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Erfahrungen mit dem deutschen Zoll

ulff

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3 April 2011
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in der Nähe von Bremen in einem kleinen Kaff
Hallo Leute,

wie sind eure Erfahrungen mit Zoll/Bundespolizei.

Ich bin gestern nach meiner Rückkehr aus Bangkok in Düsseldorf kontrolliert wurden.

Der Check war relativ kurz: Durchsuchen des Koffers und des Rucksacks.

Was mich gestört hat: die Dame hat alle meine Bilder auf der Speicherkarte angeschaut und mich
gefragt, ob ich die Bilder lieber ihrem Kollegen zeigen möchte.

Nun meine Fragen: welche Bilder gehen gar nicht und machen Probleme?
wie gehen die mit verschlüsselten Bildern oder Tablets um, wenn ich nicht bereit bin
den Schlüssel zu liefern?


Falls mir jemand antwortet, schon mal vielen Dank im Voraus.
 

hkt2012

.
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20 August 2012
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Bei den Bildern würde mich die Rechtsgrundlage interessieren, ausser Du bist vorbelastet als Padöphiler ;)
Hatte ich so noch nicht, Kamera einschalten ja, aber das war es auch.

Die zweite Frage kann ich Dir beantworten:
Du musst keine Passwörter rausgeben oder das Gerät entschlüsseln. Allerdings kann es Dir dann passieren das sie es erstmal einziehen (halte ich ohne konkreten Verdacht aber für sehr unwahrscheinlich)
 

deimos

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15 September 2012
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Es kann passieren das die geräte eingezogen werden um die Speicherkarten,Festplatten zu kopieren. Aber ob ohne begründeten verdacht so ein aufwand betrieben wird bezweifle ich. Bei guter verschlüsselung kommt sowieso niemand so schnell an deine Daten.
Aber da sieht man mal wieder wieviel zeit die haben,ich habe in meinem letzten urlaub knapp 3000 Bilder auf dem Karten gehabt,die alle zu kontrollieren dauert ja schon ein bisschen.
 

helmes

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2 September 2013
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Bin bis jetzt nie kontrolliert worden, dass die Bilder anschauen hab ich noch nicht gehört
 
Cosy Beach Club

JT29

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24 Oktober 2008
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Südbaden
Was mich gestört hat: die Dame hat alle meine Bilder auf der Speicherkarte angeschaut und mich
gefragt, ob ich die Bilder lieber ihrem Kollegen zeigen möchte.


:bigg Oh, man erkennt den gepflegten Sextouristen :k

Also das Ansehen der Bilder würde mich auch stören, ich suche da gerade nach einer Grundlage ... so ohne Grund erstmal.

Ansonsten ist man nicht verpflichtet, irgendwelche Passwörter zu offenbaren - sie haben das Recht zu schweigen, heisst es so schön, auch wenn es den ermittelnden Beamten das so nicht passt, aber so ist nunmal die Rechtstaatlichkeit.

( http://www.youtube.com/watch?v=a0n1PNpB00g ab ca. 48.00 min. )
 
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Nakluaner

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21 September 2013
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So was nennt sich normal " Eingriff in die Intimsphäre " und ob die soweit ohne Grund gehen dürfen, bezweifle ich stark.

Selber bin ich noch nie kontrolliert worden. Wie auch, bei dem bemitleidenswertem Gesicht. :bigg
 

Butterflywithstyle

Analüst
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22 Januar 2009
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Stuttgart
Die Polizistin wollte wahrscheinlich nur ihre verstaubten Moralvorstellungen und Vorurteile (Jeder Mann,der in Thailand Urlaub gemacht hat,ist ein potentieller Pädo und muss auf's Schärfste kontrolliert werden,jawoll!)ausleben...:k
 

Littleone

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Na, dann darf ich (Zöllner - allerdings nicht Grenzabfertiger) mal ein wenig Licht ins Dunkel bringen:

Es geht hier also um Rechtsgebiet, das allgemein mit VuB (Verbote und Beschränkungen) bezeichnet wird und eine Reihe von Gesetzen umfasst (z.B. gewerblicher Rechtschutz - Stichwort Markenpiraterie; Schutz von Pflanzen und Tierwelt - Stichwort Washingtoner Artenschutz) und hier im Besonderen:
ich zitiere mal von der zoll.de Webseite

"Verbote

Die Beschränkungen ergeben sich aus dem Strafgesetzbuch (StGB) und dem Jugendschutzgesetz (JuSchG).
Die einschränkenden Regelungen zur Verbreitung jugendgefährdender Schriften oder Medien enthalten die §§ 130, 131 und 184 ff. des StGB sowie des § 15 JuSchG. Danach bestehen Einfuhrverbote für jugendgefährdende Schriften oder Medien zum Zwecke der Verbreitung bzw. der Abgabe an Personen unter 18 Jahren.
Bei Medien, die den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen beinhalten, ist bereits der Besitz verboten."


htk2012: Im Zitat sind auch die von dir gewünschten rechtlichen Grundlagen.


