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Deutscher erdrosselte seine thailaendische Freundin

Chronist

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2 Mai 2009
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Seit 11 Jahren in Pattaya
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Ein 46jähriger Potsdamer gestand, in Thailand seine Freundin in Chiang Mai getötet zu haben.
Danach flog er in die Heimat und stellte sich den Behörden. Nun wird ihm der Prozeß gemacht.
Glueck im Unglueck -- oder kluges Kerlchen ?


„Ich weiß nur noch, daß ich sie gefesselt habe“, so hatte Thomas P. am 19. März vergangenen Jahres im Beisein seines Anwaltes vor Potsdamer Polizeibeamten erklärt. Wenige Stunden zuvor war der 46jährige aus Thailand gekommen und wollte sich selbst stellen. In dem von ihm gemieteten Haus in Chiang Mai läge seine 23jährige Freundin erdrosselt im Schlafzimmer: „Ich muß sie getötet haben. Wer soll es denn sonst gewesen sein!“
Seit dem 2. Februar muß sich Thomas P. wegen Totschlags vor dem Potsdamer Landgericht für die Tat verantworten. Ausführlich erklärte der Angeklagte, wie es zu dem tragischen Geschehen und zu seiner überstürzten Flucht aus Thailand gekommen war – einem Land, in dem er sich so wohl fühlte, daß er seit 2005 immer wieder viele Monate in einem angemieteten Reihenhaus lebte.
Thomas P., der in der DDR Kfz-Elektriker gelernt hatte und noch kurz vor der Wende seine Ausreise in die Bundesrepublik durchsetzen konnte, war im vereinten Deutschland Vermögensberater geworden, hat Immobilien verkauft und als Verantwortlicher für Öffentlichkeitsarbeit auf dem Potsdamer Theaterschiff gearbeitet. Er hat mehrere Offenbarungseide leisten und eine Bewährungsstrafe wegen Erpressung, Betrugs und Unterschlagung einstecken müssen.
Als er das erste Mal nach Thailand reiste, war er gerade dabei, sich mit Fördergeldern des Arbeitsamtes als Werbefachmann selbstständig zu machen. „Da kann man vieles auch per Telefon und übers Internet regeln“, erklärte P. Seine über 20 Jahre jüngere Freundin hatte er während des thailändischen Neujahrsfestes im April 2008 in einer Bar kennengelernt. Die junge Frau, die aus einem Dorf an der laotischen Grenze stammte, arbeitete dort als Bargirl. Er nahm sie rasch in sein Haus auf und einigte sich mit ihr auf eine Summe, die er regelmäßig an ihre Mutter und die dreijährige Tochter schickte, um zu deren Unterhalt beizutragen. Im September 2008 seien das umgerechnet etwa 25.000 Baht gewesen. Thomas P. hatte sich verliebt und war bereit, zu zahlen. Um so enttäuschter und verletzter muß er gewesen sein, als er drei Monate später erfuhr, daß er nicht der Einzige war. Im Dezember zog die junge Frau vorübergehend zu einem Holländer. In dieser Zeit, so P., habe er immer mehr getrunken und begann, Schulden anzuhäufen. Im Januar 2009 nahm er seine Freundin wieder in sein Haus auf, obwohl er wußte, daß sie bei ihrer Art des Anschaffens bleiben würde.
Wie es schließlich zu der Tat in der Nacht vom 16. zum 17. März 2008 gekommen war, daran könne er sich nicht erinnern; er sei vollkommen betrunken gewesen: „Ich grüble und grüble; es ist wie ein schwarzes Loch“, so hatte er bei der Polizei erklärt. Um das Geschehen aufzuklären, sind auch aus Thailand viele Zeugen geladen und Verhandlungstage bereits bis in den April anberaumt worden.

Maerkische Allgemeine
 

The Stig

EndLoSer
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11 April 2009
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AW: Deutscher erdrosselte seine thailaendische Freundin

Ein 46jähriger Potsdamer gestand, in Thailand seine Freundin in Chiang Mai getötet zu haben.
Danach flog er in die Heimat und stellte sich den Behörden. Nun wird ihm der Prozeß gemacht.
Glück im Unglück -- oder kluges Kerlchen ?

Mann - so einen "Assi" sollte man gleich wieder, erster Klasse nach Thailand zurückschicken und würde sich (als Staat) trotzdem noch viel Kohle und Ärger ersparen!

