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AWV Meldung für Überweisungen über 12.500 EUR

NeeDanke

## Gibt sich überhaupt keine Mühe ##
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16 Oktober 2021
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wurde mir mitgeteilt,dass die Meldung nur statistischen Zwecken dienen...
Genau so ist es. Und es gilt natürlich der Leitsatz bei Statistiken in BRD , traue keiner über den Weg die du nicht selbst manipuliert nachjustiert hast . Hier könnt ihe ruhig paar Märker draufhauen, hat keine Auswirkungen. ANDERS sieht die Sache bei der 10.000 €
Meldegrenze zB. am Flughafen beim Zoll aus. DA STEHT DAS FINANZAMT DAHINTER. Da heißt´s aufpassen. Bitte nicht verwechseln !!
 

Littleone

Schamlippenstift
   Sponsor 2025
28 Januar 2013
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'm Pott
Genau so ist es. Und es gilt natürlich der Leitsatz bei Statistiken in BRD , traue keiner über den Weg die du nicht selbst manipuliert nachjustiert hast . Hier könnt ihe ruhig paar Märker draufhauen, hat keine Auswirkungen. ANDERS sieht die Sache bei der 10.000 €
Meldegrenze zB. am Flughafen beim Zoll aus. DA STEHT DAS FINANZAMT DAHINTER. Da heißt´s aufpassen. Bitte nicht verwechseln !!

Das Finanzamt hat da nix mit zu tun. Die Barmittelkontrolle dient lediglich:

Ziel der Anmeldepflicht ist es, illegale Geldbewegungen über die Außengrenzen der EU hinweg zu unterbinden, um dadurch Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus und Kriminalität zu bekämpfen.

Die Pflicht zur Abgabe einer Anmeldung oder Anzeige und die Kontrollen der Zollverwaltung bedeuten jedoch keine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs. Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel dürfen auch in Zukunft weiterhin in unbeschränkter Höhe genehmigungsfrei mitgeführt werden.


Quelle: Anmeldepflicht Barmittel

Du kannst auch 100.000 EU bar mitnehmen, das Finanzamt hört und sieht davon nichts.
 

NeeDanke

## Gibt sich überhaupt keine Mühe ##
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16 Oktober 2021
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Du kannst auch 100.000 EU bar mitnehmen, das Finanzamt hört und sieht davon nichts.
Da kann ich dir aus eigener Erfahrung versichern das dem nicht so ist. Die Beträge waren zwar wesentlich höher , aber das ist egal.
Die Kohle war zwar legal , aber keiner dieser Versager im Staatsdienst wollte glauben das solche Renditen möglich sind.
Also wure das komplette Programm vom F-Amt aufgeboten. Und wer bitte schön klärt das ab ob das Terrorkohle ist od. nicht ?

Und was ich auch nicht so ganz kapiere, da heisst es :
Ziel der Anmeldepflicht ist es, illegale Geldbewegungen über die Außengrenzen der EU hinweg zu unterbinden,
und in der nexten Zeile :
bedeuten jedoch keine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs. Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel dürfen auch in Zukunft weiterhin in unbeschränkter Höhe genehmigungsfrei mitgeführt werden.
das widerspricht sich doch schon von selbst . Unterbinde ich das , oder darf ich mit führen was u. so viel ich will ?

-- Nee Danke -- mal wieder ;)
 
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Brokerxy

diskutiere nie mit Idioten...
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24 August 2022
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Das Finanzamt hat da nix mit zu tun. Die Barmittelkontrolle dient lediglich:

Ziel der Anmeldepflicht ist es, illegale Geldbewegungen über die Außengrenzen der EU hinweg zu unterbinden, um dadurch Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus und Kriminalität zu bekämpfen.

Die Pflicht zur Abgabe einer Anmeldung oder Anzeige und die Kontrollen der Zollverwaltung bedeuten jedoch keine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs. Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel dürfen auch in Zukunft weiterhin in unbeschränkter Höhe genehmigungsfrei mitgeführt werden.


Quelle: Anmeldepflicht Barmittel

Du kannst auch 100.000 EU bar mitnehmen, das Finanzamt hört und sieht davon nichts.

Träum weiter.....Finanzamt hört und sieht davon nichts. Oh Mann....in welcher Welt lebst Du?
 
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Santa

อยากมีความสุข อย่าคาดหวังความสมบูรณ์
   Autor
7 März 2017
9.733
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Das WISE Konto ist ja ein belgisches Konto, somit wären Transaktionen über dieses Konto nach Thailand auf mein Konto, nicht meldepflichtig, richtig?
 

Santa

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   Autor
7 März 2017
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Aber zu WISE ist es eine Auslandsüberweisung
5) Sind reine Kontoüberträge meldepflichtig? Reine Kontoüberträge (vom Inlandskonto auf das Auslandskonto oder umgekehrt) sind nach §§ 67 ff. AWV nicht meldepflichtig.

Verstehe ich als
Von und zu dem eigenen Konto, ist nicht meldepflichtig.
 
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gummibaerchen

Barstratege
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5 Dezember 2010
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RLP
5) Sind reine Kontoüberträge meldepflichtig? Reine Kontoüberträge (vom Inlandskonto auf das Auslandskonto oder umgekehrt) sind nach §§ 67 ff. AWV nicht meldepflichtig.

Verstehe ich als
Von und zu dem eigenen Konto, ist nicht meldepflichtig.
Ja, wenn beide Konten ausschließlich auf Deinen Namen laufen, sollte das nicht meldepflichtig sein.
 
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Pattayareise

Brokerxy

diskutiere nie mit Idioten...
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24 August 2022
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Kann man nur sagen "Goodbye Deutschland", das ist ja total schlimm sowas....

Da werden die nächsten Jahre noch ganz andere "Geschütze" aufgefahren, von denen man bisher noch nicht mal zu träumen wagte! Und alles unter dem Deckmantel "Geldwäsche", "Terrorfinanzierung"....
Dann können die Wenigen, die sich in Kummerland noch den Arsch aufreissen, halt bis 70 malochen! Ja mein Gott....wer früher stirbt, ist länger Tod. Hat doch auch was.

Gruss, Broker
 
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