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News Keine Konten mehr in Thailand für EU Bürger mit Wohnsitz in der EU ab 2027?

Earn

Schreibwütig
   Autor
17 Oktober 2024
696
2.605
1.393
Mal ein paar klare Worte zum Thema Elfenbeinturm vs. Plastikstuhl (BRUBEG & Art. 21c)

Hallo zusammen,
ich muss jetzt doch mal eine Lanze für all die „Rentner auf den Plastikstühlen“ brechen.
Es ist wirklich erstaunlich, mit wie viel arroganter Überheblichkeit hier teilweise von oben herab auf die Forengemeinschaft geblickt wird. Da wird sich über Leute lustig gemacht, die angeblich „ohne die erleuchtenden Ausführungen“ eines Beitrags die Welt nicht mehr verstehen, während der Verfasser gleichzeitig jeden blockiert, der ihm fachlich widerspricht.
Das ist kein juristischer Diskurs, das ist das Bauen einer privaten Echokammer im Ruhestand.

Wer so laut nach „Norm, Tatbestand und Rechtsfolge“ schreit und sich als Hüter des wahren Rechts darstellt, sollte sich allerdings nicht selbst mit Anlauf ein juristisches Eigentor schießen. Die Argumentation unseres „Hobby-Verwaltungsrechtlers“ ist zwar theoretisch ganz nett, geht aber an der wirtschaftlichen Realität komplett vorbei.
Der fundamentale Denkfehler:
Ja, Herr Oberlehrer, das Gesetz verbietet dem EU-Bürger nicht direkt das Konto. Applaus dafür. Das Gesetz (Art. 21c CRD VI / BRUBEG) richtet sich an die Banken. Es verbietet den Drittstaatenbanken ohne EU-Lizenz das Fortführen von Kernbankgeschäften für in der EU Ansässige.

Und jetzt denken wir mal kurz wie ein Banker und nicht wie ein pensionierter Aktenreiter:

Wenn die Bangkok Bank oder die Kasikorn ab 2027 drakonische Strafen der europäischen Bankenaufsicht riskiert, weil sie Karteileichen mit deutschen Adressen im System führt – was macht sie dann? Ruft sie nachts beim „Herrn Schmidt“ an und fragt nach ? Nein. Sie zieht das ganz normale, privatrechtliche Kündigungsrecht laut ihren AGB und macht das Konto ohne Angabe von Gründen dicht. Um sich abzusichern. Aus reinem Compliance-Eigenschutz.Dazu braucht die Bank keine „Verbotsnorm gegen den Bürger“, die der Kollege hier so verzweifelt sucht. Eine Bank ist keine Behörde, sie schützt ihr eigenes Geschäft.
Das Ergebnis für den Mann auf dem Plastikstuhl ist am Ende exakt dasselbe: Das Konto ist weg.

Wer den Leuten hier erzählt: „Wer in der EU gemeldet ist, kann auch zukünftig in Thailand ein Bankkonto unterhalten. Alles andere ist irreführend“, betreibt gefährliche Haarespalterei. Es ist ein Unterschied, ob ich etwas rein theoretisch „besitzen darf“, oder ob die Bank mich wegen neuer Gesetze hochkant rauswirft.

Und noch ein kleiner Schmunzler am Rande: Wer stolz behauptet, er würde „alle seine Auslandskonten mitsamt Abschlüssen schon immer vorsorglich melden“, beweist endgültig, dass er seltsam ist.

Wem genau meldet er das denn eigentlich – der Ehefrau, dem Stammtisch oder der Bundesbank?

Es gibt in Deutschland schlicht keine Pflicht, ein reines Guthabenkonto im Ausland präventiv irgendwo anzumelden. Und beim automatischen Datenaustausch (CRS) meldet die thailändische Bank den Bürger im Hintergrund, nicht umgekehrt. Diese vermeintliche „Vorsorge“ schützt im Jahr 2027 jedenfalls niemanden vor absolut gar nichts, wenn die Bank wegen des EU-Wohnsitzes ihrer Kunden unter Druck gerät.

