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Joe
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Cosy Beach Club

Ab 15 Jan 2017 verschaerfter Führerschein

Ro-Ma

Member Inaktiv
Inaktiver Member
28 Dezember 2014
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113
Quatsch - zum Umschreiben verlangen die die internationale Pappe nach dem Genfer Abkommen, welchen wir in D nicht erhalten
weil wir nicht Teilnehmer sind. Österreich wohl! Und der nach dem Wiener Abkommen wird zumindest in Pattaya nicht mehr umgeschrieben.
Bringt auch nix nach Si Ra Cha zu fahren wenn man den Wohnsitz in Patty hat!
Und das ist Fakt!
 

insearchofxxx

Member Inaktiv
Inaktiver Member
2 Januar 2017
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Das mit dem Wiener Abkommen stimmt.

Aber....
zumindest 2015 funktionierte folgender Umweg:
1) zu Rudolf Hofer, Konsul in Pattaya
2) der schickt einen zur anerkannten Übersetzerin, die Deinen Führerschein übersetzt:
IMG_0097.JPG IMG_0098.JPG

3) mit der Übersetzung dann nochmal zum Rudolf Hofer, der die Übersetzung stempelt und abzeichnet

4) dann mit der Übersetzung, dem Internationalen (wieso???), dem Deutschen Führerschein und den anderen Unterlagen zum Land Transport Office in Banglamung

(Schritt 1 kann man, wenn man's weiß, auslassen und direkt zu Khun Carolin)

Resultat: nur Farbentest und Reaktionstest und eine Stunde später hast Du die Thai Driving License.

Nachtrag: das CarreFour auf dem Plan oben heißt heute Big C
 

krimibiker

Frei wie der Wind
   Autor
13 Januar 2013
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Bang Saray
zumindest 2015 funktionierte folgender Umweg:


4) dann mit der Übersetzung, dem Internationalen (wieso???), dem Deutschen Führerschein und den anderen Unterlagen zum Land Transport Office in Banglamung

Das ist kein Umweg, sondern der derzeitig einzige offizielle Weg um als Deutscher mit dem internationalen Fuehrerschein nach dem Wiener Abkommen einen thailaendischen Fuehrerschein zu bekommen.

Warum trotzdem der internationale Fuehrerschein notwendig war ????
Du schreibst die deutsche Fahrerlaubnis um. Das Dokument/Urkunde ist der deutsche Fuehrerschein, der aber natuerlich nur in D und dem EU-Raum gueltig ist. Der internationale Fuehrerschein, egal ob nun von Thailand anerkannt oder nicht, ist das offizielle Dokument, dass bestaetigt, dass du diese Fahrerlaubnisse besitzt.
Eine Uebersetzung ist nur eine Uebersetzung und wird dadurch nicht zu einer Urkunde. Auch die Beglaubigung durch Konsul Hofer macht die Uebersetzung nicht zu einem offiziellen Daument, sondern bestaetigt nur, dass die Uebersetzung mit dem Original uebereinstimmt. Somit ist die Uebersetzung nur in Verbindung mit dem Dokument, dass uebersetzt wurde, gueltig. Daher muss natuerlich auch der internationale FS und nationale FS vorgelegt und als Kopie mitgegeben werden.

Ein bisschen kompliziert, aber das ist halt Buerokratie wie sie auch in Deutschland gang und gaebe ist.
 

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
   Autor
25 Juli 2011
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zu Hause
Das ist kein Umweg, sondern der derzeitig einzige offizielle Weg um als Deutscher mit dem internationalen Fuehrerschein nach dem Wiener Abkommen einen thailaendischen Fuehrerschein zu bekommen........................

Nicht ganz, als Deutscher hast du die Möglichkeit den Internationalen Führerschen gemäss Pariser Abkommen vom 24. April 1926 zu beantragen. Mit diesem musst du keine beglaubigte Übersetzung mitbringen, denn diesen haben sowohl die Deutschen wie auch die Thais ratifiziert.

Als Schweizer haben wir diese Möglichkeit nicht.
 

lillyfee

fucking FERNweh
Inaktiver Member
1 November 2013
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-D- NRW
Hallo zusammen.
Also ist nur aus medizinischer Sicht nur der Farb- und Reaktionstest zu machen?
Und die können vor Ort gemacht werden?

