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Erfahrungen mit dem deutschen Zoll

Nakluaner

Member Inaktiv
Inaktiver Member
21 September 2013
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Dland
Was mich noch interessieren würde: wenn ich mein gesperrtes Notebook nicht öffne, wird dann das Notebook
'kassiert'? Darf ich gleich weiterreisen? Wird gegen mich Anzeige erstattet?

Meine Meinung und ohne Gewähr.

Es kann eingezogen werden wenn ein verdacht besteht. Passwort hast halt vergessen, weil Du so viel hast. Weiterreisen darfst Du natürlich, hast ja nichts verbrochen. Kann sich halt ein bisschen in die Länge ziehen. Warum Anzeige gegen Dich? Hast ja nichts verbrochen.
 

neitmoj

Ladydrink iss nicht!
Inaktiver Member
18 März 2009
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Ihr seid Prinzipienreiter. Es geht hier um die Bilder von einer Kamera. Um nichts anderes.

Über solche Aussagen kann man sich gar nicht genug aufregen. :teuflisch
Es geht um Datenträger und die darauf enthaltenen Dateien.
Darunter kann man sich beliebige Daten vorstellen, Bilder, Filme, Briefe oder auch den Zugang zu einem Forum nebst dem Inhalt gesendeter und erhaltener privater Nachrichten.

Auch wenn du nichts zu verbergen hast, und es dich persönlich nicht stört wenn wildfremde Leute sich deine privaten Fickbilder anschauen, halte ich die Sache für alles andere als harmlos.

Es ist ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte Dritter.


Du selbst machst dich strafbar indem du dem Zöllner gestattest sich Bilder anzusehen auf denen andere Personen (also nicht du!) nackt abgebildet sind, es sei denn du besitzt nachweisbar die Erlaubnis dieser Personen.

Auch der Zöllner begeht eine Straftat indem er sich die Bilder anschaut, denn er ist eindeutig nicht in der Lage sich die Erlaubnis von den abgebildeten, vermutlich in Thailand lebenden Personen einzuholen.
Da er dies als gut ausgebildeter Beamter mit besonderen Befugnissen wissen muss, ist es nicht nur eine "einfache Straftat", sondern eine "besonders schwerwiegende S.", für die der Gesetzgeber zwingend Haftstrafe vorsieht.
Obendrauf, da er diese Straftat im Zuge seiner Arbeitstätigkeit und in Dienstuniform begeht, und damit sowohl Druck auf den Besitzer des Datenträgers ausübt, als auch diesem arglistig vortgetäuscht hat das er die Befugnis dazu habe, muss ein Dienstaufsichtsverfahren zwangsläufig zu unehrenhafter Entlassung aus dem Staatsdienst nebst Verlust seiner Pensionsansprüche führen.

Ich kenne mich zwar in den Gesetztestexten nicht so gut aus wie einige andere hier, aber das halte ich für eindeutig. Ist jemand anderer Ansicht?
 

hkt2012

.
Inaktiver Member
20 August 2012
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2.313
Ich kenne mich zwar in den Gesetztestexten nicht so gut aus wie einige andere hier, aber das halte ich für eindeutig. Ist jemand anderer Ansicht?

100% ;)

Ich denke Du willst bzgl. Persönlichkeitsrecht auf das Recht am eigenen Foto hinaus. Das gilt aber nur bei Veröffentlichungen.

Ansonsten ist hier alles schon gesagt worden (Privat/Intimsphäre), wann ist soetwas gerechtfertigt (oder nicht) und Durchführung.
Und das Du eine Dienstaufsichtsbeschwerde durchbekommst - vergiss es.
 

hkt2012

.
Inaktiver Member
20 August 2012
2.884
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2.313
Was mich noch interessieren würde: wenn ich mein gesperrtes Notebook nicht öffne, wird dann das Notebook
'kassiert'? Darf ich gleich weiterreisen? Wird gegen mich Anzeige erstattet?

take care Ulff

Nicht zwingend, aber möglich.
Wie schon gesagt wurde: Du darfst weiterreisen.

Anzeige? Nein. Selbst wenn Du illegales Material auf dem Gerät hättest: Es muss sich in DE niemand selber belasten.

Wenn ein konkreter Verdacht auf schwerwiegende Straftaten besteht kannst Du in Beugungshaft genommen werden (afaik) .... Das wird aber bei einem Urlauber wohl eher nicht passieren und erst Recht nicht ohne Anfangsverdacht.
 

Taldren

Schwuttenversteher
   Autor
11 November 2010
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4.965
Berlin
Der Dreh- und Angelpunkt ist, wie schon geschrieben wurde, der Anfangsverdacht.

