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Joe
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Anfrage: Erbschaftsrecht Thailand

CrassuS

Isaanist
Thread Starter
   Root Admin
Thread Starter
23 Juli 2009
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Eine Bekannte (Thai) meiner Frau ist verstorben. Ihr dt. Ehemann (20 Jahre verheiratet) würde gerne Zugriff auf ihr Sparbuch haben. Auf dem befinden sich ca. 400K Baht.

Er ist im Besitz des Sparbuches, das jedoch nur auf den Namen seiner Frau ausgestellt ist. Das Geld ist zum größten Teil durch ihn eingezahlt worden. Weitere Vermögenswerte wie das (von ihm finanzierte) Haus, Auto, Hausrat seiner Frau gehen natürlich an deren Kinder.

Wie sieht es nun mit dem Sparbuch aus? Hat er mit übersetzter Heirats- und Sterbeurkunde (sie verstarb im dt. KH) die Möglichkeit an das Sparbuch zu kommen... Muss er den Kindern als weiteren Erben davon etwas abgeben?

Moralisch hab ich 'ne eigene Meinung, was den Umgang mit Geld angeht ebenfalls, das soll hier nicht diskutiert werden. Mir geht es um seine rechtlichen Möglichkeiten. Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall?

Danke im Voraus.
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
Verstorben
21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
Ich gehe bei deiner Schilderung mal davon aus, dass es kein Testament gibt. Dann haben die Kinder laut Gesetz ein Anrecht auf einen Anteil an allem, also auch an dem Sparbuch. Eibfach mit übersetzten Urkunden kommt er normalerweise nicht alleine dran.

Kenne einen ähnlichen Fall.
 

toastie

Member Inaktiv
Inaktiver Member
21 April 2012
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Da wo Ihr nicht sucht...
Wobei ihm dann ja im Umkerhschluss auch Anteile am Haus , Auto etc. gehören...

Könnte man sich dann nicht in der Richtung einigen ?

Nach dem Motto "mir das Sparbuch, euch den Rest..." ?
 
Cosy Beach Club

onda

Schreibwütig
   Autor
14 Februar 2011
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Frag doch einfach mal bei der Bank, die das Sparbuch ausgestellt hat. Mal sehen was die Bank für Bestimmungen hat.
 

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