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Thailand TM 30 online machen, Probleme ,Ratschläge und Hinweise

Rüssli

Som nam na oder so!
   Autor
1 Februar 2009
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Screenshot (1).png

Ich hätte mal ne Frage zum ausfüllen??

Im oberen Teil vom Antrag für das TM 30 wird da die Deutsche Adresse eingetragen? Hatte bisher immer die Thai Adresse eingetragen, aber im 2 Abschnitt wird die ja dem Aufenthaltsort auch nochmal eingetragen.
Das wäre ja doppelt gemoppelt.
 
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CampariO

Hat nix anderes zu tun
   Autor
19 Januar 2012
1.246
13.975
2.565
Anhang anzeigen 2238003

Ich hätte mal ne Frage zum ausfüllen??

Im oberen Teil vom Antrag für das TM 30 wird da die Deutsche Adresse eingetragen? Hatte bisher immer die Thai Adresse eingetragen, aber im 2 Abschnitt wird die ja dem Aufenthaltsort auch nochmal eingetragen.
Das wäre ja doppelt gemoppelt.

Oben die Adresse in Thailand vom Besitzer, unten die Adresse wo du in Thailand wohnst. Wenn du der Besitzer bist und in deinem Condo wohnst, sind die Adressen identisch.
 

HamburgerJung

Wenn ich schweige, bin ich noch nicht fertig. 😂
    Aktiv
11 Mai 2020
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Sisaket, Thailand
Ich habe das TM.30 wieder online ausgefüllt und anschließend.... sobald der Status „Informed“ angezeigt wurde..... die Bestätigung ausgedruckt.

Zusätzlich drucke ich immer die Zeile im unten Bereich der aktuellen Suchergebnisse .....mit den vollständigen Daten.....aus.
Dieses "Zeile" hefte ich anschließend in meinen Reisepass.

Mir reicht dat und der (meiner) Immi auch.
 

franz44

LKS KRANK
   Autor
5 Januar 2009
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66
Koblenz
Ich hatte bis jetzt nichts mit TM30 zu tun und brauche es auch nicht . Es ist doch ein Formular das das Hotel , Vermieter ,private Untekunft usw . bei der Imigration ausfüllen muss sonst gibt es eine Geldstrafe ?
Wie ich festgestellt habe kapiert das nicht jeder beratungsresistente .
Wenn ich es richtig verstanden habe muss bei Privater Untekünften auch nach einem Urlaub oder mehrtägige Reise in Thailand bei Rückkehr wieder neu angemeldet werden .Bei Hotels wird das ja auch gemacht .
Wie handhabt ihr das und habe ich das so richtig verstanden ?

mfg franz44
 

Al blondy

Aktiver Member
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24 Dezember 2018
196
861
923
Frankfurt, Deutschland
Ich hatte bis jetzt nichts mit TM30 zu tun und brauche es auch nicht . Es ist doch ein Formular das das Hotel , Vermieter ,private Untekunft usw . bei der Imigration ausfüllen muss sonst gibt es eine Geldstrafe ?
Wie ich festgestellt habe kapiert das nicht jeder beratungsresistente .
Wenn ich es richtig verstanden habe muss bei Privater Untekünften auch nach einem Urlaub oder mehrtägige Reise in Thailand bei Rückkehr wieder neu angemeldet werden .Bei Hotels wird das ja auch gemacht .
Wie handhabt ihr das und habe ich das so richtig verstanden ?

mfg franz44
Wenn ich in Thailand reise lass ich meine Freundin im Hotel einchecken.
So muss ich mich nach der Rückkehr ins condo nicht wieder anmelden.
 
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alohanick

Schreibwütig
    Aktiv
18 März 2013
502
1.400
993
Normalerweise (!) wird eine neue TM30 bei der Rückkehr in das gleiche Condo nicht verlangt.
Nur, falls das Condo gewechselt wird.

Nach einem Auslandsaufenthalt geht die TM30 allerdings nicht elektronisch.
 

HamburgerJung

Wenn ich schweige, bin ich noch nicht fertig. 😂
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11 Mai 2020
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Sisaket, Thailand
Ich schreibe mal, wie ich es seit Jahren, seit ca. 2023, mache … vorher bin ich immer zur Immi gegangen. Und auch da waren die Vorgehensweisen ziemlich identisch.

Nach der Einreise aus dem Ausland melde ich, "sobald" ich zu Hause angekommen bin, online ein TM.30. Ich bin damit allerdings nicht immer innerhalb der 24 Stunden … weil ich es nicht als absolute Priorität ansehe oder schlichtweg vergesse.