Anfangsverdacht

"Möglichkeit der Tatbegehung, die auf Beweisgründen oder Anzeichen (Indizien) beruht, dass jemand eine Straftat begangen hat. Beim Anfangsverdacht besteht eine Pflicht der Strafverfolgungsorgane zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens."

Wie dieser zu begründen ist, liegt in der Obliegenheit des Beamten vor Ort. Er muss später die Rechtmässigkeit seiner Massnahme, auch vor Gericht, vertreten.

So ein Indiez kann bereits vorliegen, wenn der Beamte vor Ort z.B. mithört, wie sich 2 Personen über Kindesmissbrauch unterhalten und/oder Witze machen.

So eine Durchsuchung und damit Sichtung der Bilder eines Datenträgers ist also fast ausschliesslich nach der StPO durchzuführen.

Wie gesagt nur so ein Beispiel...
 

neitmoj

Ladydrink iss nicht!
Inaktiver Member
18 März 2009
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100% ;)

Ich denke Du willst bzgl. Persönlichkeitsrecht auf das Recht am eigenen Foto hinaus. Das gilt aber nur bei Veröffentlichungen. ...

Ja richtig, das meine ich.
Wenn ich meine Bilder jemanden zeige, z. B. dem Zöllner, dann habe ich sie veröffentlicht.
Ob nur eine oder viele Personen die Bilder sehen spielt meiner Meinung nach keine Rolle.
 

HavanaClub

auf kaltem Entzug
   Autor
30 Dezember 2011
898
3.178
2.295
Ganz weit draussen
Habe das ganze nur überflogen, aber ich denke mal wenn ein Zollbeamte etwas sehen will und sagt bitte zeigen sie mir ihre Bilder, oder Portemonnaie dann sollte die Gegenfrage lauten muss ich das?

Habe hier im Grenzgebiet zur Schweiz auch immer wieder die Frage wo kommen sie her und wo fahren sie hin.

Standardantwort wenn ich wirklich sicher bin das alles ok ist und auch kein Zeitdruck vorhanden ist:

Ich komme von da hinten und fahre nach Zürich um Schwarzgeld abzuholen und Drogen zu kaufen.

Bisher nur einmal wirklich volle Kontrolle mit allen Papieren und Fahrzeug gründlich durchsuchen, ansonsten nur Abfrage der
Personaldaten im System, und das war es.

Auf solche Fragen muss man nicht antworten, und auch die Frage an sich finde ich gelinde gesagt bescheuert. Wer sagt schon die Wahrheit wenn er etwas illegales geplant hat?
 

hkt2012

.
Inaktiver Member
20 August 2012
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Ja richtig, das meine ich.
Wenn ich meine Bilder jemanden zeige, z. B. dem Zöllner, dann habe ich sie veröffentlicht.
Ob nur eine oder viele Personen die Bilder sehen spielt meiner Meinung nach keine Rolle.

Ich bin kein Anwalt und weiss nicht ab wann von einer "Veröffentlichung" gesprochen werden kann.

Aber
1. gilt das gesamte Konzept nur wenn es sich um nicht freiwillig gemachte Fotos handelt (afaik)
2. kannst Du mit deiner Argumentation alle Kameras der Welt (ok, eher Deutschland, in anderen Ländern gibt es das Gesetz in dieser Form nicht) wegschmeissen. Oder machst Du nur Fotos um sie Dir selber anzuschauen? Wie stellst Du sicher das sie niemand anderes sieht?

Deine Argumentation bringt nichts, da die vorher genannten Punkte klar, gesichert und deutlich schwerwiegender sind.
 

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
Erschwerend kommt hinzu das die persönliche Meinung irrelevant ist bei Sachen die auf Gesetzen beruhen.
Deshalb gibt es ja Gerichte wo man versuchen kann seinen Standpunkt durchzusetzen.
Vor Ort hilft einem das überhaupt nicht.

Bin auch kein Anwalt.
Aber wie ich das aus der Fotografie kenne handelt es sich bei einer Veröffentlichung immer darum das dieses einem größeren Publikum zugänglich gemacht wird. Sei es in Printmedien, dem Internet oder aber auch dem Fernsehen.

Bei einer Person, die dazu noch besondere Befugnisse besitzt, kann man demnach nicht von Veröffentlichung reden.
 

