Willkommen in unserer Community
Möchtest du dem Forum beitreten? Das gesamte Angebot ist kostenlos.
Registrieren
Borussia Park
Joe
Smurf Bar

Steuerfreiheit für Auslandseinkommen ab 2025 – jetzt offiziell im Royal Gazette!

Citolino

Neuer Member
Thread Starter
    Neuling
Thread Starter
6 Juni 2025
16
31
273
Kenn das ja auch noch nicht...aber keine Ahnung ob dann alle die länger als 180 Tage in TH sind eine Erklärung abgeben müssen oder nicht.
Und wenn man nix zu versteuern hat dann eben die "Null" Meldung oder wie immer das zu bezeichnen ist.
Wenn das keine Plficht wird für die Expat mit mehr als 180 Tagen ist es ja noch besser.
zumindest hätte man dann mit einer Steuererklärung und damit verbunden mit der Deklaration der Einkünfte in den nächsten Jahren die offizielle Bestätigung, das man keine Steuer zahlen muss.
 

kerrylu

diy-er 🤗
   Autor
10 November 2021
2.235
10.723
2.815
Dunkel-Pattaya
Da würde ich persönlich eher Geld per ATM ziehen als größere Summen zu überweisen.
👍 das @MADBKK,
handhabe ich seit geraumer Zeit bevorzugt, via DKB-Debit- und im Wechsel mit der DKB-Kreditkarte.
Immer 30k฿aht am ATM, ...im tagesaktuellen Umtauschkurs-Vergleich zu WISE, tun sich da nicht wirklich bahnbrechende Verwerfungen.
Jedenfalls bekomme ich da kein Kopfhautjucken, um mich dort versucht, kratzen zu müssen.
🤗
 
  • Like
Reaktionen: MADBKK und wiwowa

MGiebel

Aktiver Member
    Aktiv
27 Januar 2024
146
313
603
Nach meinen Infos muss man nur eine Steuererklärung abgeben, wenn man die Freibeträge überschreitet. Aus meinem Bekanntenkreis wurden Leute abgewiesen, die die Freibeträge nicht überschritten hatten.
 
  • Like
Reaktionen: wiwowa und LoS

Ding Dong

Gibt sich Mühe
    Aktiv
5 Oktober 2022
205
490
603
das nennt sich Einkommenssteuer
egal, ob überwiesen, bar abgehoben oder bar mitgenommen
wenn das Geld nach thailändischem Steuerrecht zum Einkommen
gehört und nach Thailand eingeführt wird, ist es steuerpflichtig
 

Citolino

Neuer Member
Thread Starter
    Neuling
Thread Starter
6 Juni 2025
16
31
273
Nach meinen Infos muss man nur eine Steuererklärung abgeben, wenn man die Freibeträge überschreitet. Aus meinem Bekanntenkreis wurden Leute abgewiesen, die die Freibeträge nicht überschritten hatten.
könnte dann in Zukunft eine neue und lästige Verhaltensweise werden. Lieber Jahr für Jahr sicherstellen, das die Steuerfreiheit in Ordnung geht als nach 5 Jahren alles darlegen zu müssen aus dem gesamten Zeitraum
 

Ding Dong

Gibt sich Mühe
    Aktiv
5 Oktober 2022
205
490
603
was willste nach 5 Jahren darlegen ??
was nicht zu versteuern ist, gehört nicht in eine Steuererklärung
irgendwann zählt ihr das Wechselgeld vom 7/11 auch zum Einkommen ;) :cool: ;)
 
  • fröhlich
Reaktionen: LoS

Citolino

Neuer Member
Thread Starter
    Neuling
Thread Starter
6 Juni 2025
16
31
273
unterhalb der genannten Grenzen muss man natürlich keine Erklärung abgeben. Ich meinte die Fälle, die voraussichtlich Steuern bezahlen müssten, aber die Steuerfreiheitsregel in Anspruch nehmen wollen, die müssten dann eine Steuererklärung abgeben. Schau mehr mal, ob's so kommt. Die FA hätten dann eine Flut von Erklärungen, ohne Steuereinnahmen. Ob sie das wollen!? Bräuchten evtl. mehr Personal, für nix!? Bin gespannt, wie die das dann regeln!
 

wiwowa

——
   Autor
28 Juli 2017
6.141
67.654
4.668
---
Aus meinem Bekanntenkreis wurden Leute abgewiesen, die die Freibeträge nicht überschritten hatten.
War vor einiger Zeit Thema am Stammtisch, einige wurden abgewiesen einige haben 0 Meldungen mit den Mitarbeiter dort gemeinsam gemacht.