Ich musste bisher auch noch nie zur Immi, um ein weiteres (schriftliches) TM.30 zu machen. Ich habe mit genau dieser Vorgehensweise schon diverse COR, EOS, 90-Tage-Meldungen oder andere Dokumente bekommen.

Ich drucke mir jedes Mal die Online-Bestätigung aus und hefte den kleinen Abschnitt in den Pass. Per Mail habe ich übrigens noch nie etwas erhalten.

Reisen innerhalb Thailands: Nach der Rückkehr mache ich natürlich kein neues TM.30. Das hatte ich bereits bei der Einreise gemacht, somit ist der Aufenthalt in meinem Haus bereits bestätigt … und zwar für die gesamte Zeit. Als Aufenthalts-Enddatum (Check-out) habe ich meine nächste Ausreise aus Thailand eingetragen.

Das machen übrigens Hotels oder Condo-Vermieter genauso. Wenn ich ein Hotelzimmer oder ein Condo für einen längeren Zeitraum miete, während dieser Zeit für ein paar Tage auf Tour gehe und weder im Hotel auschecke noch den Mietvertrag für das Condo kündige, wird nach meiner Rückkehr auch keine neue TM.30-Meldung gemacht. Durch die Erstmeldung ist der komplette Aufenthalt abgedeckt.

Checke ich aus oder kündige ich den Mietvertrag, ist es nach Rückkehr wieder ein Neueinzug, der entsprechend meldepflichtig wäre.

Das Hotel, in dem ich während meiner Reise übernachte, wird mich natürlich ebenfalls melden. Die kennen die Vorgeschichte ja nicht … also ob und wo ich vorher gemeldet war. Außerdem besteht für das Hotel eine eigene Meldepflicht. Ist aber auch kein Problem.

So mache ich es … und so ist es mit der Immi Sisaket persönlich besprochen. Daher muss jetzt auch keiner kommen und mir erklären, wie ich es doch anders mache oder anders machen müsste. 😉

Ich war noch nie im Bangkok Hilton, habe noch nie einen „roten“ Stempel bekommen und musste deswegen auch noch nie irgendwelche Repressalien oder Vorhaltungen entgegennehmen. 😂

Andere Erfahrungen, andere Immi, andere Vorgehensweisen … keine Frage, die gibt es. Wurde hier ja auch schon mehrfach von anderen Membern bestätigt, dass es anderswo durchaus anders laufen kann.
Stelle ich auch überhaupt nicht in Frage...
 
Zuletzt bearbeitet:

alohanick

Schreibwütig
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18 März 2013
502
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Nach der Einreise aus dem Ausland melde ich, "sobald" ich zu Hause angekommen bin, online ein TM.30.

Ich vermute, dass das Onlinesystem nicht weiß, ob du im Ausland bist oder warst. Dafür spricht, dass falls ich im fraglichen Zeitraum im Ausland bin, trotzdem eine Erinnerungsmail bekomme.

Jedenfalls wurde bei mir nach einem längeren Auslandsaufenthalt die Online-Meldung abgelehnt. Da half nur persönlich auftauchen oder, so wie ich es gemacht habe, per Post.
 

HamburgerJung

Wenn ich schweige, bin ich noch nicht fertig. 😂
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11 Mai 2020
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Sisaket, Thailand
Ich vermute, dass das Onlinesystem nicht weiß, ob du im Ausland bist oder warst. Dafür spricht, dass falls ich im fraglichen Zeitraum im Ausland bin, trotzdem eine Erinnerungsmail bekomme.

Jedenfalls wurde bei mir nach einem längeren Auslandsaufenthalt die Online-Meldung abgelehnt. Da half nur persönlich auftauchen oder, so wie ich es gemacht habe, per Post.

Bei der TM.30 bekommst du keine Erinnerungsmail....weil es gibt ja keinen bestimmten Zeitpunkt für das TM.30 sondern es ist abhängig von der Einreise....wie du selber schreibst...oder bei Unterkunftswechsel. Woher sollte das System das wissen.....?

Meinst du vielleicht die 90 Tage Meldung ?
 
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CampariO

Hat nix anderes zu tun
   Autor
19 Januar 2012
1.246
13.975
2.565
Normalerweise (!) wird eine neue TM30 bei der Rückkehr in das gleiche Condo nicht verlangt.
Nur, falls das Condo gewechselt wird.

Nach einem Auslandsaufenthalt geht die TM30 allerdings nicht elektronisch.
T 30 geht immer online. TM47 meinst du wohl, die 90 Tage Meldung, da muss man nach einem Auslandsaufenthalt das erste Mal erst wieder zur Immi.
 
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