Kunden zustande.
davon ausgehen, dass die Reise verbindlich gebucht ist.
Auf Grund immer häufiger vorkommender Internetschnäppchen wie, Ltur Super Last Minute, Condor Fliegenpreisen, aber auch Angeboten von Tui.com (bspw. ist mein für den 13. März bei Ihnen gebuchtes Angebot (Flug Thai Airways und Übernachtung im XYZ Hotel) auch im April bzw. Mai deutlich günstiger als der reine Flugpreis (Vgl. Thaiair.de; Screenshots vorhanden) bei besagter Airline, musste ich davon ausgehen das es sich beidseitig um ein bindendes Angebot gehandelt hat.
Ich kann Ihren AGB nicht entnehmen das nach einer verbindlichen Reisebestätigung, sowie der, an einem Werktag, ausgestellten Rechnung noch eine weitere Bestätigung erfolgen muss. Die Verfügbarkeit wurde von Ihrem System geprüft und bestätigt. Desweiteren ist der Flug zum Zeitpunkt der Absage (Vgl. meine gestrige Mail um 16:48 Uhr) noch verfügbar gewesen.
Das der Preis dort erheblich teurer ist, ist unbestritten jedoch auch nicht ungewöhnlich (s.Bsp.o.: Flugpreis teurer als Ihr Pauschalangebot). Muss ich bei jedem dieser Pauschalangebote davon ausgehen, dass eine nachträgliche Stornierung erfolgt? Wie kann ich als Kunde auf der sicheren Seite sein, dass meine Reise zum gebuchten Preis stattfinden wird? Kann auch ich als Kunde Reisebuchungen ohne Stornogebühren für aufgehoben erklären? Ich denke nein.
Daher erwarte ich von Ihnen, dass Sie meinen Reisevorgang erneut prüfen, einen entsprechenden Flug bestätigen oder neu einbuchen und mich darüber entsprechend in Kenntnis setzen. Sollte dies nicht zu dem von Ihnen veranschlagten Reisepreis möglich sein, erwarte ich von Europas führendem Reise- und Freizeitunternehmen, mit einem jährlichen Umsatz von mehr als 17.5 Milliarden Euro, dass man über ein entsprechendes Werbe- oder Kulanzbudget verfügt.
Eine Email in der als Stornogrund aufgeführt wird, dass ich storniert hätte
„Wir bedauern, dass Sie Ihre Reise stornieren mussten!“
ist eine Unverschämtheit und nicht die Lösung die ich von einem Kundendienst erwarten darf. Daher fordere ich Sie erneut auf die Stornierung auf, mein mir schon bestätigtes, Angebot zurückzuziehen und mir die Flugdaten zu bestätigen oder gegebenenfalls die Flugbuchung bei einer anderen Gesellschaft durchzuführen.
Alternativ bitte ich um eine letztmalige Bestätigung, dass Sie trotz Rechnungsübersendung nicht gewillt sind, die, lt. zustande gekommenem Vertrag, vereinbarten Leistung zu erbringen. Dann werde ich eigenständig einen anderen Flug buchen und die Differenz zu den in Rechnung gestellten XYZ.00 Euro einfordern.
Ich hoffe jedoch, dass wir die Sache zur beidseitigen Zufriedenheit klären können, ohne dass ich meine Rechtsschutzversicherung, einen Fachanwalt für Reiserecht (bspw. Eva Dworschak) und einschlägige Reiseportale kontaktieren und weitere Hilfe in Anspruch nehmen muss.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen verbleibend
XXX
Edit: Thx @Jeekeee für den Hinweis mit der Wiederverfügbarkeit!