Wenn Du ganz sicher gehen willst, geh knapp drüber .. wobei ich echt keine Ahnung habe bei DTV weil die meisten müssten da ja im Heimatland steuerpflichtig sein und sobald man in DE unbeschränkt steuerpflichtig ist greift doch eh das DBA und fertig (Regelung für DE).
 

BGZInfo

Aktiver Member
    Aktiv
10 Juni 2022
111
577
833
KI ist unser Freund ... einfach mal die folgende Frage eingeben: "Ist es in Thailand verpflichtend, eine Steuererklärung abzugeben, wenn man sich länger als ein halbes Jahr pro Jahr in Thailand aufhält aber nur ein Einkommen unter den Freibeträgen hat"?

Die RICHTIGE Antwort der KI lautet (zumindest bei mir) in Kurzform: JA ...

Das was hier immer aufgeführt wird (siehe im direkt vorherigen Beitrag) ... das thailändische Finanzamt bräuchte mehr Personal etc etc etc ... hat absolut NIX mit der Rechtslage zu tun sondern sind ausschliesslich Folgen einer mangelhaften Umsetzung und auch Unkenntnis der geltenden Rechtslage durch die Mitarbeiter der Steuerbehörde.

1. Hinweis: Wenn es hart auf hart kommt, würde einem nur ein SCHRIFTLICHER BESCHEID des thailändischen Finanzamts helfen, dass man keine Steuererklärung abgeben mußte.

2. Hinweis: Auch das deutsche Finanzamt kann einen Steuerpflichtigen - unter Fristsetzung und Strafandrohung - auffordern, eine "Nullerklärung" abzugeben, selbst wenn man nicht steuerpflichtig ist. Dann gibt man eben eine Steuererklärung ab ..und bekommt einen Steuerbescheid in Höhe von "0" Euro zurück. Das ist meine eigene Erfahrung.

Auch diese ganzen Tricks "hebe über Kreditkarte Geld ab .. schenke das Geld meiner Freundin und die gibt es mir dann zurück" ..das thailändische Finanzamt merkt eh nix" sind äussert wackelig. Das kann sich alles in einigen Jahren ändern .. schon durch die simple Frage der Behörde: Wovon leben sie eigentlich in Thailand, sie zahlen doch schon 20.000 Baht Miete im Monat und haben 2 Autos?" .. In dem Moment ist man als Steuerpflichtiger NACHWEISPFLICHTIG ... und dann wirds unangenehm ..

Meine Schlussfolgerung (aufgrund umfangreicher leidvoller und teurer Erfahrung über Steuerpflicht im Ausland): Ich werde in Thailand in den nächsten Jahren eine korrekte "0-Steuer-Erklärung" abgeben .. das kostet mich ca 30 Minuten Zeit und genau 0 Baht. Den Ärger, den ich in anderen Ländern wegen Schusseligkeit hatte (Nachzahlungen, mega-hohe Zinsen für Nachzahlungen, SteuerBerater etc etc) versuche ich zu vermeiden .. gottseidank sind die Steuerstrafsachen allesamt eingestellt worden ..
 

MGiebel

Aktiver Member
    Aktiv
27 Januar 2024
146
313
603
War vor einiger Zeit Thema am Stammtisch, einige wurden abgewiesen einige haben 0 Meldungen mit den Mitarbeiter dort gemeinsam gemacht.

Wenn Du ganz sicher gehen willst, geh knapp drüber .. wobei ich echt keine Ahnung habe bei DTV weil die meisten müssten da ja im Heimatland steuerpflichtig sein und sobald man in DE unbeschränkt steuerpflichtig ist greift doch eh das DBA und fertig (Regelung für DE).
Ich bin nicht mehr in D steuerpflichtig weil ich mich korrekt abgemeldet habe und bringe zur Zeit nur soviel meiner Einnahmen aus D nach Thailand, dass ich die Freibeträge nicht überschreite. Guthaben von vor 2024 ist ebenfalls steuerfrei in Thailand.
 
  • Like
Reaktionen: MADBKK und wiwowa

wiwowa

——
   Autor
28 Juli 2017
6.141
67.654
4.668
---
Wovon leben sie eigentlich in Thailand, sie zahlen doch schon 20.000 Baht Miete im Monat und haben 2 Autos?
Richtig … dann kommt das böse Wort „Schätzung“ … das will niemand haben.


Ich bin nicht mehr in D steuerpflichtig
Naja beschränkt steuerpflichtig bist sehr wahrscheinlich immer noch aber das ist ein ganz anderes Thema. Das muss aber jeder selbst für sich wissen und in Erfahrung bringen. Die Verpflichtung zu einer 0 Erklärung wie von BGZInfo erwähnt kann dich auch in diesem Szenario an sich treffen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann es sogar finanziell Vorteilhaft sein in DE unbeschränkt steuerpflichtig zu bleiben (sehr individuell das ganze). Ich wollte aber nur aufzeigen das man eben auch die Lösung über das DBA gehen kann und damit die steuerpflicht in TH eigentlich entfallen sollte. Es geht eben nicht nur nach 183 Tagen sondern wie im Eingang zum DBA erwähnt um noch ganz viele weitere Kriterien die da zusammenspielen.
 

MGiebel

Aktiver Member
    Aktiv
27 Januar 2024
146
313
603
Auch diese ganzen Tricks "hebe über Kreditkarte Geld ab .. schenke das Geld meiner Freundin und die gibt es mir dann zurück" ..das thailändische Finanzamt merkt eh nix" sind äussert wackelig. Das kann sich alles in einigen Jahren ändern .
Zur Zeit muss man ein Bankstatement zum Finanzamt bringen für die Berechnung der Steuern und sie prüfen wirklich nur Eingänge die als ausländische Transfers markiert sind. So sind ihre momentanen Anweisungen.
 

wiwowa

——
   Autor
28 Juli 2017
6.141
67.654
4.668
---
Nicht, wenn man sich korrekt abmeldet.
Eben … les mal den Artikel dort wird ausschließlich von der unbeschränkten(!!!) Steuerpflicht gesprochen. § 1 Abs. 4 EStG gilt dann und darüber können die sich trotz allem zur Abgabe einer Erklärung verdonnern. Beschränkt kann in bestimmten Szenarien nachteilig sein. Bei beschränkt greift zum Beispiel das DBA wieder anders herum … Spaß ist ggfs. was anderes und den Spaß kannst zig Jahre (4/6/10) rückwirkend haben und es gibt soweit mir bekannt dann kein Rückwirkendes Wahlrecht/ Günstigkeitsprüfung, entschieden ist entschieden und fertig.

Aber da sind wir Off-Topic, meine Kompetenz was Steuern angeht ist eh nicht hoch und für ganz viele trifft es eh nicht zu. Es sind nur Hinweise was man evtl. prüfen kann/sollte. Ein kleiner dummer Fehler kann einem 10 Jahre später noch auf die Füße fallen. Viele haben ja tatsächlich noch einen Wohnsitz in DE und sind unbeschränkt steuerpflichtig -> DBA prüfen/nutzen, vereinfacht das Leben an der Stelle.
 

MGiebel

Aktiver Member
    Aktiv
27 Januar 2024
146
313
603
Eben … les mal den Artikel dort wird ausschließlich von der unbeschränkten(!!!) Steuerpflicht gesprochen. § 1 Abs. 4 EStG gilt dann und darüber können die sich trotz allem zur Abgabe einer Erklärung verdonnern. Beschränkt kann in bestimmten Szenarien nachteilig sein. Bei beschränkt greift zum Beispiel das DBA wieder anders herum … Spaß ist ggfs. was anderes und den Spaß kannst zig Jahre (4/6/10) rückwirkend haben und es gibt soweit mir bekannt dann kein Rückwirkendes Wahlrecht/ Günstigkeitsprüfung, entschieden ist entschieden und fertig.

Aber da sind wir Off-Topic, meine Kompetenz was Steuern angeht ist eh nicht hoch und für ganz viele trifft es eh nicht zu. Es sind nur Hinweise was man evtl. prüfen kann/sollte. Ein kleiner dummer Fehler kann einem 10 Jahre später noch auf die Füße fallen. Viele haben ja tatsächlich noch einen Wohnsitz in DE und sind unbeschränkt steuerpflichtig -> DBA prüfen/nutzen, vereinfacht das Leben an der Stelle.
Es geht um das kleine Wort 'korrekt'. Der Link dient nur zur Information wo man weiterführende Infos findet.
 

wiwowa

——
   Autor
28 Juli 2017
6.141
67.654
4.668
---
Es geht um das kleine Wort 'korrekt'.
Wir reden aneinander vorbei. Macht aber nichts da hier eh nicht relevant.

Hier nur noch mal, wenn in DE unbeschränkt steuerpflichtig, würde ich mir den Status bestätigen lassen, damit in TH vorstellig werden und die Nicht-Zuständigkeit bestätigen lassen und das Thema ist erledigt. Sollte gerade bei DTV easy sein.

Bei beschränkt steuerpflichtig würde ich auf Basis meiner letzten Erlebnisse eine 0 Steuer Erklärung abgeben, bzw. relevante Einkünfte dort und in TH, soweit relevant, angeben bzw. wenn es irgendwie geht die beschränkt steuerpflichtigen Sachen nicht in TH steuerpflichtig werden lassen weil es das ganze einfach nur endlos kompliziert machen würde (Anrechnung der in TH gezahlten Steuern etc.). Immerhin greift in TH das potentielle Schreckgespenst der erweiterten beschränkten Steuerpflicht nicht, wie das in Nachbarländern ist keine Ahnung.

Beschränkte Steuerpflicht muss nicht immer besser sein als die unbeschränkte.
 

MGiebel

Aktiver Member
    Aktiv
27 Januar 2024
146
313
603
Wenn man sich korrekt abmeldet in D, ist man dort nicht mehr steuerflichtig, obwohl man Einkommen dort erzielen kann. Dies muss natürlich auf den Rechnungen formal korrekt vermerkt werden.
Wenn man jetzt weniger als die Freibeträge nach Thailand transferiert, ist man auch in Thailand nicht steuerpflichtig.
Das DTV sagt nichts über die Steuerpflicht aus sondern gibt nur die Möglichkeit remote von Thailand aus zu arbeiten.
 

wiwowa

——
   Autor
28 Juli 2017
6.141
67.654
4.668
---
Wenn man sich korrekt abmeldet in D, ist man dort nicht mehr steuerflichtig, obwohl man Einkommen dort erzielen kann.
Ausschließlich, wenn ein DBA das regelt, ansonsten nicht, das bedeutet aber das das Einkommen in einem nicht als niedrigsteuerland geltenden Land versteuert werden müsste. Ansonsten ist es schlicht Steuerhinterziehung. Nur weil das DE FA da paar Jahre nicht drauf kommt/schaut/es nicht verfolgt heißt gar nichts, in dem Fall haben sie min. 6 Jahre Zeit, praktisch sogar meist 10+2 Jahre. Mit abmelden hat das nichts zu tun, man kann es gestalterisch noch umgehen, aber auch da ist ja hier nicht das Thema. Ich bin damit aus diesem Thema auch raus. Bist Du eigentlich Steuerrechtler? Also ich nicht …

DTV ist mit unbeschränkter deutscher Steuerpflicht einfach vereinbar, ein Business Visum in Thailand ggfs. weniger. Mein Hinweis ging auch nicht direkt an Dich, Du hast ja bereits eine Lösung für Dich gefunden.
 

Axxel

Kennt noch nicht jeder
    Aktiv
17 September 2021
70
202
663
Hast du auch den Link dazu? Ich finde das nicht und auch mit KI keine Treffer das hier was am 18.09 veröffentlicht wurde. KI findet nur das das ein Vorschlag / Plan ist.
Hast du hier die entsprechende Nummer Royal Decree Nr. …/2568 oder Ministerial Regulation Nr. …/2568