Riemen30

Unterleibdynamo
   Autor
18 September 2010
2.054
4.795
2.815
Norden
Ob Dienstaufsichtsbeschwerden oder gar Anzeigen etwas bringen, bezweifele ich: in Bayern wurde neulich eine Lehrerin ungerechtfertigterweise
von einem Polizisten geschlagen, weil sie bei einer Alkoholkontrolle seinen Namen wissen wollte. Die Anzeige gegen den
Polizisten wurde abgewiesen. (Der Sohn der Lehrerin ist sogar Richter und hat sie beraten )

Was mich noch interessieren würde: wenn ich mein gesperrtes Notebook nicht öffne, wird dann das Notebook
'kassiert'? Darf ich gleich weiterreisen? Wird gegen mich Anzeige erstattet?

take care Ulff


Also hier bringen Anzeigen/ Dienstaufsichtbeschwerden auch nicht immer was, aber man sollte nicht davor zurückschrecken ...
Damit ist dann schon eiun Fall bekannt und beim zweiten mal auch nicht mehr so einfach einzustellen, das Verfahren gegen den oder die Beamtin ..... wie gesagt es geht auch um die Verhältnismässigkeit !!! In Bayern ist diese natürlich anders als im Norden Deutschlands ... hier wäre es eher der Fall das der Zöllner sagt okay entschuldigung war ne Frage schöne Reise noch ...

hier mal der Link zur korrekten Vorgehensweise:
http://ea-frankfurt.org/strafanzeige-gegen-polizist-dienstaufsichtsbeschwerde
 

JT29

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24 Oktober 2008
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2.615
Südbaden
Neben den Bildern ("Haben Sie noch weitere Speicherkarten") hat sie sich für Medikamente interessiert. Da ich
chronischer Asthmatiker bin, wollte sie wissen, ob ich meine Medikamente in Thailand gekauft habe. So eine
Denke finde ich extrem kleinlich.
.....
Ob Dienstaufsichtsbeschwerden oder gar Anzeigen etwas bringen, bezweifele ich


Interessant, ich habe ja auch immer ein Spray bei mir, aber in TH habe bisher nichts Gleichwertiges gefunden. Das aber nur nebenbei. Kleinlich ist das keineswegs, denn hier geht es dann um einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz. Meine Mädels in meinem früheren Büro fuhren alle regelmäßig nach Frankreich, um sich dort die billigere Pille zu kaufen.

Bevor man solche Dinge wie eine DAB los lässt. oder gar Anzeige, würde ich ganz einfach mal den "Schuldigen" selber fragen, mail doch den Zoll an und frage nach, ist so ein Vorgehen ok und vor allem wo wäre die Rechtsgrundlage. (Befürchte aber eher, dass bei einer DAB oder Anzeige gar nichts rauskommen kann, da Du da mehr oder weniger eingewilligt hast; die Jungs und Mädels vom Zoll sind ja geschult und nicht ganz blöd)
 

Baloo67

Member Inaktiv
Inaktiver Member
29 Oktober 2013
28
1
313
Wien, Österreich
In Wien bin ich auf der Rückreise von BKK kontrolliert worden (2011). Photos haben sie auch kontrollieren wollen. Nachdem ich nichts dagegen hatte haben sie auf eine Dursicht verzichtet. Viagra/Generika sind 3 Stück pro Person erlaubt, so die Auskunft vom Zöllner.
 

pourquoi

Member Inaktiv
Inaktiver Member
12 April 2013
107
305
803
Beim Lesen dieses Threads, den ich übrigens sehr interessant finde, habe ich mich wieder an ein Problem erinnert, das ich dieses Jahr bei der Ausreise aus Wien hatte!
Lebe nun schon 12 Jahre mit meiner Thaifrau und unserer Tochter in Wien! Dieses Jahr stand ein Familienfest in Surin an, und meine Frau wollte 2 Goldketten und ein Armband mitnehmen! Thaigold, irgendwann nach unserer Hochzeit vor 12 Jahren mitgenommen!
"Nackt" auf so einem Familienfestl, das geht ja wohl nicht:k
Jetzt machte ich mir natuerlich Sorgen um die Heimreise, denn wenn man dann kontrolliert wird mit den 3 Ketterln, dann gibts wohl Probleme! Dachte ich klaere das mal mit dem Zoll in Schwechat ab, VOR der Ausreise!
Vielleicht gibts ja ein Formular, wo man sich die Ausfuhr bestäetigen lassen kann?
Waren leicht verwirrt und erstaunt ob meiner Frage die beiden diensthabenden Zöllner! Gibt natuerlich KEIN solches Formular!
DEr eine erwachte dann aus seiner Erstauntheit, und kam fast auf die Idee, die Zollpapiere (oder Bescheinigung) von vor 10 Jahren
ins Spiel zu bringen! Die es natuerlich nie gegeben hat! Gottseidank hat sich der dann aber geschlichen, und der 2. fand dann meine Idee, Fotos vor der Abreise der Ketten zu machen, zumindestens interessant und gut! Was ich dann auch mit einer aktuellen Tageszeitung als Hintergrund tat!
Bei der Heimreise wurde meine Frau uebrigens kontrolliert, aber darauf nicht untersucht oder angesprochen!
Wiewohl ich sagen muss, das ich (wir) schon öfters in Schwechat zur Kontrolle mussten, aber noch nie Schwierigkeiten hatten! Auch nicht mit mehrern Kamagras im Gepäck!

