> Die anderen Beträge sende ich bis zu deren Freigrenze auf die Konten meiner thailändischen Freundin und deren Tochter die mir dann das Geld in bar weiterreichen. So bin ich auf der sicheren Seite.
Na ja. Überweisungen von den Banken werden dann im Allgemeinen gemeldet:
Gemäß dem Gesetz ist jedes Finanzinstitut verpflichtet, der Finanzbehörde Transaktionen
von Kundenkonten zu melden, die entweder mehr als 3.000 Geldüberweisungen pro Jahr
oder mindestens 400 Geldüberweisungen mit einem Gesamtwert von mindestens 2 Millionen Baht
pro Jahr erhalten.
Bangkok Post
Die "Steuerberaterin", die ich konsultierte, meinte dazu: "Wenn Sie das Geld auf das Konto Ihrer Freundin etc. überweisen, müssen diese das auch versteuern".
Bis 310.000 Baht wären davon steuerfrei (60.000 + 100.000 + 150.000').
Wenn das natürlich nur vorgeschoben ist, kann man das als Umgehungsversuch werten. Ist dann aber auch schwer nachzuweisen, wenn das in Bar geschehen sollte. Trotzdem wäre das strafbar.
Da aber meist die Freundin etc. das Geld sowieso einsackt und man keinen Zugriff darauf hat, sollte das okay sein.
Auch für Verheiratete würde das bedeuten, dass es besser ist auf die 60.000 Baht bei Zusammenveranlagung zu verzichten und der Ehefrau etwa bis zu 300.000 zu überweisen. Solange die Ehefrau beweisen kann, dass Sie das nur für sich selbst nutzt (sollte man dokumentieren).
Für Kinder z. B. für Schulgeld etc. würde dasselbe gelten.
Dies sind wohl alles Vorgänge, die auch noch nicht wirklich geklärt wurden. Ich denke, eine Strick kann die Behörde daraus nicht drehen. Höchstens eine Nachzahlung.