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Kindsunterhalt nach Schwängerung einer Thaifrau

Michim

🌴☀️Traveller🌴😎
Thread Starter
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25 April 2016
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Hallo an alle

ich frage nicht für einen Freund und auch nicht aus konkretem Anlass, sondern rein hypothetisch:

Fall ist folgender und kann jedem passieren, der nicht aufpasst bzw. verhütet:

1) Mann hat eine Thai geschwängert und erfährt davon, weil der Kontakt nicht nur ein paar Wochen bestand sondern weit darüber hinaus.
2) Frau (oder beide) entscheiden sich, das Kind auszutragen😀
3) Heirat oder so'n Quatsch kommt nicht infrage.
4) Der Mann handelt verantwortlich und verhält sich nicht wie ein Arsch, der sich wegduckt. Und er erkennt sein Kind (nach entsprechenden DNA-Check!) auch an.
5) Kind bleibt in Thailand und lebt bei der Mutter bzw. bei deren Familie. Papa kommt regelmäßig zu Besuch.

Nun 2 Fragen:
Was zahlt der Vater (gibt’s da Regelungen)?
Und erbt das Kind (Es ist ja anerkannt)?

Bin mal gespannt auf Antworten. Bestimmt gibt’s verantwortliche Väter hier und nicht nur „die anderen“.
 

anton1

Schreibwütig
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13 Oktober 2009
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Bielefeld
Das Kind ist selbstverständlich erbberechtigt und hat auch Anspruch auf seinen Pflichtteil. Der Vater ist auch unterhaltspflichtig. Die Höhe des Unterhaltssatzes richtet sich nach dem Aufenthaltsort. Andere Fragen sind aber, wo wurde der Unterhalt geltend gemacht etc. Das ist dann etwas komplizierter, kann man aber nachlesen.
 
Thailernen.net

Robinsonsson

Gibt sich Mühe
   Autor
12 November 2020
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Die einzige Info die ich dazu geben kann ist, dass in diesem Fall für einen deutschen Staatsbürger lediglich thailändisches Unterhaltsrecht relevant ist.
Wenn er seinen hypothetischen Verpflichtungen nachkommen möchte. Und wenn der hypothetische Vater ja hypothetisch regelmäßig nach Thailand reisen möchte um Zeit mit seiner hypothetischen Familie zu verbringen.

In Deutschland ist die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für eine in Thailand lebende Mutter praktisch unmöglich, da Thailand weder dem UN- noch dem Haager Übereinkommen über die internationale Geltendmachung von Unterhaltsansprüche beigetreten ist.
 

Michim

🌴☀️Traveller🌴😎
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25 April 2016
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Ich hab‘ mich nur (fast) totgelacht. Sorry😉
 

Ushaian

Aktiver Member
    Aktiv
18 Juli 2024
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Hallo an alle

ich frage nicht für einen Freund und auch nicht aus konkretem Anlass, sondern rein hypothetisch:

Fall ist folgender und kann jedem passieren, der nicht aufpasst bzw. verhütet:

1) Mann hat eine Thai geschwängert und erfährt davon, weil der Kontakt nicht nur ein paar Wochen bestand sondern weit darüber hinaus.
2) Frau (oder beide) entscheiden sich, das Kind auszutragen😀
3) Heirat oder so'n Quatsch kommt nicht infrage.
4) Der Mann handelt verantwortlich und verhält sich nicht wie ein Arsch, der sich wegduckt. Und er erkennt sein Kind (nach entsprechenden DNA-Check!) auch an.
5) Kind bleibt in Thailand und lebt bei der Mutter bzw. bei deren Familie. Papa kommt regelmäßig zu Besuch.

Nun 2 Fragen:
Was zahlt der Vater (gibt’s da Regelungen)?
Und erbt das Kind (Es ist ja anerkannt)?

Bin mal gespannt auf Antworten. Bestimmt gibt’s verantwortliche Väter hier und nicht nur „die anderen“.
a) was Er meint,der allgemeine Thai nichts,der ist meistens weg.Ist man ein Gutmensch und kann es Sich leisten,warum nicht.Bedenke jedoch: wird mit Zahlungen begonnen,sind diese nie genug,es wird im Regelfall Verzockt und Versoffen.
b) Sicher könnte geerbt werden wenn der Vater dementsprechendes eingeleitet hat.Bekommen tut das Kind nichts sondern die Mutter und dazu siehe a
 

Earn

Kennt noch nicht jeder
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17 Oktober 2024
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Wenn ein Kind in Thailand unehelich geboren wird, ist der leibliche Vater des Kindes gesetzlich nicht verpflichtet, für die finanzielle Unterstützung aufzukommen.
Nur wenn die Unterhaltsfrage vor Gericht gebracht wird entscheidet das Gericht über Frage des Sorgerechts und des Kindesunterhalts.

Ansonsten sind Unterhaltszahlungen zwischen den Parteien frei verhandelbar. Das ist gleich wie bei anderen Kompensationszahlungen.
Wenn eine freiwillige Unterhaltsvereinbarung beim Bezirksamt registriert wurde, ist sie auch vollstreckbar.
 

Otto Nongkhai

Massage Profi
   Autor
1 Mai 2021
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Ich bin nun nicht so ganz im Thema drin aber hat das Kind dann nicht ein Aufenthaltsrecht in Deutschland und die Mutter darf dann auch bleiben weil sie sich ja kümmern muss?
Da muss man erst die Vaterschaft für das Kind anerkennen und die Mutter darf nicht verheiratet sein.
Lief bei mir früher auch oft so ! :eek:
 

Taldren

Schwuttenversteher
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11 November 2010
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Berlin
aber hat das Kind dann nicht ein Aufenthaltsrecht in Deutschland und die Mutter darf dann auch bleiben weil sie sich ja kümmern muss
Bekannter aus dem Thai Park hat genau die Situation.
Der hat die Vaterschaft anerkannt. Auf der deutschen Botschaft wurde dann noch der deutsche Pass für das Kind ausgestellt. Die Mutter hätte jederzeit nach Deutschland kommen können. (Früher in der Palace A GoGo gewerkelt.)

Leider ist er aber schon mit einer Thai hier in Deutschland verheiratet. Schräge Situation. :ROFLMAO:

Nun sieht's so aus, dass er ein- zweimal sein Kind in Thailand besucht und ansonsten ne' "Mia Noi" Beziehung führt.

Seine eigentliche Frau ist natürlich wenig begeistert darüber aber akzeptiert es.

Soviel ich weiß, zahlt er, was er meint zahlen zu wollen. Nur in Abstimmung mit der Mutter. Die thailändische Gerichtsbarkeit oder irgendwelche Behörden sind da aussen vor. Kann aber nochmal nachfragen.
 

Hammer1963

Gehört nicht zu den 2.000 Baht Urlaubern
   Autor
2 Mai 2014
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Stuttgart
Mir ist es bis heute ehrlich gesagt ein Rätsel, wie jemals eine Thai schwanger werden konnte. :cool: . Gibt ja keine Magen Darm Schwangerschaft.:D
Och ne :LOL:

Bist Du dir da sicher :unsure:

Es soll ja schon vorgekommen sein, eine Schwangerschaft durch Blow-Job mit Mundschuss :floor

Ein bekannter, ehemaliger Tennisspieler, Deutscher

Bobbele oder so sein Name
:jerry
 

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