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Visum nach D abgelehnt - bevor beantragt!

JT29

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24 Oktober 2008
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Südbaden
:bigg

Es ist immer wieder interessant, was in Foren alles losgelassen wird.

Grundsätzlich ist ja ein Visum die Erlaubnis sich VORÜBERGEHEND in einem anderen Land aufhalten zu dürfen.

Die besagte Rückkehrwilligkeit ist internationaler Usus; ihr müsst auch bei einem Visaantrag den Beruf ausfüllen, ob ihr Geld habt und Euch die Reise leisten könnt etc... Oftmals gibt es aber auch uni- und bilaterale Verträge, wo diese Visumspflicht entfällt - Brasilien z.B. wurde genannt.

Im Übrigen sind die hier aufgeführten Gründe für die Rückkehrwilligkeit nur eine beispielhafte Aufzählung, auch andere Gründe sind selbstverständlich denkbar. Meine Frau hatte seinerzeit 2003 auch keine dieser klassischen Gründe, bekam aber trotzdem nach einer Remonstration das Visum (schon damals galten die verschärften Bestimmungen).

Wie bereits angeführt, wird ja bei jedem Visumsantrag auch geprüft, ob sich der Antragsteller auch so eine Reise leisten kann und er dem Besuchsstaat nicht irgendwie zur Last fallen könnte. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, dann hilft eben die Verpflichtungserklärung des Einladers. Drum ist es absoluter Mumpitz sich aufzuregen, man bürgt für die Dame und die Behörden haben gefälligst das Visum zu erteilen, denn mit der VE wird lediglich EINE Voraussetzung erfüllt - ist halt leider so.

Letztendlich muss bei einem Antrag alles rund laufen, so rund, dass der Entscheider keine andere Möglichkeit sieht, als dem Antrag zuzustimmen. Da alle Entscheidungen Einzelfallentscheidungen sind, gibt es eben auch keinen Königsweg, lediglich vielleicht mögliche Wege. Ich empfehle da eigentlich immer der Antragsakte auch ein Schreiben in deutscher Sprache beizufügen, wo genau alles nochmals präzise dokumentiert wird - es soll ja schon oft zu Hörfehlern beim Interview gekommen sein :bigg. Weiterhin empfehle ich auch eine Vollmacht beizufügen, denn ihr seid ja nicht Antragsteller und somit gibt es auch keine Auskunft.

Nutzt dies alles Nichts, dann gibt es noch weitere Wege. Bei Touristischem Anlass muss in der Tat keine Begründung für die Ablehnung gegeben werden - ist mir auch mal passiert mit der CSSR und ist eben auch internationaler Usus. Bei Einladungen kann man aber sehr wohl den Ablehnungsgrund erfahten und hat dann die Möglichkeit der Remonstration.
Das heisst dann nichts anders, als dass man die Botschaft bittet, ihre Entscheidung durch Beibringung von entsprechenden Papieren zu überdenken. Hilft das auch nichts bekommt man einen mehrseitigen Bescheid mit der Möglichkeit beim VG Berlin dagegen zu klagen.

ABER, ich kenne mittlerwiele 5 solcher Bescheide und die waren alle wasserfest, im übrigen beträgt die Laufzeit beim VG Berlin momentan etwa 18 Monate (!) = forget.

Oftmals wird auch empfohlen, man soll es bei der Tschechischen Botschaft versuchen ... keine Ahnung ob es da leichter geht, von Frankreich und der Niederlande weiss ich zumindest, dass diese voll nach den Schengener Durchführungsübereinkommen handeln.

Alternative Heiratsvisum? Nee, nicht wirklich. A1 sollte mittlerweile bekannt sein und auch wenn die Dame dann nicht heiratet und zurückkehrt, wird es spätestens beim 3. Mal dumme Fragen geben, aber nicht nur bei der Dame selbst, sondern bei Euch selbst, denn dann wird man den Heiratswillen anzweifeln und ihr dürft in BKK heiraten :flipa

Heiraten? Ich habe es bis heute nicht bereut :frech - ist jeden Tag spannend, obwohl mein Vater einmal meinte: Ist es nicht billiger 2x im Jahr nach TH zu fliegen - klar, aber das andere hat auch was.

Allerdings sollte man sich eben schon vorab mal ansehen, wen man heiratet, dazu gehört auch mal das Umfeld zu studieren, eine Fahrt in den Isaan etc.... und ein wenig gesunder Menschenverstand gehört auch dazu - nicht alle Schwutten sind abgebrüht, es gibt solche und solche, ebenso wie es bei uns solche und solche gibt - von daher ist die Herkunft eingentlich auch Wurst und bei manchm ist es eben besser sie heiraten nicht und fahren dafür nach LOS :p

So, genug altklug dahergelabbert - nur mal schnell mein 2 Cents dazu und sorry, ist etwas länger geworden.
 

Paul

100%
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Alternative Heiratsvisum? Nee, nicht wirklich. A1 sollte mittlerweile bekannt sein und auch wenn die Dame dann nicht heiratet und zurückkehrt, wird es spätestens beim 3. Mal dumme Fragen geben, aber nicht nur bei der Dame selbst, sondern bei Euch selbst, denn dann wird man den Heiratswillen anzweifeln und ihr dürft in BKK heiraten :flipa

@JT29

Gut dass Du diesen Punkt auch noch angesprochen hast.
Das ist nämlich leider nicht ohne Konsequenz, wenn man eine auf Heiratsvisum einläd und dann doch nicht heiratet.
 

cyberbeno4

Königsblauer
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Da bin ich mir nicht so sicher. Trotzdem, vielen Dank.