Fazit:

Man kann im thailändischen Ruhestand den Elfenbeinturm der Paragrafen reiten und andere Forenmitglieder als dumme Laien hinstellen. Am Ende des Tages schlägt die Praxis der Banken-Compliance aber jede graue Theorie.
Die Sorge der Leute vor Kontoschließungen wegen des Wohnsitzes ist real.
Wer das ignoriert, hat schlicht den Schuss nicht gehört.

In diesem Sinne: Trinkt euer Leo in der Abendsonne, lasst euch nicht verunsichern – aber verlasst euch erst recht nicht auf pensionierte Besserwisser, die die Realität wegbeschließen wollen.
 
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Klimbim

Hat nix anderes zu tun
   Autor
24 November 2024
1.449
8.207
2.165
Was macht so eine KI eigentlich? Mit der sich einige hier die Köppe einschlagen? Rhetorisch gefragt.

Ist hier nicht mal einem aufgefallen, dass auf die Frage zu einem kontrovers diskutierten Thema von der KI auch nur das gebracht wurde, was 3 Seiten vorher aus der Luft gegriffen behauptet wurde?

Ich lese manchmal Ausführungen zu Rechtsfragen bei denen ich zuerst denke: "wow, sauber formuliert" nur um dann später zu bemerken:

"Moment... das ist eigentlich ein komplett am Thema vorbei argumentieren lassen... mit Hilfe der KI".

Zum Nachschlagen ist sie manchmal ganz okay, in einzelnen Detailfragen. Ich habe allerdings massive Zweifel, ob KI einzelfallbezogen an der Sache entlang sauber Auslegungen von normativem Recht hin bekommt.

Der Verfasser hat, das muss ich redlich aber anerkennen, gekennzeichnet: " es handelt sich um KI".

Ich würde aber extrem vorsichtig damit sein, solchen Aussagen dann inhaltlich einfach mal so zu folgen. Das machen hier im Forum erstaunlich viele und sowas fiel mir bereits auch in Diskussionen auf, die andere Rechtsfragen behandelten - zum Beispiel solche der Anforderungen für ein Schengenvisum. Da bin ich übrigens auch nicht angetan, wenn sich Agenturen zu diesen Fragen äußern, die dafür weder Befugnis noch die Ausbildung abbilden können.

Anderes Thema.

In meinem Kopf selbst zu dieser Frage hier war der erste "Gedankenblitz" etwa so: "kann die EU überhaupt so vorgehen, wie es hier suggeriert wird?"

Da war innerhalb von Sekunden meine Antwort: "nein, so nicht".

Diesen Instinkt hat KI nicht, jeder auch nur halbwegs durchschnittlich ausgebildete Volljurist indes schon - Ideologen in der Zunft mal aussen vor, aber die sollten eigentlich einen anderen Beruf wählen finde ich (meine persönliche Ansicht zur Sache).
 
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hatarifan

Gibt sich Mühe
    Aktiv
25 April 2025
384
2.826
1.193
Es verbietet den Drittstaatenbanken ohne EU-Lizenz das Fortführen von Kernbankgeschäften für in der EU Ansässige.
Nein, weil die Richtlinie hierfür ausdrücklich mehrere Ausnahmen bzw. Abgrenzungen vorsieht:

1. Consumption abroad:
Wenn ein in Deutschland Ansässiger nach Thailand reist und dort bei einer thailändischen Bank ein Konto eröffnet bzw. Bankleistungen bezieht, soll CRD VI diesen Vorgang gerade nicht erfassen. Erwägungsgrund 6 sagt ausdrücklich, dass die Inanspruchnahme von Bankdienstleistungen außerhalb der Union unberührt bleiben soll.

2. Reverse Solicitation:
Wenn der EU-Kunde aus eigener ausschließlicher Initiative auf die Drittstaatenbank zugeht, greift die Zweigstellenpflicht nicht. Besonders relevant: Erwägungsgrund 6 erwähnt ausdrücklich auch die Fortführung („including their continuation“) solcher Dienstleistungen. Art. 21c Abs. 2 und 3 regelt diese Ausnahme dann konkret.

