Deutschland ist auch nicht das Problem, sondern Thailand.
Ihr solltet mal besser recherchieren. Thais können seit 2012 beide (Deutsch/Thai) Staatsbügerschaften haben. Steht sogar auf der der Seite:man darf die Thailändische nicht behalten, wenn die Person ein andere annimmt.....und das kommt irgendwann raus, dann muss auch die Ex Thai ein Visum beantragen.
Gibt es extra ein Visum dafür...
Würde ich nie machen wollen, mit meiner Frau....aber , wie leben ja auch in TH.
Entlassung aus der thailändischen Staatsbürgerschaft - สถานกงสุลใหญ่ ณ นครแฟรงเฟิร์ต
Wichtige Anmerkungen
- Weder verbietet noch erlaubt das thailändische Staatsbürgerschaftsrecht thailändischen Staatsbürgern explizit die Annahme einer weiteren Staatsbürgerschaft.
- Wenn jemand beim Generalkonsulat den Antrag auf die Entlassung aus der thailändischen Staatsbürgerschaft bereits abgegeben hat und wenn seine Entlassung in der Royal Thai Government Gazette (Ratchakitchanubeksa) bereits amtlich veröffentlicht wurde, kann das Entlassungsverfahren nicht mehr widerrufen werden.
- Seit 2012 besteht für thailändische Staatsbürger, die die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen möchten, die Möglichkeit der Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft unter der Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Informationen hierfür sind bei den zuständigen deutschen Behörden für Staatsbürgerschaftsangelegenheit zu erfragen.
Erstmal ging es um die Australische und nicht um die Deutsche Staatsangehörigkeit. Villeicht sind auch die Australier klüger und werfen nicht jeden unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit Pässe hinterher und die Damen mussten die Thailändische abgeben. Die Vokabel "nicht erlaubt" könnte man durch "nicht verboten" ersetzenIch kenne zwei Mädels, eine aus unserem Dorf, eine aus dem Nachbardorf, welche schon Jahre in Australien leben und vor ein paar Jahren die australische Staatsbürgerschaft angenommen haben.....bei beiden Mädels wurde kein neuer TH -Pass ausgestellt....beide haben aber auch angegeben, dass sie die austr. Staatsbürgerschaft besitzen und beide wussten aber auch nicht, dass es "eigentlich" nicht erlaubt ist.
man darf die Thailändische nicht behalten, wenn die Person ein andere annimmt.....und das kommt irgendwann raus, dann muss auch die Ex Thai ein Visum beantragen.
Gibt es extra ein Visum dafür...
Dieser Visumtyp wird für ausländische Staatsangehörige ausgestellt,
die früher die thailändische Staatsbürgerschaft besaßen und diese später aufgegeben haben.
Also für Leute die ihre Staatsbügerschaft aufgegeben haben !!!
Ich kenne niemanden wo von Amtswegen ohne Antrag die Staatsbürgerschaft aberkannt worden ist seit 2012 weil dieser die Deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hat. Das gibt es nicht !!!
Non-Immigrant (O - Former Thai Citizen)
Naja ich denke das bringt eine ganze Menge. Mehr Reisefreiheit in verschiedene Länder. Und was auch ganz wichtig ist wenn Du später villeicht doch wieder nach Deutschland willst ist das ohne Probleme möglich, gerade wenn dein Partner verstorben oder Du von ihn geschieden worden bist. Ohne Pass nach einen halben Jahr ist der Aufenthaltstitel weg. Naja eventuell schreist Du Asyl und Deutschland nimmt dann eh jeden auf Dann brauchst Du auch für deinen Unterhalt nicht sorgen. Daher macht es schon Sinn die Deutsche Staatsbürgerschaft zusätzlich anzunehmen. Man weiß nie was passiertWenn man seinen Lebensmittelpunkt sowieso in Thailand hat, dann bringt die Sache wirklich auch nichts.
Wo hast Du die Informationen her ?Thailand hingegen, soweit ich informiert bin, akzeptiert in der Regel keine Doppelstaatsbürgerschaft.
100 % richtig Und Thailand entlässt nur auf Antrag .... Also kein Problem beide Staatsbürgerschaften zu haben. Die Deutsche kriegt man in übrigen nach 3 Jahren wenn man verheiratet ist und in Deutschland lebt. Habt bei uns auch Wunderbar geklappt.Ja das ist gültig für Bürger aus Ländern die für einen Doppelpass gelistet sind. Und Thailand steht mit auf dieser Liste, weil der Thai wenn er seine Staatsbürgerschaft aufgeben würde, bzw. den Antrag auf Entlassung aus seiner Staatsbürgerschaft stellt, dadurch Nachteile erhält, indem dieser seine Rechte in Thailand verliert.
Soweit deutsches Recht.