Was macht Thailand in so einem Fall - stellen die ein Gesuch um Auslieferung?
Meiner Meinung nach, gehört Einer immer im Land wo er das Verbrechen verübt hat in den Knast - ausser wenn in dem Land der Knast besser & schöner ist, als im Heimatland...:ironie
 

Chronist

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2 Mai 2009
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AW: Deutscher erdrosselte seine thailaendische Freundin

Man so einen "Assi" sollte man gleich wieder, erster Klasse nach Thailand zurückschicken und würde sich (als Staat) trotzdem noch viel Kohle und Ärger ersparen!

Was macht Thailand in so einem Fall - stellen die ein Gesuch um Auslieferung?
Meiner Meinung nach, gehört Einer immer im Land wo er das Verbrechen verübt hat in den Knast...

Deutsche Staatsangehoerige konnten bis vor Kurzem gar nicht aus Deutschland ausgeliefert werden.
Erstmalig geschah' das (mit Zustimmung des Bundesverfassungsgerichtes) vor ca. 2 Jahren - wegen Terrorverdacht nach Spanien.
Eine solche Auslieferung ist auch im Sinne des neuen EU Rechtes; es ist damit zu rechnen, dass Auslieferungen innerhalb der EU mittelfristig zur Regel werden. Die Auslieferung eines Deutschen ausserhalb der EU jedoch ist verfassungsrechtlich voellig ausgeschlossen.

Er ist ohnehin nur wegen Totschlages angeklagt - die Spurensicherung wurde durch die thailaendische Polizei durchgefuehrt. Er selbst gibt vor, sich an nichts erinnern zu koennen, Zeugen gibt es nicht. Trotzdem hat er sich selbst gestellt. Da schwebt ein Urteil zwischen Freispruch und zwei Jahren (auf Bewaehrung) ueber der ganzen Sache. Da hat jemand nach einer sehr dummen Tat - dann ploetzlich sehr klug reagiert.
 

CruiseMissile

Basel Hammers
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24 Mai 2009
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Cebu RP und Basel
AW: Deutscher erdrosselte seine thailaendische Freundin

Das mit dem "klugen Kerlchen" in der Überschrift hab ich jetzt irgendwie nicht geschnallt...
oder bin ich etwas weniger klug,als selbst gedacht ??:eek:
 

Chronist

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AW: Deutscher erdrosselte seine thailaendische Freundin

Das mit dem "klugen Kerlchen" in der Überschrift hab ich jetzt irgendwie nicht geschnallt...
oder bin ich etwas weniger klug,als selbst gedacht ??:eek:

Waere er in Thailand geblieben, waere ihm hier der Prozess gemacht worden. Die U Haft haette er in einem thailaendischen Gefaengnis verbracht. Bei der Beweislage ist in Thailand (bei einem Auslaender) von einem Strafmass zwischen 30 und 40 Jahren auszugehen.

Haette er sich in Deutschland nicht selbst gestellt, haette Thailand irgendwann ein Rechtshilfeersuchen wegen Mordes gestellt.
In einem solchen Fall koennte die Behauptung eines "Black Out" als reine Schutzbehauptung gewertet werden. So aber hat sich der Taeter wegen Verdachtes des Totschlages (und er verdaechtigt sich selbst - denn er sagt ja: "Wer soll es denn sonst gewesen sein?") den deutschen Strafverfolgungsbehoerden gestellt. So ist bereits die Eingangsbeschuldigung von "Mord" auf "Verdacht des Totschlags" reduziert. Auch hat er ja kein Gestaendnis abgelegt, sondern sich nur selbst verdaechtigt. Die Tat muss ihm die Staatsanwaltschaft nachweisen - oder der Angeklagte ist freizusprechen. Selbst im Falle eines Schuldspruches wird die Selbststellung in Deutschland stark strafmildernd wirken.

Kluges Kerlchen - weil er nach der Tat schnell genug aus Thailand verschwunden ist. Ansonsten nur Hochachtung vor seinem genialen Anwalt.
 
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Jekeee

Klarer Blick
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AW: Deutscher erdrosselte seine thailaendische Freundin

Trotzdem hat er sich selbst gestellt. Da schwebt ein Urteil zwischen Freispruch und zwei Jahren (auf Bewaehrung) ueber der ganzen Sache. Da hat jemand nach einer sehr dummen Tat - dann ploetzlich sehr klug reagiert.

2 Jahre auf Bewährung für Totschlag ?

Gibts gar nicht. Mindestens 5 Jahre....
 

The Stig

EndLoSer
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AW: Deutscher erdrosselte seine thailaendische Freundin

2 Jahre auf Bewährung für Totschlag ?

Gibts gar nicht. Mindestens 5 Jahre....

Bei dem "Vorleben" - muss man hoffen, dass er mehr bekommt - ist aber wohl eine Illusion! :bück dich

Er hat mehrere Offenbarungseide leisten und eine Bewährungsstrafe wegen Erpressung, Betrugs und Unterschlagung einstecken müssen.
 

Pomtong

belustigter Zuschauer
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AW: Deutscher erdrosselte seine thailaendische Freundin

Mann - so einen "Assi" sollte man gleich wieder, erster Klasse nach Thailand zurückschicken und würde sich (als Staat) trotzdem noch viel Kohle und Ärger ersparen!

Was macht Thailand in so einem Fall - stellen die ein Gesuch um Auslieferung?
Meiner Meinung nach, gehört Einer immer im Land wo er das Verbrechen verübt hat in den Knast - ausser wenn in dem Land der Knast besser & schöner ist, als im Heimatland...:ironie
Es geht um Rechtsprechung... und nicht um Rache.
Wie @Chronist schon richtig schrieb ist die Auslieferung eines Deutschen ausgeschlossen.

Und das ist auch gut so!
In einem solchen Fall bin ich mal "Stolz ein Deutscher zu sein"
(und damit Staatsbürger eines Landes mit einer humanen Rechtsprechung zu sein).


Worüber man diskutieren kann ist das Strafmass. Zur Strafe wg. Totschlag müssten meiner Meinung nach noch mindestens 2 Jahre wg. erwiesener Dummheit (die Alte geht anschaffen, er nimmt sie wieder auf und schmeisst auch noch Geld hinterher) hinzu kommen.
Da hat er Zeit nachzudenken und (hoffentlich) zu lernen.
Leider gibt es dafür keinen Paragraphen [kein ironieschild!]
 

Chronist

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AW: Deutscher erdrosselte seine thailaendische Freundin

2 Jahre auf Bewährung für Totschlag ?

Gibts gar nicht. Mindestens 5 Jahre....

§ 212 -Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

§ 213 - Minder schwerer Fall des Totschlags
War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

§ 323a - Vollrausch
(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt, wenn die Rauschtat nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte

"http://de.wikipedia.org/wiki/Totschlag"]http://de.wikipedia.org/wiki/Totschlag[/URL]
"http://de.wikipedia.org/wiki/Vollrausch"]http://de.wikipedia.org/wiki/Vollrausch[/URL]

Sollte es der StA gelingen, dem Angeklagten die Taeterschaft nachzuweisen (was ich bei der Beweislage bezweifele), so wird der Strafverteidiger auf minder schweren Fall von Totschlag plaedieren (die Getoetete betrog den Angeklagten permanent = zum Zorn gereizt).
Desweiteren wird er auf den anzunehmenden hohen Blutalkoholwert zur Tatzeit abstellen (Black Out) - § 213 i.V.m. § 323a StGB.
Darueber hinaus hat sich der Angeklagte sebst gestellt und bestreitet die Tat nicht - gesteht sie allerdings auch nicht (Black Out = § 323a).
Insoweit gehe ich davon aus, dass hier selbst beim Nachweis der Taeterschaft eine Bewaehrungsstrafe erwirkt wird. Guter Anwalt !

Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung, mein geschaetzter Forenkollege.
 
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Jekeee

Klarer Blick
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AW: Deutscher erdrosselte seine thailaendische Freundin

Ok hast Recht mit dem Gesetzbuch.
Denke es kommt aber auch in d drauf an, wen er als Staatsawanwalt erwischt.
Bin bei Dir, dass davon auszugehen ist, dass die sache für ihn glimplich ausgehen könnte.
Muss aber nicht sein.
Könnt mir vorstellen, dass sowas vorm Landgericht angeklagt wird und dass er dort schon mal seinen 3 er fängt.
Der STA wird drauf drängen, dass er bei einem getöteten Menschen zumidnest einige Monate abzusitzen hat.
Sorry kann muich gard auch ned mit Details beschäftigen, da am schaffen ;-)
Sitzt er eigentlich grad in U-Haft ?
 

Chronist

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AW: Deutscher erdrosselte seine thailaendische Freundin

Ok hast Recht mit dem Gesetzbuch.
Denke es kommt aber auch in d drauf an, wen er als Staatsawanwalt erwischt.
Bin bei Dir, dass davon auszugehen ist, dass die sache für ihn glimplich ausgehen könnte.
Muss aber nicht sein.
Könnt mir vorstellen, dass sowas vorm Landgericht angeklagt wird und dass er dort schon mal seinen 3 er fängt.
Der STA wird drauf drängen, dass er bei einem getöteten Menschen zumidnest einige Monate abzusitzen hat.
Sorry kann muich gard auch ned mit Details beschäftigen, da am schaffen ;-)
Sitzt er eigentlich grad in U-Haft ?


Angeklagt wird hier sicher vor dem Landgericht - angeklagt wird ja der Verdacht des Totschlags. Das heisst jedoch nicht, dass er von einer Mindeststrafe von 3 Jahren ausgehen muss. Ein Amtsgericht verhandelt lediglich Straftaten, bei denen die zu erwartende Freiheitsstrafe 3 Jahre jedenfalls nicht uebersteigt (bei einer erweiterten Strafkammer = 4 Jahre). Da Totschlag mit einer Mindeststrafe von 5 Jahren bedroht ist, wird die Tat ohne Zweifel vor der grossen Strafkammer des zustaendigen Landgerichtes verhandelt.
Natuerlich aber kann auch ein Landgericht eine geringere Strafe aussprechen - oder den Angeklagten gar freisprechen.
Im vorliegenden Fall wird der Nachweis der Taeterschaft insbesondere der Schwachpunkt der Beweisfuehrung der StA sein, denn die Tatortarbeit wurde ausschliesslich durch die thailaendischen Behoerden (nach thailaendischem Standard) durchgefuehrt.
Insoweit ist sowohl die objektive Qualitaet der Tatortarbeit zu bezweifeln - als auch (aus Sicht der Verteidigung) deren Glaubwuerdigkeit.
Bestehen aber erhebliche Zweifel ueber die Taeterschaft des Angeklagten, so ist dieser jedenfalls freizusprechen (In dubio pro reo).

Der Bericht gibt nicht her, ob sich der Angeklagte z.Z. in Untersuchungshaft befindet.
 

Kolati

Es kann nur einen geben..
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20 August 2009
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AW: Deutscher erdrosselte seine thailaendische Freundin

Worüber man diskutieren kann ist das Strafmass. Zur Strafe wg. Totschlag müssten meiner Meinung nach noch mindestens 2 Jahre wg. erwiesener Dummheit (die Alte geht anschaffen, er nimmt sie wieder auf und schmeisst auch noch Geld hinterher) hinzu kommen.

Die Liebe geht oft seltsame Wege und hat mit der Realität nicht mehr viel zu tun.
Letztendlich hat er aber doch eine Lösung für sein Problem gefunden und er muss nicht mehr zahlen und sie muss nun nicht mehr anschaffen gehen.:bigg

Schade um das 23 jährige Girl. Warum muss so gutes Potenzial vernichtet werden.
 
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robbi

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12 April 2009
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AW: Deutscher erdrosselte seine thailaendische Freundin

...............weil er infolge des Rausches schuldunfähig .........


wenn ich sowas les koennt ich jedsmal kotzen....
rauschtaeter grundsaetzlich doppeltes strafmass....so rum wird draus ein schuh...

wie krank ist ein rechtssystem,in dem ein moerder eventuell mit ner bewaehrungsstrafe davon kommt und andere, teilweise wegen akkumulierter bagatelldelikte ,wie schwarzfahren oder kleindiebstaehle fehlender unterhaltszahlungen etc einsitzen.
 

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2 Mai 2009
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AW: Deutscher erdrosselte seine thailaendische Freundin

...............weil er infolge des Rausches schuldunfähig .........


wenn ich sowas les koennt ich jedsmal kotzen....
rauschtaeter grundsaetzlich doppeltes strafmass....so rum wird draus ein schuh...

wie krank ist ein rechtssystem,in dem ein moerder eventuell mit ner bewaehrungsstrafe davon kommt und andere, teilweise wegen akkumulierter bagatelldelikte ,wie schwarzfahren oder kleindiebstaehle fehlender unterhaltszahlungen etc einsitzen.

Selbst ohne Vollrausch ist er zweifellos kein Moerder i.S.d. §211 StGB, da die notwendigen Qualifizierungsmerkmale bei der Tat fehlen.
Auch ein Totschlag nach § 212 StGB scheint hier hoechst fraglich, da sich der Taeter in einer emotionalen Ausnahmesituation befand (Zorn).
Bleibt § 213 (Totschlag im minder schweren Fall) mit einer Freiheitsstrafe von 1 - 10 Jahren. Der Taeter ist zwar vorbestraft, jedoch nicht einschlaegig wegen eines Gewaltdeliktes. Ich kann mich jetzt hier nur wiederholen. Kann die StA ihm die Taeterschaft nicht nachweisen, wird er ohnehin freigesprochen. Bei dem (sehr unwahrscheinlichen) Nachweis der Taeterschaft tippe ich auf 2 Jahre mit Bewaehrung.
 

robbi

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12 April 2009
808
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AW: Deutscher erdrosselte seine thailaendische Freundin

is mir vollkommen latte, was irgendwelche gesetzgeber definieren...jeder der einen anderen durch eine aktive handlung umbringt, der ohne sein zutun nicht gestorben waere, ist fuer mich moerder...

ich hoffe ja dass sich irgendein thai aus dem umfeld vielleicht dran erinnert als zeuge das dieser gewohnheitskriminelle mal irgendwo vorher gesagt haette er wuerde seine freundin am liebsten toeten....damit er den vorsatz erfuellt und ein nur anaehernd moalisch vertetbares urteil bekommt.
 
Thailernen.net

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2 Mai 2009
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AW: Deutscher erdrosselte seine thailaendische Freundin

...jeder der einen anderen durch eine aktive handlung umbringt, der ohne sein zutun nicht gestorben waere, ist fuer mich moerder...
In Deutschland ist das nun einmal ein Totschlaeger - und eben kein Moerder.

ich hoffe ja dass sich irgendein thai aus dem umfeld vielleicht dran erinnert als zeuge das dieser gewohnheitskriminelle mal irgendwo vorher gesagt haette er wuerde seine freundin am liebsten toeten....damit er den vorsatz erfuellt und ein nur anaehernd moralisch vertretbares urteil bekommt.

Die deutschen Behoerden koennen zwar eine Menge Zeugen laden - aber wieviele dann mit der gerichtlichen Ladung tatsaechlich ein Visum bei der deutschen Botschaft beantragen, dann den Flug und eine Unterkunft in Deutschland buchen, etc. ... das steht doch auf einem ganz anderen Blatt. Die thailaendischen Zeugen sind nun einmal nicht zum Erscheinen vor einem deutschen Gericht verpflichtet.
Ausserdem werden Zeugenauslagen zwar erstattet - aber nur auf Antrag vorgestreckt. Die meisten Zeugen werden also finanziell nicht in der Lage sein, sich nach Deutschland zu begeben - oder sie muessten in der deutschen Botschaft Vorerstattung der Zeugenauslagen beantragen.

Eine Vernehmung durch einen deutschen Richter in Thailand ist ebenso unwahrscheinlich, denn ein Strafgerichtsverfahren ist muendlich. Das Landgericht koennte diese Aussagen verwerten - liefe aber Gefahr, in der Revision vom OLG wegen Verfahrensfehlern aufgehoben zu werden.
 

LoS

Es kann nur einen geben.
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21 Oktober 2008
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Flinger Broich
AW: Deutscher erdrosselte seine thailaendische Freundin

@robbi: Meinste, so clever sind die Thais ? :echt

Ansonsten muß ich wieder dem Chronisten Recht geben. Der Mörder !!! ist ein cleveres Kerlchen, sein Anwalt aber auch.
 

Bulli

old man good haat
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26 Oktober 2008
954
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1.433
AW: Deutscher erdrosselte seine thailaendische Freundin

Das ist nur fair. Thai die Farang umbringen kommen auch mit Gnade davon. Dual-Justice?
 

Sellfish

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15 Dezember 2009
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26
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nahe Wetzlar (Hessen)
AW: Deutscher erdrosselte seine thailaendische Freundin

Totschlag? Ach bitte, das war Mord o0
Er hatte ein Motiv, die Tat scheint lange genug gedauert zu haben (fesseln, etc.) und er hat sich danach fein aus der Misere gezogen. Auch der Alkohol scheint hier nur Schutzbehauptung zu sein.

In Hessen gibt's ja noch die Todesstrafe :teuflisch... armes Deutschland!
 

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