"Was mich gestört hat: die Dame hat alle meine Bilder auf der Speicherkarte angeschaut und mich
gefragt, ob ich die Bilder lieber ihrem Kollegen zeigen möchte."


@ulff: Wahrscheinlich hatten die Kollegen wirklich viel Zeit, normalerweise wird sowas nur stichprobenweise gemacht. Aber sie war zumindest so nett, dich zu fragen, ob du es mit dem Kollegen machen möchtest (also die Bilder zeigen) :wink1
 
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Dredhead

vor JohnSmithX...ätsch :)
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27 November 2011
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Hamburg
Um ehrlich zu sein, finde ich es eine Frechheit einfach bei einer Zollkontrolle die Speicherkarten zu checken und sich alle Bilder anzuschauen.
Ohne Durchsuchungsbeschluss ist das ein massiver Eingriff in die Privatsphäre.

Von mir würden sie was zu hören bekommen, wenn das einer der Zollbeamten bei mir probieren würde. Und ich hab nicht mal irgendwelche Pornopics drauf.

Ich komme aus Hamburg und sehe dort immer die Zöllner. Mich haben sie allerdings noch nie Kontrolliert.

Anders ist da Paris - die checken regelmäßig mein Gepäck (mit Sprengstoffabstich).
 

Butterflywithstyle

Analüst
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22 Januar 2009
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Stuttgart
htk2012: Im Zitat sind auch die von dir gewünschten rechtlichen Grundlagen.

Private Fotos auf der Speicherkarte sind wohl nicht gleichbedeutend mit "Verbreitung jugendgefährdender Medien". :k

Und der Teil über Kinder bestärkt wohl meine Annahme,daß für einige Polizisten männliche Urlauber,die gerade aus Thailand kommen,erstmal prinzipiell Pädos sind. :teuflisch
 

hkt2012

.
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Na, dann darf ich (Zöllner - allerdings nicht Grenzabfertiger) mal ein wenig Licht ins Dunkel bringen:

Klasse! :daume

"Verbote

Die Beschränkungen ergeben sich aus dem Strafgesetzbuch (StGB) und dem Jugendschutzgesetz (JuSchG).
Die einschränkenden Regelungen zur Verbreitung jugendgefährdender Schriften oder Medien enthalten die §§ 130, 131 und 184 ff. des StGB sowie des § 15 JuSchG. Danach bestehen Einfuhrverbote für jugendgefährdende Schriften oder Medien zum Zwecke der Verbreitung bzw. der Abgabe an Personen unter 18 Jahren.
Bei Medien, die den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen beinhalten, ist bereits der Besitz verboten."


htk2012: Im Zitat sind auch die von dir gewünschten rechtlichen Grundlagen.

Wo besteht deiner Meinung nach (oder nach der des Zolls) der Anfangsverdacht bzgl. Verbreitung und Abgabe? (Wie hier schon jemand schrieb: Alleinreisender Mann aus Thailand? ;))

Ich weiss das die BuPol anlassunabhängig kontrollieren darf, aber trotzdem muss sie sich an Verhältnissmässigkeiten halten. Und die sehe ich hier in Bezug auf Schutz der Intimsphäre nicht gegeben.

Davon ab ist das mit Hinblick auf verschlüsselte Datenträger eh alles Unsinn, bzw. fast so sinnvoll wie die Internetüberwachung.
 

Littleone

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Und der Teil über Kinder bestärkt wohl meine Annahme,daß für einige Polizisten männliche Urlauber,die gerade aus Thailand kommen,erstmal prinzipiell Pädos sind. :teuflisch

Eben erstmal NICHT.

Wieviele Member, Bekannte oder sonst welche Menschen kennst du, deren Speicherkarten auf "einfuhrverbotenes Material" überprüft worden sind?
Dabei spielt natürlich sicherlich der Urlaubsort eine Rolle, da werden aufwändige Risikoprofile erstellt, und ein Teil des Risikoprofils ist eben das Land. Das komplett zu erläutern, müssten wir uns mal auf 15 - 20 Bier (oder sonst was) in Patty treffen.
Aber du fährst ja doch wieder auf 'n anderen Kontinent. :wink1 (ist ja bei dir auch nicht mehr so lange)
 
Cosy Beach Club

Riemen30

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18 September 2010
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Norden
Also Sichtung der Speicherkarten wäre eine Frechheit würde gleich ne Dienstaufsichtsbeschwerde machen und die Sichtung verweigern .... aus welchem Grund auch wollen die Pappnasen meine Urlaubsbilder sichten????
Habe auch mal gerade bei meinem Anwalt nachgefragt der sagt dies wäre nur mit Beschluss möglich da Eingriff in Privatsphäre bzw. Intimsphäre....§107a StGB



