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Besteuerung

siam-gast

Member Inaktiv
Thread Starter
Inaktiver Member
Thread Starter
20 Januar 2009
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Mainz
Hallo Members,

jetzt wirds kompliziert. Wenn ich in Thailand meinen Hauptwohnsitz melde, also quasi mehr als 180Tage im Jahr in Thailand bin, wo und welche Steuern zahle ich?

Es geht mir

a) um die Abgeltungssteuer, da ich Einnahmen aus Kapitalvermögen habe?

und

b) wenn ich eine gewerbliche Internetseite betreibe ( .de und Host auch in D ) wo zahle ich da meine Steuern und wie hoch ist der Satz jeweils.

Würde mir echt weiterhelfen, wenn mir jemand dazu eine konkrete Antwort liefern könnte.

Gruß

SIAM:bigg
 

Hardy72

Charmanter Rumtreiber
Inaktiver Member
7 Mai 2009
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282
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D / Stuttgart
Gehe mal davon aus,

- dass das Kapitalvermögen, welches Einkünfte & Kosten verursacht in D ist?

- dass aus der gewerblichen Internetseite Einkünfte & Kosten in D entstehen?

Nach meinem Wissen kann jeder auf der Welt eine .de Plattform betreiben,

so wie auch ich .com und .ph - Seiten habe.

In D sind alle Geschäfte (+ / -) steuerlich relevant, welche in D einen Ursprung oder ein Ziel haben.

Für Deinen Fall gibt es jede Menge Anwälte, die für ein akzeptables Beratungshonorar verbindl. Auskünfte geben.

Für den 1. Einstieg evtl. auch bei anwalt.de

Alle Finanzämter sind (gestzl.) verpflichtet Auskünfte (kostenfrei) zu erteilen - auch einem Meier oder Krause :)bigg)
 

Paul

100%
Verstorben
22 Oktober 2008
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Heidelberg
Die in D eingehenden Einnahmen sind auch in D steuerpflichtig, wenn man laenger als
180 Tage im Ausland ist.
Interessant wird die Sache erst dann, wenn man in D ueberhaupt keine Adresse mehr hat,
d.h. sich von dort komplett abmeldet.
 

hari

Schreibwütig
   Autor
25 Mai 2009
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Pattaya, Det Udom
In Österreich zb. kann man ruhig noch eine Adresse haben, wenn man nicht mehr als 70 Tage sich im Land aufhält kein Problem. Aufenthaltszeit im Ausland mind. 5 Jahre. Über die Zeit in Ö soll man eine Aufzeichnung machen, aber läst sich auch im Pass durch die Einreisestempel nachweisen.
Musste nur auf der Bank ein Formular unterzeichnen, das mein Hauptwohnsitz nun in Thailand ist und schon bin ich von der Kest befreit, welche sie auch seit heuer auf Aktiengewinne(25%) ausgeweitet haben :flipa
hier das Formular wenn`s interessiert:
"https://www.direktanlage.at/CMSPages/GetFile.aspx?nodeguid=756fc9d4-4bba-439b-9d4e-5a9404f0a324"]https://www.direktanlage.at/CMSPages/GetFile.aspx?nodeguid=756fc9d4-4bba-439b-9d4e-5a9404f0a324[/URL]
 
Cosy Beach Club

kalle11

Überzeugter Isaanist
Verstorben
21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
Antwort auf diese Frage gibt sicher das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und Th:

http://www.bundesfinanzministerium....9,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Um das aber geneu zu interpretieren, fehlen mir die Fachkenntnisse.

Da hilft sicher jeder Steuerberater.

Ich habe im Moment eine Frage bei meinem Steuerberater angebracht: Rentner, meldet sich in D ganz ab, kommt aber trotzdem zwei bis drei Monate im Jahr für eine Saisonarbeit nach Deutschland.

Wenn ich eine Antwort auf meine Frage habe, berichte ich hier gerne dazu.
 

siam-gast

Member Inaktiv
Thread Starter
Inaktiver Member
Thread Starter
20 Januar 2009
204
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Mainz
er muss auf jeden fall vom arbeitgeber gemeldet werden ! in welcher form hängt von seinem einkommen ab !

unter 400 € etc.

der arbeitgeber muss in dieser zeit eventl. sozialversicherungsbeiträge berrappen sowie der arbeitnehmer sozi+steuern.

ich denke dies so.

LG

siam:bigg
 

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