Mal ein paar klare Worte zum Thema Elfenbeinturm vs. Plastikstuhl (BRUBEG & Art. 21c)
Hallo zusammen,
ich muss jetzt doch mal eine Lanze für all die „Rentner auf den Plastikstühlen“ brechen.
Es ist wirklich erstaunlich, mit wie viel arroganter Überheblichkeit hier teilweise von oben herab auf die Forengemeinschaft geblickt wird. Da wird sich über Leute lustig gemacht, die angeblich „ohne die erleuchtenden Ausführungen“ eines Beitrags die Welt nicht mehr verstehen, während der Verfasser gleichzeitig jeden blockiert, der ihm fachlich widerspricht.
Das ist kein juristischer Diskurs, das ist das Bauen einer privaten Echokammer im Ruhestand.
Wer so laut nach „Norm, Tatbestand und Rechtsfolge“ schreit und sich als Hüter des wahren Rechts darstellt, sollte sich allerdings nicht selbst mit Anlauf ein juristisches Eigentor schießen. Die Argumentation unseres „Hobby-Verwaltungsrechtlers“ ist zwar theoretisch ganz nett, geht aber an der wirtschaftlichen Realität komplett vorbei.
Der fundamentale Denkfehler:
Ja, Herr Oberlehrer, das Gesetz verbietet dem EU-Bürger nicht direkt das Konto. Applaus dafür. Das Gesetz (Art. 21c CRD VI / BRUBEG) richtet sich an die Banken. Es verbietet den Drittstaatenbanken ohne EU-Lizenz das Fortführen von Kernbankgeschäften für in der EU Ansässige.
Und jetzt denken wir mal kurz wie ein Banker und nicht wie ein pensionierter Aktenreiter:
Wenn die Bangkok Bank oder die Kasikorn ab 2027 drakonische Strafen der europäischen Bankenaufsicht riskiert, weil sie Karteileichen mit deutschen Adressen im System führt – was macht sie dann? Ruft sie nachts beim „Herrn Schmidt“ an und fragt nach ? Nein. Sie zieht das ganz normale, privatrechtliche Kündigungsrecht laut ihren AGB und macht das Konto ohne Angabe von Gründen dicht. Um sich abzusichern. Aus reinem Compliance-Eigenschutz.Dazu braucht die Bank keine „Verbotsnorm gegen den Bürger“, die der Kollege hier so verzweifelt sucht. Eine Bank ist keine Behörde, sie schützt ihr eigenes Geschäft.
Das Ergebnis für den Mann auf dem Plastikstuhl ist am Ende exakt dasselbe: Das Konto ist weg.
Wer den Leuten hier erzählt: „Wer in der EU gemeldet ist, kann auch zukünftig in Thailand ein Bankkonto unterhalten. Alles andere ist irreführend“, betreibt gefährliche Haarespalterei. Es ist ein Unterschied, ob ich etwas rein theoretisch „besitzen darf“, oder ob die Bank mich wegen neuer Gesetze hochkant rauswirft.
Und noch ein kleiner Schmunzler am Rande: Wer stolz behauptet, er würde „alle seine Auslandskonten mitsamt Abschlüssen schon immer vorsorglich melden“, beweist endgültig, dass er seltsam ist.
Wem genau meldet er das denn eigentlich – der Ehefrau, dem Stammtisch oder der Bundesbank?
Es gibt in Deutschland schlicht keine Pflicht, ein reines Guthabenkonto im Ausland präventiv irgendwo anzumelden. Und beim automatischen Datenaustausch (CRS) meldet die thailändische Bank den Bürger im Hintergrund, nicht umgekehrt. Diese vermeintliche „Vorsorge“ schützt im Jahr 2027 jedenfalls niemanden vor absolut gar nichts, wenn die Bank wegen des EU-Wohnsitzes ihrer Kunden unter Druck gerät.
Fazit:
Man kann im thailändischen Ruhestand den Elfenbeinturm der Paragrafen reiten und andere Forenmitglieder als dumme Laien hinstellen. Am Ende des Tages schlägt die Praxis der Banken-Compliance aber jede graue Theorie.
Die Sorge der Leute vor Kontoschließungen wegen des Wohnsitzes ist real.
Wer das ignoriert, hat schlicht den Schuss nicht gehört.
In diesem Sinne: Trinkt euer Leo in der Abendsonne, lasst euch nicht verunsichern – aber verlasst euch erst recht nicht auf pensionierte Besserwisser, die die Realität wegbeschließen wollen.