Gibt also nur 3 Anlaufstellen:
1. Übersetzer
2. Hofer
3. Land Transport Office

Als Unterlagen nur die Führerscheine incl. der Übersetzungen?
Entschuldigt dass ich nochmal so explizit frage, aber es ist schon etwas verwirrend, wenn man so im Nachhinein liest.

Danke Euch schon mal

Grüße lillyfee
 

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
Es können noch 2 Stellen hinzukommen.

4. Arzt (für das Gesundheitszeugnis)
5. Immigration (für das CoR)

Es gab Fälle wo dies nicht gefordert wurde, aber genauso auch Fälle wo es ohne diese 2 nicht ging.

Will man auf der sicheren Seite sein besorgt man sich diese beiden Sachen im Vorfeld.

Ist sonst frustrierend wenn man nach einiger Wartezeit in der Schlange drankommt und dann gesagt bekommt das es ohne das nicht geht.

Wie immer in Thailand ist es vorteilhafter eher etwas mehr an Unterlagen zu haben.
 
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Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
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25 Juli 2011
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zu Hause
Und auf die Immigration für die Wohnsitzbescheinigung
 

neitmoj

Ladydrink iss nicht!
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18 März 2009
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Nicht ganz, als Deutscher hast du die Möglichkeit den Internationalen Führerschen gemäss Pariser Abkommen vom 24. April 1926 zu beantragen.

Wenn du dazu noch erklären würdest, wo man als Deutscher obigen Führerschein beantragen kann, wäre schön. :)
Aber was nutzt dieser Schein in Thailand?
Thailand hatte ihn zwar seinerzeit ratifiziert, aber seit dem Thailand der Genfer Übereinkunft beigetreten ist, ist der Pariser überholt.
 

lillyfee

fucking FERNweh
Inaktiver Member
1 November 2013
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-D- NRW
Weiss der Arzt um welches Gesundheitszeugnis es sich handelt?
Gibt es da offizielle Formulare?

Danke
lillyfee
 

neitmoj

Ladydrink iss nicht!
Inaktiver Member
18 März 2009
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Die Ärzte wissen Bescheid wenn man ihnen sagt das es für einen Führerschein ist.
der übliche Preis ist 50 bis 100 Baht. Im Krankenhaus kann teurer sein.
 
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Cosy Beach Club

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
   Autor
25 Juli 2011
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Wenn du dazu noch erklären würdest, wo man als Deutscher obigen Führerschein beantragen kann, wäre schön. :)
Aber was nutzt dieser Schein in Thailand?
Thailand hatte ihn zwar seinerzeit ratifiziert, aber seit dem Thailand der Genfer Übereinkunft beigetreten ist, ist der Pariser überholt.

Dass der Internationale von 1926 in Thailand nicht mehr gültig sein soll, ist eine erneute Behauptung ohne jegliche Ahnung deinerseits. Diese wird bereits wiederlegt mit der Tatsache, dass dieser in Deutsdchland immer noch ausgestellt wird obwohl Deutschland die Wiener Übereinkunft unterschrieben hat.

Mässige Dich, wenn du keine Ahnung hast.

um Beweis, dass Deutsche den Schein noch kriegen eine Mail vom 1.11.2016



Sehr geehrter Herr ................

ein Internationaler Führerschein wird auf Grundlage des § 25b Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ausgestellt. Auch der Int. Führerschein, der durch das Abkommens von 1926 ausgestellt wird, ist in § 25b FeV in Verbindung mit Anlage 8c der FeV gesetzlich festgeschrieben. Dieses Gesetz gilt für ganz Deutschland.

Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Wir dürfen in Ihrem Fall nicht tätig werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrage

Stelljes
Führerscheinstelle Bremervörde
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761/9834407
Fax: 04761/9834498

Kapiert? Herr ........
 

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
   Autor
25 Juli 2011
11.133
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zu Hause
Und wo soll da nur ein Hauch von einen Beweis sein,das er in Thailand auch anerkannt wird :lool:

Den Beweis kann nur ein Deutscher erbringen. Als Austrianer kriegst du diesen nicht wie ich als schweizer diesen nicht krieg.

Ich weiss jedoch von Deutschen, dass dieser in Thailand immer noch akzeptiert wird. Soll es doch mal ein Deutscher (oder Lichtensteiner) Kollege versuchen.

[pdf]http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgbl1_2010/j1980-1_0210.pdf[/pdf]

[pdf]http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgbl1_2012/j1394_0220.pdf[/pdf]
 

lillyfee

fucking FERNweh
Inaktiver Member
1 November 2013
1.351
7.663
2.465
-D- NRW
Die Frage bleibt aber von wem er akzeptiert wird.
Wir haben mal versucht verbindliche Aussagen zum Wege- und Sonderrecht unter Sondersignal vom Ministerium zu bekommen. Betonung liegt auf verbindlich.
Keine Chance...
Und das war in D.
Für Thailand stelle ich mir das noch schwieriger vor.
Die Bullen haben bislang auch immer meinen normalen akzeptiert. Aber im Schadensfall kann das auch anders sein...

Grüße lillyfee
 

krimibiker

Frei wie der Wind
   Autor
13 Januar 2013
3.641
37.981
4.265
64
Bang Saray
In irgendeinem Thread wurde erst kuerzlich ein Foto von der Hinweistafel auf der Fuehrerscheinstelle in Bang Lamung gepostet. Ich finde den Post aber leider nicht mehr. Kann ich aber erinnern, dass dort als Voraussetzung fuer die Umschreibung ganz speziell der intern. Fuehrerschein nach dem Genfer Abkommen angefuehrt wurde. In anderen Faellen ist eine Uebersetzung notwendig.
Auch wenn ich in Deutschland einen internationalen Fuehrerschein nach dem Abkommen von 1926 bekommen sollte, sagt das noch nichts darueber aus, ob die thailaendische Fuehrerscheinbehoerden diesen anerkennen. Aber genau darauf kommt es an, wenn ich den Fuehrerschein in eine thailaendische FE umschreiben will.

@Alwaro: Dein Absatz in #32 sagt nur aus, dass die Fuehrerscheinstelle Bremervoerde internationale Fuehrerscheine nach dem Pariser Abkommen von 1926 ausstellt. Auch dein Link sagt nicht mehr aus, als dass es diesen Fuehrerschein wohl gibt. Wie Thailand diesen Fuehrerschein sieht, bzw. anerkennt - diese Frage wird von dir nicht beantwortet. Du schreibst, dass du von Deutschen weisst, dass dieser noch akzeptiert wird. Hier stellt sich mir nur die eine Frage: wird er nur von der Polizei akzeptiert oder auch von der Fuehrerscheinstelle ??????
So weit mir bekannt ist, erkennt die Polizei auch noch den internationalen Fuehrerschein nach dem Wiener Abkommen an. Die Fuehrerscheinstelle aber nicht.
2 Behoerden, 2 unterschiedliche Auslegungen.
 

fahrer05

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Ich habe mir im vergangenen Jahr einen Internationalen Führerschein ausstellen lassen(Deutschland).Kosten 16,80euro plus Passbild.Darauf steht:
Internationaler Kraftfahrzeugverkehr
Internationaler Führerschein
Nr:.........
Übereinkommen über den Straßenverkehr
Vom 8.November 1968
Gültig bis:28.07.2019(also 3 Jahre)
Dann noch die nummer des nationalen Führerscheins.
Auf der Innenseite:Dieser Führerschein ist nicht gültig für den Verkehr im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland

Er ist gültig in den Hoheitsgebieten aller anderen Vertragsparteien wenn er zusammen mit dem entsprechenden nationalen Führerschein vorgelegt wird.

Dieser Führerschein verliert seine Gültigkeit auf dem Territorium einer anderen Vertragspartei,wenn der Besitzer dort seinen ordentlichen Wohnsitz nimmt.

Weiter hinten sind dann noch die entsprechenden Fahrzeugklassen benannt für die er gilt.

Das heißt doch ein Abkommen von 1926 dürfte nicht mehr interesant sein.
Die Frage ist doch nur noch:ist Thailand hier international Vertragspartner.
Diese Frage könnte u.U.auch versicherungstechnisch interessant sein.

Dieser Führerschein wird von der zuständigen Behörde problemlos ausgestellt (wenn man einen gültigen hat)5555.
PS:wo das 1968er Abkommen gemacht wurde weiß ich nicht.