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Thailand Ausländerbehörde DE / Visum zum Ehegattennachzug

sockeye

LoS Freak
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9 Dezember 2013
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LoS4ever✌
Dann hätten sie nicht heiraten dürfen.

Doch, heiraten kannst du aber es besteht darauf kein Rechtsanspruch auf Aufenthaltsgenehmigung. Sind 2 verschiedene Sachen. Ich gehe davon aus das Sie mit Visa C eingereist ist.

Das Visum zum ehegattennachzug wurde beantragt, wollte nur mal die Bearbeitungsdauer so ca. wissen.

Das heißt du hast nun Visa D angesucht. Verstehe ich das richtig?
 

Fletscher

Schreibwütig
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Doch, heiraten kannst du aber es besteht darauf kein Rechtsanspruch auf Aufenthaltsgenehmigung. Sind 2 verschiedene Sachen.

Doch es besteht ein Rechtsanspruch, sowie man verheiratet ist.

Der bezieht sich in erste Linie auf das GG Artikel 6 Schutz der Ehe und Familie.
Und zweitens auch nach dem AufenthG. §30
Zitat:
"Die Ehe muss rechtswirksam sein, und es muss die Absicht bestehen, die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland zu führen. Zudem müssen beide Partner mindestens 18 Jahre alt sein."

Und da die Ehe rechts auf einen deutschen Standesamt geschlossen wurde, gehe ich doch stark von einer Rechtswirksamkeit aus.
 

Camillus

Aktiver Member
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Hat jemand Erfahrung damit, als nicht deutscher Staatsbürger eine Heirat in Deutschland anerkennen zu lassen?

Ich lebe seit ungefähr 30 Jahren in Deutschland und besitze den polnischen Pass. Nach meinem Kenntnisstand kann ich durch die polnische Staatsbürgerschaft die A1-Sprachnachweis-Pflicht für meine zukünftige Ehefrau umgehen, da ich mich auf die EU-Freizügigkeitsrichtlinie berufen kann.

Mein theoretischer Plan ist es, in Dänemark oder Georgien zu heiraten. Der Sinn dahinter ist, die deutsche Bürokratie zu umgehen, da Deutschland deutlich mehr Aufwand und Dokumente voraussetzt als die oben genannten Länder.

In beiden Ländern würde ich eine beglaubigte Heiratsurkunde mit Apostille in deutscher Sprache erhalten, und laut Internetrecherche werden diese Ehen auch in Deutschland anerkannt.

Mich würde interessieren, ob schon jemand Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall gesammelt hat und wie die deutschen Behörden darauf reagieren. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass viele Fragen gestellt und einem Steine in den Weg gelegt wer
den.
 

sockeye

LoS Freak
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9 Dezember 2013
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LoS4ever✌
Doch es besteht ein Rechtsanspruch, sowie man verheiratet ist.

Ist leider nicht so aber ich lass dich gerne deinen Glauben. No pompläm 😉

War Jahre lang mit einem Leiter der AB privat befreundet und der hat mir die irrsten Stories erzählt. Wo natürlich zum Großteil auf Aftikanische Ehezusammenführung mit Jahrelangen Prozedere und zum Teil mit Ablehnung beschlossen wurden.

Bei Thai Behörden ist das Recht selten bis gar nie der Fall lt seiner Aussage. Aber nur mal ein kleiner Hinweis. Bei Visa C braucht es keinen Strafregister Auszug, bei Visa D sehr wohl. Wünsch Dir viel Glück wenn deine Ehefrau verurteilt wegen z.B. Drogenbesitz ist und auf einen positiven Bescheid dann hoffst.

Aber gut belassen wir es dabei.....
 
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sockeye

LoS Freak
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Das interessiert mich jetzt ehrlich gesagt, weil bei meinem Kumpel im Herbst das gleiche bevorsteht. Sind seit Herbst verheiratet und nach den 3 Monaten (Visa C) ist sie wieder nach Hause. Ist gerade dabei die ganzen Papiere umzuschreiben und A1 zu machen. Danach erfolgt Visa D und somit Ehezusammenführung.

Bei mir ist es nun paar Jahre her und damit nicht mehr aktuell. Gut möglich das sich das geändert hat. Vor paar Jahren war es so das die Botschaft in BKK die Papiere kontrolliert und dann Visa D ausgestellt hat ohne Rü mit der AB. Wenn du schon verheiratet warst und dies offiziell eingetragen ist. Das ist wichtig. Nicht zu verwechseln mit Visa D ohne Heirat. Da läufts über die AB.

Also in dem Fall solltest du in 2-3 Wochen den positiven Bescheid erhalten. Nach der Einreise bekommt sie 6 Monate. In dieser Zeit meldest dich bei der AB und bekommst 1 Jahr Aufenthalt. So wars zumindest bei mir 😉

Also halte uns bitte am laufenden ob das immer noch so ist @franzer. Bin leider nicht mehr am laufendem.....
 
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Fletscher

Schreibwütig
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Ist leider nicht so aber ich lass dich gerne deinen Glauben. No pompläm 😉

War Jahre lang mit einem Leiter der AB privat befreundet und der hat mir die irrsten Stories erzählt. Wo natürlich zum Großteil auf Aftikanische Ehezusammenführung mit Jahrelangen Prozedere und zum Teil mit Ablehnung beschlossen wurden.

Leider geben zu viele Protagonisten zu schnell klein bei.

Die Gesetzeslage ist eindeutig.
Nur versuchen Behörden aus welchen Grund auch immer, diese Gesetze für sich zu interpretieren.
 

sockeye

LoS Freak
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Leider geben zu viele Protagonisten zu schnell klein bei.

