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Erfahrungen mit dem deutschen Zoll

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
Diese Diskussion gab es in anderen Foren auch schon.

Eine wirkliche Klärung war auch dort, trotz Beteiligung von Zöllner, nicht zu erreichen.
Erstens wird es wohl unterschiedlich von Flughafen zu Flughafen und Bundesland zu Bundesland gehandhabt.

Zweitens scheitert es wohl schon an der Definition des Reisenden.
Diese Regelung ist wohl für die Fälle gedacht das jemand, als nicht ansässiger, Deutschland bereist.

Für einen Deutschen, welcher in Deutschland lebt, und aus dem Urlaub zurück kommt entfällt die Bevorratung da er in Deutschland ja die Möglichkeit hat an seine benötigten Medikamente zu kommen.

Anders sähe es eventuell aus wenn ein Deutscher, welcher permanent im Ausland lebt, nach Deutschland einreist.
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
Verstorben
21 Oktober 2008
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73
Paradise Isaan
Genau so ist es. Für den Deutschen der aus dem Urlaub nach D zurück kommt gilt vor allem auch das deutsche Arzneimittelgesetz. Da ist der Zoll nur kontrollierendes Organ.
 

KWLiebling

ehemaliger Schwuttenlebenverbesserer
   Autor
3 Mai 2009
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57
O-Zone in D
Vermutungen helfen wie immer nicht weiter, ich kann nur zitieren was geschrieben steht. Und im Zweifelsfall muß man sein Recht eben einklagen oder eben eine Niederlage einstecken, denn auch der Richter ist ja in Deutschland frei in seiner Entscheidung, solange er nicht selber das Recht beugt. Definitiv ist aber der Satz "Genau so ist es" in diesen Falle eine reine Vermutung, weil es auch der Kalle nicht wirklich weiß, woher auch. TT hat aber Recht, hier werden wir das eher nicht klären können. Fakt ist aber, das die Aussage vom Zahnarzt a.D. so nicht stimmt.
 

hkt2012

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Inaktiver Member
20 August 2012
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2.313
Elektronik muss beim (geschäftlichem, aber ich meine auch privatem) in Verkehr bringen in der EU CE und TÜV Zeichen haben, so weit ich weiss.

Gibt es da Stress wenn man Downspots (Deckeneinbau Leuchten/Strahler) mitbringt? Habe genau die gefunden die ich immer gesucht habe - und die kosten im Home Pro 1/10 von dem wie in DE ;)
 

Gast_20

Mopedfahrer
Inaktiver Member
21 Oktober 2008
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LOS & LS
Wenn Du diese Teile privat nutzt, gibt es nichts auszusetzen.
Verkaufen darfst Du sie natürlich nicht.

Das einzige Problem im Schadensfall könnte die Versicherung sein, wenn sie feststellt, dass die Geräte fehlerhaft waren.
 
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Reaktionen: hkt2012

hkt2012

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Inaktiver Member
20 August 2012
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Da ich die (gedacht für E27 Energiesparlampen) eh auf selbstgebaute LED Lösung umbauen werde .....
liegt das Haftungsrisiko so oder so bei mir ;)
Aber bei Niederspannung mit Konstantstromquelle gibt es da eh keine Gefahr.

Danke Dir für die Info ..... schon spannend was die vergleichbaren Spots in DE kosten .... aus der gleichen Produktion, nur mit Wertschöpfungskette DE und CE/Tüv Zertifizierung.
 

hkt2012

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Inaktiver Member
20 August 2012
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Nicht zu viel mitbringen, sonst unterstellt man dir gewerblichen Handel.

Schon klar, 6 Stück + 4 Wandlampen.

Meine Bedenken gingen in Richtung "wenn ich den Sangsom anmelde, den Koffer öffne und die die Pakete sehen .... ich will keine Diskussionen". Aber im Zweifel hab ich ja die Rechnung vom Homepro dabei (downspots 180 thb/stk, wandlampen 590 .... ein echtes Schnäppchen).
Wenn CE/TÜV egal ist .... geht das ohne Probleme durch.
 

Spy

Member Inaktiv
Inaktiver Member
1 Mai 2014
30
4
218
Alles bis zu einem Gegenwert von 430,- Euro geht beim Flughafenzoll ohne Probleme durch, außer halt Zigarretten, Alkohol, und
Medikamente ind von der 430,- € Freigrenze ausgenommen !