Ergänzung:

Es ist meinerseits nicht beabsichtigt zu heiraten, da ich mir nicht vorstellen kann, dass meine LT in D glücklich würde, ohne ihre Tratschfreundinnen, Suppenküchen, Fischmarkt, Thai-soapopera, Family im Korat ...

Vom Wetter ganz zu schweigen.
Werde mich so 8 Monate im Jahr hier aufhalten und im Sommer in D. Und da kann sie mich dann besuchen kommen.

das hört sich nach der ideallösung an, zur regenzeit muß man net unbedingt im los sein........
viel glück und lauf net im changbeershirt anne botschaft ein :bigg.
 

cyberbeno4

Königsblauer
Inaktiver Member
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das halte ich für übertrieben, allerdings würde ich den frühschoppen morgen früh ein wenig ruhiger angehen als gewöhnlich.
ein paar bonbons vom dem fischermann seinem freund vor dem interview können sich nix schaden :yc
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
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Dusch Dich auch nicht zu übermäßig mit wohlriechenden Showergels und benutze bloß kein Deo oder After Shave!

Sonst schreien all die anderen Penner, die da rumsitzen: Bah, was stinkt das Schwein!

Gruß Kalle
 

shark30

Schreibwütig
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es scheint wirklich schwieriger geworden zu sein. wollte kürzlich meine schwägerin einladen, welche bestimmt schon 6 mal in den letzten 10 jahren zu besuch war und es wurde prompt abgelehnt obwohl sie immer pünktlich heim gefahren ist. werd versuchen mal telefonisch klärung zu schaffen, was wohl schwer wird (nerv). denke wenn die jetzt schon bei familienbesuch ärger machen ist es soweit, ich werde es auf keinen fall so hin nehmen, hier gehts um prinzip. als deutscher steuerzahler habe ich auch meine rechte und wenn ich dann noch die volle verantwortung (Garantie und KV) übernehme finde ich das unverschämt.
 

JT29

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Südbaden
als deutscher steuerzahler habe ich auch meine rechte und wenn ich dann noch die volle verantwortung (Garantie und KV) übernehme finde ich das unverschämt.

Aha, erzähl mal, welche Rechte hast Du denn in dem Fall?

Du bist nicht mal Antragsteller und als Bürge erfüllst Du lediglich EINE Voraussetzung für das Visum (hätte die Dame genug Geld bedarf es ja gar keiner VE).
 

shark30

Schreibwütig
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Niedersachsen
Aha, erzähl mal, welche Rechte hast Du denn in dem Fall?

Du bist nicht mal Antragsteller und als Bürge erfüllst Du lediglich EINE Voraussetzung für das Visum (hätte die Dame genug Geld bedarf es ja gar keiner VE).

moin jt,
ich dachte mein recht ist es, ein "familienmitglied" mit einer anderen staatsbürgerschaft einzuladen! Wie gesagt es geht mir dabei auch ums prinzip und von daher werde ich sobald ich etwas luft habe entsprechende maßnahmen die zur erteilung eines visas notwendig sind einleiten. aber wie du auch schon geschrieben hast, geht sowas nicht von einen tag zum andern. wenn man aber nie was unternimmt und es einfach so schluckt wird sich nichts ändern.
gruß shark
 
Pattayareise

franki

Hat nix anderes zu tun
   Autor
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Dresden, Deutschland
entsprechende maßnahmen die zur erteilung eines visas notwendig sind einleiten
Tja, JT29 hat die Rechtslage, so wie sie leider nun mal ist, korrekt dargestellt, da wirst Du keine Maßnahmen einleiten können, der Klageweg vorm VG Berlin ist langwierig und mühsam und die Erfolgsaussichten minimal. Übrigens, wer verheiratet ist, dessen Frau hat keine Chance mit Besuchsvisum nach Deutschland zu kommen, schon wenn man die Papiere zur Heirat bei der Botschaft zur Legalisation einreicht, ist das ein Grund, das Visum abzulehnen (es sei denn, Du bist in Deutschland abgemeldet und lebst selbst in Thailand). Ich kenne jemanden, der ist seit Jahren mit einer Thai verheiratet, die es aber nicht packt Deutsch zu lernen - keine Chance. Besuchervisum mehrfach abgelehnt. 2007 im Mai wollte er sie mit Heiratsvisum nach Deutschland holen, das wurde schon zu dem Zeitpunkt abgelehnt, mit Hinweis auf das neue Gesetz, das erst ab August 2007 in Kraft getreten ist! Naja, jetzt baut er ein Haus in Thailand, muß aber immer wieder für ein paar Monate zum Geldverdienen nach Deutschland.

Gruß von Franki.
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
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21 Oktober 2008
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Übrigens, wer verheiratet ist, dessen Frau hat keine Chance mit Besuchsvisum nach Deutschland zu kommen, ...

Stimmt nicht ganz!

Ich weiß nicht, wie du das Wort "Besuchsvisum" definierst.

Wenn du damit meinst, daß sie dauerhaft in D bleiben soll, dann hast du recht. Dafür ist A1 Goetheinstitut erforderlich.

Bei Anerkannter Ehe kann sie aber 2 mal jährlich auf Schengen Basis für 90 Tage nach D kommen.

Da hast du laut Aussage eines früheren Konsuls in BKK tatsächlich ein Recht.

Habe das persönlich schon mehrmals praktiziert, letztmalig im WInter 2007/2008

Gruß Kalle