3. Bestandsschutz:
Art. 21c Abs. 5 bestimmt ausdrücklich, dass die neue Zweigstellenpflicht bestehende Verträge, die vor dem 11. Juli 2026 geschlossen wurden, nicht beeinträchtigt.

Die Regelung ist meiner Meinung nach insofern ziemlich eindeutig.

Wenn z. B. die Bangkok Bank aktiv aus Thailand heraus Kernbankprodukte in Deutschland anbietet, benötigt sie dafür grundsätzlich eine zugelassene Drittstaatenzweigstelle in Deutschland.

Gehe ich als Kunde dagegen während meines Aufenthalts in Thailand selbst auf die Bank zu und eröffne dort ein Konto, ist das „consumption abroad“ und soll von CRD VI ausdrücklich unberührt bleiben.

Problematisch kann es letztendlich dann werden, wenn ich während meines Urlaubs einen Savings Account bei einer thailändischen Bank eröffne, was aufgrund von „consumption abroad“ grundsätzlich kein Problem sein sollte und mir die thailändische Bank später, während ich wieder in Deutschland bin, von sich aus weitere Kernbankprodukte anbietet, die nicht eng mit meinem ursprünglichen Savings Account zusammenhängen, z. B. einen Kredit oder eine zusätzliche Kreditlinie.

Anders sieht es wiederum aus, wenn ich selbst aus Deutschland auf die Bank zugehe und beispielsweise nach einem Kredit frage. Dann kann für dieses neue Geschäft erneut die Ausnahme der „Reverse Solicitation“ greifen.

Ob mir die thailändische Bank aufgrund ihrer eigenen Compliance-Regeln letztendlich ein Konto eröffnet, EU-Residents generell ausschließt und / oder sicherheitshalber Bestandskonten kündigt, ist eine andere Frage und zu jetzigen Zeitpunkt reine Spekulation.
Das kann mittelbar durch CRD VI beeinflusst sein, ist aber nicht dasselbe wie ein gesetzliches Verbot, Konten für EU-Ansässige zu führen.
 

Earn

Schreibwütig
   Autor
17 Oktober 2024
696
2.605
1.393
Nein, weil die Richtlinie hierfür ausdrücklich mehrere Ausnahmen bzw. Abgrenzungen vorsieht:

1. Consumption abroad:
Wenn ein in Deutschland Ansässiger nach Thailand reist und dort bei einer thailändischen Bank ein Konto eröffnet bzw. Bankleistungen bezieht, soll CRD VI diesen Vorgang gerade nicht erfassen. Erwägungsgrund 6 sagt ausdrücklich, dass die Inanspruchnahme von Bankdienstleistungen außerhalb der Union unberührt bleiben soll.

2. Reverse Solicitation:
Wenn der EU-Kunde aus eigener ausschließlicher Initiative auf die Drittstaatenbank zugeht, greift die Zweigstellenpflicht nicht. Besonders relevant: Erwägungsgrund 6 erwähnt ausdrücklich auch die Fortführung („including their continuation“) solcher Dienstleistungen. Art. 21c Abs. 2 und 3 regelt diese Ausnahme dann konkret.

3. Bestandsschutz:
Art. 21c Abs. 5 bestimmt ausdrücklich, dass die neue Zweigstellenpflicht bestehende Verträge, die vor dem 11. Juli 2026 geschlossen wurden, nicht beeinträchtigt.

Die Regelung ist meiner Meinung nach insofern ziemlich eindeutig.

Wenn z. B. die Bangkok Bank aktiv aus Thailand heraus Kernbankprodukte in Deutschland anbietet, benötigt sie dafür grundsätzlich eine zugelassene Drittstaatenzweigstelle in Deutschland.

Gehe ich als Kunde dagegen während meines Aufenthalts in Thailand selbst auf die Bank zu und eröffne dort ein Konto, ist das „consumption abroad“ und soll von CRD VI ausdrücklich unberührt bleiben.

Problematisch kann es letztendlich dann werden, wenn ich während meines Urlaubs einen Savings Account bei einer thailändischen Bank eröffne, was aufgrund von „consumption abroad“ grundsätzlich kein Problem sein sollte und mir die thailändische Bank später, während ich wieder in Deutschland bin, von sich aus weitere Kernbankprodukte anbietet, die nicht eng mit meinem ursprünglichen Savings Account zusammenhängen, z. B. einen Kredit oder eine zusätzliche Kreditlinie.

Anders sieht es wiederum aus, wenn ich selbst aus Deutschland auf die Bank zugehe und beispielsweise nach einem Kredit frage. Dann kann für dieses neue Geschäft erneut die Ausnahme der „Reverse Solicitation“ greifen.

Ob mir die thailändische Bank aufgrund ihrer eigenen Compliance-Regeln letztendlich ein Konto eröffnet, EU-Residents generell ausschließt und / oder sicherheitshalber Bestandskonten kündigt, ist eine andere Frage und zu jetzigen Zeitpunkt reine Spekulation.
Das kann mittelbar durch CRD VI beeinflusst sein, ist aber nicht dasselbe wie ein gesetzliches Verbot, Konten für EU-Ansässige zu führen.
Gut, dass du nach deinen umfassenden und langen theoretischen Ausführungen im letzten Absatz dann doch noch die Kurve in die reale Welt bekommen hast und mir im Kern vollkommen zustimmst. Das Gesetz ist das eine, der Eigenschutz der Banken das andere. Schön, dass wir uns beim Ergebnis einig sind: Das Risiko für die Konten ist absolut real – ganz egal, wie viele englische Fachbegriffe man vorher im Kreis dreht.
Danke für die Bestätigung!
 

Barnes

Tired & Emotional
   Autor
19 Dezember 2013
1.583
6.631
2.415
Diesen Instinkt hat KI nicht, jeder auch nur halbwegs durchschnittlich ausgebildete Volljurist indes schon - Ideologen in der Zunft mal aussen vor, aber die sollten eigentlich einen anderen Beruf wählen finde ich (meine persönliche Ansicht zur Sache).
und so manchem Volljuristen mangelt es, wie der KI auch, an Sozialkompetenz und da helfen leider weder Instinkt, noch sachgerechte Auslegung.
 
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Klimbim

Hat nix anderes zu tun
   Autor
24 November 2024
1.449
8.207
2.165
Nein, weil die Richtlinie hierfür ausdrücklich mehrere Ausnahmen bzw. Abgrenzungen vorsieht:

1. Consumption abroad:
Wenn ein in Deutschland Ansässiger nach Thailand reist und dort bei einer thailändischen Bank ein Konto eröffnet bzw. Bankleistungen bezieht, soll CRD VI diesen Vorgang gerade nicht erfassen. Erwägungsgrund 6 sagt ausdrücklich, dass die Inanspruchnahme von Bankdienstleistungen außerhalb der Union unberührt bleiben soll.

2. Reverse Solicitation:
Wenn der EU-Kunde aus eigener ausschließlicher Initiative auf die Drittstaatenbank zugeht, greift die Zweigstellenpflicht nicht. Besonders relevant: Erwägungsgrund 6 erwähnt ausdrücklich auch die Fortführung („including their continuation“) solcher Dienstleistungen. Art. 21c Abs. 2 und 3 regelt diese Ausnahme dann konkret.

3. Bestandsschutz:
Art. 21c Abs. 5 bestimmt ausdrücklich, dass die neue Zweigstellenpflicht bestehende Verträge, die vor dem 11. Juli 2026 geschlossen wurden, nicht beeinträchtigt.

Die Regelung ist meiner Meinung nach insofern ziemlich eindeutig.

Wenn z. B. die Bangkok Bank aktiv aus Thailand heraus Kernbankprodukte in Deutschland anbietet, benötigt sie dafür grundsätzlich eine zugelassene Drittstaatenzweigstelle in Deutschland.

Gehe ich als Kunde dagegen während meines Aufenthalts in Thailand selbst auf die Bank zu und eröffne dort ein Konto, ist das „consumption abroad“ und soll von CRD VI ausdrücklich unberührt bleiben.

Problematisch kann es letztendlich dann werden, wenn ich während meines Urlaubs einen Savings Account bei einer thailändischen Bank eröffne, was aufgrund von „consumption abroad“ grundsätzlich kein Problem sein sollte und mir die thailändische Bank später, während ich wieder in Deutschland bin, von sich aus weitere Kernbankprodukte anbietet, die nicht eng mit meinem ursprünglichen Savings Account zusammenhängen, z. B. einen Kredit oder eine zusätzliche Kreditlinie.

Anders sieht es wiederum aus, wenn ich selbst aus Deutschland auf die Bank zugehe und beispielsweise nach einem Kredit frage. Dann kann für dieses neue Geschäft erneut die Ausnahme der „Reverse Solicitation“ greifen.

Ob mir die thailändische Bank aufgrund ihrer eigenen Compliance-Regeln letztendlich ein Konto eröffnet, EU-Residents generell ausschließt und / oder sicherheitshalber Bestandskonten kündigt, ist eine andere Frage und zu jetzigen Zeitpunkt reine Spekulation.
Das kann mittelbar durch CRD VI beeinflusst sein, ist aber nicht dasselbe wie ein gesetzliches Verbot, Konten für EU-Ansässige zu führen.


Perfekt wiedergegeben. Endlich. Du taugst zum Bundesrichter.

Im Ernst: hier ist eine Richtlinie begriffen worden. Neben den wirklich guten Ausführungen noch hinzuzufügen, damit es umfassend erklärt:

Eine EU-Richtlinie ist kein unmittelbar geltendes „EU-Gesetz“ für den Bürger. Sie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, ein bestimmtes Ziel zu erreichen, lässt ihnen aber grundsätzlich die Wahl, wie sie dieses in nationales Recht umsetzen.

Kurz: Die EU gibt das Ziel vor, der Mitgliedstaat setzt es rechtlich um.

Eine EU-Richtlinie wirkt grundsätzlich erst durch Umsetzung in nationales Recht. Setzt ein Mitgliedstaat sie nicht oder nicht korrekt um, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise unmittelbare Wirkung entfalten. Das gilt insbesondere für hinreichend klare, präzise und unbedingte Bestimmungen, und grundsätzlich nur zugunsten des Einzelnen gegenüber dem Staat.

Ich freue mich aber, dass du das echt richtig wieder gibst und es durchaus verständlicher und besser aufbereitet hast als mir das gelang. Wunderbar.

Und auch Deinem Punkt hinsichtlich der Compliance der Bank selbst, kann ich teilweise folgen. Starker Punkt.

Dennoch und nicht böse gemeint:

Dass thailändische Banken deshalb massenhaft EU-Residenten aus ihrer Compliance aussortieren, ist bislang nicht nur unbelegt, sondern widerspricht der Systematik der Regelung: Art. 21c CRD VI betrifft die Erbringung von Bankdienstleistungen in der EU und stellt ausdrücklich klar, dass der Konsum von Bankdienstleistungen außerhalb der EU unberührt bleibt.

Auch die Bank of Thailand behandelt Geschäfte mit Non-Residents als normalen Bestandteil ihres aufsichtsrechtlichen Rahmens.

Deshalb würde ich hier nicht vorsorglich eine thailändische Bankenpraxis vermuten, für die es keinen belastbaren Hinweis gibt. Compliance ist kein Orakel. Erst wenn eine Bank tatsächlich eine solche Praxis einführt, gibt es etwas zu diskutieren. Bis dahin ist die Behauptung schlicht nicht belegt.