Ja das stimmt, das haben paar wenige umgehen mit Heirat in Dänemark und dann eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen haben trotz Visa C. Das war aber mehr Zugeständnis von der AB und kein Rechtsanspruch. Und ja, es gibt auch unterschiedliche Handhabung von AB zu AB.

Die Gesetzeslage ist eindeutig

Eben, das sind 2 Grundverschiedene Behörden mit derer Entscheidungen. Das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Leider......
 

Cabo

HEDONIST
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Süden
Hat jemand Erfahrung damit, als nicht deutscher Staatsbürger eine Heirat in Deutschland anerkennen zu lassen?

Ich lebe seit ungefähr 30 Jahren in Deutschland und besitze den polnischen Pass. Nach meinem Kenntnisstand kann ich durch die polnische Staatsbürgerschaft die A1-Sprachnachweis-Pflicht für meine zukünftige Ehefrau umgehen, da ich mich auf die EU-Freizügigkeitsrichtlinie berufen kann.

Mein theoretischer Plan ist es, in Dänemark oder Georgien zu heiraten. Der Sinn dahinter ist, die deutsche Bürokratie zu umgehen, da Deutschland deutlich mehr Aufwand und Dokumente voraussetzt als die oben genannten Länder.

In beiden Ländern würde ich eine beglaubigte Heiratsurkunde mit Apostille in deutscher Sprache erhalten, und laut Internetrecherche werden diese Ehen auch in Deutschland anerkannt.

Mich würde interessieren, ob schon jemand Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall gesammelt hat und wie die deutschen Behörden darauf reagieren. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass viele Fragen gestellt und einem Steine in den Weg gelegt wer
den.

@Camillus

Bin Ösi mit Wohnsitz in D.
Meine Frau brauchte daher 2010 keinen A1 vor Ehegattennachzug.

Da hat sich nichts dran geändert
 

Joerg N

Bitte keine Kohlenhydrate
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21 Oktober 2008
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Ich denke wir haben genug Russen, Ukrainer und frustrierte Thaifrauen in Deutschland, irgendwann ist genug, jeden Tag höre ich die Ostdielekte in der U Bahn, es geht mir noch auf den Sack, genau wie die fetten Negerweibe mit 3–4 Kindern an der Hand und ein Handy an der Hand
 
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Fletscher

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Das interessiert mich jetzt ehrlich gesagt, weil bei meinem Kumpel im Herbst das gleiche0 bevorsteht. Sind seit Herbst verheiratet und nach den 3 Monaten....

Was mich dabei irritiert ist:
Man macht für die Eheschließung alle Papiere, was auch nicht ohne ist, und kommt aber mit einem Schengen Besucher Visum nach D. Man heiratet und verlässt dann wieder D um ein neues Visum zu beantragen.
Warum nicht mit einem Visum zur Eheschließung?

Was ist wenn die Ehefrau den A1 Test nicht besteht? Viele andere Probleme, in meinen Augen unnötige Probleme, können dann noch auftauchen, die einen entgültige Zuzug zum Ehepartner erschweren oder gar verhindern könnten.

Eine Heirat ohne entsprechendes Visum wäre in meiner Heimatstadt gar nicht möglich. Da verlangt das Standesamt einen Nachweis der AB.
 

sockeye

LoS Freak
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Was mich dabei irritiert ist:
Man macht für die Eheschließung alle Papiere, was auch nicht ohne ist, und kommt aber mit einem Schengen Besucher Visum nach D. Man heiratet und verlässt dann wieder D um ein neues Visum zu beantragen.
Warum nicht mit einem Visum zur Eheschließung?

Kann mehrere Gründe haben. Muss eben jeder für sich entscheiden.

Nur mal als Beispiel:

Es heiratet nicht immer jeder gleich schnell. Kann sein das die Lady öfters nach DACH reist bevor so ein Gedanke kommt. Dann hat sie unter Umständen ein Jahresvisum. Das heißt sie muss gar keines machen und hat noch eines, jedoch muss Sie nach 90 Tage ausreisen. Kann dazwischen alle Papiere selber machen ohne Stress und weniger Kosten weil es keine Agentur braucht und nix hin und her geschickt werden muss was auch stressig ist die Warterei oder noch schlimmer es fehlt sogar was. Noch komplizierter wird das ganze wenn ein Kind mit dabei ist 😉

Darum gibt es eben verschiedene Gründe wo eben jeder für sich selbst entscheiden muß!

Eine Heirat ohne entsprechendes Visum wäre in meiner Heimatstadt gar nicht möglich. Da verlangt das Standesamt einen Nachweis der AB.

Tja, wie ich schon schrieb. Nicht jede AB und Standesbeamter handelt gleich. Gibt eben Grauzonen.

Wenn immer alles so Glas klar wäre wie von Dir behauptet dann würde es generell keine Rechtsanwälte brauchen. Die Realität ist aber ganz anders......
 

franzer

Neuer Member
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15 Juli 2024
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Ihr konntet einfach so in Deutschland heiraten? Habt ihr denn ein Ehefähigkeitszeugnis aus Thailand gehabt oder eine entschprechende Befreiung vom OLG? :unsure:

Dein Standesamt scheint nicht allzuviele Fragen gestellt zu haben..... :bigsmile
Mit befreiung vom OLG.
Die befreiung gilt nur ein halbes Jahr, uns lief die Zeit davon.sie hätte den A1 Kurs wiederholen müssen das hätte zeitlich nicht gepasst. Dem Standesamt war das egal welches Visum.
Er wollte nur einen Dolmetscher ,das hat ihre Freundin übernommen.