Diese Aussage verstehe ich inhaltlich nicht.
Was sind die "Darkpools" und warum sollte die Aktie in Kürze in den nächsten Tagen in diese Region schießen?
Mir ist zwar bekannt das die Shortseller ihre Leerverkäufe mit dem Kauf realer Aktien ausgleichen müss(t)en, aber solche Summen können sie meiner Meinung nach nicht aufbringen. Sofern der Kurs zum Stichtag zu hoch ist, können sie nicht kaufen. Somit keine Nachfrage und daher fallender ANC Kurs.
Sehe ich das falsch?
ein Großteil der Shortsellings läuft über die Banken und Broker, ohne dass die Eigentümer davon überhaupt etwas mitbekommt und sich in fälschlich Sicherheit wiegt.
Ist die Verleihung Deiner Aktien nicht ausdrücklich ausgeschlossen, kann ein Broker wie irgendwo im Kleingedruckten beschrieben die Aktien der Kunden gegen eine Sicherheitsleistung verleihen. Werden die Aktien nicht pünktlich zurück geliefert, wird die Sicherheitsleistung verwertet, die ohnehin mehrfach täglich überprüft wird, um ggf. Margin calls also zusätzlich Sicherheitsleistungen zu verlangen. Deckt die Sicherheitsleistung das Risko nur unzureichend ab, wird ggf. der Broker oder die Bank die Aktie selbst erwerben und ihrem Kunden zurück geben oder Insolvenz anmelden. Dein Sondervermögen ist dann halt auch weg. Bei Fonds ist das anders, ggf. sind jedoch die Hälte aller Aktien eines Fonds ausgeliehen, um mit der Leihgebühr die Performance to erhöhen. In normalen Zeiten funktioniert das. In einer Krise, kann das zu Totalverlust führen mit Ansprüchen an einen nacken Mann, dem man nicht in die Taschen greifen kann.
Sekundenhandel wäre unmöglich, wenn z.B. bei Namensaktien jedes mal der Eigentümer (kann auch nur ein Zertifikat oder Anspruch in der Hand haben) auch zum Besitzer (hat immer die direkte Befehlsgewalt und den physischen Zugriff) mit Eintrag bei der Clearing Stelle werden müsste. Für einen größerer Teil der gesammten Aktien ist ggf. deshalb bei den Clearing Stelle nur der Broker/Bank als Besitzer registriert und das Eigentum nur beim Broker/der Bank elektronisch zugeordnet. Wer bei Namesaktien nicht automatisch eine Einladung zur Hauptversammlung erhält, ist i.d.R. Eigentümer aber kein Besitzer von Aktien.
Dass die Jung-Testoronies ggf. nicht in der Lage sind, die Aktien mangels Liquidität zurück zu kaufen ist deshalb für den short squeeze egal, weil notfalls der Broker einspringt.
Das Problem ist recht klar. Die Null Kosten Broker finanzieren sich ggf. durch die Gebühren des Shortselling bzw. handeln teilweise nur Contract of Difference und keine Aktien, um die real enstehenden Kosten auszugleichen und zu minimieren. Vermutlich sind die Sicherheitmargen auch noch mittels Statistik optimiert. Wenn dort dann etwas außerplanmäßiges passiert, wird es ggf. schnell eng. Deshalb will ich bei den Billigheimern kein Kunde sein und zahle sehr gerne die höheren Gebühren in Lichtenstein und Zürich und habe dafür die echte Staatsgarantie von einem Vermögenden Staat bester Bonität AAA (Liechtenstein & Kanton Zürich). Liechtenstein hat keine Staatsschulden, jedoch lohnt sich ein Account dort erst ab ca. 2 Mio Franken. Selbst wenn dort ein paar short squeeze auftreten, wird der Broker, das durch seine hohe Eigenkapitalquote und die Staatsgarantie stemmen können.
Innerhalb der EU würde ich nur IB akzeptieren, obwohl der erzwungene Umzug von UK nach Irland die Sicherheit der Einlagen bereits verschlechtert. EU weiten Institution mit Bail in Klausel nach dem EU weit eingeführten Abwicklungs- und Struktur Gesetz, die auch das Sondervermögen in die Bilanz der Bank überführt, würde ich meiden. Alleine die Tastsache, dass ein Bankberater strafverfolgt werden kann, wenn er den Kunden über diese Tatsache informiert, lässt nichts Gutes für die Güte der Bankbilanzen in der EU vermuten. Auch die 100 000 € für Bankeinlagen je Kunde und Bankgruppe sind ein ungedecktes Versprechen. Erst wenn eine Großbank ausfällt, zeigt sich, ob die 100 000 € dann nicht doch in Gefahr sind. Ich würde darauf keinen Cent wetten und halte lieber Edelmetalle und besonders exkusive Anlagediamanten in bankenunabhängigen Zollfreilagern. Die Kenntnis des genauen Inhalt und der Zugang für ein Schliefach dort beschränkt sich (Stichwort Vermögensabgabe) auf nur eine Person.