Meine Frage, hattet Ihr das Problem mit den Kettchen auch schon? Wie löst Ihr das? Und wie schaut da die gesetzliche Grundlage aus?

Danke
 

einfachweg

hat keine Zeit
   Autor
2 Dezember 2009
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3.382
2.465
Nähe München
Da es immer wieder nur heißt, es darf eine geringe Menge (egal von was) eingeführt werden, nun mal eine Frage:

Wenn man in D den roten Ausgang nimmt, muss man trotzdem Alles anmelden oder reicht der Rote wenn man sich nicht sicher ist was man anmelden muss?
 

Loco

Loco-Maniac
   Autor
8 Juli 2013
6.037
24.003
4.365
Thmor Kol, Battambang, Siem Reap (Kambodscha)
Wenn man sich nicht sicher ist was man anmelden muss, sollte man den roten Ausgang nehmen. Dann sagt man einfach ich habe das und das wo ich mir nicht sicher bin ob ich es anmelden muss und die Zöllner werden dir dann schon sagen was du machen musst.
Wichtig ist auf jedenfall das du damit ja deiner Anmeldepflicht nachgekommen bist und du dann ja schonmal sollte noch etwas zu verzollen sein, nicht noch zusätzlich eine Strafe obendrauf zahlen musst.

Ich weiss allerdings nicht wie es damit ist wenn du Sachen "vergisst" zu sagen. Aber ich denke man sollte nichts vergessen zu sagen, da die denke ich mal dein Gepäck auf jedenfall auch noch mal selbst durchsuchen werden. Vertrauen ist gut kontrolle ist besser und ich denke mal mit vertrauen kommen Zöllner nicht weiter in ihrem Berufsleben. Misstrauen ist bei denen eher angebracht.

Bin bis jetzt Gott sei Dank noch nie zu einer Kontrolle rausgewunken worden am Flughafen.
 
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bintang

Member Inaktiv
Inaktiver Member
10 Januar 2014
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NRW
Wenn man sich nicht sicher ist was man anmelden muss, sollte man den roten Ausgang nehmen. Dann sagt man einfach ich habe das und das wo ich mir nicht sicher bin ob ich es anmelden muss und die Zöllner werden dir dann schon sagen was du machen musst.
Wichtig ist auf jedenfall das du damit ja deiner Anmeldepflicht nachgekommen bist und du dann ja schonmal sollte noch etwas zu verzollen sein, nicht noch zusätzlich eine Strafe obendrauf zahlen musst.

Ich weiss allerdings nicht wie es damit ist wenn du Sachen "vergisst" zu sagen. Aber ich denke man sollte nichts vergessen zu sagen, da die denke ich mal dein Gepäck auf jedenfall auch noch mal selbst durchsuchen werden. Vertrauen ist gut kontrolle ist besser und ich denke mal mit vertrauen kommen Zöllner nicht weiter in ihrem Berufsleben. Misstrauen ist bei denen eher angebracht.

Bin bis jetzt Gott sei Dank noch nie zu einer Kontrolle rausgewunken worden am Flughafen.

Das wäre dann eine falschanmeldung und so zu behandeln wie eine nichtanmeldung! Ist nur ein anderer Absatz der steuerhinterziehung.

@einfachweg
Wenn du etwas mitbringst welches den verboten und Beschränkungen unterliegt wie zB Waffen (Schlagringe und wurfsterne werden oft von thailandreisenden beschlagnahmt) oder größere Mengen von Medikamente oder die blauen Pillen, dann wird trotz der Anmeldung ein Verfahren wegen Bannbruch( Einfuhr gegen einen Verbot) eingeleitet. Dir würde dann aber quasi die selbstanzeige zu gute kommen ;)
 
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einfachweg

hat keine Zeit
   Autor
2 Dezember 2009
1.827
3.382
2.465
Nähe München
Danke @Loco

Genau darum geht es mir, wie es ist wenn man sich nicht sicher ist was man anmelden muss.

Z. Bsp. ich gebe an: 220 Zigaretten, also 20 werden dann verzollt, ist klar.

Habe aber noch 5 Zigarren und diese habe ich nicht angemeldet und werden dann bei der Kontrolle gefunden, werden dann trotzdem nur die Steuern fällig oder auch noch "Strafzoll"?