Du kannst auch 100.000 EU bar mitnehmen, das Finanzamt hört und sieht davon nichts.
Da kann ich dir aus eigener Erfahrung versichern das dem nicht so ist. Die Beträge waren zwar wesentlich höher , aber das ist egal.
Die Kohle war zwar legal , aber keiner dieser Versager im Staatsdienst wollte glauben das solche Renditen möglich sind.
Also wure das komplette Programm vom F-Amt aufgeboten. Und wer bitte schön klärt das ab ob das Terrorkohle ist od. nicht ?
Und was ich auch nicht so ganz kapiere, da heisst es :
Ziel der Anmeldepflicht ist es, illegale Geldbewegungen über die Außengrenzen der EU hinweg zu unterbinden,
und in der nexten Zeile :
bedeuten jedoch keine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs. Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel dürfen auch in Zukunft weiterhin in unbeschränkter Höhe genehmigungsfrei mitgeführt werden.
das widerspricht sich doch schon von selbst . Unterbinde ich das , oder darf ich mit führen was u. so viel ich will ?
-- Nee Danke -- mal wieder