Hallo zusammen,
ich muss jetzt doch mal eine Lanze für all die „Rentner auf den Plastikstühlen“ brechen.
Es ist wirklich erstaunlich, mit wie viel arroganter Überheblichkeit hier teilweise von oben herab auf die Forengemeinschaft geblickt wird. Da wird sich über Leute lustig gemacht, die angeblich „ohne die erleuchtenden Ausführungen“ eines Beitrags die Welt nicht mehr verstehen, während der Verfasser gleichzeitig jeden blockiert, der ihm fachlich widerspricht.
Das ist kein juristischer Diskurs, das ist das Bauen einer privaten Echokammer im Ruhestand.
Wer so laut nach „Norm, Tatbestand und Rechtsfolge“ schreit und sich als Hüter des wahren Rechts darstellt, sollte sich allerdings nicht selbst mit Anlauf ein juristisches Eigentor schießen. Die Argumentation unseres „Hobby-Verwaltungsrechtlers“ ist zwar theoretisch ganz nett, geht aber an der wirtschaftlichen Realität komplett vorbei.
Der fundamentale Denkfehler:
Ja, Herr Oberlehrer, das Gesetz verbietet dem EU-Bürger nicht direkt das Konto. Applaus dafür. Das Gesetz (Art. 21c CRD VI / BRUBEG) richtet sich an die Banken. Es verbietet den Drittstaatenbanken ohne EU-Lizenz das Fortführen von Kernbankgeschäften für in der EU Ansässige.
Und jetzt denken wir mal kurz wie ein Banker und nicht wie ein pensionierter Aktenreiter:
Wenn die Bangkok Bank oder die Kasikorn ab 2027 drakonische Strafen der europäischen Bankenaufsicht riskiert, weil sie Karteileichen mit deutschen Adressen im System führt – was macht sie dann? Ruft sie nachts beim „Herrn Schmidt“ an und fragt nach ? Nein. Sie zieht das ganz normale, privatrechtliche Kündigungsrecht laut ihren AGB und macht das Konto ohne Angabe von Gründen dicht. Um sich abzusichern. Aus reinem Compliance-Eigenschutz.Dazu braucht die Bank keine „Verbotsnorm gegen den Bürger“, die der Kollege hier so verzweifelt sucht. Eine Bank ist keine Behörde, sie schützt ihr eigenes Geschäft.
Das Ergebnis für den Mann auf dem Plastikstuhl ist am Ende exakt dasselbe: Das Konto ist weg.
Wer den Leuten hier erzählt: „Wer in der EU gemeldet ist, kann auch zukünftig in Thailand ein Bankkonto unterhalten. Alles andere ist irreführend“, betreibt gefährliche Haarespalterei. Es ist ein Unterschied, ob ich etwas rein theoretisch „besitzen darf“, oder ob die Bank mich wegen neuer Gesetze hochkant rauswirft.
Und noch ein kleiner Schmunzler am Rande: Wer stolz behauptet, er würde „alle seine Auslandskonten mitsamt Abschlüssen schon immer vorsorglich melden“, beweist endgültig, dass er seltsam ist.
Wem genau meldet er das denn eigentlich – der Ehefrau, dem Stammtisch oder der Bundesbank?
Es gibt in Deutschland schlicht keine Pflicht, ein reines Guthabenkonto im Ausland präventiv irgendwo anzumelden. Und beim automatischen Datenaustausch (CRS) meldet die thailändische Bank den Bürger im Hintergrund, nicht umgekehrt. Diese vermeintliche „Vorsorge“ schützt im Jahr 2027 jedenfalls niemanden vor absolut gar nichts, wenn die Bank wegen des EU-Wohnsitzes ihrer Kunden unter Druck gerät.
Fazit:
Man kann im thailändischen Ruhestand den Elfenbeinturm der Paragrafen reiten und andere Forenmitglieder als dumme Laien hinstellen. Am Ende des Tages schlägt die Praxis der Banken-Compliance aber jede graue Theorie.
Die Sorge der Leute vor Kontoschließungen wegen des Wohnsitzes ist real.
Wer das ignoriert, hat schlicht den Schuss nicht gehört.
In diesem Sinne: Trinkt euer Leo in der Abendsonne, lasst euch nicht verunsichern – aber verlasst euch erst recht nicht auf pensionierte Besserwisser, die die Realität wegbeschließen wollen.
Zuletzt bearbeitet:













