Dürfte ich dich fragen, wie du als Angestellter das mit den sozialversicherungsrechtlichen Fragen mit deinem Arbeitgeber geklärt hast bzw. wie er das dann genehmigt hat? Es gibt ja mit Thailand keinen Staatsvertrag und ein Arbeitgeber müsste in solch einem Fall eine sozialversicherungsrechtliche Prüfung durchführen und dokumentieren. Ansonsten denke ich mal, bewegt man sich beiderseitig auf dünnem Eis.
Das mag durchaus so sein. Rein pragmatisch gesehen reicht es der thailändischen Einwanderungsbehörde für die Visumserteilung aus, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Antragstellung auf dem Papier nachgewiesen wird.
Es gibt nach der Genehmigung des DTV (Destination Thailand Visa) keine explizite thailändische Verpflichtung oder entsprechende Formulare, um nachträgliche Vertragsänderungen oder einen Arbeitgeberwechsel zu melden. Das Visum wird am Tag X basierend auf den eingereichten Dokumenten ausgestellt, und damit ist dieser behördliche Vorgang in Thailand erst einmal abgeschlossen. Das DTV wird für 5 Jahre erteilt und sieht aktuell keine automatischen, regelmäßigen Nachprüfungen des Arbeitsstatus vor.
Aber Achtung:
Wenn man die 180 Tage Aufenthalt im Land überschreitet und das Visum
innerhalb Thailands bei der Immigration um weitere 180 Tage verlängert (statt kurz aus- und wieder einzureisen), hat die Immigration das Recht, die Dokumente erneut einzusehen. Wer hier den Arbeitgeber gewechselt hat, sollte neue Dokumente parat haben. Bei einem reinen "Border Run" (Aus- und Einreise) wird meist nur der Stempel geprüft.
Ich versteh aber durchaus die Frage und das "dünne Eis".
Wenn ein Angestellter einfach so in Thailand sitzt, greift das thailändische Arbeitsrecht (Labor Protection Act) und theoretisch auch das dortige Steuerrecht, sobald man sich mehr als 180 Tage im Kalenderjahr im Land aufhält. Deutsche Arbeitgeber haften im schlimmsten Fall für nicht abgeführte Beiträge. Deshalb lassen sich die meisten Firmen darauf nur ein, wenn der Mitarbeiter als
Freelander/Rechnungssteller agiert. Das kann man ja nach der Erteilung des Visas auch entsprechend umstellen.