So führst Du es letztlich aber auch selbst aus. Noch klarer als ich selbst. :love:
 
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Klimbim

Hat nix anderes zu tun
   Autor
24 November 2024
1.449
8.207
2.165
und so manchem Volljuristen mangelt es, wie der KI auch, an Sozialkompetenz und da helfen leider weder Instinkt, noch sachgerechte Auslegung.

Wer fachlich widerspricht, muss nicht automatisch sozial inkompetent sein. Und ein persönlicher Seitenhieb ersetzt nun einmal weder Rechtsgrundlage noch Auslegung.

Im Übrigen ist „Sozialkompetenz“ eine bemerkenswert bequeme Ausweichroute, wenn einem zur Sache gerade kein Gegenargument mehr einfällt.

Wir können natürlich gern über Tonfall, Empfindlichkeiten und persönliche Befindlichkeiten sprechen. Oder über die Rechtsnorm.

Ich persönlich hielte die zweite Variante für die etwas anspruchsvollere.
 
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Earn

Schreibwütig
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17 Oktober 2024
696
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Selten so gelacht😄, ich glaube du überschätzt den Einfluss der europäischen Bankenaufsicht gewaltig.
Sehr fundierte Argumentation! :))))))

Wer allerdings glaubt, dass die thailändischen Banken sich über die europäische Bankenaufsicht „kaputtlachen“, unterschätzt die Hebel der EU ganz gewaltig. Die EU-Kommission hat in der Vergangenheit bereits Milliardenstrafen im Finanzsektor verhängt – man frage mal bei der Citigroup, JPMorgan oder Barclays nach, die wegen Marktmanipulationen zusammen über 1 Milliarde Euro an Brüssel überweisen mussten.

Und wie werden diese Strafen eingetrieben? Ganz einfach: Über die Vermögenswerte, Devisenreserven und Konten, die jede thailändische Großbank bei Partnerbanken innerhalb der EU halten muss, um überhaupt am globalen Handel teilzunehmen.

Schlimmer als jedes Bußgeld ist der drohende Verlust der EU-Korrespondenzbank-Beziehungen. Ohne Partnerbanken in Europa kann die thailändische Bank nicht mehr Euro-Überweisungen oder Akkreditivgeschäfte für ihre thailändischen Firmenkunden abwickeln. Dass so etwas ein sofortiges Todesurteil für eine Bank sein kann, hat in Europa der Fall der ABLV Bank gezeigt, die nach dem Cut durch die Aufsicht binnen weniger Tage kollabierte.

In der Realität nennt sich das De-Risking:
Kein Vorstand der Bangkok Bank riskiert Millionenstrafen oder den Ausschluss vom Euro-Zahlungsverkehr für das private Urlaubskonto vom ‚Herrn Schmidt‘. Die thailändischen Compliance-Abteilungen lachen nicht, die kündigen im Zweifel einfach – massenhaft und vollautomatisch per System-Algorithmus, um ihren eigenen Kopf zu retten.
 
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Numbersixtynine

Schreibwütig
    Aktiv
9 Mai 2014
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1.676
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Hamburg, Deutschland
Also ist die Gefahr groß, dass ich in den nächsten Jahren mein BB‑Konto verliere? Werde immer einen europäischen Wohnsitz behalten. Dann werde ich es am Ende meiner 3 Monate leer räumen :)
 
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Barnes

Tired & Emotional
   Autor
19 Dezember 2013
1.583
6.631
2.415
Wir können über alles sprechen, nur wenn Du fortlaufend den Volljuristen raushängen lässt, sind deine Beiträge leider nur ermüdend.
Perfekt wiedergegeben. Endlich. Du taugst zum Bundesrichter.
Merkst Du es eigentlich noch oder im Assessorexamen das Mandantengespräch auf Lücke gesetzt? Oder fütterst Du nur ironisch ein Klischee? Dann verstehe ich dich vielleicht einfach falsch.
 