  • "http://de.wikipedia.org/wiki/Privatsph%C3%A4re"]Privatsphäre[/URL]: Diese wird einerseits räumlich (Leben im häuslichen Bereich, im Familienkreis, Privatleben), andererseits aber auch gegenständlich (Sachverhalte, die typischerweise privat bleiben) definiert. Eingriffe in diese Sphäre sind in der Regel unzulässig, wenn nicht ausnahmsweise Umstände hinzutreten, die die gegenläufigen Interessen überwiegen lassen (z. B. bei Presseveröffentlichungen aus dem Privatleben von Politikern, wenn ein überwiegendes öffentliches Informationsinteresse besteht).
  • "http://de.wikipedia.org/wiki/Intimsph%C3%A4re"]Intimsphäre[/URL] (Innere Gedanken- und Gefühlswelt, Sexualbereich). Eingriffe in diese Sphäre sind stets unzulässig



In Hamburg gibt es Zöllner die konzentrieren sich aber auf Ihren Job und machen nicht so nen Schwachsinn,
wurde dort aber noch nie kontrolliert ..habe ja nie watt relevantes dabei....


 

Littleone

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Wo besteht deiner Meinung nach (oder nach der des Zolls) der Anfangsverdacht bzgl. Verbreitung und Abgabe? (Wie hier schon jemand schrieb: Alleinreisender Mann aus Thailand? ;))

Ich weiss das die BuPol anlassunabhängig kontrollieren darf, aber trotzdem muss sie sich an Verhältnissmässigkeiten halten. Und die sehe ich hier in Bezug auf Schutz der Intimsphäre nicht gegeben.

Davon ab ist das mit Hinblick auf verschlüsselte Datenträger eh alles Unsinn, bzw. fast so sinnvoll wie die Internetüberwachung.

Du wurdest mit Sicherheit nicht aufgrund eines "Anfangsverdachts" kontrolliert. Eher wird es der Fall sein, wie ich es im Post #14 erklärt habe.
Irgendwer muss ja irgendwann mal kontrolliert werden. Und dafür werden Risikoprofile (hört sich jetzt nach Profilen an, wie bei Mördern, ist aber nicht ganz so extrem)
Nur als Beispiel mal: Der Mann wird wahrscheinlich eher kontrolliert als eine Frau. Weil es in Erfahrungswerten wohl eher Männer waren, die was mit unerlaubten pädophilen Material zu tun hatten.
Reisende aus dem Urlaubsland Thailand werden wohl eher kontrolliert als jemand der aus dem Vatikan zurückreist (naja, vielleicht sollte man....nee, jetzt geht's mit mir durch :wink1)
Hoffentlich so ungefähr deutlich geworden?
 

Riemen30

Unterleibdynamo
   Autor
18 September 2010
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Norden
Hier nochmal die gesetzlichen bestimmungen gelten auch für Vollzugsbeamte (Zoll/Polizei)


Greift eine Maßnahme in die Intimsphäre ein, wird ein letztlich unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung betroffen."http://de.wikipedia.org/wiki/Pers%C3%B6nlichkeitsrecht_%28Deutschland%29#cite_note-6"][6][/URL] Die Intimsphäre ist dem staatlichen Zugriff verschlossen!!!!. Eine Abwägung nach Maßgabe des "http://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A4ltnism%C3%A4%C3%9Figkeitsprinzip_%28Deutschland%29"]Verhältnismäßigkeitsprinzips[/URL] findet nicht statt. Der Gesetzesvorbehalt aus "http://bundesrecht.juris.de/gg/art_2.html"]Art. 2[/URL] Abs. 2 GG gilt wegen der engen Verknüpfung mit Art. 1 Abs. 1 GG nicht. Dies trifft auch für den Kernbereich der Ehre zu."http://de.wikipedia.org/wiki/Pers%C3%B6nlichkeitsrecht_%28Deutschland%29#cite_note-7"][7][/URL] Eingriffe im Bereich der Privatsphäre sind nur unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig. Bei Eingriffen in die Sozial- und Öffentlichkeitssphäre sind im Rahmen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts die geringsten Anforderungen einer Rechtfertigung des Eingriffs zu fordern. Es gilt der Gesetzesvorbehalt des Art. 2 Abs. 2 GG.
 

hkt2012

.
Inaktiver Member
20 August 2012
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Reisende aus dem Urlaubsland Thailand werden wohl eher kontrolliert als jemand der aus dem Vatikan zurückreist (naja, vielleicht sollte man....nee, jetzt geht's mit mir durch :wink1)

lol
Guter Punkt - also der zweite Teil des Satzes

Hoffentlich so ungefähr deutlich geworden?

Also wie ich geschrieben/vermutet habe: Anlassunabhäniges Aussetzen der Privat- und Intimsphäre.
Wie gesagt, ist mir noch nicht passiert, aber im Fall der Fälle gäbe das von mir das volle Programm als Antwort ;)

Danke Dir für die Einblicke!