Dreamer69

Kennt noch nicht jeder
    Aktiv
28 Juni 2026
56
420
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Ich kann mir im Grunde nicht vorstellen, dass die EU den Banken außerhalb der EU vorschreiben kann, mit wem sie Geschäfte machen dürfen und mit wem nicht.
Wenn überhaupt dürfte sie maximal ihren Bürgern dies verbieten.
So sehe ich das auch. Abgesehen davon, dass die EU demnächst gar nichts mehr auf die Kette bringt.
 

Klimbim

Hat nix anderes zu tun
   Autor
24 November 2024
1.449
8.207
2.165
Wir können über alles sprechen, nur wenn Du fortlaufend den Volljuristen raushängen lässt, sind deine Beiträge leider nur ermüdend.


Es geht weniger um mich als vielmehr darum, dass ich es leid bin wenn Menschen Panik verursachen, die wir uns wirklich sparen können. Einfach mal den Ball flach halten, Sachlichkeit statt Tiraden gegen die EU. Fände ich super.

Gewisse Narrative aus einer bestimmten Ecke finde ich "leider nur ermüdend". Mandanten habe ich keine, nur einen Arbeitgeber. Und wenn, dann würde ich sie mir aussuchen.

Und ja, bei einem bestimmten Narrativ reagiere ich nach Jahren des gelassenen Erduldens auch mal arrogant-irritiert. Ich bitte da um Verständnis, sonst eigentlich nicht meine Art. Sorry.
 
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Fletscher

Schreibwütig
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18 Juni 2023
875
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1.645
Und wie werden diese Strafen eingetrieben? Ganz einfach: Über die Vermögenswerte, Devisenreserven und Konten, die jede thailändische Großbank bei Partnerbanken innerhalb der EU halten muss, um überhaupt am globalen Handel teilzunehmen.

Im Gegenzug hätte die BoT oder auf Asien bezogen die Asean Banking Integration Framework (ABIF) die selben Hebel wie die EU Resp. die EZB.
 
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Dreamer69

Kennt noch nicht jeder
    Aktiv
28 Juni 2026
56
420
323
Es geht weniger um mich als vielmehr darum, dass ich es leid bin wenn Menschen Panik verursachen, die wir uns wirklich sparen können. Einfach mal den Ball flach halten, Sachlichkeit statt Tiraden gegen die EU. Fände ich super.

Gewisse Narrative aus einer bestimmten Ecke finde ich "leider nur ermüdend". Mandanten habe ich keine, nur einen Arbeitgeber. Und wenn, dann würde ich sie mir aussuchen.

Und ja, bei einem bestimmten Narrativ reagiere ich nach Jahren des gelassenen Erduldens auch mal arrogant-irritiert. Ich bitte da um Verständnis, sonst eigentlich nicht meine Art. Sorry.
Sind wir jetzt im Bundestag? Die EU hat aus Europa ein Chaos gemacht. Ist das jetzt schon zuviel der Wahrheit? Na wenn die ersten Drohnen nicht nur herumstehen, sondern hochgehen merkt das auch der Letzte
 

Earn

Schreibwütig
   Autor
17 Oktober 2024
696
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1.393
Im Gegenzug hätte die BoT oder auf Asien bezogen die Asean Banking Integration Framework (ABIF) die selben Hebel wie die EU Resp. die EZB.
Theoretisch richtig, aber glaubst du im Ernst, dass die Bank of Thailand oder die ASEAN wegen ein paar privaten Touristenkonten einen globalen Wirtschaftskrieg mit der EU vom Zaun bricht?
Das ist völlig unrealistisch. Solche Konflikte werden in der echten Welt nicht auf staatlicher Ebene eskaliert, sondern ganz pragmatisch auf dem Rücken der europäischen Kunden ausgetragen.
Dass die thailändischen Banken bei neuen Compliance-Bestimmungen extrem gerne überreagieren und im Zweifel lieber einmal zu viel als zu wenig sperren oder kündigen, haben sie in der Vergangenheit ja wohl schon zu Genüge bewiesen. Die Banken machen das Konto dicht, um auf der sicheren Seite zu sein, und die Politik zuckt mit den Achseln.

Warten wir's ab. Es bleibt spannend.
 
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